Archiv der Kategorie: Strafvollzug

Der Blog zieht um!

Der Name des Blogs ist überholt, ich bin seit dem 29.08.2023 aus der Haft entlassen, inwieweit wir alle und damit auch ich wirklich „frei“ sind, das steht auf einem anderen Blatt. Der Blog hier wird nicht mehr mit neuen Beiträgen bestückt werden, es wird einen neuen geben.

Die Adresse des neuen Blogs lautet:
https://breakdownthewalls.site36.net/

Gehostet bei so36.net, die auch so freundlich waren, für den Umzug des Blog Rat zu erteilen!

Ich danke allen Leser*innen und Unterstützer*innen herzlich für das sehr langjährige Interesse, für die Geduld und auch die Ausdauer, den Support und freue mich, wenn auch der neue Blog auf Interesse stoßen sollte!

Sehr herzlich
Thomas

Acht Wochen in Freiheit: Rückblick und Ausblick

Es war (erst) am 29.08.2023, als ich nach fast 27 Jahren Inhaftierung in die Freiheit entlassen wurde. Was hat sich in den nun rund acht Wochen getan, worauf gilt es zu schauen, und wie wird sich die nähere Zukunft gestalten?

Der Rückblick

Die ersten Tage waren sehr ausgefüllt, weniger von Behördengängen, denn jene waren schnell abgearbeitet, sondern mit dem Knüpfen der Verbindungen zu den Menschen vor den Mauern: durch persönliche Begegnungen, Telefonate, e-mails, SMS, so dass mir manchmal fast ein wenig die Luft zum atmen zu fehlen schien. Allerdings hatte ich so viele von ihnen über Jahre vermisst, dass ich dies gerne als Nebenfolge aushielt.

Exkurs: Ämtergänge – JobCenter

Am wichtigsten waren der Gang zum JobCenter und anschließend zur Krankenkasse. Nun hatte ich schon die Möglichkeit mich während der Haft intensiv mit den notwendigen Antragsformularen zu beschäftigen, auch wenn seitens der JVA Freiburg mitunter darauf verwiesen wurde, ich könne dies doch auch alles machen, wenn ich dereinst entlassen sei. Wenn ich mir aber vorstelle, ich hätte mich erst am 29.08.2023 (die Entlassung erfolgte nach 13 Uhr), in all der dann beginnenden Aufregung mit den vielen Formularen beschäftigen müssen, frage ich mich wie das Gefängnispersonal den Inhaftierten solche Ratschläge geben kann, auf welche Unkenntnis über die emotionale Belastung einer Entlasssituation dies auch hindeutet.

Ebenso frage ich mich, wie viele ehemalige Insass*innen im Behördendschungel wohl untergehen, denn einen Termin bekommt mensch im JobCenter in der Regel via Telefon oder im Internet. Aber haben denn alle Ex-Insass*innen vom ersten Moment ein Handy, Internetzugang? Selbstredend nicht! Und werden sie in ihrem Entlasschaos alle wichtigen Unterlagen parat haben? Nein, werden sie nicht! All das wird dann die Antragsbearbeitung und Bescheidung verzögern.

Wer, so frage ich mich weiter, wird sich dann gegen ablehnende Bescheide des JobCenters wehren? Eher nicht so viele- vermute ich. In meinem Fall lehnte das Freiburger JobCenter für die Tage im August 2023 Leistungen ab, da ich mein sogenanntes Überbrückungsgeld, welches ich angespart hatte, mit in die Freiheit brachte. Man hatte aber übersehen, dass es schon vor geraumer Zeit eine Gesetzesänderung gab, in deren Folge darf das Ü-Geld nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt werden. Folgerichtig wurde dem Widerspruch auch umstandslos stattgegeben.

Nur weil ich mich schon rechtzeitig vor der Entlassung um alles gekümmert hatte, zumindest partiell unterstützt vom Sozialdienst der JVA und dem Leiter der Sicherungsverwahrung, Herrn G., auch wenn er mitunter etwas von meinem Engagement auf mich genervt wirkte, kam die erste Zahlung des JobCenters binnen weniger Wochen bei mir an.

Exkurs: Ämtergänge – Krankenkasse

Glücklicherweise hatte ich mich ebenfalls noch während der Haft mit meiner ehemaligen Krankenkasse in Verbindung gesetzt, deren Geschäftsstelle in Freiburg im Rahmen der zuletzt dann monatlichen (bewachten) Ausführungen aufgesucht, die notwendigen Formulare ausgefüllt, dazu das Foto vorgelegt für die Krankenkassen-Karte, so dass auch im ersten Monat nach der Entlassung die KV-Karte eintraf (und auf meinen Antrag hin erhielt ich vorab gleich einen Behandlungsschein, den mensch benötigt, wenn noch keine KV-Karte vorliegt).

Das erzähle ich so kleinteilig um zu verdeutlichen, dass vermutlich viele ehemalige Insass*innen durchs Raster fallen, oder unnötig lange auf die ihnen zustehenden Leistungen warten müssen. Erst recht, wenn sie dann auch noch ein Bankkonto eröffnen müssen, denn viele Insass*innen haben garkeins (mehr).

Selbst ich, der halbwegs gut vorbereitet war, hatte mit einer gewissen Stressbelastung zu kämpfen, um wieviel höher wird diese bei jenen sein, die ganz ohne Vorbereitung sich in eine solche Situation geworfen sehen?

Bewährungshilfe

So alle vierzehn Tage treffe ich mich seit der Entlassung mit der Bewährungshelferin, zwischendurch fragt sie auch mal per SMS nach ob etwas anstehe. Der Kontakt ist relativ entspannt, was womöglich auch daran liegt, dass ich nicht, wie viele anderen ehemalige Gefangene existenziell auf die Begleitung angewiesen bin. Da ich sozial gut eingebunden bin, benötige ich auch keine (amtliche) Ansprechperson für sonstige Belange. Bei all der Überwachungs- und Kontrollfunktion die Bewährungshilfe hat, ist es angesichts der fehlenden zivilgesellschaftlichen Strukturen und Ressourcen richtig und wichtig, dass es diese Form auch von Unterstützung für Menschen gibt, die gerade aus der Haft kommen und sich im Leben neu zurecht finden müssen. Die repressive Seite dieser Institution werde ich an anderer Stelle einmal gesondert aufgreifen.

Veranstaltungen

Am Samstag dem 23. September 2023 nahm ich erstmals nach der Entlassung an einer Demo teil. Die FAU protestierte gegen die miesen Arbeitsbedingungen in der Gastrobranche (https://www.freiburg.fau.org/2023/09/14/kundgebung-gegen-miese-arbeitsbedingungen-in-der-gastronomie/) und es fühlte sich gut an dort vor dem Pub zu stehen, gemeinsam mit den anderen und für die Forderungen zu demonstrieren.

Am 13. und 14. Oktober 2023 wiederum sprach ich auf zwei Veranstaltungen, bei der am 14.10.2023 im Kreis von fünf weiteren ehemaligen Gefangenen, über die Situation der Gefangenschaft und die Perspektiven.

Die Veranstaltungsbesuche werden sicherlich mehr werden, hier vor Ort und überregional, ich befinde mich nach der langen Haftzeit nach wie vor in der Phase, dass ich erstmal im Leben vor den Mauern ankommen muss.

Besuche

Schon wie in den ersten Tagen nach der Freilassung, so sind auch die weiteren Wochen von vielen, vielen Begegnungen mit lieben und vertrauten Menschen geprägt, ob von hier vor Ort, aber auch aus anderen Regionen Deutschlands oder der Schweiz- dabei sind diese unmittelbaren Begegnungen qualitativ noch berührender, als Telefonate, e-Mails oder SMS.

Der Haftalltag ist geprägt von Überwachung, Kontrolle und Restriktionen. All das fiel nun weg, von jetzt auf gleich: wir verabreden uns spontan, bestimmen selbst wie lange und intensiv wir uns sehen wollen, ob wir spazieren gehen, wenn ja wohin, ob wir irgendwo noch etwas essen möchten, wenn ja: wo und wie, das entscheiden wir. Das ist für jene die nie im Gefängnis gesessen haben geradezu banal, aber ehemalige Gefangene müssen ich das erstmal wieder erschließen.

Elektronische Kommunikation

In den Jahren der Haft bekam ich viele Briefe und Postkarten, zugleich schrieb ich auch viele Briefe (und Karten). Dies wurde nun weitestgehend von elektronischer Kommunikation abgelöst; technisch sich in die Angebote des 21. Jahrhunderts einzuarbeiten kostet Zeit und Kraft, macht aber auch Freude, denn so eröffnen sich weitere Möglichkeiten der Kommunikation mit Menschen, fast in Echtzeit, auch wenn viele Dimensionen die eine persönliche Begegnung aus- und kennzeichnen, hier dann fehlen. Was ich selbst, nach der langen Haft und der darin geübten Praxis schriftlicher Kommunikation, als nicht wirklich schwierig empfinde.

Gefangenen diese Möglichkeiten in den Austausch mit andern Menschen zu treten systematisch zu versagen, halte ich für indiskutabel und wird -hoffentlich- auch von breiteren Kreisen aufgegriffen werden. Wobei ich immer wieder in Begegnungen feststelle, dass nach wie vor Menschen glauben, meine Texte aus der Haft hätte ich selbst online gesetzt und es dann kaum glauben wollen, wenn ich ihnen erkläre, dass das nur ging, weil solidarische Menschen sie abgetippt und veröffentlich hatten.

Berufliche Perspektive

Durch die Kontakte zu dem Freiburger Radiosender RDL (https://www.rdl.de/) wird es mir ermöglicht Ende Oktober 2023 ein Praktikum zu beginnen, welches dort dann nahtlos in den Bundesfreiwilligendienst übergehen wird. Wir Praktis werden schon schnell an den Sendebetrieb herangeführt und künftig immer Freitags das Morgenradio von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr fahren, aber auch anderen Redaktionen zuarbeiten dürfen.

Herausforderungen und Klippen

So erfreulich sich das alles gestaltet, so kostet doch jeder Tag (viel) Kraft! Während der Zeit in Haft gab es selbstredend auch Anforderungen welche zu erfüllen waren, Ereignisse und Begegnungen, jedoch verteilten sich letztere über die Wochen, Monate und Jahre. Was ich nun seit dem 29.08.2023 alles erlebt habe, dicht, intensiv, gedrängt, lebendig, sich begegnend und austauschend, würde genügen um drei, vier, fünf oder auch sechs Jahre in Haft abzudecken, allein was die Zahl an Begegnungen betrifft. Sich dieser Intensität anzupassen, braucht Zeit.

Selbst wenn die reine Zahl der Aufgaben, welche ich zu erfüllen habe, im Vergleich zu anderen Menschen die ich kenne, deren Tage seit Jahren eng getaktet und durchstrukturiert sind, immer noch lächerlich gering anmuten mag, stellen meine Aufgaben für mich doch jeden Morgen aufs neue, einen mal mehr, mal weniger hohen Berg dar!

Jedoch, nicht nur die Quantität ist eine andere, sondern auch die Qualität, denn ohne den einengenden Rahmen einer Haftanstalt verändern sich nicht nur aber auch die eigene (Körper)Wahrnehmung ebenso, wie jede konkrete Begegnung mit anderen Menschen.

Gefängnisse, sie beschädigen diejenigen die dort zu leben gezwungen werden körperlich sowie psychosozial: und die Beschädigungen verschwinden nicht einfach so, nur weil jemand freigelassen wird. Das Leben in Haftanstalten ist gekennzeichnet von einer permanenten Grenzüberschreitung der Bewohnenden untereinander, aber auch seitens der Gefängnisbediensteten gegenüber den Insass*innen. Manchmal physischer, oftmals psychischer Art. Um zu überleben, erschien es mir erforderlich, diese Grenzüberschreitungen so gut es geht zu verdrängen. Das hat aber nebenbei zur Folge, dass sich die Wahrnehmung für die eigenen Grenzen, wie auch die eigene Belastbarkeit eintrübt, bzw. verzerrt.

Wenn ich dann alleine morgens über den Platz gehe, das Rauschen der Bäume, das Knarzen von Holz im Ohr, die vielen funkelnden Sterne über mir, ist das manchmal schwer auszuhalten: ich müsste eigentlich dauerfroh und dauerglücklich sein. In diesen Momenten glaube ich zu erahnen, weshalb so viele Menschen, wenn sie dann aus der Haft entlassen worden sind, so zeitnah mit Drogen- oder Alkoholkonsum beginnen. Um diese Leere, den Schmerz, das Alleinsein zu betäuben, weil sie angesichts der zuvor erlebten permanenten Grenzüberschreitungen, welche sie zu verdrängen gezwungen waren, nun den äußeren Druck einer Haftanstalt zwar nicht mehr aushalten müssen. Allerdings, die dicken Gefängnismauern, sie wirken ja nicht nur, in einem metaphorischen Sinne, nach innen drückend, bedrückend und auch erdrückend, sie geben zugleich auch Form und halten dem Druck der von innen nach außen wirkt, stand, so dass eine Art von Kräftegleichgewicht entsteht. In Freiheit gesetzt, fehlt dann eben jener Druck von außen nach innen ebenso, wie das stabilisierende Moment in Richtung Außen. Das Kräftegleichgewicht zerbricht! Sich alledem dann unbetäubt auszusetzen, das ist auch etwas das zusätzlich an den Kräften zehrt.

Nun weiß ich mich eingebettet und eingewoben in ein starkes Netz sozialer Bindungen, von Freundschaften und Solidarstrukturen. Etwas auf das viele ehemalige Gefangene sich nicht stützen können Ich hatte und habe zudem immer eine „wofür“, ein „warum“ und ein „woraufhin“ hin im Herzen. Auch das trägt dann. Allerdings kann ich mich nicht an eine Phase während der Haftzeit erinnern die vergleichbar schwierig gewesen wäre, wie jetzt die ersten acht Wochen nach der erhofften, ersehnten Freilassung- selbst in den elf Jahren der Isolationshaft, so glaube ich sagen zu können, war es nie so derart schwer wie jetzt.

Manchmal fühle ich mich so wie eine etwas altersschwache Batterie in einem Laptop. Man lädt sie auf, die Anzeige weist 100% aus. Dann schalten wir den Computer an, aber schon nach einer oder nach zwei Stunden hat die Batterie nur noch 5% oder 10% Kapazität. Nur geht ein Batteriewechsel beim Menschen nicht ganz so einfach von statten wie bei einem Laptop.

Ausblick

Leben will und muss gelebt werden, mit all seinen Höhen und Tiefen- dem versuche ich mich Tag für Tag, Nacht um Nacht zu stellen. Im Gespräch mit anderen! Im Gespräch mit mir selbst! Im Miteinander! Im Alleinsein! Im Tun! Im Lassen!

Im Leben! In Freiheit!

Thomas Meyer-Falk

Radio-Interview zu Veranstaltung in Berlin, u.a.

Zu den beiden Veranstaltungen in Berlin und in einer ostdeutschen Stadt vom 13. und 14. Oktober 2023 findet sich auf der Seite von Radio Dreyeckland auch ein rund 15-minütiges Interview welches Fabian mit mir am 20.10.2023 geführt hat:

https://rdl.de/beitrag/die-bedeutung-von-soliarbeit-f-r-politische-gefangene

Telefongespräch mit „wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen“

über die Knastzeit und die ersten Eindrücke und Erfahrungen von und mit draußen und künftige Vorhaben.

https://www.freie-radios.net/124494

Gefangenenzeitung lichtblick berichtet über Internet im Berliner Vollzug

Vor einigen Wochen erschien die neue Ausgabe der Berliner Gefangenenzeitung lichtblick. In ihrer ersten Ausgabe nach der im August 2022 erfolgten Razzia in den Redaktionsräumen in der JVA Tegel, berichten sie neben anderen vollzuglichen Themen auch über das „Haftraummediensystem“ (HaMSy) welches sukzessive im Berliner Justizvollzug eingeführt wird.

 HaMSy- was ist das?

Gefängnisse sind (noch) weitestgehend internetfreie Räume, allerdings dürfen Gefangene bundesweit zumindest Telefongespräche führen. Immer mehr Haftanstalten gehen dazu über, in den Hafträumen Telefone installieren zu lassen, wobei durch eine umfassende Sicherheitsinfrastruktur die Anstalten jederzeit die Kontrolle darüber haben wer wann und mit wem telefoniert. Zudem können die Gespräche jederzeit überwacht und aufgezeichnet werden.

 HaMSy geht einen Schritt weiter: in einem (aus Gründen der „Anstaltssicherheit“ durchsichtigen) Gehäuse wird ein mit berührungsempfindlichem Display versehener Monitor in den Zellen aufgestellt, der neben der Nutzung als Radio und TV auch Telefonie ermöglicht. Ferner können damit Videotelefonate geführt werden. Ausserdem soll das Antragswesen innerhalb der Anstalt digitalisiert werden, so dass künftig keine gesonderten schriftlichen Anträge abzugeben sein werden, sondern Formulare nur noch am Monitor ausgefüllt werden. Auch ein paar elektronische Spiele werden (kostenpflichtig) angeboten.

Was kostet das alles?

Wie der lichtblick (https://www.lichtblick-redaktion.de/aktuelle-ausgabe), unter Berufung auf eine Kleine Anfrage eines CDU-Abgeordnete berichtet, kostet die Nutzung des Geräts für jene die fernsehen wollen 13,95 € im Monat. Die Nutzung der e-mail Funktion weitere 1,96 €. Eine Tastatur und Maus muss mensch selbst kaufen, wofür einmalig 49,90 € anfallen, für den Kopfhörer stattliche 80 €. Für Telefonate werden zwischen zwei und drei Cent in der Minute aufgerufen. Wer spielen möchte, hat einen Euro im Monat pro Spiel zu zahlen, im Angebot sind neben „Backgammon“ auch „Minesweeper“ und sinnigerweise „Angry Bird“.

Das Land Berlin nimmt rund 3 Millionen Euro in die Hand um die Hafträume in den verschiedenen Haftanstalten technisch entsprechend aufzurüsten (in der Antwort des Senats zur Kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten können die Details nachgelesen werden: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14245.pdf).

Kritik des lichtblick

Kritisch thematisiert wird der Umstand, dass durch die Verpflichtende Ausstattung der Zellen mit HaMSy die entsprechenden privaten Geräte aus den Zellen entnommen werden, wogegen, so der lichtblick, auch schon gerichtliche Klagen anhängig seien. Die Rundumüberwachung wird ebenfalls kritisiert, denn die Anstalt hat Zugriff auf alle gespeicherten Daten der Insass*innen. Die Kostenfrage wird auch nicht übersehen, dann 20 Cent für eine Minute Videotelefonie ist, erst recht wenn man die Finanzlage der Inass*innen bedenkt, nicht gerade günstig.

Positive Aspekte laut lichtblick

Immer wieder berichten Insass*innen davon, dass von ihnen gestellte Anträge im Dschungel der Bürokratie verloren gingen. Das ist würde nun in Zukunft wohl weniger werden, denn eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Löschung würde elektronische Spuren nach sich ziehen. In einer kostenlosen Basisvariante, so der lichtblick, würde es zudem einen Zugang auf die Onlinebücherei der Zentral- und Landesbibliotheken geben, dies sei zu begrüßen.

Ausblick

Die Digitalisierung macht auch vor den Gefängnissen nicht halt, auch wenn die Umsetzung dort dann mit erheblichen zeitlichen und technischen Verzögerungen ankommt. Dass die Umstellung auf digitale Verwaltungsprozesse Menschen zurückzulassen droht gilt für Gefängnisse um so mehr, denn dort begegnen wir besonders vielen Menschen die mit dem Lesen und Schreiben Schwierigkeiten haben und dann noch eine Scheu vor elektronischen Geräte mitbringen. Dass die auf Totalüberwachung ausgerichtete Infrastruktur hochproblematisch ist, versteht sich von selbst. Die bei Einführung der panoptischen Bauweise von Gefängnissen gewollte totale Kontrolle der gefangenen Körper (immer noch sehr instruktiv hierzu Foucault, „Überwachen und Strafen“), ausgeführt von den Uniformierten, wird nun partiell ausgelagert an eine elektronische Überwachung, die jedoch, da sie sich auf die gedanklichen Inhalte erstreckt, sogar tiefer und weiter geht, als in der Anfangszeit der Gefängnisse.

https://www.freedomforthomas.wordpress.com

Erfahrungsbericht mit der Forensischen Ambulanz Karlsruhe

Um das Jahr 2008 wurden sogenannte Forensische Ambulanzen (FAB) eingeführt Diese sollen ehemalige Inhaftierte oder aus dem Maßregelvollzug entlassene Menschen in der wiedergewonnenen Freiheit begleiten und auch überwachen. Dabei kommen neben Sozialarbeitenden auch Psycholog*innen zum Einsatz, welche dann therapeutische Gespräche führen. Bis zu fünf Jahren kann der Besuch einer FAB zur Auflage gemacht werden. Ich selbst habe nun einen kleinen Einblick als Betroffener gewinnen können. Die FAB in Karlsruhe hat mich vor wenigen Tagen als Klienten abgelehnt.

Wer ist die FAB in Baden-Württemberg

Die FAB in Baden-Württemberg wird getragen von BIOS e.V., der Behandlungsinitiative Opferschutz, gegründet unter anderem von OLG-Richter Klaus Böhm, vor nunmehr über 15 Jahren. BIOS betreut nicht nur ehemalige Insass*innen, sondern, der Name deutet es an, begleitet auch Tatopfer, allerdings sind die beiden Bereiche intern voneinander getrennt. Ihren Sitz haben BIOS, bzw. die baden-würtembergische FAB in Karlsruhe (https://www.bios-bw.com). Finanziell getragen wird der Verein von Spenden und Zuwendungen d.h. durch die Zuweisung von Geldauflagen seitens der Staatsanwaltschaften oder Gerichte. Die therapeutische Begleitung von Entlassenen trägt im Regelfall jedoch die Staatskasse.

Beginn meiner Erfahrungen

Vor einigen Monaten, ich saß noch in der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg,

wurde mir mitgeteilt, dass im Falle einer Entlassung ich um eine sogenannte „Vorstellungsweisung“ nicht herum käme. In Fällen in welchen jemand aus der SV entlassen und in dessen Fall die SV „für erledigt“ erklärt wird, ordnen die Gerichte einen umfassenden Katalog an Führungsaufsichtsmaßnahmen an. Selbiges gilt auch für alle jene Inhaftierte die ihre Strafen voll verbüßen mussten. Darunter gibt es Auflagen wie z.B. Meldepflichten bei der Polizei, bei der Bewährungshilfe, Alkoholverbote, der Verbot des Besitzes von bestimmten Gegenständen (insbesondere Waffen, Messer), die Pflicht bestimmte Orte/Straßen/Plätze nicht zu betreten (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__68b.html ). Diese „Führungsaufsicht“ kann bis zu einer Dauer von fünf Jahren ab Entlasstag ausgesprochen werden.

Unter anderem kann angeordnet werden, dass er/sie sich bei der FAB regelmäßig vorstellt. Ein Verstoß gegen eine solche Weisung ist strafbewehrt (vgl. § 145 a StGB: Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren). Zusätzlich gibt es sogenannte „Therapieweisungen“: dort kann auferlegt werden sich nicht nur „vorzustellen“, also kurz bei der FAB „Hallo“ zu sagen und dann wieder zu gehen, sondern sich auf Gespräche einzulassen. Diese Therapieweisung ist insofern „freiwillig“, als keine strafrechtliche Verfolgung erfolgen darf, wenn man dieser nicht nachkommt, allerdings könnte die Dauer der Führungsaufsicht unter bestimmten Umständen über die Dauer von 5 Jahren hinaus verlängert werden.

Da es nicht ganz verkehrt sein könnte mit einer psychologisch versierten Person die möglichen Belastungen nach einer eventuell plötzlichen Freilassung nach 27 Jahren besprechen zu können, stimmte ich einer ersten Kontaktaufnahme noch in der Haftanstalt zu.

Die erste Kontaktaufnahme zu der FAB: in Haft

Zu Besuch kam Frau Dr. K. Im Zweitgespräch legte sie mir einen Behandlungsvertrag vor. Diesen müsse ich unterzeichnen, tue ich dies nicht, würde man Gespräche ablehnen. Da mir der Tonfall des Vertragstextes und erst Recht das Thema Datenschutz und Schweigepflichtentbindung aufstießen, unterschrieb ich unter dem Vorbehalt die Sache nachträglich prüfen zu lassen. Wo lag mein „Problem“ mit dem Text?

Die Betroffenen müssen die FAB von ihrer Schweigepflicht gegenüber Ärzt*innen, Anwält*innen und anderen Personen entbinden, zugleich stimmt man der Verwendung der Daten in der Forschung und zu Zwecken der Publikation zu, wenn auch diese nur in anonymisierter Form einfließen würden. Wer die Unterschrift verweigert oder später widerruft, der/die wird nicht behandelt. Das gilt für die probatorischen Sitzungen in Haft wie für die Zeit nach der Entlassung gleichermaßen.

Laut Frau K sei ich der erste Klient, der sich an alledem störe. Durchgelesen habe vor mir den Text eigentlich auch kaum jemand. Als wir über den Inhalt diskutierten kam schnell der Hinweis, dass ich im Leben in Freiheit meine Schwierigkeiten haben würde, wenn ich z.B. ein Bankkonto bräuchte, denn Banken würden mit mir sicher nicht in einen Dialog über ihre Datenschutzerklärungen treten.

Meine Eingaben

Ich schrieb dann zum einen an den Landesbeauftragten für Datenschutz, da es mir nicht so recht nachvollziehbar erschien, warum die FAB, welche einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, und die behördenintern (z.B. gegenüber Gericht und Bewährungshilfe) sowie gesetzlich von der Schweigepflicht entbunden ist, noch darüber hinaus, ultimativ von den Betroffenen eine viel weitergehende Schweigepflichtentbindung einfordert. Die Verquickung mit dem Therapieangebot erschien und erscheint mir sehr fragwürdig, ob diese Kritik auch von dort geteilt wird ist noch offen.

Zum anderen wandte ich mich an den Landtag: da die FAB vom Staat (mit)finanziert wird, sollte es doch eine staatliche Aufsicht geben. Ich machte geltend, dass es rechtlich und moralisch fragwürdig sein könnte, von Menschen in einer Zwangslage gewissermaßen ultimativ diese Unterschrift einzufordern. Zwangslage deshalb, weil die dann Entlassenen gerichtlich verpflichtet werden dort zu erscheinen, die Auflagen zu erfüllen: tun sie dies nicht droht bei ehemaligen Sicherungsverwahrten strafrechtliche Verfolgung (§ 145 a StGB), oder wer den Strafrest auf Bewährung ausgesetzt bekam, der/dem droht der Widerruf der Bewährungsaussetzung.

Eine freie Wahl hätten die Betroffenen offenbar nicht, so meine Argumentation.

Ein Fragekatalog sorgt bei der FAB für Unmut

Ferner schickte ich einen Fragekatalog an die FAB/BIOS, da ich über diese Institution recherchierte und gerne deren Haltung zu einigen Punkten in Erfahrung gebracht hätte: warum halten sie diesen Vertrag, so wie sie ihn verwenden, für zulässig, welche Einnahmen aus der Forschung generieren sie unter Verwendung von Daten von Proband*innen, welche Veröffentlichungen hat es gegeben? Die FAB/BIOS reagierten bis dato nicht. Allerdings teilte mir die erwähnte Therapeutin der FAB, noch während der letzten Wochen in der JVA mit, dass die Anfrage für ziemliche Aufregung gesorgt hätte, man bei mir in der Zentrale meine, offenbar viel genauer hinschauen zu müssen, wenn ich solche (dreisten?) Anfragen schon aus der Haft heraus stellen würde.

Der Ausschluss meiner Person von der FAB

Am Tag meiner „Blitzentlassung“, es war der 29.08.2023, gerade war mir die freudige Nachricht der sofortigen Freilassung mitgeteilt worden, kam die Stationspsychologin der SV auf mich zu und meinte ich solle mit ihr ins Büro kommen, sie hätte eine Nachricht für mich: die FAB lasse wissen, die Therapieweisung könne ich nicht wahrnehmen, der Grund seien vermutlich meine Eingaben an Landtag und Petitionsausschuss.

Wenige Tage später erreichte mich dann auch ein Brief der FAB, darin teilte man mir mit, selbst die Vorstellungsweisung werde man nicht umsetzen, man wolle nichts mit mir zu tun haben, ich solle davon Abstand nehmen zu versuchen, der für mich unter Strafandrohung gültige Vorstellungsweisung durch Kontaktaufnahme mit dem Freiburger FAB-Büro, nachzukommen. Aber immerhin, man gab mir die besten Wünsche „für Ihren weiteren Lebensweg“ mit auf den Weg; und der Brief schloss mit den Worten „Ihre Forensische Ambulanz Baden“.

Bewertung

Die Eingaben an den Landtag und den Beauftragten für Datenschutz, das nur der Vollständigkeit halber, waren in einem sachlichen, aber verbindlichen Ton gehalten, auch mit der Psychologin der FAB gab es vorbereitende und sinnvolle Gespräche. Spannenderweise gab sie selbst zu, dass man schon im Kolleg*innenkreise, und das längst bevor ich mit meinen Schreiben aktiv geworden sei, an dem Tonfall des Vertrags hätte Verbesserungen in Angriff nehmen wollen.

Fachlich ist die Entscheidung der Leitung der FAB mindestens als „eigenwillig“ und „speziell“ zu charakterisieren. Wenn sie ihren eigenen Auftrag, und die Aufgabe für die sie vom Land finanziell unterhalten wird, ernst nehmen sollte, fragt man sich, als Betroffener, aber auch Außenstehende tun dies, worin konkret die Rückfallprohylaxe bestehen mag, einem Menschen der nach rund 27 Jahren von heute auf morgen entlassen wird, die therapeutische Begleitung zu entziehen. Wie es dann mit Menschen weitergehen würde, welche nicht in ein so freundliches, enges, solidarisches Umfeld eingebunden sind wie ich selbst, dies sich vorzustellen überlasse ich jeder/jedem selbst.

Thomas Meyer-Falk

https://www.freedomforthomas.wordpress.com

Nach 27 Jahren

Thomas Meyer-Falk ist gestern vormittag entlassen worden.

endlichendlichendlich!

Wieder in eigener Sache: Das Warten geht weiter! OLG hat noch nicht entschieden

Nachdem das Landgericht Freiburg am 12. Juli 2023 meine Entlassung beschlossen und hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat, liegen die Akten seit dem 28. Juli dem OLG Karlsruhe vor.

Der weitere Verfahrensgang

In den folgenden zwei Wochen wechselten die Staatsanwaltschaft (StA), die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) und mein Verteidiger aus Düsseldorf mehrfach Schriftsätze. Wobei die Begründung von StA und GStA nicht über die immer wiederholte Behauptung hinaus reichte, ich sei deshalb weiterhin gefährlich, weil dies früher Sachverständige behauptet hätten und die gegenteiligen Ergebnisse von Frau Dr. Z. aus dem vergangenen und von Herrn Dr. R. und Frau Diplompsychologin M. aus diesem Jahr deshalb „anzuzweifeln“ seien.

Die objektivste Behörde der Welt: die Staatsanwaltschaft

Man höre und staune: Die StA hatte nicht nur zu meinem Nachteil Beschwerde eingelegt – sie hat dies auch zu meinen Gunsten getan. Das Landgericht hatte im Zuge der Entlassungsentscheidung unter anderem die Auflage erteilt, dass ich monatlich einmal bei der Polizeidirektion Süd in Freiburg vorzusprechen hätte, nämlich bei Koordinator KURS. Letzteres ist ein Akronym und steht für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualtätern“. Da ich kein Sexualtäter sei, so die StA, handele es sich um eine „gesetzeswidrige Weisung“. Mir sei hingegen die Auflage zu erteilen, mich einmal im Monat beim für meinen künftigen Wohnsitz zuständigen Revier Nord zu melden. KURS sei zwar auch für Ex-Gefangene zuständig, die keine Sexualtäter seien, aber nur dann wenn die elektronische Fußfessel angeordnet worden wäre. Diese sei in meinem Fall aber nicht Gegenstand der gerichtlichen Weisungen.

Am 10. August 2023 hat daraufhin das LG Freiburg seinen eigenen Weisungsbeschluss vom 12. Juli 2023 geändert und die Vorstellungsweisung vollständig gestrichen – ich müsse zu keiner Polizeistation! Das LG folgte der Argumentation der StA: Da ich kein Sexualtäter, und auch die elektronische Fußfessel nicht angezeigt sei, bestehe kein Raum mich zu verpflichten, bei KURS vorstellig zu werden. Mich zu einem anderen Revier zu schicken, so das Gericht weiter, biete allerdings keinen „Mehrwert“ hinsichtlich der Resozialisierung, da ich sowieso monatlich zur Bewährungshelferin und einer Therapeutin gehen müsse. Deshalb sei die entsprechende Weisung ersatzlos zu streichen.

Ausblick

Mein Verteidiger hat mehrfach versucht, das OLG telefonisch zu erreichen, entweder war niemand da, die/der den Anruf entgegennahm, oder es war zumindest die Geschäftsstelle besetzt, aber die Richter*innen waren im homeoffice oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend. Es bleibt weiterhin spannend und nicht abschätzbar, wann das OLG über die Frage der Entlassung entscheiden wird. Freund*innen haben letzten Monat einen Solibrief veröffentlicht (https://www.anarchistischefoderation.de/offener-brief-aufforderung-zur-entlassung-des-sicherungsverwahrten-thomas-meyer-falk/) und es ist zu hoffen, dass das OLG nun in überschaubarer Zeit die Beschwerde der StA zurückweisen wird.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Prüfung der Freilassung dauert an

Nachdem die Staatsanwaltschaft in meinem Fall den die Freilassung anordnenden Beschluss des Landgerichts Freiburg angefochten hat, gingen am 28.07.2023 die Akten beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Aktuell werden Schriftsätze gewechselt: Mein Anwalt soll bis zum 11.08.2023 ebenso Stellung nehmen wie die mittlerweile zuständige Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ob dann schon kommende Woche eine Entscheidung getroffen wird oder weiterer Schriftverkehr erfolgt, ist noch offen. Für die freundliche solidarische Begleitung danke ich Euch allen vielmals.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Der Freiheit und dem Leben so nah! Gericht entscheidet sich für Entlassung

Seit Oktober 1996 sitze ich in Haft, seit Sommer 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Nun stand die Prüfung der Frage an, ob ich entlassen werde. Das Landgericht Freiburg hat am 05.07.2023 entschieden, die weitere Unterbringung in der SV für erledigt zu erklären.

Anhörung vor dem Landgericht Freiburg

Am 05.07.2023 fand eine nicht-öffentliche Anhörung der 12. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg, unter Vorsitz des Richters Kronthaler statt.

Auf dem Weg zum Gericht, ich wurde in einem blauen Anstalts-Bully gefahren, wusste ich mich von vielen guten Wünschen seitens Freundinnen und Freunden, wie auch Genossinnen und Genossen begleitet. Zusätzlich Kraft und Mut gab das Wissen, dass Freund*innen und Unterstützer*innen vor dem Gericht während der Anhörung ihre Solidarität bekundeten!
Hatte es in den Morgenstunden in Freiburg teilweise noch heftig geregnet, klarte zwischenzeitlich der Himmel auf und die Sonne brach durch die Wolken – ein gutes Vorzeichen, wenn man so möchte.

Für 12 Uhr mittags waren vor Gericht geladen: Mein Rechtsanwalt aus Düsseldorf, sowie jene zwei Sachverständige, die vom LG zuvor beauftragt worden waren, mich erneut zu begutachten. Ferner waren VertreterInnen der JVA erschienen, namentlich der Leiter der SV-Abteilung, Herr G. und die Stationspsychologin Frau W., zudem die künftig zuständige Bewährungshelferin Frau M. und zu guter letzt ich selbst.

Nachdem im Herbst 2022 eine Münchner Psychiaterin in einem im Auftrag des Gerichts erstellten 130-Seiten umfassenden Gutachten zu dem Schluss kam, von mir seien keine rechtlich erheblichen Taten zu erwarten, schon gar nicht bestünde die hohe Gefahr der Begehung schwerster Gewalttaten, wurden gegen diese Expertise seitens der Staatsanwaltschaft, der Haftanstalt und auch des Gerichts teils massive Einwände erhoben. Deshalb hatte das LG zwei weitere Sachverständige beauftragt und von diesen wurde ich im Mai 2023 in sechs Sitzungen über Stunden hinweg befragt.

Ergebnis des Gutachtens

Die beiden neuen Sachverständigen, sie sind für eine forensische Psychiatrie (ZfP) aus dem Freiburger Umland tätig, kamen in ihrem 93-Seiten umfassenden Gutachten zu dem Ergebnis, es bestehe keine hohe Gefahr der Begehung schwerster Gewalttaten und schrieben, sie würden eine Entlassung befürworten. Der „soziale Rückhalt im radikallinken Milieu und die (von mir) akzeptierten Nachsorgeangebote bilden ein hinreichend tragfähiges Gerüst für eine straffreie Lebensführung“, so die beiden Sachverständigen.

Verlauf der mündlichen Anhörung

Die Anhörung fand wegen der Zahl der Teilnehmenden in einem normalen Gerichtssaal statt, schon nach wenigen Minuten wurde klar, es würde auf eine Entlassung hinauslaufen, denn der Vorsitzende, er wurde begleitet von einer Richterkollegin und einem Richterkollegen, meinte lapidar, er habe eigentlich keine weiteren Fragen, das Gutachten sei schlüssig, das Gericht könne diesem gut folgen. Zu Wort kamen kurz die Stationspsychologin, wie auch die anderen Verfahrensbeteiligten, alle hoben die gründliche Arbeit der Sachverständigen, und auch ihre rasche Erledigung des Auftrags, innerhalb von wenigen Wochen, hervor. Nach etwas mehr als einer halben Stunde war der Termin erledigt, denn unter allen Beteiligten bestand Einvernehmen darin, dass nur noch die Entlassung in Frage komme.

Ergebnis der Anhörung

Das Gericht sprach die sogenannte „Erledigung“ der SV aus, d.h. es handelt sich nicht um eine Aussetzung der Bewährung (die eines Tages den Widerruf der Bewährung ermöglichen würde), sondern „Erledigung“ meint, dass die SV vollständig erledigt ist. Als Auflagen wurden erteilt: Mindestens einmal im Monat zur Bewährungshelferin gehen, sowie einmal im Monat zur Forensischen Ambulanz. Den Wohnsitz- /Arbeitsplatzwechsel müsste ich melden, bzw. absprechen mit der Bewährungshilfe. Erfreulicherweise wurde keine elektronische Fußfessel angeordnet, dafür sehe man keine Anknüpfungspunkte, auch eine Meldeauflage (sich bei der Polizeidienststelle melden) sei nicht angezeigt.

Weiterer Verfahrensgang nach der Anhörung

Nun muss das Ergebnis in einen schriftlichen Beschluss gefasst und den Verfahrensbeteiligten, d.h. meinem Verteidiger, mir und auch der Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen zugestellt werden. Dann beginnt eine einwöchige Beschwerdefrist für die StA zu laufen. Legt sie innerhalb dieser Frist sofortige Beschwerde ein, werden die Akten dem Oberlandesgericht in Karlsruhe vorgelegt. Das Rechtsmittel hätte aufschiebende Wirkung, d.h. solange erfolgt keine Freilassung. Wie das OLG entscheiden würde, ist offen; im Regelfall entscheidet es lediglich nach Aktenlage, hört sich also die Beteiligten nicht persönlich an.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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