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Obama: Deutschland bekommt einen Friedensvertrag – Verhandlungen beginnen am 17.06.2015

Original in staseve.wordpress.com

Wie der amerikanische Präsident Barack Obama auf einer Pressekonferenz in Washington mitteilte, soll Deutschland 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs endlich die volle Souveranität zurückerhalten. Deutschland sei ein verläßlicher Partner. Die Vetomächte der UN seien im Rahmen eines Telefonats übereingekommen, endlich das Kapitel Zweiter Weltkrieg abschließen zu wollen.

Der russische Präsident Wladimir Putin begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Aussagen Obamas. Vielleicht sei das auch der richtige Weg, um die gegenseitige Sanktionspolitik zu beenden, so Putin weiter.

Was würde ein Friedensvertrag für Deutschland bedeuten:

Die 24 Bundesstaaten würden die 16 Verwaltungseinheiten der Alliierten, Bundesländer genannt ablösen.

Deutschland hätte wieder volle staatliche Souveranität. Es gäbe wieder Eigentum für Deutsche und eine staatliche Rechtsstaatlichkeit. Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst hätten wieder Amtsausweise und würden durch eine Staatshaftung gedeckt.

Obama forderte alle Verhandlungsbeteiligten auf bis zum Juni ihre Verhandlungsforderungen aufzustellen. Man darf gespannt sein, wie sich diese Wendung in der Weltpolitik sich auf die aktive Politik in den kommenden Wochen auswirken wird.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier, am Rande der Atomverhandlungen mit dem Iran, völlig überrascht von der Offerte Obamas.

Eigener Bericht -staseve- vom 01.04.2015

Die Verwaltung Österreich

Die Verwaltung (Vergewaltigung – Ergänzung des Blogbetreibers) Österreich

Österreich ist in einer ähnlichen Situation wie Deutschland. Die Bundesrepublik (in) Österreich ist lediglich eine VERWALTUNG , dies bestätigt der Staatsvertrag von Wien, Annex II. Rechtlich überträgt immer das Volk (Souverän) einen Teil seiner Rechte an den Staat, denn das Volk ist nach dem Recht die verfassunggebende Gewalt. In Österreich wurden die Rechte nicht vom Volk an die Bundesrepublik übertragen, sondern durch die Sowjetunion (Staatsvertrag). Demgemäß ist das österreichische Volk nicht der Souverän, da es keine Rechte hatte, die es übertragen konnte und kann. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch weist die Österreicher nicht als natürliche Personen (Menschen) aus. >> Demgemäß hat k e i n Österreicher die Rechte eines Menschen (Menschenrechte) !!! Vorgeschichte Die Ausrufung der Republik Österreich erfolgte am 12. November 1918.

Am Ende des Krieges nannten die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrates das von ihnen offiziell vertretene Gebiet Deutschösterreich. Am 12. November 1918 erklärten sie den neuen Staat zur Republik und als Teil der deutschen Republik. In der Weimarer Republik wurde in der Verfassung in Art. 61 (2) der Anschluss auf Seiten des deutschen Volkes gewünscht und angenommen. Deutschösterreich musste am 10. September 1919 dem Vertrag von St. Germain zustimmen und den von den Siegern gewünschten Staatsnamen Republik Österreich führen. Auf Seiten der Sieger war der Anschluss unerwünscht. Am Tag der Ratifizierung des Vertrages wurde dieses „Diktat“ unter der Wachsamkeit der Sieger umgesetzt. Eine Hauptforderung der Sieger war die Völkerbundsatzung – in dessen Rechtsnachfolge ist später das Internationale Arbeitsamt (ILO) getreten! Die UN agiert im Auftrag der Völker (Völkerbundsatzung) und die Bundesrepublik in Deutschland sowie die Bundesrepublik in Österreich sind lediglich als Verwalter und Arbeitgeber im Auftrag der UN zu sehen.
Hitlers Usurpation des Deutschen Reiches Die diktatorische Machtübertragung (Ermächtigungsgesetz) an Adolf Hitler geschah anhand des Führerprinzips, denn die unwissentliche freiwillige Abgabe der Souveränität und die Unterordnung des deutschen Volkes unter den Willen des Führers sind bis heute in seiner Tragweite nicht verstanden worden! Das Volk, als Inhaber der Souveränität, hatte seine Souveränität unwissentlich und freiwillig abgegeben und sich privatrechtlich in Vereinen organisiert. Das Volk hat sich unwissentlich für ein wirtschaftlich politisches Konzept entschieden, vorangetrieben durch die weltweite Unterstützung der Industrie und seit Kriegsende bundesstaatlich durch die UN betrieben! …

1979 wurde der Art. 14. d. internationalen Pakts für bürgerliche u. politische Rechte der UNO von der österr. Nationalversammlung ratifiziert, jedoch sofort unter Erfüllungsnotstand gestellt (ausgesetzt), da zur Überführung in das österr. Rechtssystem weitere Ausführungsgesetze erlassen werden hätten müssen. Diese wurden bis zum heutigen nicht Tage erlassen – wir sind also de facto seit Anbeginn der 2. Republik ohne Menschenrechte (im historischen Chaos davor war dem wohl ebenso). Daß wir aber unter einer von der UNO/Alliierten beauftragten Regierung als Personal der Bundesrepublik Österreich leben, (wozu gibt es auch bei uns einen Personalausweis und keinen Personenausweis), war mir bisher aufgrund fehlender rechtlicher Hintergründe nicht schlüssig zugänglich und nur erahnbar. Übrigens, gemäß der UN Charta, wäre die UNO dazu verpflichtet, sich aufzulösen, sobald Friedensverträge mit den Gegnern der „Unterzeichnerstaaten“ (Deutschland und Japan) geschlossen würden.

von Petronius http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&threadID=10118

Ergänzung: Quelle und weiterlesen: http://biscuits.drupalgardens.com/content/die-verwaltung-oesterreich