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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand: 27. August 2020

Präambel

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Nebenabreden – auch zukünftige – sofern keine besonderen oder abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Andere Vereinbarungen, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sowie Nebenabreden zum Vertragsinhalt und dessen Änderung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angebote sind generell freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder Rechnung erteilt haben. Wir behalten uns stets die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung seitens unseres Vorlieferanten vor. Es gelten im Einzelnen die Regelungen aus § 29 WVB. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Stuttgart. Ist der Käufer kein Kaufmann, gelten diese Bestimmungen nur insoweit, als sie mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Einklang stehen. Andernfalls gilt die einschlägige gesetzliche Regelung. Stuttgart ist bei Käufern, die keine Vollkaufleute sind, dann ausschließlicher Gerichtsstand, wenn sie ihren Gerichtsstand im Ausland haben oder dorthin verlegen oder unbekannten Aufenthaltes werden.

1. Preise

Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich einschließlich Verpackung. Maßgebend ist die zur Zeit der Lieferung geltende Preisliste. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (auch die in den Preisen eventuell enthaltenen Verbrauchsteuern unterliegen der Umsatzsteuer). Bei den von unseren Außendienstmitarbeitern bzw. Vertretern vermittelten Geschäften behalten wir uns die endgültige Zustimmung vor. Nach Vertragsabschluss erfolgende hoheitliche Maßnahmen im In- oder Ausland (wie Zoll- oder Steuererhöhungen oder der Fortfall von Subventionen o. ä.) berechtigen uns, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen zu korrigieren. Wir sind Mitglied der Landbell AG für Rückholsysteme, Mainz. Die abzuführenden Gebühren sind in unseren Preisen berücksichtigt.

2. Mindestliefermengen

Die Mindestliefermenge bei frei-Haus-Lieferungen pro Lieferung bzw. Abladestelle ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

3. Lieferung / Versand

Wir liefern grundsätzlich handelsübliche Ware, die den deutschen und europäischen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, der Kennzeichnungsverordnung und dem Eich- und Messgesetz in der jeweils gültigen Fassung entspricht. Lieferung und Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Käufers. Darin eingeschlossen sind auch Gewichtsverluste während des Transports. Entsprechendes gilt auch für die Versendung von Verladedokumenten und sonstigen Urkunden, insbesondere, wenn sich deren Ankunft verzögert. Bei Verlust der Dokumente während des Transports sind wir nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Wenn ein Jahrgang ausverkauft ist, liefern wir automatisch den Nachfolgejahrgang.

4. Fehlmengen

Fehlmengen und/oder Beschädigungen werden von uns nur anerkannt bei unverzüglicher Vorlage der vom Spediteur mit den festgestellten Fehlmengen/Beschädigungen quittierten Versandpapiere. Gleichzeitig ist uns die gewünschte Regulierungsform (Nachlieferung, Gutschrift, Abzug bei Zahlung) mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Sendung als vollständig und unbeschädigt abgenommen.

5. Mängel

Mängel sind schriftlich binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen; tritt der Mangel später auf, ist er innerhalb von 8 Tagen ab Kenntnisnahme ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Sechs Monate nach der Lieferung ist jede Rüge ausgeschlossen. Für mangelhafte Ware leisten wir kostenlosen Ersatz. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers über den Warenwert hinaus oder für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt. Internationaler Usance entsprechend kann der Ersatz für „Korkschmecker-Flaschen“ nicht geleistet werden, zumal wir nicht Abfüller sind. Wenn gegebenenfalls kulanterweise Ersatz geleistet wird, kann daraus kein Rechtsanspruch hergeleitet werden. Eventuelle Ausscheidungen (z. B. Depot oder Weinstein) sind kein Mangel.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Eine Aufrechnung mit anderen, als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.

7. Verzug des Käufers

Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 BGB. Der Zinslauf beginnt ab Rechnungsdatum. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, wird unsere gesamte Forderung aus der Geschäftsverbindung mit ihm sofort fällig. In diesem Fall, aber auch bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung (z. B. Nutzungsentschädigung bei Einrichtungsgegenständen) bleibt darüber hinaus vorbehalten.

8. Wechsel, Schecks, Bankeinzug

Wechsel nehmen wir nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In jedem Fall gelten Zahlungen durch Schecks und Wechsel nur an „Zahlungsstatt“ nicht an „Erfüllungsstatt“. Alle, durch die Hereinnahme von Wechseln und Schecks oder bei nicht eingelösten Lastschriften anfallenden Kosten (z. B. Einzugs- und/oder Diskontspesen, Protestkosten u. ä.) gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Die von uns bezogenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch der zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer wird ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu nutzen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach, kann diese Ermächtigung widerrufen werden. Dieser Widerruf erfolgt schriftlich mit einfachem Brief oder anderen geeigneten Medien. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf gehen mit ihrer Entstehung in Höhe des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unmittelbar auf uns über. Die Abtretung dient der Sicherung unserer Forderungen aus allen gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen. Die Abtretung erfolgt in stiller Form, wir sind jedoch berechtigt, sie jederzeit offen zu legen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. In diesem Fall ist es dem Käufer untersagt, die Forderungen einzuziehen. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, kann der Käufer die Freigabe des übersteigenden Teils der Sicherheiten verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übergeben. Er hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache wie ein Hersteller (gem. §§ 947, 948, 950, 951 BGB). Wir sind darüber hinaus zur sofortigen Herausnahme der Warenbestände bzw. Einrichtungen oder Ausstattungen berechtigt, falls der Käufer die Zahlungen einstellt oder das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt wird. Besteht mit dem Käufer keine laufende Geschäftsverbindung, so sind wir mit ihm darüber einig, dass bei einer Bestellung das Eigentum an früher einmal von uns gelieferter Ware, die der Käufer durch Zahlung erworben hat, auf uns zur Sicherung unseres Zahlungsanspruchs aus der neuen Bestellung übergeht.

10. Leistungszeit, höhere Gewalt, Rücktritt

Angaben von Lieferterminen stehen immer unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die durch Arbeitskampfmaßnahmen in seinem Unternehmen oder durch Arbeitskämpfe im In- und Ausland verursacht werden. In anderen Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht liefern, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Verkäufer. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir lediglich bis zur Höhe des Warenwertes und nicht für Folgeschäden.

11. Datenspeicherung

Der Käufer willigt in die Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten durch deren Speicherung zu unseren eigenen Zwecken ein. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur übermittelt, sofern im Rahmen der Vertragsabwicklung eine Notwendigkeit hierzu besteht. Dritte können beispielsweise Bezahldienstleister oder Logistikunternehmen sein. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b (DSGVO), der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

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