Laue Sommertage im Juni

Was ein Sommer, wieder Temperaturen jenseits der 30 Grad und das Leben in der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV) geht seinen gewohnten Gang. Endlich werden die Hofzeiten ausgeweitet (1.), in Sachen Videotext soll sich auch was tun (2.). Die Unsitte der Brückentage nimmt kein Ende (3.), außerdem hatte ich meine zweite von vier Ausführungen im laufenden Jahr (4.). Und zum schönen Schluss noch was zum Toilettenpapier-Kleinkrieg (5.)


1. Hofzeiten ausgeweitet

Eigentlich sollte man in der SV außerhalb der Nachtzeit jederzeit in den Knasthof gehen dürfen. Allerdings sieht das Gesetz Einschränkungen bei Gefahren für die Anstaltssicherheit oder im Falle schwerwiegender Gründe, die die Ordnung gefährden, vor. In der Praxis in Freiburg bedeutete das bislang, dass zum Beispiel an Wochenenden nur 3 ½ Stunden Hofzugang gewährt wurde, egal wie schön das Wetter war. Warum? Weil es mit den personellen Ressourcen der Anstalt nicht leistbar gewesen sein soll, den Insassen mehr Hofzugang zu ermöglichen, so die Verteidigung der Anstaltsleitung. Denn stets hatten Beamte die Insassen in den Hof zu bringen und von dort auch abzuholen.

Nachdem ein hochkomplexes Schleusensystem seit einigen Wochen ermöglicht, selbst in den Hof zu gehen (das System nutzt pin-Codes, wiegt die Insassen, Deckenscanner sind im Einsatz, sowie ein Handvenen-Scanner) wurden zum 06.06.2019 die Hofzeiten an Wochenenden/Brücken- und Feiertagen auf 8 ½ Stunden ausgeweitet. Immer noch nicht ideal, aber ein Anfang!

Spannenderweise wurde für Werktage die Hofgangsmöglichkeit um 10 Minuten gekürzt, ob das rechtmäßig ist, darüber wird das Landgericht zu entscheiden haben. Werktags kann, wer mag, bis zu 10 ¾ Stunden das Hofareal nutzen.


2. Videotext – wo bist Du?

Nutzt jemand der das hier liest, den Videotext? Da wir hier in der SV keinerlei Zugang zu Internet erhalten, war es ganz praktisch, über die TV-Sender deren Videotextangebote zu nutzen, bis das die JVA verbot und das Signal einfach blockierte. Angeblich sollte so verhindert werden, dass via SMS-Chats Nachrichten ausgetauscht werden (Handybesitz ist in Gefängnissen verboten, aber wer dann ein illegal beschafftes Handy besitzt, der bräuchte eigentlich keinen SMS-Chat mehr). Seit 2018 läuft gegen die Praxis der Haftanstalt eine Klage bei Gericht. Auf meine Anregung hin, zumindest die Videotextseiten der öffentlich-rechtlichen Sender frei zu schalten, gab Sozialoberinspektor G., er ist Vollzugsleiter in der SV-Anstalt, zu Protokoll, dies sei personell nicht leistbar. Man müsse ja ansonsten permanent die Videotextseiten überwachen, ob nicht doch SMS-Chats eingeführt worden seien.

Interessanterweise scheinen seine Dienstvorgesetzten anderer Ansicht zu sein, denn die Insassenvertretung (IV) der Anstalt hatte per Aushang bekannt gegeben, der für die TV-Anlage zuständige Bedienstete sei von der Anstaltsleitung angewiesen worden, die Einspeisung der entsprechenden Videotextangebote zu veranlassen. Auch die IV hatte nachdrücklich für die Wiedereinführung des Videotextes gekämpft.


3. Die Unsitte der Brückentage

In der Freiburger Haftanstalt fällt auf, dass ziemlich regelmäßig Brückentage eingesetzt werden. Nun kennt Brückentage jeder auch aus anderen beruflichen Zusammenhängen. Aber hier scheint es epidemische Ausmaße anzunehmen. Schon in den ersten Monaten des Jahres gab es diverse Brückentag, nun folgte der 24. Mai, danach der 31. Mai. Eigentlich hätte mich eine gute Freundin am 28. Juni besuchen sollen, was abschlägig beschieden wurde, denn auch an diesem Tag, man ahnt es: Ein Brückentag. Sowie am 5. Juli. Und so weiter.

Aber weshalb gibt es für Verwahrte an Brückentagen keine Besuche? Weil an diesen Tagen der Dienstbetrieb auf Sparflamme gefahren wird. Meist sind alle Betriebe geschlossen (Ausnahmen gibt es, wenn Liefertermine einzuhalten sind, dann arbeiten einige wenige Betriebe dennoch), die Zellen werden nicht um 6:25 Uhr, sondern erst nach 8 Uhr geöffnet, die Hofzeiten sind reduziert im Vergleich zu den regulären Werktagen. Außerdem hat die Besuchsabteilung geschlossen!

Erst ab dem 6. Juni wurden zudem die Hofzeiten an diesen Tagen ausgeweitet (siehe oben), bis dato sprachen nämlich viele Insassen von staatlich verordneter Kleingruppenisolation. Denn bis auf die 3 ½ Stunden Hofzeit waren sie auf ihren engen Stationen eingesperrt und blieben im Grunde weitestgehend sich selbst überlassen.

Der Anstaltsleiter verteidigt die Brückentage damit, dass die uniformierten Bediensteten „über 50.000 Überstunden“ angesammelt hätten, „im Schnitt weit über 200 Überstunden“ pro Beschäftigtem, so dass die Brückentage notwendig seien, um auf diese Weise „eine weitere Anhäufung von Überstunden“ zu verhindern, so am 28.03.2019 der Leitende Regierungsdirektor Völkel in einem Schriftsatz an das Landgericht Freiburg. Ein zeitnaher oder auch nur mittelfristiger Abbau der Überstunden sei „nicht realistisch“.

Soweit die Sicht der Behördenleitung, dass die der Insassen davon abweicht, dürfte verständlich sein, schließlich sind es deren Zellen, die verschlossen bleiben (in Strafhaft/U-Haft), sie sind es, die herbe Einkommensverluste erleiden, weil pro Brückentag den Gefangenen rund 12 € Arbeitslohn (in der SV knapp 20 €) entgehen! Lohnfortzahlung ist hinter Gittern ein Fremdwort.

Brückentage bedeuten also Verhinderung von Besuchen, weniger Hofzeit, kompletter Lohnausfall, und für jene, die sich all den therapeutischen Angeboten unterziehen, oftmals auch noch Unterbrechung der Behandlung.


4. Spaziergang im Juni

Vier mal im Jahr dürfen Sicherungsverwahrte für ein paar Stunden, unter scharfer Bewachung von Gefängnispersonal, die Anstalt verlassen. Am 5. Juni war es soweit, um 7.30 Uhr ging es im vergitterten Knastbus und den beiden uniformierten Beamten, Hauptsekretär W. und Obersekretär R. los in Richtung Süden. Erst durch den morgendlichen Berufsverkehr und dann über die Autobahn. Nach rund 1 ¼ Stunden Autofahrt waren wir in Schliengen angekommen, ich konnte Frau und Herrn O. besuchen. Begrüßt wurden wir von einem laut bellenden 10 Jahre alten Hund, der es dann sehr genoss, ausgiebig gekrault zu werden. Ein Spaziergang in die Weinberge und ein wirklich wunderbarer Blick in die Umgebung an einem Sommertag mit über 30 Grad rundeten den Besuch ab. Die beiden Bediensteten hielten diskreten Abstand beim Spaziergang, jedoch sind sie immer angehalten, den Insassen „unmittelbar und gegenwärtig“ zu bewachen und zu begleiten.

Bevor es dann zurück in die JVA ging, konnte ich noch in dem kleinen türkischen Lebensmittelgeschäft Anadolu, nur einen Steinwurf vom Gefängnistor entfernt, ein bisschen frisches Gemüse und Antipasti einkaufen gehen.

Begleitet von Herrn W. und Herrn R.!? Also von zwei Bediensteten? Vielleicht ist es jemandem aufgefallen, der meine Texte verfolgt. Es waren nur noch zwei Beamte mit dabei. Zuvor mussten immer drei Bedienstete die Bewachung vornehmen, denn die Anstaltsleitung befürchtete nach eigenen Angaben Befreiungs- oder Störversuche aus einem „anonymen nicht einschätzbaren Unterstützerumfeld“ heraus. Augenscheinlich scheint die Anstalt entweder eine neue Gefahreneinschätzung vorgenommen zu haben – oder es setzte sich, mit zeitlicher Verspätung, etwas mehr Realitätssinn durch.


5. Der Toilettenpapier-Kleinkrieg

Immer wieder entwickeln sich skurrile Dynamiken im Haftalltag. Auf einem Schrank im Freizeitraum von Station 2 standen zuvor Pflanzentöpfe, die nun im Sommer in den Hof gestellt wurden. Also wurde der frei gewordene Platz genutzt, um das WC-Papier der Station auf besagtem Schrank zu lagern. Der erste Akt!

Daran störte sich erstmal niemand, bis dann einige wenige Insassen und auch die Stationspsychologin Frau W. meinten, das sehe ja nun nicht sooo schön aus. Das Klopapier müsse weg. Sofort! Das sei ein Freizeitraum, der soll schön heimelig und wohnlich aussehen, damit sei absolut unvereinbar, Klopapier auf dem Schrank zu deponieren, das verletze die Ästhetik des Raums. Also wurden die Packungen von der SOKO „Scheißhauspapier“ mit vereinten Kräften in eine leere Zelle getragen. Des Dramas zweiter Akt.

Schon am nächsten Tag wurden sie aus jener Zelle wieder zurück in den Freizeitraum geschleppt, denn die meisten Bewohner störten sich nicht an dem Klopapier auf dem Schrank. Dann aber mischte sich ein uniformierter Beamter ein. Also so gehe das nicht, ihn störe das Klopapier jetzt auch. Und schon wurde es fortgetragen in die leere Zelle. Soweit Akt drei und vier.

Neue Woche, neues Klopapierglück! Und schwupp lagen die Packungen wie von Geisterhand dorthin befördert, erneut auf nämlichen Schrank. Oh, oh … das stieß dann aber auf Proteste! Wer macht das? Was soll das?? Unverschämtheit!!
Erneut trug folglich die SOKO die Packungen weg. Im folgenden Akt wurden sie ein weiteres Mal auf dem Schrank deponiert, diesmal machte sich sogar jemand die Mühe, die Rollen auszupacken und einzeln auf dem Schrank zu stapeln!

Nur um dann am 8. Juni, dem vorletzten Akt, erneut verschleppt zu werden. Laut des stellvertretenden Stationsleiters, Herrn Obersekretär T. habe er persönlich am Vortag mit dem Stationsleiter, Herrn Hauptsekretär L. telefonische Rücksprache gehalten, freilich habe er nicht nur wegen des Klopapiers mit dem Stationsleiter telefoniert, ergänzte T. Das Klopapier dürfe jedenfalls nicht auf eben diesem Schrank lagern, es müsse da weg! Wie dem auch sei, nun lagerte das übrige WC-Papier verpackt in einer grünen Kiste auf einem anderen Schrank im Freizeitraum und wartete dort auf seinen Einsatz.

Im letzten Akt des Dramas baute ein Verwahrter, dem etwas langweilig war und der etwas zur ästhetischen Gestaltung des Raumes beitragen wollte, aus besagten Klorollen eine schmucke Pyramide auf dem Esstisch des Freizeitraums, inklusiv einer Flagge auf der Spitze. Dies freilich versetzte einen anderen in Rage, der zügigen Schritts ins Beamtenbüro eilte, um dort Meldung zu machen ob dieses skandalösen Vorganges. Am Ende wurden die Rollen weggeräumt und lagern nun in jenem Schrank, in welchem normalerweise das Essgeschirr der Station eingeräumt war – bis dieses auf unbestimmte Zeit in einem ganz anderen Schrank weggeschlossen wurde. Aber das wäre eine andere Geschichte …

Ob es allerdings nun wirklich der allerletzte, der finale Akt in Sachen SOKO „Scheißhauspapier“ gewesen sein sollte, das wird uns die Zukunft weisen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Und weiter geht’s im Freiburger Knast

Nachdem Shorty vor ein paar Monaten wegen seines Ritalin-Entzugs erfolgreich vor Gericht gezogen war hat sich neues getan (1.) Nicht wenige Insassen sind immer unzufriedener über die tagelange Kleingruppenisolation (2.) und Kakerlaken machen den Alltag „lebendig“ (3.).

1.) Shorty und sein ADHS

Seit Jahren erhielt der 41-jährige Shorty seine Medizin gegen das bei ihm diagnostizierte ADHS. Dieses musste er zwei Mal am Tag in Gegenwart eines Sanitätsbeamten der Justizvollzugsanstalt einnehmen.Eines Tages wurde er dabei erwischt es in seiner Hand versteckt anstatt es eingenommen zu haben. Seine Begründung war, dass eine Nebenwirkung erheblicher Appetitmangel sei und er mittags mal essen wollte und deshalb das Medikament später eingenommen hätte. Jedenfalls nahm die Anstalt die Angelegenheit zum Anlass ihm das Ritalin zu entziehen. Dagegen klagte er vor Gericht, verlor vor dem Landgericht Freiburg. Ganz anders dann vor ein paar Monaten das Oberlandgericht (ich berichtete darüber).

Allerdings dauerte es bis Ende Mai, bis die Anstalt wieder die Versorgung von Shorty aufnahm. Dem gingen jedoch erhebliche Auseinandersetzungen mit dem Anstaltsarzt voraus, bis hin zu Strafanzeigen. Ob von Shorty gegen den Arzt, und umgekehrt.

Jetzt bleibt abzuwarten ob das Medikament dazu führt, dass Shorty wieder in ruhigere Gewässer gelangt.

2.) Tagelange Kleingruppenisolation

Eigentlich sieht das für den Bereich der Sicherungsverwahrung erlassene Landesrecht vor, dass sich die Insassen außerhalb der Nachtruhe in der Anstalt und im Hof frei bewegen dürfen. Allerdings macht die Justizvollzugsanstalt Freiburg seit 2013 von einer Ausnahmebestimmung Gebrauch die Einschränkungen für den Fall schwerwiegender Gefahren für die Ordnung oder die Sicherheit gestattet.

Während an Werktagen der Knasthof rund 11 Stunden zugänglich ist, schrumpft die Zugangsmöglichkeit an Wochenenden auf genau 3,5 Stunden, ebenso an Feiertagen und an den zahlreichen Brückentagen. Da kann es dann schon mal zu vier oder fünf Tagen Kleingruppenisolation am Stück kommen, das bedeutet, dass außerhalb dieser 3,5 Stunden es unmöglich ist die engen Stationen zu verlassen und die jeweils 11-16 Insassen auf den vier Stationen aufeinanderhocken, oder sich in ihren Zellen resigniert zurückziehen.

Anstatt an sonnigen Tagen bis um 21 Uhr im Hof gesellig beisammen zu sitzen, müssen die Insassen um 15:30 Uhr zurück auf die jeweilige Station. Wo sie dann sich selbst überlassen sind; zwar sollte immer eine Aufsicht in Gestalt eines Vollzugsbeamten vor Ort sein, aber selbst daran mangelt es vielfach,da die Anstalt an personellen Defiziten leidet. Was schert mich die Anwesenheit eines Beamten könnte man fragen. Nun ja, wer kochen möchte und dazu Messer braucht, oder das Backpulver, oder die Gewürze, der braucht einen Beamten, denn der verwaltet diese Sachen.

Ob diese regelmäßig praktizierte Kleingruppenisolation in absehbarer Zeit ein Ende haben wird, das wird sich zeigen.

3.) Kakerlakenbefall

Seit einigen Wochen nimmt die stets virulente Kakerlakenbesiedlung der Haftanstalt in Freiburg epidemische Ausmaße an.Bei alten Gebäuden, die Haftanstalt ist über 100 Jahre alt, die Sicherungsverwahr-Anstalt bald 20 Jahre,sind Kakerlaken nichts Ungewöhnliches. Aber mittlerweile tummeln sich nachts im Hof mindestens hunderte Tierchen jeweils ansehnlicher Größe. Und die klettern dann die Fassade des Hafthauses hinauf und gelangen so über die Fenster ins Innere, also auch in die Zellen.Wirklich lustig ist es nicht, wenn sie dann über den Boden huschen und sich in den Ecken, Möbeln oder sonst wo verkriechen.

Ob die Anstalt das in den Griff bekommt, wer weiß das schon – jedenfalls prüfen zur Zeit das Gesundheitsamt der Stadt Freiburg und die Hygienebeauftragte für den Justizvollzugsbereich, angesiedelt beim Justizvollzugskrankenhaus ( in Asperg, bei Stuttgart ) ob und wenn ja was getan werden kann.

Jedenfalls ist „dank“ der Kakerlaken manchmal mehr Leben auf den Stationen als ohne sie – auch wenn das nicht gerade prickelnd ist.

Thomas Meyer-Falk, z,Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg

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Grußbotschaft anlässlich der Demo gegen die Verschärfung der Polizeigesetze am 25. Mai in Freiburg

Grußwort aus dem Freiburger Knast

Viele jener Maßnahmen, die durch die Verschärfung des Polizeigesetzes
eingeführt werden sollen, sind den Gefangenen schon aus ihrem Alltag
bekannt. So etwas wie Privatsphäre hat Mensch am Knasttor abzugeben.

Und all das, was hinter den Mauern in vielen Jahre erprobt wurde, wird
nun auf die Menschen vor den Mauern ausgesät. Die Unendlichkeitshaft ist
hier bestens bekannt, bislang unter dem Namen Sicherungsverwahrung,
eingeführt von den Nationalsozialisten 1933. Jetzt also wollen Grüne und
CDU Unendlichkeitshaft für jene Menschen, die gar keine Straftat
begangen haben. Ein entsprechender Verdacht genügt, ein Verdacht, dass
jemand etwas Verbrecherisches tun könnte.

Der Haftalltag, hier hinter diesen hohen Mauern, ist geprägt von
tagtäglicher Repression. Und wenn den Entwicklungen nicht Einhalt geboten
wird, dann gleicht eines Tages die Welt vor den Knastmauern einem
Freiluftgefängnis. Deshalb ist die Demonstration heute auch so wichtig.
Sie macht deutlich: Die Menschen sind nicht bereit, sich ihrer Freiheit
widerstandslos berauben zu lassen.

Für eine Gesellschaft ohne Polizeigesetze!

Keine Unendlichkeitshaft!

Herzliche und solidarische Grüße hier aus dem Knast.

Thomas Meyer Falk

28. März – Tag der Entscheidungen in JVA Freiburg

Am 28.3.2019 bekam erst Shorty die Mitteilung, dass ein Gericht eine Disziplinarmaßnahme vorläufig außer Vollzug gesetzt habe und mir selbst wurde mündlich eröffnet, dass die Sicherungsmaßnahme (täglich eine Stunde Spaziergang im käfigartigen Hof der Strafhaft) aufgehoben sei.

 

Shortys Disziplinarverfahren

Die Anstalt beschuldigt Shorty, einen knapp 40-jährigen jungen Mann, der seit Iangem an ADHS Ieidet und dem die Anstalt das entsprechende Medikament entzogen hatte (über seinen zwischenzeitlichen Erfolg vor dem Oberlandesgericht berichtete ich kürzlich), nachdem ein Monteur den PVC-Boden vor der Zelle von Shorty bearbeitet hatte, ein Stückchen davon gestohlen zu haben.

Bei einer Anhörung durch den zuständigen Gefängnisjuristen Dr. K kam Shorty dann ins erzählen und erklärte was er denn alles geplant hätte: er habe bis zu weitere 10 m² des Bodens zusammensammeln wollen. Ein kleines Stückchen hatte er in den Untersuchungsbereich verkaufen wollen um dafür ein ,,Rauch-Pice“ zu erhalten.

Hieraus schlussfolgerte der Jurist der Justizvollzugsanstalt haarscharf, dass Shorty einen Diebstahl begangen habe, da er ,,in Zueignungsabsicht“ gehandelt habe. Ferner habe der Diebstahl der ,,Vorbereitung eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“ gedient. Damit habe Shorty sich Besitz an verbotenen Gegenständen verschaffen und konsumieren wollen. Schließlich hätte er sogar mit anderen Gefangenen verbotene Geschäfte tätigen wollen. Folglich habe er massiv gegen seine Pflichten verstoßen und Dr. K ordnete an, dass Shorty einen Monat Iang schon um 17:30 Uhr in seiner Zelle eingeschlossen werde, statt erst um 22 Uhr.

Das Landgericht Freiburg (AZ. 13 StVK 200/19) ordnete mit Beschluss vom 26.3.2019 die vorläufige Ausservollzugssetzung der Vollstreckung der Disziplinarmaßnahme an, da Shortys Recht auf Schutz vor möglichen Rechtsbeeinträchtigungen gewichtiger sei, so Richter Dr. H., als das Interesse der Anstalt am Sofortvollzug.

 

Kein Einzelhof mehr für Thomas Meyer-Falk

Am 20. Mai 2019 wurde wegen der ,,Kuchentransportaffäre“ verfügt, dass ich vorläufig aus Sicherheitsgründen nur alleine in den Hof dürfe und dies auch nur im käfigartigen Iso-Trakt-Hof der Strafhaftabteilung. Und so spazierte ich jeden Tag, gut bewacht von zwei Uniformierten von der SV-Anstalt in den Käfighof, drehte dort meine Runden, um dann wieder zurück eskortiert zu werden. Am 28.3.2019 wurde mir von Herrn Obersekretär R. mündlich eröffnet, dass die Maßnahme ab sofort aufgehoben sei. Warum und wieso – das wurde nicht mitgeteilt.

 

Ende gut- alles gut!?

Es ist schon faszinierend wie die Justizvollzugsanstalt agiert. Shorty hatte ersichtlich auf seine Art sarkastisch die Vorwürfe kommentiert – und die Anstalt strickt daraus den Mythos, er habe mit Drogen handeln und sie konsumieren wollen. Wo sarkastische Äußerungen dann dazu herhalten müssen, um eine Disziplinarmaßnahme zumindest teilweise zu stützen scheint das Augenmaß verloren zu gehen. Aber Shorty trägt‘s mit Fassung, auch wenn er, dies nur nebenbei, sein Medikament gegen das ADHS nach wie vor nicht erhält, obwohl der Entzug des Medikaments am 25.2.2019 aufgehoben wurde. Auch wenn die Justizvollzugsanstalt vom OLG zusätzlich zur Neubescheidung verpflichtet wurde, mutet es schon eigenwillig an, wenn gar nicht reagiert wird.

Mir selbst hat der Isotrakt-Hof sogar Spaß gemacht, ich habe die Anstalt auch mal aus dieser Perspektive kennenlernen dürfen. Allerdings mutete der Anlass (Kuchentransport-Affäre) eher skurril an.

Beide Vorgänge haben zwar nichts miteinander zu tun, aber sie dokumentieren die von mir an anderer Stelle näher beschriebenen nekrophilen Strukturen und Lebensbedingungen denen die Menschen hinter Gittern ausgesetzt sind. Nicht nur hier in Freiburg, die Fälle könnten genauso in Bayern, Berlin oder Hamburg spielen oder sonst wo in einem Gefängnis auf dieser Welt. Die Menschen die hier arbeiten, sie sind von besonderer Art.

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Endlich alle Schleusen funktionstüchtig!

Noch vor Ostern ging auch die letzte der vier Schleusenanlagen in Betrieb, so dass nun alle Sicherungsverwahrten der vier SV-Stationen der Justizvollzugsanstalt Freiburg während der Hofzeiten jederzeit selbstständig in den Knasthof und zurück auf ihre Station gehen können, ohne dafür auf einen Beamten angewiesen zu sein.

Thomas Meyer-Falk

Einzelhofgang beendet – Schleuse funktioniert!

Nachdem die JVA Freiburg am 28. März den Einzelhofgang im Käfig ohne Begründung aufhob, wurde nun auch noch die Schleuse auf einer zweiten SV-Station in Betrieb genommen.

Seit dem 29. März können nun auch wir von Station 2 per Schleusensystem innerhalb der Hofzeiten in den Hof und zurück wie es uns beliebt.

Die noch verbleibenden zwei Stationen warten auf Inbetriebnahme.

Der Kampf um den Zugang zum Knasthof

Seit 2013 streiten die Sicherungsverwahrten der Justizvollzugsanstalt Freiburg um den ungehinderten Zugang zum Knasthof – eine schier never ending Story, die nun auf ihr Finale zuzulaufen scheint.

Die Rechtslage

Seit 2013 gelten in allem Bundesländern eigene Gesetze speziell für den Bereich der Sicherungsverwahrung, jener Haft nach der Haft. So soll eigentlich während die Zellen tagsüber, bis in die Abendstunden geöffnet sind, der Zugang zum Gefängnishof ungehindert möglich sein (§ 21 JVollzGB-5). Während die übrigen Bundesländer in der Lage sind dies in ihren SV-Anstalten zu bewerkstelligen, sträubte sich die Justizvollzugsanstalt Freiburg von Anfang an. Wobei ein wesentliches Argument immer die bauliche Situation war. Zwar sei alles engmaschig von Kameras überwacht, jedoch wolle man verhindern, dass sich Verwahrte einer Station zu Verwahrten auf anderen Stationen begeben können (nebenbei: genau das geschieht seit 2013 problemlos in vielen anderen SV-Anstalten der BRD). Deshalb sei es nicht möglich die Stationstüre zum Treppenhaus einfach geöffnet zu lassen, sondern Beamte müssten immer die Insassen bei Bedarf in den Hof geleiten und später zurück auf die Station.

Die 3-Minuten-Regel

War es zu Anfang noch möglich sich jederzeit in den Hof bringen und abholen zu lassen, ging die Justizvollzugsanstalt vor Jahren dazu über diese Möglichkeit radikal zu begrenzen. Es wurden einige wenige Zeiten festgesetzt zu denen eine „Zuführung in den Hof“ beansprucht werden konnte. Aber auch dieses von ihr selbst gesetzte Korsett hielt die Anstalt nicht ein, so dass das Landgericht Freiburg am 24.10.2018 entschied, dass dem Insassen lediglich zumutbar sei drei Minuten über die von der Anstalt selbst festgesetzten Zeiten zu warten, ist dann noch immer keine Hofzuführung erfolgt, sei dies rechtswidrig (13 StVK 189/18). Wenn zum Beispiel um 9:15 Uhr eigentlich die Hofzuführung möglich ist, aber -weil keine Bediensteten auf der Station sind- bis 9:18 Uhr (diese nicht erfolgt, ist dies rechtswidrig.

Ein bisschen kleinlich hört sich das an, aber es war die Anstalt selbst die den Zugang zum Hof radikal beschränkt hatte und nur noch zu den von·ihr selbst festgesetzten Zeiten zulassen wollte- obwohl eigentlich das Gesetz einen jederzeitigen Zugang vorsieht.

Das Verfahren 13 StVK 537/18 beim LG Freiburg

Im November 2018 war es mal wieder soweit, kein Beamter weit und breit; trotz schönsten Sonnenscheins konnte man nicht in den Hof. Also ging an das Landgericht eine Klage mit dem Inhalt festzustellen, dass die faktische Verweigerung des Zugangs zum Hof rechtswidrig gewesen sei.

Hierauf erwiderte immerhin „schon“ drei Monate später der zuständige Vollzugsleiter, der Sozialoberinspektor G. im Auftrage des·Anstaltsleiters. Er trug vor, dass zum Einen ich es unterlassen hätte schon morgens beim Zellenaufschluss (6:25 Uhr) den Beamten auf meinen Wunsch in den Hof gehen zu wollen hinzuweisen. Und zum· anderen hätte ich die vorhandene Zellenrufanlage nicht genutzt, obwohl mir dies zumutbar gewesen sei. Um letzteres zu belegen fügte Herr G. seinem Schriftsatz einen Ausdruck über alle an diesem Tag erfolgten Notrufe bei. ·Naja, was soll ich sagen. Die wenigsten Menschen werden morgens um kurz vor halb Sieben wissen, ob sie um 9:15 Uhr oder 10:15Uhr in den Hof gehen wollen. Solche Wünsche entstehen oftmals spontan. Was nun diese Zellenrufanlage angeht: in der Vergangenheit wurden Insassen disziplinarisch von der Anstalt verfolgt, weil sie es gewagt hatten, ihre Hofwünsche über diese Anlage anzumelden. Noch vor einigen Wochen bestätigte ausdrücklich eine Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt, die Frau Psychologierätin W. gegenüber den Insassen, es sei verboten solche Wünsche per Zellenrufanlage anzumelden. Nur in echten Notfällen dürfe diese genutzt werden (z.B. bei Feuer, Schlägereien). Sogar der Anstaltsleiter selbst hat ausdrücklich die Anmeldung von Wünschen via Zellenrufanlage untersagt; Verstöße gegen Weisungen des Anstaltsleiters können mit Disziplinarmaßnahmen bestraft werden. Den Beschluss mit der Stellungnahme der JVA Freiburg befindet sich im Anhang als PDF.

Ich konnte nun auf diese Gedanken und Einfälle antworten und nun ist das Gericht am Zug.

Exkurs: Das Schleusensystem

Mittelfristig werden solche Probleme beim Hofzugang wohl der Vergangenheit angehören, denn wie eingangs erwähnt läuft alles auf das Finale zu. Auf den vier Stationen der SV-Anstalt in Freiburg wurde jeweils eine Schleuse eingerichtet. Mittels eines PIN-Codes soll man, so das System wirklich eines Tages funktionieren sollte, in die Schleuse gelangen. Immer nur ein Insasse soll die Schleuse betreten dürfen, um dies sicher zu stellen, wird durch Scanner, an der Decke der Raum gescannt. Danach muss man die Hand auf einen Handvenenscanner legen und gelangt so ins Treppenhaus. Von dort hinab die Treppe, an der Türe zum Hof einen Summer betätigt und dem Spaziergang im Hof· steht nichts mehr entgegen.

Leider funktioniert die Anlage nicht so wirklich, der Scanner konnte bislang nicht sicher erkennen ob wirklich nur ein einziger Insasse in der Schleuse steht. Was ist der Ausweg? Genau! Man baut eine Waage ein! Eine richtig kreative Idee. Ein Prototyp wurde in der Schleuse des 1. Stocks eingebaut. Dazu wurde der Stahlbetonboden in stundenlanger Arbeit aufgestemmt um die Waage ebenerdig verbauen zu können.

Das von mir angeschriebene SIEMENS-Unternehmen, das hier im Zusammenhang mit dem Einbau der Sicherheitsanlage tätig ist, wollte meine Fragen zu den Hintergründen warum die Scanner an der Decke den Raum nicht zuverlässig detektieren, nicht beantworten. Man nehme grundsätzlich zu Aufträgen keine Stellung, so die Reaktion von SIEMENS. Wenn eines Tages die Schleusen wirklich in Betrieb sein sollten, dann kann man zumindest ungehindert jederzeit in den Hof und zurück auf die Station.

Ausblick

Nicht wenige Insassen der Freiburger SV stören sich zunehmend daran, dass selbst um die grundlegendste Lebensgestaltung auch vor Gericht gestritten werden muss; um Dinge die in anderen SV-Anstalten zudem selbstverständlich sind, die auch das hiesige Landesgesetz eigentlich vorschreibt.

Entsprechend groß ist der Frust bei einigen der Bewohnern, der sich dann auch in Stationsversammlungen entlädt, so wie kürzlich, als sich Shorty, ein junger Mann der an ADHS leidet, über die miserable Ausstattung der Stationsküche mit billigsten Blechpfannen, die schon·hier an der Wand der Küche hingen als ich 2013 nach Freiburg kam, als Shorty sich also lautstark darüber beschwerte. Er schnappte sich die vier verbogenen Pfannen, kam damit in den Freizeitraum gelaufen und ließ, eine nach der anderen scheppernd auf die Couch fallen, so dass der anwesende Sozialarbeiter leicht irritiert drin blickte, und auch etwas verunsichert wirkte. Jetzt bleibt erstmal abzuwarten ob das Schleusensystem eines Tages tatsächlich in Betrieb gesetzt werden wird!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Beschluss wegen Verweigerung des Hofgangs in der JVA Freiburg

Interview im nd „ob ich jemals freigelassen werde, weiß ich nicht“

hier das Interview mit der Zeitung „neues Deutschland“ mit Thomas

»Ob ich jemals freigelassen werde, weiß ich nicht«

Der Bankräuber Thomas Meyer-Falk gehört zu den über 500 Gefangenen in Sicherungsverwahrung, die ihre Strafe abgesessen haben und doch inhaftiert bleiben

Sie sind nach Ihrer Inhaftierung 1996 ein politisch aktiver Mensch geblieben. Was heißt es, sich hinter Gittern zu engagieren?

Ich versuche, in Gesprächen mit Mitgefangenen über ihre allzu oft sehr einseitige, verzerrte Sichtweise zu sprechen. Nicht unbedingt im Sinne eines Agitierens, denn das führt bloß zu Abwehr, sondern durch Hinterfragen ihrer jeweiligen Lebensanschauungen. Und ich versuche, auch ganz lebenspraktisch zu helfen, manchmal reicht da schon bloßes Zuhören. Viele von meinen Mitgefangenen tragen eine schwere Last mit sich herum, sind froh, wenn sie mal ganz offen reden können, ohne befürchten zu müssen, dass sich später davon etwas in ihren Akten finden wird. Oder ich helfe beim Formulieren von Eingaben, um die spärlichen Rechte, die die Gesellschaft uns Gefangenen gelassen hat, effektiver durchzusetzen.

Stoßen Sie dabei an Grenzen?

Mir werden relativ wenig Steine in den Weg gelegt. Aber das hängt auch von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Als ich vor Jahren in der JVA Bruchsal mit Mitgefangenen Unterschriften gegen die miserable Beheizung der Zellen sammelte, kam ein leitender Beamter empört zu mir und unterstellte, diese Unterschriftensammlung sei schon fast ein Versuch der Meuterei. Das war ein Vorstoß, selbst so bürgerliche Aktionen wie eine Unterschriftensammlung in den Schein des Unrechts zu rücken.

Wie verfolgen Sie aktuelle politische Debatten?

Für mich sind Nachrichten wesentlich für mein Dasein. Das körperliche Abgeschnittensein von der Welt auf der anderen Seite der Mauer wird verschärft durch das Verbot, Smartphones zu nutzen. Auch das Internet ist eine »verbotene Zone«. Und so ist man auf Papiererzeugnisse beschränkt – aber die immerhin kann man sich zuschicken lassen. Tageszeitungen, auch das »nd«, sind wichtige Informationsquellen, auch für viele andere Verwahrte. Mit Sorge verfolge ich deshalb die Berichte um ein etwaiges Zeitungssterben. Wenn es in ein paar Jahren keine gedruckten Tageszeitungen mehr geben sollte, wird das bedeuten, dass sich Gefangene noch viel mehr als heute schon auf Nachrichtensendungen im Fernsehen beschränkten müssen. Dies würde nicht nur einen erheblichen Verlust im Meinungsspektrum bedeuten, sondern auch Gefangenen Informationsquellen nehmen, die den Marginalisierten Gesicht und Stimme verleihen.

Wir erleben in Europa eine gesellschaftliche Verschiebung nach rechts. Zeigt sich die auch im Knast?

Diese Verschiebung spiegelt sich in mindestens zwei Richtungen auch im Gefängnis. Zum einen gibt’s zunehmend rassistische Äußerungen seitens der Insassen gegenüber Migrant*innen. Zum anderen äußern sich auch immer wieder JVA-Beamte unverhohlen fremdenfeindlich und feindselig: Migrant*innen seien angeblich besonders unhöflich, ja sogar aggressiv im Haftalltag. Solche Erfahrungen scheinen dann das Weltbild der Gefängnisbeamten nachhaltig zu prägen. Mein Eindruck ist, mit den Jahren ist das schlimmer geworden.

Mit der Sicherungsverwahrung soll künftigen gefährlichen Straftaten vorgebeugt werden. Wenn sie gerichtlich angeordnet wird, gibt es also die Vermutung, dass der Verurteilte erneut straffällig wird. Auf welcher Grundlage fällen Richterinnen und Richter solche Entscheidungen?

Das Thema Kriminalprognose ist recht schillernd. Aufgrund von Statistiken wird erst mal ein sogenanntes Basisrisiko ermittelt. Das heißt, wie haben Menschen in vergleichbarer Situation mit vergleichbaren biografischen Merkmalen gehandelt? Wer zum Beispiel aus zerrütteten Familienverhältnissen stammt, der hat schon das erste Negativkriterium erfüllt. Die Gutachten werden in der Regel von Psychiater*innen im Auftrag des Gerichts erstellt. Diese sprechen dafür mit den Insassen und beziehen das Strafurteil und diverse Berichte, die die Anstalten fertigen, mit in ihre Überlegungen ein.

Den Gutachten schließen sich die Gerichte meist ohne viel Widerspruch an. Wie sollten sie es auch anders halten? Die psychiatrische Fachkompetenz liegt nun mal bei den Psychiater*innen. Dabei sind deren Prognosen, was wiederum diverse Untersuchungen belegen, nicht zuverlässiger als die Wetterprognosen! Nach menschlichem Ermessen ist eine zuverlässige Prognose über Wochen, Monate oder gar Jahre hinaus nicht möglich. Selbst bekannte Forensiker, wie Professor Norbert Nedopil aus München, räumen unumwunden ein, dass mindestens 60 bis 70 Prozent der als »gefährlich« diagnostizierten Verwahrten keine Straftaten begehen würden, kämen sie in Freiheit. Sein Fazit lautet: »Das ist gesellschaftlich so gewollt.«

Sicherungsverwahrung ist eine Besonderheit im deutschen Strafrecht.

Die Sicherungsverwahrung oder SV, wie wir sie hier abkürzen, ist eine Maßregel, die die Nazis 1933 eingeführt hatten, das wird gerne vergessen oder verschwiegen. Es war übrigens Kurt Tucholsky, der noch in der Weimarer Republik in einem großen Artikel in der »Weltbühne« mutig gegen eine Einführung der SV anschrieb. In den 1950ern verbot das oberste Gericht der DDR die SV. Die Begründung war damals, die SV stelle »nationalsozialistischen Ungeist« dar. Selbstverständlich hatten die BRD-Juristen solche Bedenken nie. Bis heute nicht!

Was passiert mit haftunfähigen Gefangenen, deren Haft aufgrund ihres Gesundheitszustands ausgesetzt werden müsste?

Kurz gesagt, man verwahrt sie hier. Ihnen wird gesagt, es sei doch auch für sie »besser«, hier zu bleiben, wo sich Mitgefangene und Beamte kümmern. Als ich 2013 hier ankam, begegnete ich einem von einem Schlaganfall schwer gezeichneten älteren Mann, der nur in Trippelschritten gehen konnte. Wenn er sprach, war er kaum zu verstehen, wegen einer Lähmung im Gesicht. Es dauerte Jahre, bis er freikam. Einem anderen Insassen wurde ein Bein vollständig amputiert. Nun sollte man meinen, damit sei er ungefährlich, weil bettlägerig. Weit gefehlt: Die Anstalt stellte extra Personal für ihn ein, damit er nachts hätte regelmäßig gewendet werden können. Er überlebte allerdings den Transport vom Gefängniskrankenhaus in die Haftanstalt nur um einen einzigen Tag.

Was macht es mit einem Menschen, wenn er weiß: Hier komme ich vermutlich nie raus, hier werde ich sterben?

Mittlerweile kommen nicht mehr, so wie früher, alte Männer in die SV, die dem Ende ihres Lebens näher sind als ihrer Jugend. Im Gegenteil. Heute treffen hier junge Männer mit Ende 20, Anfang 30 ein. Die meisten unterschätzen dabei die Gnadenlosigkeit, mit der die Sicherungsverwahrung vollstreckt wird. Nun ist allerdings die Hoffnung nicht totzukriegen. Viele hoffen, dass sie es sein werden, die eines Tages frei kommen, dass sie selbst also die Ausnahme sein werden. Dabei erleben sie hier in der JVA jedoch, wie immer mehr Menschen um sie herum vor allem aus Altersgründen sterben. Das drückt die Stimmung im Alltag sehr. Verzweiflung, Wut, Trauer und Schmerz über die ausweglos scheinende Situation sind tagtäglich spürbar und mitunter brechen sich die Gefühle auch Bahn. Leider meistens recht destruktiv: Insassen verletzen sich selbst oder andere. Sicherlich ist keiner der Insassen in der SV »unschuldig«, aber wir alle hier haben unsere Strafen bis zum letzten Tag abgesessen! Dennoch werden wir hier allein aufgrund der Spekulation, künftige Straftaten könnten nicht ausgeschlossen werden, verwahrt. Seit 2013 gibt es zwar vermehrt therapeutische Angebote, aber an der Perspektivlosigkeit hat sich im Kern nichts geändert.

Und wie ergeht es Ihnen?

Ob ich selbst jemals freigelassen werde, das weiß ich auch nicht. Statistisch sterben mehr Insassen in Sicherungsverwahrung als freikommen. Ich setze mich deshalb auch mit der Frage meines eigenen Lebens in Haft und etwaigem Sterben auseinander, aber eher in abstrakter, philosophischer Weise. Das hilft mir zu leben und zu überleben, denn die Perspektivlosigkeit nagt an der Seele, auch an der meinigen. Andererseits halte ich nichts davon zu jammern, denn das würde am Status quo nichts ändern, schon gar nichts verbessern. Mir selbst ist eine gewisse Gelassenheit wichtig, die alte stoische Philosophie sprach von »atharaxia«, dem ruhigen Dahinfließen des Lebensstroms. Das ist meine Art, mit der relativen Perspektivlosigkeit umzugehen.

Interview
Thomas Meyer-Falk, geboren 1971, schreibt seit 20 Jahren über menschliche, soziale und politische Begebenheiten im Gefängnis. Er versteht sich als Redskin, Teil einer linken Strömung innerhalb der Skinheads. Wegen eines Bankraubs mit Geiselnahme, bei dem Geld für linke Projekte organisiert werden sollte, wurde er 1997 verurteilt. Seit sechs Jahren sitzt er in einer Abteilung der JVA Freiburg für Sicherungsverwahrung. Im Verlag Dialog-Edition sind seine Kolumnen und Essays »Notizen aus der Sicherungsverwahrung« (108 S., 10 Euro) erschienen. Niels Seibert hat den Gefangenen schriftlich interviewt.

Hier der Artikel im Original:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116680.sicherungsverwahrung-ob-ich-jemals-freigelassen-werde-weiss-ich-nicht.html

Radiointerview zu Neuigkeiten aus der Sicherungsverwahrung

Hier das Radiointerview mit Thomas zu Neuigkeiten aus der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg

https://www.freie-radios.net/94683

JVA Freiburg und die Kuchentransport-Affäre

Am 21.März 2019 hat mir der Vollzugsleiter der Freiburger Sicherungsverwahrung, der Sozialoberinspektor G. mündlich eröffnet, dass ich bis auf weiteres Hofgang in einem Sonderhofbereich der Strafhaft machen müsse.

Die Vorgeschichte

Gut 15 Jahre ist es her, da saß ich in Bruchsaal in Isohaft und ein albanischer Mitgefangener der sah wie ich weggebunkert war ließ mir einen Weihnachtsstollen über die Stationsbeamten zukommen. Irgendwann trafen wir uns in Freiburg in der Sicherungsverwahrung wieder. Am 20.März feierte er Abschied, denn am Folgetag sollte er in die JVA Hamburg verlegt werden. Da man hier in der SV-Anstalt nicht einfach so jederzeit in den Hof gehen kann (obwohl das Gesetz eigentlich seit 2013 die freie ungehinderte Zugangsmöglichkeit vorsieht), ließ er mir zum Abschied in einem Stoffbeutel ein Stück Kuchen in den Hof hinunter, wo ich gerade die Sonne genoss.

Frau Dr. S. greift ein und durch

Plötzlich öffnete sich im 2.Stock ein Fenster und eine Hand greift durch die Gitterstäbe, dann die Stimme: „Was ist das hier?“. Frau Dr. S. , die therapeutische Leiterin der Einrichtung, hatte die Schnur mit der Tasche gesehen und schaut in den Beutel. Ich sagte ihr, das sei Kuchen für mich; sie ließ den Beutel los und so konnte ich im Hof den Kuchen in Empfang nehmen.

Allerdings, das erfuhr ich am nächsten Tag, setzte sie sich alsbald an den Computer und tippte eine „Disziplinarmeldung“, in welchem sie den Vorgang schilderte. Schon am Spätnachmittag kam der zuständige (uniformierte) Bereichsdienstleiter W. zu mir an die Zelle und meinte, ich dürfe ab sofort nicht mehr in den Hof der Sicherungsverwahrung, bis der „Vorfall“ geklärt sei.

Sozialoberinspektor G. wird tätig

Am 21.März kam es dann zu einem Gespräch mit Herr G.; er las mir die „Disziplinarmeldung“ von Frau Dr. S. vor und meinte, das Pendeln werde als ein schwerwiegender Eingriff in die Anstaltsordnung bewertet. Bis das alles abschließend geklärt sei, dürfe ich den SV-Hof nicht mehr betreten, sondern müsse in einem käfigartigen Hof der Strafhaft, unter Bewachung eines Vollzugsbeamten, meine Runden drehen. Da der andere Verwahrte nach Hamburg verlegt wurde, bleibt abzuwarten wie lange dieser Klärungsprozess dauert.

Bewertung

Ich bin ja nicht zimperlich im Austeilen, d.h. ich gelte aus Sicht der Justiz als „beschwerdefreudig“ und nun meint der Sozialarbeiter G. er habe einen Ansatzpunkt gefunden um auch mal repressiv tätig zu werden. Rechtlich handelt sich bei der Sicherungsmaßnahme zwar um eine Präventivmaßnahme, aber defacto wirkt sie repressiv, denn anstatt nun bei schönstem Sonnenschein im SV-Hof zu sitzen muss ich auf der Station bleiben und bekomme nur eine Stunde Spaziergang in dem doch recht schattigen und kahlen Käfighof zugestanden. Aber auch das ist mal eine Erfahrung die man machen muss. Inhaltlich ist die Maßnahme widersprüchlich, denn hätte der Verwahrte gewartet bis zur regulären Hofzugangszeit und hätte mir dann den Kuchen persönlich in den Hof getragen, wäre das kein Problem gewesen.

Die Heiterkeit bei Mitverwahrten ist groß, denn keiner versteht was das nun soll. Aber auch ein Vollzugsleiter braucht wahrscheinlich gelegentlich seine kleinen Erfolgserlebnisse die ihm dann schöne Träume verschaffen. Was meinte Foucault (‚Überwachen und Strafen‘) eben genau über SozialarbeiterInnen im Gefängnis ?! Es seien die kleinen Funktionäre der moralischen Orthopädie. Wo der Scharfrichter als Anatom des Leidens aus der Geschichte heraus getreten sei, sei an dessen Stelle der Techniker getreten, der nicht mehr auf den Leib direkt los gehe, sondern auf die Seele der Gefangenen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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