Redaktionsmitteilung

Am 25. Februar 2026 beschloss die Bundesregierung ihren „Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“. Durch die geplanten Maßnahmen sollen „Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter“ bekämpft werden. Dieses – in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Innen-, Justiz- und Finanzministerium öffentlichkeitswirksam angekündigte – Vorhaben steht in ungebrochener Kontinuität zu der Art und Weise, wie Innere Sicherheitspolitik in der Bundesrepublik betrieben wird. Seit mehr als drei Jahrzehnten dient „Organisierte Kriminalität“ als Begründung für den Ausbau des kontrollierend-strafenden Staates. Im vorliegenden Fall heißt das: für die Schaffung neuer Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse, für den großzügigen Datenaustausch, für die Nutzung von KI zur Verdachtsgenerierung, für die Beweislastumkehr, für mehr Personal (bei Bundeskriminalamt und Zoll) und schließlich für die Bildung eines „gemeinsamen Kompetenzzentrums“ gegen Finanzkriminalität und eines „gemeinsames Analyse und Auswertezentrums ‚Rauschgift‘“. Redaktionsmitteilung weiterlesen

Die Polizei in Netzwerken – Architekturen der Intransparenz und des Wirrwarrs

In den letzten Jahrzehnten hat die Arbeit der Polizei in und mit Netzwerken deutlich zugenommen. Sowohl bundesweit wie auch in den Kommunen sind vielfältige Formen der Koordination und Kooperation entstanden, die in unterschiedlichen Formen sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen (sollen). In dem unregulierten und zugleich intransparenten Gewirr der Netzwerke entstehen neue Gefahren für die Bürger*innenrechte, die sich der politischen, rechtlichen und öffentlichen Kontrolle weitgehend entziehen.

Seit den 1990er Jahren ist die Bildung von Netzwerken im Bereich der „Inneren Sicherheit“ unübersehbar. Spätestens als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes 2004 „Netzwerke gegen den Terror“ als Antwort auf die „Netzwerke des Terrors“ proklamierte, erhielt die Vernetzungsstrategie bundespolitischen Rückenwind.[1] Dabei war die Vorstellung, verschiedenste Akteure müssten zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit (effektiver, enger etc.) zusammenarbeiten, keineswegs auf den Terrorismus beschränkt; sie reichte von Antworten auf gesamtgesellschaftliche Gefährdungen bis zu Bemühungen auf kommunaler Ebene. Angesichts dieser Entwicklung sprachen Stegmaier und Feltes von „transinstitutionalem Polizieren“, um den „Trend zur institutionenübergreifenden, Prävention wie Repression, Exekutive wie Legislative, Staat wie Wirtschaft bis hin zur Zivilgesellschaft umfassenden, relativ koordinierten Kooperation“ zu beschreiben.[2]

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140 (April 2026) Vernetzte Polizeiarbeit

Redaktionsmitteilung

Die Polizei in Netzwerken
Norbert Pütter
Bundesweite Netzwerke – ein kurze Übersicht
Norbert Pütter
Polizei und kommerzielle Sicherheitsdienste
Volker Eick
Deutsche Bahn und Polizei
Volker Eick
Lokale Netzwerkarbeit
Norbert Pütter
Netzwerke der „Ausländerpolizeien“
Dirk Burczyk
Public-Private-Policing von Redefreiheit und Privatsphäre
Marius Kühne
Stadionallianzen im Profifußball
Interview mit Jonas Gabler

Neue Fähigkeiten und Kompetenzen für Frontex
Matthias Monroy
Polizeilicher Antiziganismus und „Clankriminalität“
Markus End
„Antifa ist keine kriminelle Organisation“
Interview mit dem Solidaritätskomitee für Maja
Inland aktuell
Meldungen aus Europa
Literatur
Autor*innen dieser Ausgabe

Tausende EU-Verbote für Russen und Ukrainer

Behörden in Estland haben 1.334 russische Staatsangehörige mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot im Schengen-Raum ausgeschrieben.[1] Es soll sich um ehemalige Soldat*innen handeln, „häufig auch mit kriminellem Hintergrund“. Zwei entsprechende Listen mit 261 und 1.073 Namen seien „in Zusammenarbeit mit verschiedenen Geheimdiensten zusammengestellt“ worden, auch die Ukraine habe dazu beigetragen. Dazu gehörten Nummern militärischer Einheiten sowie „weitere Identifikationsmerkmale“.

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EU-Kommission beginnt EBSP-Verhandlungen

Nach einem Ratsbeschluss vom Dezember 2025 hat die EU-Kommission Verhandlungen für ein Rahmenabkommen für eine „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) zum US-Zugriff auf Polizeidatenbanken in Mitliedstaaten der Union begonnen. Dabei handelt es sich um eine neue US-Vorschrift für alle Teilnehmenden des Visa-Waiver-Programms (VWP).[1] Es ermöglicht Bürger*innen aus derzeit über 40 Ländern – darunter 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten – eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll dieses Privileg daran geknüpft werden, dass die „Partnerstaaten“ die Echtzeitabfrage von polizeilich gespeicherten Fingerabdrücken und Gesichtsbildern erlauben. Weigern sich einzelne Regierungen, diese „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, sollen deren Staatsbürger*innen wieder Visa für die USA beantragen müssen. Die Frist zum Abschluss eines EBSP läuft bis Ende 2026.

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Neuer Fahrplan für „Projekt Interoperabilität“

Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken mit einem gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz in Tallinn. Es betrifft das Schengener Informationssystem (SIS II), Eurodac, das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN). Ebenfalls angeschlossen wird das Einreise-/ Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Im Herbst folgt das Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS). Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.[1] Ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) sollen folgen.

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EU-Zollagentur festgelegt

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 25. März 2026 auf Lille als Sitz der neuen EU Customs Authority (EUCA) geeinigt.[1] Sie soll als Agentur schrittweise die EU-Zollunion modernisieren und 2034 voll einsatzfähig sein. Der zugrunde liegenden Verordnung zufolge[2] führt die EUCA ab 2028 einen „EU Customs Data Hub“ als digitale Plattform für alle Zolldaten aus den beteiligten Staaten und ersetzt damit nationale Systeme. Die EU-Behörde koordiniert für diese Zolldatenplattform einheitliches Risikomanagement zur Bekämpfung von Schmuggel und Betrug. Dazu soll sie „ein unionsweites automatisiertes System für die Analyse von Zolldeklarationen und zugehörigen Geschäftsdaten“ entwickeln und pflegen.

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Bremer IL enttarnt Verfassungsschutz-Spitzel

Die Interventionistische Linke (IL) in Bremen hat Anfang Januar einen Mann enttarnt, der seit 2017 für das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz als bezahlter Informant tätig war.[1] In einem Konfrontationsgespräch, zu dem ihn die Ortsgruppe nach einem Zufallsfund eingeladen hatte, gestand Dîlan S. seine Spitzeltätigkeit. Seitdem ist er untergetaucht.

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Mehr Verhaltenserkennung mit KI in deutschen Städten

Seit April 2025 läuft in Bremer Straßenbahnen das System „AI Watch“ im Probebetrieb.[1] Es wertet Videobilder mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) aus. Bis Ende 2026 will die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ein Drittel ihrer Tram-Flotte damit ausstatten. Bremen ist damit bundesweiter Vorreiter für KI-gestützte Verhaltenserkennung im Nahverkehr.

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G10-Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2023

Am 2. Dezember 2025 legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinen Bericht über die Abhörmaßnahmen der Geheimdienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV, Bundesnachrichtendienst/BND und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst/BAMAD) nach dem Artikel 10-Gesetz (G10) für das Jahr 2023 vor.[1] Über die Maßnahmen selbst wird in der G10-Kommission des Bundestages entschieden, sowohl über die erstmalige Anordnung als auch die Fortführung alle drei Monate, sofern diese von den Diensten beantragt wird. Diese unterrichtet wiederum das PKGr, dem die allgemeine Kontrolle über das G10-Gesetz obliegt.

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