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Mann im Männergefängnis sei laut Gericht rechtswidrig. Der Sexualstraftäter sei „konsequent als Frau zu behandeln“. „Die Thüringer Gesetzeslage ist da aus Sicht des Landgerichts Meiningen eindeutig.“
Kann ich die Leute nochmal sehen, die sich dauernd an Liebich aufhängen?












