Grußwort für die Demonstration am 18. März vor der JVA Burg

Das Geheimnis menschlichen Lebens liegt nicht darin, einfach nur zu leben! Sondern jeder Mensch sollte für etwas leben. Die heutige Demonstration hier vor dem Knast in Burg ist ein lebendiges Zeichen. Ein Zeichen dafür, dass es Menschen gibt die bereit sind, sich der kunstvollen elendsverpackungs-Politik des Staates entgegen zu stellen. Für ein Leben in Freiheit und sozialen Gemeinschaft, anstatt in der Isoliertheit kleiner Zellen. Auch dafür steht der 18.März!

Knäste waren und sind Orte an denen Leiden ausbewahrt wird. Noch so tolle Verschönerungsmaßnahmen, Neubauten oder Bilder an den kahlen Wänden mögen daran irgendetwas zu ändern. Sie sind Endlagerstätten für von der Gesellschaft ausgesonderte Menschen. Aber trotz allem eben auch Menchen. Die Knäste mögen heute besser vorzeigbar geworden sein, aber es handelt sich um nicht mehr als bloße kosmetische Verbesserungen. Die Not hinter den Gittern ist heute so groß wie eh und je.

Die dicken, hohon Knastmauern auch die JVA Burg sind jene versteinerten Verhältnisse von denen Marx schrieb. Und wir müssen diese Verhältnisse zum tanzen zwingen!

Ich sitze selbst seit fast 23 Jahren ununterbrochen hinter Gittern. Eine Freilassung ist nicht in greifbarer Nähe, aber was mich durchhalten lässt, was mich all die Jahre und Jahrzehnter aushalten lässt, das ist zum einen, das für etwas leben. Nämlich für die Idee einer befreiten Gesellschaft und den Weg dorthin. Zum anderen aber ganz wesentlich, weil ich mich eingebunden fühle in solidarische, freundschaftliche Beziehungen.

Die Solidarität, die ihr hier heute durch Eure Anwesenheit vor diesen Mauern den Menchen, die hinter diesen Mauern ihr Dasein fristen zeigt, ist der erste Schritt hin zu einer Gesellschaft die Knäste abschaffen wird. Und diese Wirkung geht nicht nur in Richtung Gefangene, sondern auch ins Herz jener Gesellschaft, die die Menschen aussondert.

Darum herzliche und solidarische Grüße an Euch alle!

Für eine freie Gesellschaft! Für eine Gesellschaft ohne Knäste!

Thmoas Meyer-Falk

zur Zeit inhaftiert in dr JVA Freiburg

„Living Voices“ aus Veringenstadt waren zu Gast im Gefängnis

Mitte Februar fand in der Anstaltskirche der JVA Freiburg erfreulicherweise wieder einmal ein Konzert statt. Diesmal traten „Living Voices“ aus Veringenstadt auf.

„Living Voices“ in der Gefängniskirche

Der aus rund dreißig Mitgliedern bestehende Gospelchor„Living Voices“, (https://gospelchor.weebly.com) mehrheitlich Frauen, und unterstützt von Schlagzeug, Bass sowie Piano bot einen Querschnitt seines Repertoires. Nun sind Konzerte in einem Gefängnis seltene Ereignisse für die Insassen ebenso, wie für die Auftretenden. So brauchte es ein bisschen bis der Funke vom Ensemble zum Publikum von rund fünfzig Insassen übersprang. Aber als es dann soweit war wurde mitgeklatscht und jeder Song mit Applaus belohnt.

Wer den Auftritt sehen wollte musste freilich erst an dem evangelischen Gottesdienst teilnehmen denn das eigentlich als eigenständiges Konzert für 13 Uhr geplante Konzert wurde erst vorverlegt auf den Vormittag und teilweise in die Messe integriert, dort unterstützte der Chor die sonst eher spärlich klingenden Stimmen bei den Kirchenliedern nachdrücklich. ln direktem Anschluss an den Gottesdienst des evangelischen Anstaltspfarrers Philipp, präsentierte der Gospelchor aus dem nördlich vom Bodensee gelegenen Veringenstadt, mit einer enormen Lebendigkeit und Frische insgesamt 14 Songs aus seinem Programm. Zu hören waren neben Gospelstücken unter anderem aber auch „Hold me now“ oder„Circle of life“ also populäre Titel, die keine reine Gospels sind. Und wo noch anfänglich gar nicht oder nur schüchtern seitens der Gefangenen mit geklatscht wurde, brach dann doch bald das Eis und das gefangene Publikum tat seinerseits sein bestes um im Takt mit zu klatschen.

Gerade der Gospel lebt von der Kommunikation mit dem Publikum und der Rückkopplung von diesem. Schön war, dass viele der Ensemblemitglieder*innen jeweils auch einen eigenen Solopart in den jeweiligen Stücken übernahmen. Von zarten Stimmen, bis zur raumfüllenden, wuchtigen Gospelstimme war alles dabei.

Nach dem letzen Stück, hier war das Publikum auch gefordert mitzusingen, waren manche im Chor sichtlich gerührt und die stehenden Ovationen waren lebendiger Beleg dafür, dass das Gospelkonzert sehr gut aufgenommen wurde und auf viel Resonanz stieß.

Konzerte im Knast

Gefangene Menschen können, wen wird es überraschen, nicht am normalen kulturellen Leben teilnehmen. Sie sind darauf angewiesen, dass Menschen sich die Mühe und auf den Weg machen um in die Haftanstalt zu kommén. „Living Voices“ feierte 2018 sein 25-jähriges Jubiläum und hatte die Idee einmal etwas nicht Alltägliches zu machen, so kam die Idee eines Auftritts in einer Justizvollzugsanstalt auf. Nun ist gerade der Gospel eng mit Religiosität und Hoffnung verknüpft. Aus dem Spiritual der Sklaven in Amerika entstanden, bringt er eine Körperlichkeit, eine Rhythmik mit, die Menschen auf seine ganz eigene Weise anspricht, bewegt, mitreißt. Auch jene, die – wie ich selbst -nicht religiös sind, können sich auf diese Musik einlassen, denn die Idee der Hoffnung (diese liebenswerte Närrin) bewegt jeden Menschen, egal wohin das Leben ihn/sie führte.

Ein solches Konzert an den Besuch des Gottesdienstes zu binden mag organisatorischen Belangen der Haftanstalt geschuldet sein, war jedoch ein kleiner Wermutstropfen. Wer den Gottesdienst nicht besuchen wollte, der hatte nämlich keine Chance den Auftritt zu erleben. Jedenfalls sind Konzerte wie dieses immer ein Versuch, die Mauern zwischen „drinnen“ und „draußen“ für kurze Zeit ein wenig transparenter zu machen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Donautal Geflügelspezialitäten vor Bundesverwaltungsgericht

Vor mittlerweile bald fünf Jahren hatte ich beim Landratsamt Straubing nach Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße der Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG gefragt. Jetzt ist die Sache in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekommen.

Der Antrag auf Informationszugang nach VIG

Das Verbraucherinformationsgesetz(VIG)gestattet es allen Menschen bei den zuständigen Behörde sich über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße von Lebensmittel herstellende und auch verarbeitende Firmen zu erkundigen. Ich hatte das damals, nachdem viel über die Firma Wiesenhof in der Presse berichtet wurde auch getan. Denn im Knastshop war ein Salami-Produkt Wiesenhofs erhältlich. Und seit ich 2013 in der Sicherungsverwahrung angekommen bin, kann ich vor den Mauern selbst einkaufen gehen, weiß also ganz gerne was ich da kaufe.

Das mittlerweile als Donautal Geflügelspezialitäten Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG firmierende Unternehmen hat in Bogen eine Betriebsstätte, wo es „Geflügel schlachtet und verarbeitet“ (Urt. des VG Regensburg, Az. RN 5 K 14.1110 vom 09.07.2015), weshalb ich beim zuständigen Landratsamt Straubing Antrag auf Zugang zu Informationen, soweit vorhanden, über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße stellte.

Die Behörde gab meinem Antrag mit Bescheid vom 05.06.2014 statt. Aber bis heute liegen mir die Informationen nicht vor!

Der Klagemarathon der Firma Donautal Geflügelspezialitäten

Die Firma macht von ihrem guten Recht Gebrauch den Bescheid des Landratsamtes vor den Gerichten anzufechten; im Laufe der Jahre zog sich der Rechtsstreit über Regensburg, dem dortigen Verwaltungsgericht (VG), nach München, zum Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), um nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig angelangt zu sein.

Das VG und der VGH hatten die Klage, bzw. die Berufung der Firma, die sehr engagiert von der Dinklagener Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner vertreten wird, abgewiesen.

Das VIG sei in der hier interessierenden Vorschrift unverhältnismäßig, da sie erhebliche Eingriffe in die Rechte der Unternehmen ermögliche; die Norm sei zudem zu unbestimmt. Es bestünden Bedenken im Hinblick auf das Rechtsstaatsgebot, zudem würden europarechtliche Vorschriften dem  Auskunftsanspruch entgegenstehen.

Neben diesen jeweils sehr umfangreich ausgeführten verfassungs- wie europarechtlichen Bedenken gegen das VIG, war der Firma, vertreten durch die erwähnte Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner, auch meine konkrete Person immer einige Bemerkungen wert.
So würde ich Behörden lediglich mit Anfragen beschäftigen wollen, ferner sei ich kein „Endverbraucher“ denn als Inhaftierter könne ich die Firmenprodukte gar nicht verwenden. Zudem sei ich mit der Tierrechtsorganisation PeTA e.V. im Bunde, würde deren „Kampagne gegen Wiesenhof“ unterstützen. Auch hätte ich mich an einer Kampagne gegen Wiesenhof beteiligt durch herabsetzende Berichte auf meiner Internetseite. Alles in allem sei mein Antrag auf Informationszugang rechtsmissbräuchlich. Weder VG, noch VGH hielten diesen wie auch den sonstigen Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner für überzeugend, weshalb die Klage und im Anschluss auch die Berufung abgewiesen wurden.

Revision vor dem BVerwG

Nachdem Donautal Geflügelspezialitäten also auch vor dem VGH gescheitert war, beantragte man 2017 die Zulassung der Revision beim BVerwG in Leipzig. Diesem Antrag gab das Bundesverwaltungsgericht statt und ließ die Revision zu (Az.7 C 29.17).

Ich selbst hatte dann 2018 Prozesskostenhilfe beantragt, da vor dem BVerwG Anwaltszwang besteht. Der Antrag wurde seitens des Gerichts bewilligt und mir wurde Rechtsanwalt Dr. Roman Götze (https//www.goetze.net) aus Leipzig beigeordnet (Az. 7 PKH 3.18), der über ausgewiesene Expertise im Bereich des Informationszugangsrechts (hier: Umweltinformationsgesetz) verfügt.

Prozesstermin vor dem BVerwG am 29 August 2019

Für Donnerstag, 29 August 2019, 10:30 Uhr hat nunmehr das BVerwG (Simonsplatz 1, Leipzig, Sitzungssaal VI, 2.Obergeschoss, Zimmer 2.034) zur öffentlichen Verhandlung Termin bestimmt.

Wie gesagt, der Termin ist öffentlich. Da wichtige Rechtsfragen zu klären sind, neben den verfassungs- sowie europarechtlichen Fragen, auch, wer denn nun konkret Verbraucher/in und somit berechtigt ist einen Antrag auf Informationszugang zu stellen, dürfte die anstehende Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Interesse sein.

Ausblick

Das VIG soll Verbraucher/innen in die Lage versetzen sich über mögliche lebensmittelrechtliche Verstöße zu informieren um dann eine entsprechende Kaufentscheidung treffen zu können. Das vorliegende verfahren zeigt, wie mühselig sich der Informationszugang gestalten kann. Auch wenn mir selbst keine Kosten entstanden sind, denn es ist ja die Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG die sich mit allen juristischen zulässigen Mitteln durch die Instanzen klagt, könnte ich mir vorstellen, dass Durchschnittsverbraucher/innen irgendwann das Interesse verlieren. Und selbst wenn die Revision abgewiesen werden sollte, hätte ich ja nur Anspruch auf Zugang zu jenen Informationen die 2014 dem Landratsamt vorlagen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt.Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg
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Besuchsverbot für Marco Camenisch in JVA Freiburg

Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der 
Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem 
Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als 
Besucher nicht stattgegeben werde. 


Die Gründe 

Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine 
offizielle Amtsbezeichnung) darauf, dass Besuche meine 
Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt 
tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco 
Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen 
Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen sei. Zudem sei 
zu befürchten, dass er mir sicherheitsrelevante Informationen 
über eine Schleusenanlage der Justizvollzugsanstalt Freiburg 
übermitteln könne, was hilfreich für einen eventuellen 
Ausbruch sein könne. 
Hintergrund hierfür ist, dass ich bei SIEMENS im Rahmen einer 
Recherche nach Details zu einem Auftrag hier in der 
Haftanstalt fragte. Denn Siemens baut hier auf den vier 
SV- Stationen ein Schleusensystem ein durch das die 
Verwahrten künftig (eines Tages) selbstständig in den 
Knasthof gelangen können sollen, also ohne, dass Beamte sie 
in den Hof schließen müssen. Meine Anfrage hat Siemens der 
Justizvollzugsanstalt zugeleitet und stuft einige Fragen als 
sicherheitstechnisch als sehr bedenklich ein. 


Die weiteren Schritte 

Das Besuchsverbot ist nun Gegenstand eines Verfahrens beim 
Landgericht Freiburg. Was meine Anfrage bei Siemens mit Marco 
Camenisch zu tun haben soll, das ist mir nicht erklärlich. 
Jedenfalls scheint sich die bundesdeutsche Justiz als 
verlängerter Arm der Schweizer Justiz zu begreifen. Marco 
soll auch hier gebrandmarkt werden, dafür spricht auch die 
Wortwahl des Dr. K. wenn er Marco Camenisch als 
„Ökoterroristen“ bezeichnet. 

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten. 



Thomas Meyer—Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), 
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg 

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Lesung am 27. März 2019 in Freiburg

Am Mittwoch, 27.3.2019 findet in der KTS in Freiburg ab 20:15 eine Lesung statt.

Der ea liest in der KTS aus meinem kürzlich erschienen Buch „Notizen aus der Sicherungsverwahrung“ (Verlag Dialog Edition, Duisburg). Laut Ankündigung gibt es nach der Lesung die Möglichkeit, sich über Knast auszutauschen und Gefangenen Briefe zu schreiben.

Ich selbst werde – situationsbedingt – nicht vor Ort sein können, freue mich aber wenn Menschen kommen und durch die Lesung einen kleinen Einblick in die Welt hinter Gefängnismauern bekommen.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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OLG rügt Verweigerung eines ADHS-Medikaments

Immer mal wieder habe ich über Shortys Kampf um Cannabis berichtet; jetzt hat er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen gerichtlichen Erfolg gegen die Justizvollzugsanstalt Freiburg errungen, die ihm nämlich kurz und bündig im August 2018 sein Medikament gegen sein ADHS entzogen hatte.

 

Die Vorgeschichte

Shorty ist 41 Jahre und seit 2014 sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Sicherungsverwahrung. Da bei ihm ADHS diagnostiziert wurde, bekam er Medikinet verordnet. Am 11.8.2018 kam es zu einem, wie es die JVA nennt, „Täuschungsversuch“.

Täglich zwei Mal wurde Shorty in das Krankenrevier vorgeführt, um dort in Anwesenheit eines Sanitäters das Medikament einzunehmen; schon lange hatte er von fehlendem Hungergefühl berichtet und erheblich abgenommen. Offenbar eine Nebenwirkung des Medikaments (weshalb Shorty in anderen Verfahren seit Jahren um die Versorgung mit medizinischem Cannabis kämpft und schon drei Mal vor Gericht gegen die JVA Freiburg, die sich seinem Wunsch konsequent verweigert, obsiegte). Diesmal behielt er die Tablette in der Hand anstatt sie zu schlucken. Der zur Bewachung eingesetzte Stationsbeamte L. wies den anwesenden Beamten des vollzugseigenen Sanitätsdienstes H. darauf hin, dass Shorty augenscheinlich die Tablette nicht geschluckt habe. Was sich dann als zutreffend erwies.

Der Hinweis von Shorty, er habe die Tablette später schlucken wollen, weil er endlich mal essen wolle und das könne er nicht, wenn er die Tablette jetzt schlucken müsse, er hätte sie selbstverständlich später eingenommen, interessierte die JVA nicht.

 

Der Entzug des Medikaments und die erste gerichtliche Klage

Am 15.8.2018 teilte die Anstalt Shorty mit, ihm werde die Versorgung mit dem Medikament auf Grund dieses „Täuschungsversuchs“ entzogen. Hiergegen klagte er dann vor dem Landgericht Freiburg.

Dieses entschied nach Anhörung der Anstalt, dass alles rechtmäßig verlaufen sei, denn die regelmäßige Verabreichung eines Medikaments sei eine ärztliche Entscheidung, die nur in engen Grenzen gerichtlich überprüfbar sei. Durch den „Täuschungsversuch“, den Shorty eingeräumt hatte, habe er sich als „nicht verlässlich erwiesen“ (Beschluss 4.12.2018, Az.: 13 StVK 343/18).

 

Das Oberlandesgericht rügte Landgericht und Vollzugsanstalt

Gegen den Beschluss des Landgerichts zog Shorty mit der Rechtsbeschwerde (§ 116 StrVollzG) vor das Oberlandesgericht Karlsruhe. In einem wegweisenden Beschluss vom 25.2.2019 (Az.: 2 Ws 25/19) zerpflücken auf sieben Seiten der Vorsitzende und die beiden Beisitzerinnen des 2. Strafsenats die Entscheidung der JVA Freiburg und des Landgerichts Freiburg.

Der Senat bemängelt schon die Darstellung der Entscheidungsgründe des Landgerichts, d.h. einfachste handwerkliche Fehler werden dem Landgericht vorgehalten. Aber auch inhaltlich beanstandet der Senat die Entscheidungen. Zwar träfe es zu, dass Sicherungsverwahrte keine freie Arztwahl hätten, aber hieraus folge eine besondere Pflicht für die Gerichte, Maßnahmen in diesem Bereich sorgfältig zu prüfen. Auch wenn in erster Linie dem Anstaltsarzt die Beantwortung von Fragen der Wahl der richtigen Behandlungsmethode und des medizinisch Erforderlichen obliegen würden, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb wegen eines „Täuschungsversuchs“ die medizinische Versorgung mit einem zuvor für notwendig erachteten Medikament eingestellt werde.

Der Senat verpflichtete die Anstalt, neu zu entscheiden. Für interessierte Leserinnen und Leser hier der Hinweis, dass auf der Internetseite des OLG Karlsruhe die Entscheidung in ein paar Wochen anonymisiert veröffentlicht werden wird.

 

Ausblick

Warum überhaupt ein „Täuschungsversuch“? Weil die Haftanstalt nur zu zwei von ihr zuvor genau festgelegten Zeitpunkten die Einnahme des Medikaments zugelassen hat. Es gibt hier morgens um 8 Uhr und mittags um 13 Uhr die sogenannte „Sani-Sprechstunde“ und dort muss man die verordneten Medikamente, die nicht im Haftraum aufbewahrt werden dürfen, einnehmen; es gibt keinerlei Flexibilität. Man muss sich das mal vor Augen führen, seit August 2018 wird Shorty die eigentlich für notwendig gehaltene medikamentöse Versorgung verweigert. Erst vor dem Oberlandesgericht, also nach einem sechs Monate dauernden Rechtsstreit erzielte er diesen Erfolg.

Wie hier mit Menschen umgegangen wird, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4.5.2011, in NJW 2011, 1933 ff) ein – Zitat – „Sonderopfer“ für die Gesellschaft erbringen, weil ihnen nämlich aus rein präventiven Gründen die Freiheit entzogen wird, das ist schon frappierend. Weder aus der JVA Freiburg, noch aus den übrigen Haftanstalten, die die Sicherungsverwahrung vollstrecken, ist besseres zu berichten – und letztlich gilt das auch für Knäste an sich.

Der gefangene Mensch, sein Körper, ist dem Personal der jeweiligen Haftanstalt ausgeliefert: der Körper wird vermessen, eingesperrt, kontrolliert und diszipliniert. So erfreulich dann im Einzelfall auch ist, wenn ein Senat eines Gerichts der unteren Instanz und der Vollzugsanstalt attestieren, es nicht so genau genommen zu haben mit „Recht und Gesetz“, substantiell ändern wird das nichts. Wird der Anstaltsarzt Dr. S., der die medikamentöse Versorgung absetzte zur Rechenschaft gezogen werden? Muss der Jurist der Anstalt oder der Richter des Landgerichts, die die Entscheidung rechtfertigten, mit Konsequenzen rechnen? Nein, und nochmals nein.

Das ist der Vollzugsalltag 2019!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Radiointerview zu vorweihnachtlichem Stress in JVA Freiburg

Hier das Interview mit Thomas vom Februar. Er berichtet u.a. vom „vorweihnachtlichen Stress“ im vergangenen Jahr und über die Solidarität zu und mit anderen Gefangenen.

https://www.freie-radios.net/93623

Solidarität

Zuerst erschienen in: Bruchstellen, Nr. 42, Österreich

„Solidarität ist eine Waffe“, so das Motto der zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Zeilen noch nicht verbotenen Roten Hilfe e.V. in Deutschland, auch wenn deutsche Repressionsbehörden, so man Berichten in der taz und FAZ Glauben schenken mag, eifrig an einem etwaigen Verbot arbeiten.

Solidarität ist jedoch nicht nur eine Waffe, sie ist mehr, viel mehr: sie bedeutet, an der Seite von Menschen zu stehen, mit ihnen zusammen, auch wenn der Wind in Orkanstärke von vorne ins Gesicht bläst, wenn das Tränengas einen fast kotzen lässt, das die Polizei mal wieder versprüht. Solidarität meint, Menschen zu stützen, wenn sie bedrängt werden, sich vor, hinter und an ihre Seite zu stellen.

Solidarität ist lebendiges, lebensbejahendes Leben; nicht das isolierte Individuum das sich selbst überlassen bleibt und vom Kahn hinunter ins tosende Meer gestoßen wird um zu ersaufen, sondern gemeinsam an einer neuen Zukunft zu arbeiten. Denn das ist Solidarität gleichfalls: Arbeit! Sie ist anstrengend, fordernd, kräftezehrend – und genau dies, und all das zusammen kann sie so befriedigend und erfüllend machen.

Wie ist es nun um die Gefangenensolidarität bestellt? Wenn ich auf die letzten 20 Jahre zurückschaue, also sehr subjektiv gefärbt, dann beobachte ich eine Wellenbewegung. Auf ein Tal folgt eine Anhöhe und dieser wieder ein Tal. In den 90er und 2000er Jahren begannen sich zunehmend wieder Anti-Knastgruppen zu bilden, nach anarchistischen Grundsätzen. Ich denke nicht nur an ABC, sondern auch an LOM (Libertad o muerte), die Anti-Knast-Gruppe Bielefeld und viele andere Gruppierungen. Heute sind neben (mittlerweile wieder sehr wenigen) ABC-Gruppen, dem „gefangenen-info“-Projekt, der Gefangenengewerkschaft GG/BO, Roter Hilfe im deutschsprachigen Raum nur wenige sonstige Gruppen aktiv. Und selbst die namentlich hier aufgezählten leiden in der Regel an personellem Schwund.

Die Bereitschaft sich zu engagieren scheint zudem mit zunehmendem Alter zu schwinden, wer noch mit 18, 20, 25 sehr aktiv ist, kehrt oft mit 30 oder 35 ins bürgerliche Leben ein und zieht sich von emanzipatorischen Bewegungen zurück (das betrifft selbstredend nicht alle).

Misslich aus Gefangenensicht: Immer weniger Menschen sind bereit sich offen zu bekennen, schreiben nur noch anonym, oder unter Pseudonym, wenn überhaupt! Dabei ist gerade Post der elementare Lebensfaden für die Gefangenen, die sie mit dem Leben vor den Mauern in Verbindung hält.

Selbst jene, die in politischen Zusammenhängenden aktiv sind, scheuen sich Gefangene zu besuchen, denn dort könnte ja die Justiz ihre Personalien abgreifen und Mensch wäre fürs Leben gebrandmarkt. Eine im Regelfall überflüssige Sorge; im Regelfall deshalb, weil wer später mal im Staatsdienst arbeiten möchte durchaus in Einzelfällen Gefahr laufen kann, dass so ein Besuchskontakt in irgendeiner VS-Datei landet und hervorgezaubert wird. Das sind aber Einzelfälle.

Aber auch ganz handfeste materielle Hilfe unterliegt diesen Wellenbewegungen; oder auch die Proteste vor den Knastmauern. Zwar gibt es erfreulicherweise immer regelmäßiger die Knastdemos an Silvester aber eben fast nur an Silvester. Quasi der „Muttertag“ der Linken, wenn ich es mal böse formulieren mag, mensch erinnert sich und andere daran, dass da doch irgendwas ist, um dann 364 Tage des Restjahres wieder in Schweigen zu verfallen.

Ähnliches bekomme ich immer wieder auch von jenen rückgemeldet, welche sich selbst seit Jahren aktiv in Anti-Knastgruppen einbringen, oder auch resigniert aufgeben und sich ins Private zurückziehen. Mitunter hängen Projekte an einem oder an zwei Menschen; spontan fällt mir die Sendung des Knastradios auf Radio Flora, moderiert von Wolfgang, ein: er ist über 60 Jahre und seit den 70ern Aktivist, wenn er mal nicht mehr unter uns weilen sollte, wird’s schwer. Oder hier in Freiburg: die Soligruppe der GG/BO war zu Anfang voller Elan, um dann alsbald sich in alle Winde zu zerstreuen. Diese Extreme, hier die Langlebigkeit, dort das Aufflackern, bestimmen die Soliarbeit; wobei letztere besonders frustrieren.

Trotz allem gilt es beharrlich zu sein, jene die sich vor den Mauern solidarisch verhalten und auch hinter Gittern; Durststrecken müssen ausgesessen werden, denn von bloßem Jammern wird’s auch nicht besser.

Solidarität heißt Leben!

In diesem Sinne

Thomas Meyer-Falk

– in Haft seit 1996 –

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Renitenz der JVA Freiburg im Umgang mit einem Kranken

Der folgend näher geschilderte Fall von Herrn H. beschreibt sein nun bald zwei Jahre andauerndes Vorgehen gegen die JVA Freiburg, um endlich mit medizinischem Cannabis versorgt zu werden. Das zuständige Gericht hat nun zum dritten Mal gegen die Anstalt entschieden

Ich will endlich meine Medizin

Der 41-jährige Sicherungsverwahrte leidet an ADHS, dem sogenannten Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom und wurde bis 2018 mit einem für erwachsene gedachten Ritalin-Produkt behandelt. Weil dieses zu Nebenwirkungen führt, u.a. Verlust des Hungergefühls, beantragte er 2017 die Verordnung von medizinischem Cannabis.

Die wurde lapidar abgelehnt, ohne Untersuchung und ohne dezidierte Begründung. Einige Monate später hob das LG Freiburg (Az.:13 StVK 304/17) mit Beschluss vom 23.01.2018 diese Entscheidung auf. Aber auch die nächste Verfügung der Anstalt fiel nicht günstig aus, aber auch diesmal verzichtete man auf eine ausführliche Begründung. Und so hob das LG am 08.05.2018 (Az.:13 StVK 148/18) selbige Verfügung auf, schon ein wenig genervt von der Renitenz der Anstalt.

Der Beschluss vom 17.01.2019

Auch im dritten Anlauf fiel der Anstalt nichts ein, was man nur halbwegs eine sachliche Begründung nennen könnte. Lapidar hieß es, Cannabis-Produkte seien nur bei Multipler Sklerose zugelassen, es sei „sicherlich nicht im Sinne der deutschen Justiz (…), Gefängnisinsassen (…) außerhalb einer regulären Zulassung zu Versuchszwecken“ ein Medikament zu Verabreichen. Mit Beschluss vom 17.01.2019 (Az.:13 StVK 242/18) hob das Gericht auch diese Entscheidung der JVA auf.

Dabei nahm das Gericht Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung auf und ließ sich bestätigen, dass gerade auch bei ADHS durchaus Cannabis-Medizinprodukte verordnungsfähig seien. Und so erklärte der Richter dem Anstaltsleiter zum dritten Mal, wie eine Prüfung des Antrags auf Verordnung zu bearbeiten und wie er zu bescheiden sei.

Zur Renitenz

Es waren Prof. Feest (Bremen) und Richter am OLG Lesting, die schon in den 80’er Jahren von „renitenten Vollzugsbehörden“ schrieben, also jenen Haftanstalten die ihr Bestes geben, um gerichtliche Entscheidungen nicht befolgen zu müssen. In einem Aufsatz von 2009 (in: Festschrift für Ulrich Eisenberg zum 70.Geburtstag, S.675-690) griffen die beiden Rechtswissenschaftler das Thema erneut auf: ‚Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörde‘. Dort beschrieben sie diverse Fälle aus der Praxis, in welchen Haftanstalten, mitunter ganz offen, sich weigerten Gerichtsentscheidungen zu befolgen.

Für Insider, insbesondere Inhaftierte und mitunter auch deren Angehörigen oder AnwältInnen ist das kein außergewöhnliches Phänomen. Vorliegendes Verfahren ist ein weiterer Beleg. Gerichte geben ganz eindeutige Vorgaben wie zu prüfen sei – und die Anstalt ignoriert es schlicht. Würden Jura-StudentInnen in Klausuren solche ‚Leistungen‘ an der Universität abliefern, sie würden durch die Examina fallen, aber einmal in Lohn und Brot gelangt und Beamter/in geworden, lässt Mensch sich von Vielem beeindrucken, aber nicht von einer Gerichtsentscheidung. Auch nicht von deren zwei – ob nun die dritte Entscheidung etwas bewirkt, das steht in den Sternen.

Zur Lektüre ist der anonymisierte Beschluss als PDF angefügt:

Klicke, um auf Beschluss.pdf zuzugreifen

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Vorweihnachtlicher Stress in JVA Freiburg

Warum auch immer, so gilt die (Vor-) Weihnachtszeit als eine besondere, auch hinter den Gefängnismauern. Die Woche vor dem 24. Dezember 2018 wurde dann aber doch zu einer außergewöhnlichen. Von zerschnittenem Zeigefinger, über eine demolierte Tanne, bis hin zu einem versuchten Angriff mit einer Schere reichen die Ereignisse der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV)

Die Zellenschlösser werden gewechselt

Als 2013 die SV-Abteilung der JVA Freiburg eröffnet wurde, bemängelten schon frühzeitig Insassen, dass es keine Möglichkeit gebe sich zurückzuziehen, da jederzeit die Zellentüren auch von Mitverwahrten geöffnet werden könnten. Es kam dann auch in der Folge zu Übergriffen in Hafträumen. Der Landtag von Baden-Württemberg regte im Frühjahr 2014 an, man möge die Zellenschlösser modifizieren, so dass sie von außen nur durch Beamte geöffnet werden könnten.

Es brauchte Jahre und diverse Anläufe, Probeläufe sowie eine Sicherstellung der Finanzierung bis Mitte Dezember 2018 dann tatsächlich der Umbau in Angriff genommen werden konnte. Die alten Schlösser werden ausgebaut und Zylinderschlösser eingebaut die über einen Schnappmechanismus verfügen. Fällt die Türe ins Schloss, kann sie der Insasse von innen durch einen konisch zulaufenden Drehknauf öffnen und von der Flurseite nur ein Beamter mit seinem Schlüssel.

Allerdings verfügte die Anstalt zugleich, dass damit die Möglichkeit entfalle sich vor 22 Uhr durch Beamte in der Zelle einschließen zu lassen. Insassen lassen sich freiwillig wegschließen? Das klingt auf den ersten Blick absonderlich, aber wenn man weiß, dass es in der JVA mehrfach am Tag Standzählungen und auch Lebendkontrollen gibt, mag es vielleicht nicht mehr ganz so ungewöhnlich anmuten.

Nicht wenige Insassen legen sich untertags mal hin, oder gehen abends früh zu Bett. Wenn dann um 17 Uhr und 22 Uhr die Beamten in die Zellen schauen, sich davon überzeugen ob auch der richtige Insasse in der für ihn bestimmten Zelle und auch quicklebendig ist, werden manche unsanft geweckt. Zumal das Sozialverhalten der Bediensteten auch ganz unterschiedlich ausfällt: es gibt jene die behutsam und leise die Türe öffnen, andere klatschen den Schlüsselbund mit Schwung gegen die Türe oder klopfen so lange gegen den Türgriff, bis selbst ein schon Toter wohl wieder zum Leben erwachen würde.

Wer aber schon vor 22 Uhr sich hatte von den Beamten wegschließen lassen, der war für den Rest des Tages von diesen Kontrollen verschont, denn da er in seiner Zelle eingeschlossen war, bestand kein Bedarf mehr die Anwesenheit zu kontrollieren. Er konnte sich also hinlegen, oder auch ausziehen und wurde nicht mehr gestört. Nach Jahren, ja Jahrzehnten in Haft kennt man nahezu alle Geschichten der Mitbewohner und ist froh wenn man seine Ruhe hat.

Diese Neuregelung führte allerdings schon in den ersten Tagen zu erheblichem Unmut. Insassen drohten, Beamte Kaffeekannen nachzuwerfen (und dafür kamen dann lieber drei Beamte zum nächtlichen Generaleinschluss als nur ein einziger). Beim Landgericht Freiburg gingen zudem diverse Klageschriften gegen den Anstaltsleiter bei der für solche Anträge zuständigen 13. Strafvollstreckungskammer ein. Andere Insassen legen sich nun nicht mehr vor 22 Uhr hin, da sie zwangsläufig geweckt werden, entsprechend unruhig und übermüdet sind sie.

Manche Insassen sprechen von einem Verstoß gegen das Misshandlungsverbot von Art. 3 Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Art. 104 Grundgesetz, da es defacto auf Schlafentzug hinauslaufe was die Justizvollzugsanstalt hier praktiziere. Eine typische Methode die manchen vielleicht noch aus der Berichterstattung über Guantanamo erinnerlich ist, die Menschen gefügig machen soll.

Für Unmut bis Heiterkeit sorgte die Begründung der SV-Anstalt, wonach diese Neuregelung die Autonomie der Verwahrten stärken solle! Wahrscheinlich muss man Sozialpädagogik, so wie der Vollzugsleiter G., oder Psychologie, wie die therapeutische Leiterin Frau Dr. S. studiert haben, um sich solch eine Begründung einfallen zu lassen.

Der erste Verletzte in Folge der Neuregelung

Shorty leidet an ADHS und ist froh wenn er überhaupt mal schlafen kann und so legte er sich nachmittags hin; gegen 17 Uhr wurde er unsanft geweckt (er durfte sich ja nach Einbau des neuen Schließmechanismus nicht mehr vor 22 Uhr wegschließen lassen). Er fing an innerlich zu kochen, weil endlich mal eingeschlafen er prompt von dem Beamten geweckt worden war. Er packte seine Kaffeetasse, ging den Flur hinauf in Richtung Stationsküche. Dort angelangt war er innerlich mittlerweile derart aufgewühlt, zornig darüber geweckt worden zu sein, dass er aus lauter Wut die Tasse gegen den Türrahmen der Küche knallte.

Die Tasse zerbrach und, da er sie nicht rechtzeitig losgelassen hatte, zerschnitt sie ihm den Zeigefinger; die Wunde geriet so tief, dass er nach der Erstversorgung durch den Anstaltssanitäter in den Abendstunden noch ins Krankenhaus ausgeführt werden musste um genäht zu werden.

Schon erwähnter Sozialpädagoge G. reagierte bei einer Anhörung von Shorty nach dessen Aussage leicht beleidigt darüber, dass es überhaupt Insassen gebe, die sich gegen den Zwangssaufschluss der Zellen beschweren. Jedenfalls muss Shorty nun das Malern des Türrahmens bezahlen, denn der Lack des Rahmens war leicht beschädigt. Round about 50 € fallen laut Malerei dafür an.

Die unschuldige Weihnachtstanne

Keine drei Tage später musste auf einer der vier SV-Stationen die Tanne daran glauben. Vor dem Stationsbüro stand sie: stolz und adrett geschmückt. Dazu noch eine leuchtende Lichterkette die funkelnd ihr Licht in den Flur entließ.

Ein Insasse dessen Zelle vom Stationsbeamten kontrolliert werden sollte und zwar genau jetzt, nicht etwa später, dieser Sicherungsverwahrte, er ging dann doch auf den Flur, denn bei den Zellenkontrollen darf man nicht dabei sein. Erst riss der nun doch recht wütende Insasse eine Christbaumkugel von der Tanne, wollte sie auf dem Boden zerdeppern, was scheiterte, war sie doch aus Plastik und hüpfte nur. Behutsam hob er sie auf, befestigte sie sorgfältig wieder an der Tanne, nur um dann die Lichterkette schreiend von der Wand zu reißen: „Brandgefahr! Brandgefahr!“ und sich nun erneut der Tanne zuzuwenden. Erst um sie umzutreten und dann auf sie einzutreten. Am Schluss war sie nicht gänzlich demoliert, aber musste ohne Baumspitze auskommen. Die Beamten führten ihn ab.

Den Rest des Tages verbrachte er in einer leeren Zelle auf einer anderen Station. Also Folge der Missetat mit Lichterkette und Baum wird er nun stets am späten Nachmittag unter Verschluss genommen, eine sogenannte „besondere Sicherungsmaßnahme“, außerdem hat er „Umschluss-Sperre“, darf also nicht mehr auf den anderen drei Stationen Insassen besuchen gehen.

Eine Bastelschere kommt zum Einsatz

Immer mal wieder berichtete ich über einen Langzeitverwahrten, 56 Jahre alt, nunmehr schon an die 16 Jahre in der Sicherungsverwahrung sitzend, und das obwohl er ein sogenannter „Altfall“ ist, d.h. zum Zeitpunkt seiner Verurteilung galt als Obergrenze für die SV 10 Jahre – erst 1998 wurde diese Obergrenze faktisch abgeschafft, und das auch rückwirkend für gerichtlich schon längst verurteilte Menschen.

Alle neun Monate wird die Fortdauer der SV gerichtlich geprüft, inklusive eines Sachverständigengutachtens, das ist so vorgesehen für Insassen die 10 Jahre oder länger in der SV festgehalten werden. Ein Kriminologe begutachtete Friedrich (Name geändert) in den letzten Jahren und kam zuletzt zu dem Ergebnis, dass eher keine schweren Sexualtaten zu erwarten seien, allerdings würden schwere Aggressionsdurchbrüche beispielsweise für den Fall, dass er in einer Straßenbahn angepöbelt und gekränkt werden würde, drohen. Dem folgte das Landgericht anschließend an eine mündliche Anhörung in seinem die Fortdauer der SV anordnenden Beschluss.

Das von Friedrich angerufene Oberlandesgericht, vor dem er seine Freilassung erstreiten wollte, schickte einen recht ernüchternden Beschluss zurück: ja, es seien schwere Gewalttaten zu erwarten, aber eben auch Sexualtaten. Insofern sei nämlich das Landgericht dem Gutachter viel zu unkritisch gefolgt und die optimistische Ansicht des Gutachters teile man ganz und gar nicht. Der Verwahrte befinde sich, nach nun vier Jahren Einzelgesprächen mit der therapeutischen Leiterin der Einrichtung, erst am Anfang eines langjährigen therapeutischen Prozesses.

Der Beschluss traf Friedrich hart; mitunter ging er schreiend über den Flur: „Dead man walking. Dead man walking!!!“, den Ruf von US-Schließern aufgreifend, der früher durch die Gänge der Todestrakte schallte, wenn ein Todeskandidat aus der Zelle geholt wurde. Er würde nun hier sterben, sagte er und verlangte nach Zyankali.

Eines Morgens war seine Anspannung mit Händen zu greifen, er ging zum Büro, fragte nach seinem Diabetikerfrühstück, er erhalte das seit 2012 immer schon um die jetzige Uhrzeit. Der Beamte erklärte ihm, nein, es komme immer erst um kurz nach 8 Uhr, schon seit Jahren, man schreibe zudem 2018 und nicht mehr 2012. Nein!! Er wolle jetzt sein Frühstück schrie Friedrich und zog von dannen.

Dabei kam es dann auf dem Flur zum Streit mit dem Stationsreiniger, einem Mitverwahrten, einen Kopf größer, mindestens 30 kg schwerer und zwanzig Jahre jünger als Friedrich. Da stand er dann, hochroter Kopf, beschimpfte den Reiniger, auch unter Verwendung rassistischen Vokabulars. Der Stationsbeamte, Hauptsekretär L., schrie nicht minder laut: „Friedl, hör‘ uff! Friedl, lass den Scheiß!“, denn der bewegte sich drohend auf den Reiniger zu. Dann muss er kehrt gemacht haben, ging kurz in seine nur wenige Meter entfernte Zelle, kehrte zurück und der Reiniger sah, wie aus dem Ärmel eine Schere hervor glitt. Als Friedrich zum Stoß ansetzte, dann aber inne hielt, nahm ihm schon der Stationsreiniger die Bastelschere ab. Allerdings hatte L. längst Alarm ausgelöst und so kamen mehrere Beamten angerannt, nahmen Friedrich mit in den Keller, in den dort gelegenen Bunker, wo mensch nur mit einem Höschen aus leicht reißendem Stoff bekleidet in einer kahlen Zelle herum sitzt, ein Loch im Boden als Toilette, die Spülung kann nur von Beamten bedient werden, und von einer Kamera überwacht. Dazu noch eine Matratze und eine Wolldecke. Stündliche Lebendkontrolle durch eine Luke und Dauerlicht!

Am Folgetag wurde er vom Bunker in den Sicherheitstrakt der Strafanstalt verlegt, wo er drei Wochen in Einzelhaft saß. Dabei war er noch Minuten vor dem ganzen Theater guter Stimmung, denn das Landgericht Freiburg hatte ihm wunschgemäß eine Kapazität auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts als Pflichtverteidiger beigeordnet: Professor Dr. Pollähne aus Bremen. Sein vorheriger Pflichtverteidiger hatte so gut wie nichts gemacht, nicht einmal seinen Mandanten vor der letzten Anhörung besucht.

Nach diesem Vorfall, der sich geradezu wie die punktgenaue Umsetzung der Befürchtungen des letzten Sachverständigen liest, so als hätte Friedrich dies als drehbuchartige Vorlage verwandt, dürfte sich die Frage einer etwaigen Entlassung aus der Sicherungsverwahrung möglicherweise auf Jahre hinaus erledigt haben.

Nachtrag: Einige Insassen die Friedrich immer wieder mit Tabak oder Kaffee aushalfen, wenn er klagte er habe nichts mehr oder nur noch ein paar Krümel, sind mittlerweile recht sauer auf ihn. Denn im Zuge dessen Verlegung in den Sicherheitstrakt konnte er sich von Beamten dringend benötigte Sachen aus seiner Zelle holen lassen. Nicht schlecht wurde gestaunt, als man dort dann zig gut gefüllte Tabakdosen und beutelweise löslichen Kaffee vorfand.

Und der Reiniger? Immer wieder erzählte er, sichtlich stolz, in der Folgezeit, wie er wagemutig Friedrich die stumpfe Bastelschere entwunden habe und was alles hätte passieren können; erst als er gegenüber der therapeutischen Leiterin, Frau Dr. S. dick auftrug und von der extremen Gefährlichkeit Friedrichs daherredete und ihn dann Shorty deshalb als „bösen Menschen“ bezeichnete, der einen Insassen der doch eh schon im Bunker säße noch tiefer in die Scheiße reite, nahm er sich ein wenig zurück.

Resümee

Auch wenn die SV-Abteilung immer wieder als Totenhaus bezeichnet wird, weil dort eher gestorben als entlassen werde, wie ein geflügeltes Wort Friedrichs lautet, ist dort manchmal ein geradezu erstaunliches Leben anzutreffen. Nicht wirklich zielführend oder lebensbejahend, denn wie wir gesehen haben sind die Folgen für alle oben genannten Beteiligten letztlich schädlich; aber immerhin, die Herzen sie schlagen noch. Wer sich die Mühe macht hinter die Oberfläche der Ereignisse zu blicken wird zudem nicht umhin kommen zu bemerken, dass Justiz­ und Vollzugssystem eine Mitverantwortung tragen. Bekanntlich war es die Anstalt die den Zelleneinschluss neu regelte, es war zudem ein Beamter der unsanft einen Insassen weckte, es war ferner ein weiterer Beamter der unbedingt „jetzt!“ die Zelle kontrollieren wollte und es waren die Richterinnen und Richter der Gerichte die einem Insassen die Hoffnung auf absehbare Freilassung nahmen. Dies alles auszublenden und die Schuld einzig den beteiligten Insassen aufzuladen wäre allzu billig.

Wer Menschen nicht etwa bloß über Jahre, sondern Jahrzehnte einem lebensfeindlichen System aussetzt (vgl. meine Beiträge über Gefängnisse als „nekrophile Orte“), das eben nicht darauf gerichtet ist ein Netz neuer belebender Beziehungen zu knüpfen, die Liebe zum Leben, zur Freiheit und allen mit ihr untrennbar verbundenen belebenden, auf seelisches Wachstum gerichteten Möglichkeiten behutsam auszubauen oder überhaupt erst zu entwickeln, sondern durchdrungen ist von lebensfeindlichen kleinlichen Regularien und Regeln, Zwangs-, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen, jederzeitigen Kontrollen, steter Überwachung, allgegenwärtiger Herrschaft selbst über die Schlafenszeiten und Möglichkeiten des Rückzugs, kann nicht ernsthaft überrascht sein, wenn Menschen dann dysfunktional agieren, innerhalb ihres erlernten Verhaltensrepertoires, das letztlich nahtlos anknüpft an das lebensfeindliche, nekrophile System in welchem sie seit Jahrzehnten leben.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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