In Düsseldorf steht die mutmaßliche IS-Unterstützerin Nadine D. vor Gericht. Ihre Verteidiger präsentieren sie als barmherzige Hausfrau und vierfache Mutter. Aber die Liste der von ihr unterstützten Personen liest sich wie ein „Who is who“ deutscher und europäischer Jihadisten. Unklar ist bislang, was ihre Familie gewusst oder gar gebilligt hat.
Nadine D. (r.) mit ihren Anwälten Serkan Alkan und Nelli Kopev (Bild: Herrmann)
Seit Donnerstag wird am Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die 42-jährige Nadine D. verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft der 2007 zum Islam konvertierten Düsseldorferin jahrelange Terror-Unterstützung vor. So wird die vierfache Mutter von den Ermittlern als eine der Verantwortlichen der auf Online-Plattformen aktiven Spenden-Organisation „Free our Sisters“ gesehen. Vor dieser Spenden-Organisation hatte der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz jahrelang gewarnt. Allerdings war lange Zeit unklar, wer dahinter steht.
Rund 14.000 Euro, die Nadine D. über ihre Aktivitäten in den sozialen Medien zwischen 2019 und 2024 als Spenden entgegengenommen habe, soll sie an Mitglieder und Sympathisanten der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) sowie andere islamistische Terroristen zu deren Unterstützung weitergeleitet haben. Auch soll Nadine D. aufmunternde Briefe von Internet-Nutzern dieses Milieus an inhaftierte Islamisten weitergeleitet haben, damit die mit Hilfe von „Durchhalteparolen“ animiert werden, dem IS treu bleiben. Die von Ermittlern im Gericht vorgetragene Liste der von ihr so unterstützten Personen wirkt wie ein „Who is who“ der deutschen Islamisten-Szene, aber auch bekannte belgische und französische Terroristen sollen von ihr unterstützt worden sein.
„Ich wollte eine islamische Ehefrau werden“ – das war die Lebensplanung der jungen Deutsch-Marokkanerin Oumaima I., die sich seit dem 16. April vor dem OLG Düsseldorf wegen mutmaßlicher mehrjähriger Mitgliedschaft beim IS verantworten muss. Am Freitag wird das Urteil gegen die noch auf freiem Fuß befindliche zweifache Mutter verkündet.
Oumaima I. kurz vor Verhandlungsbeginn (Bild: Herrmann)
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll sich die 1994 in Mainz geborene deutsch-marokkanische Staatsbürgerin von Januar 2015 bis März 2019 an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mitgliedschaftlich beteiligt haben. Da die Angeklagte zu Tatbeginn noch wenige Tage vor ihrem 21. Geburtstag stand, musste die Jugendgerichtshilfe (JGH) den Prozess verfolgen. Mit der Einschätzung der JGH und dem Gutachten des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg zu den damaligen Verhältnissen in Syrien endete Anfang Mai die Beweisaufnahme. Das Urteil wird am Freitag verkündet. Während die Verteidigung Freispruch oder Milde erzielen will, plädierte die Bundesanwaltschaft auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung.
Jahrelang beim IS – und doch nur Hausfrau?
In der Anklage heißt es, sie sei im Januar 2015 zusammen mit ihrem ersten Ehemann nach Rakka (Syrien) in das Gebiet des IS gereist und habe sich der Terrororganisation angeschlossen. Nachdem ihr islamisch angetrauter Mann bei Kämpfen fiel, soll sie zwei weitere IS-Männer geheiratet haben. Durch ihre Unterstützung, etwa durch die Haushaltsführung, habe sie diesen Ehemännern ermöglicht, sich für den IS zu betätigen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme kam der Vorwurf dazu, sie habe sich auch in IS-Frauenhäusern an der Haushaltsführung beteiligt.
Die heute 32-jährige Deutsch-Marokkanerin hatte sich nur Wochen vor ihrem 21. Geburtstag mit ihrem Ehemann über die Türkei in das Gebiet begeben, das 2015 unter Kontrolle des Islamischen Staates stand. Den Ehemann hatte sie sich auf einer muslimischen Kontaktbörse selber ausgesucht und ihn zunächst islamisch noch vor ihrem 18. Lebensjahr geehelicht.
Seit März steht Mahmoud M. wegen des Bielefelder Messer-Attentats vor Gericht. Dabei kam heraus, dass er regelmäßig weite Wege gefahren ist, um in der dortigen Tauhid-Moschee zu beten. Dort verkehrte vor Jahren auch der wegen IS-Mitgliedschaft verurteilte Tarik S. Das NRW-Innenministerium aber schweigt zu der Moschee.
Mahmoud M. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann)
Als in den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025 in der Bielefelder „Cutie-Bar“ vier Gäste durch einen Messerangriff lebensgefährlich verletzt wurden, war in einer ersten Agenturmeldung von „Problemfans“ die Rede. In Wahrheit aber waren Fußball-Fans diejenigen, die den Angreifer durch ihr mutiges Eingreifen stoppten und Schlimmeres verhinderten. Fünf Gäste wurden schwer verletzt, vier davon hatten bereits erheblich Blut verloren und überlebten nur mit viel Glück. Noch am selben Tag wurde der 36-Jährige syrische Flüchtling Mahmoud M. als Tatverdächtiger ermittelt. Nachdem sein in Heiligenhaus lebender Cousin der Polizei einen Hinweis gegeben hatte, konnte er dort einen Tag später verhaftet und in Untersuchungshaft genommen werden.
Seit 2. März muss sich Mahmoud M. vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem sunnitischen Muslim vierfachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) vor. Dem IS soll er sich bereits 2015 in Syrien angeschlossen haben. Auch nach seiner Einreise in Deutschland 2023 sei der 36-Jährige dem IS „weiter verbunden geblieben“. Im Mai 2025 soll er sich entschlossen haben, „im Namen eines weltweiten ,Heiligen Krieges‘ möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“.
Beim Zentralrat der Muslime deutet sich nach Stellungnahmen der letzten zwei Wochen eine erneute Umorganisation an. Es ist fraglich, ob der Verband die internen Querelen rund um die weitere Mitgliedschaft der ATIB, einer Organisation aus dem Graue-Wölfe-Spektrum, überstehen wird.
Symbolbild: Sigrid Herrmann
Seit 15 Jahren behauptet der Zentralrat der Muslime (ZMD) etwa 300 Gemeinden zu vertreten. Diese Zahl bezieht sich auf die Mitgliedschaft von mehreren großen Dachverbänden im ZMD, die nach eigenen Angaben 1987 bereits Gründungsmitglieder waren, sowie neuere Organisationen und Verbände. Durch die Zugehörigkeit seiner Mitglieder zu verschiedenen islamischen Strömungen bildete der ZMD in seiner Anfangszeit tatsächlich weite Bereiche der islamischen Diaspora ab. So war etwa ein Vertreter des 2024 verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) jahrelang im Vorstand vertreten. Damit war auch die große andere Strömung des Islams, die Schiiten, repräsentiert.
Verlust von Mitgliedern seit 2016
Von diesen Mitgliedern sind dem ZMD in den letzten Jahren einige durch öffentliche Kritik und zu viel Transparenz „abhanden“ gekommen. Da war etwa der Deutsch-Islamische Vereinsverband (DIV), der – mit zuletzt 47 Mitgliedern – 2014 beigetreten war und bei dem 2016 wegen einer Beobachtung eines Teils seiner Mitglieder durch den Verfassungsschutz bereits Kritik aufkam. Öffentlich behauptete der ZMD, die Mitgliedschaft des DIV prüfen zu wollen. Die einzig sichtbare Folge war, dass der ZMD nun seine eigene Mitgliedsliste nicht mehr veröffentlichte, angeblich aus Sicherheitsgründen. Der DIV löste sich 2018 auf.
Im letzten Jahr wurden sie in Briefkästen in Marl eingeworfen, jetzt in Briefkästen in Bochum und Duisburg: Flugblätter mit Koran-Versen und „Warnungen“ vor Unglauben. Medienberichten zufolge löst diese Art Post bei ihren Empfängern Verunsicherung und Ängste aus. Der ZMD-Dialogbeauftragte hingegen spielt die Botschaften und ihre Wirkung herunter.
„Was aber die Gottlosen anlangt: Ihre Wohnung ist das Feuer. So oft sie aus ihm herauswollen, werden sie in es zurückgetrieben werden. Und es wird zu ihnen gesprochen werden: Kostet die Feuerspein, die ihr für Lüge erklärt hattet“, heißt es auf dem mit „Warnung“ überschriebenen und nicht namentlich gekennzeichneten Flugblatt. „Das Wort von mir wird wahr: Wahrlich, ich will die Hölle allesamt mit Dschinn und Menschen füllen.“ Weiter heißt es: „Und wer ist ungerechter als der, dem die Botschaft seines Herrn vorgetragen wird, der sich aber dann davon abkehrt? Fürwahr, wir üben an den Sündern Vergeltung.“ Alles Verse aus dem Koran, die mit genauen Quellenangaben versehen sind. Am Ende des Flugblatts ist eine Abbildung, die an brennende Menschen erinnert und damit offenbar auf das Höllenfeuer anspielen soll.
Darstellungen, die Nicht-Muslime offenbar verunsichern und verängstigen: So sagte eine Bochumerin, die von der WAZ dazu befragt wurde, dass ihr von dem Flugblatt „angst und bange“ werde. Für den polizeilichen Staatsschutz war das offenbar Grund genug, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.
WAZ bezieht sich auf umstrittenen Experten
Wenig beeindruckt gibt sich hingegen Ahmad Aweimer, der ebenfalls von der WAZ zum Inhalt der Flugblätter befragt wurde: „Er könne natürlich nichts zur Herkunft der Schreiben sagen, halte sie aber für ungefährlich und sehe keinen politischen Hintergrund. Die Verse stünden für sich, seien zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen. Die Übersetzung findet er ,etwas schäbig und vage‘. Für Aweimer werde hier nicht zu Gewalt aufgerufen. Man könne das Ganze bedrohlich finden, doch aus seiner Sicht laute die Botschaft eher, ,dass die islamische Religion die richtige ist'“, heißt es zu seiner Stellungnahme. In seinem abschließenden Urteil vergleicht er das Flugblatt mit dem „Wachturm“ der Zeugen Jehovas.
Der Extremismusforscher Peter R. Neumann kritisierte, dass das Bundesinnenministerium „zwei der weltweit erfahrensten Praktiker der Terrorprävention“ bei der Islamismus-Bekämpfung herausgeworfen habe. Welche Gefahren die „Praktiker“ konkret abgewendet haben sollen, erklärte er aber nicht.
Symbolbild: Sigrid Herrmann
Vor vier Wochen hat sich das Bundesinnenministerium (BMI) in der Bekämpfung von Islamismus neu aufgestellt und einen „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ eingerichtet, der die bisherige „Task Force Islamismusprävention“ ablöst. Damit verbunden ist eine grundsätzliche Neuausrichtung: Neben den kämpferisch-aggressiven oder direkt gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßenden Gruppierungen sollen zukünftig auch die politisch agierenden Gruppen und Organisationen, also das ideologische Vorfeld, in Augenschein genommen werden. Personell bedeutet das, dass einige langjährige Berater nicht mehr berücksichtigt wurden.
Vor dem Landgericht Essen begann diese Woche der Prozess gegen drei Angehörige einer syrischen Sippe, die mit Hilfe gefälschter Geburtsurkunden Kinder aus der Heimat als islamische Ehefrauen nach Deutschland geholt haben sollen. Dass davon betroffene Mädchen nicht auf Hilfe im Umfeld hoffen können, liegt auch daran, dass solche Taten und Täter dort nicht sozial geächtet werden.
V.l.n.r.: Rechtsanwalt Andreas Kost, Yousef A., dessen anderer Verteidiger und die 24-jährige Mitangeklagte (Bild: Sigrid Herrmann)
Der heute 24-jährige Wasim A., der seit 2015 in Deutschland lebt, war bereits im Juni 2024 in einem anderen Verfahren vom Landgericht Essen zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Begründet wurde das Urteil damit, dass er ein Mädchen, das seine hier lebende Familie 2021 als Zwölfjährige einer in Syrien lebenden Familie für 2.000 Dollar abgekauft hatte, um sie mit ihm islamisch zu verheiraten, etwa zwei Jahre lang fortgesetzt vergewaltigt, geschlagen und gleichsam gefangen gehalten hatte. Einer seiner Brüder, der für die Familie in Syrien den Kaufvertrag über das Mädchen unterzeichnet hatte und deshalb wegen Beihilfe angeklagt war, wurde im Januar vom Landgericht freigesprochen. Grund war, dass nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass er das wahre Alter des Kindes bei dessen Kauf kannte und es im deutschen Strafrecht an entsprechenden Vorschriften mangele, eine Tat dieser Art zu ahnden. Jetzt ist Wasim A. angeklagt, bereits 2019 eine damals 13-Jährige ähnlich misshandelt und sexuell missbraucht zu haben.
Weiter angeklagt sind sein 31-jähriger Bruder Yousef A. sowie eine 24-Jährige, die angeblich am 1. Januar 2001 geboren wurde. Yousef A. soll Wasims „Hochzeiten“ mitorganisiert sowie bezahlt und damit Beihilfe zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen der Mädchen geleistet haben. Außerdem soll er eine junge Frau, die Jahre zuvor als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Haushalt „wie eine Leibeigene gehalten“ haben. Laut Anklage soll er die Frau auch dadurch ausgebeutet haben, dass sie in seinem Essener Restaurant ohne Lohn arbeiten musste, etwa durch die Zubereitung von Döner und Falafel für die nichtsahnenden Kunden. In diesem Restaurant soll Yousef A. auch 2016 nach einer Ramadan-Feier aus Wut auf sie ihr zweieinhalb Jahre altes Kind angegriffen und „roh misshandelt“ haben.
Bei Yousef A. will die Strafkammer auch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorliegen. Der 24-Jährigen wird in der Anklage Beihilfe in Form von „Aufklärung“ über die „Hochzeitsnacht“ durch Hinweise auf Internet-Pornos vorgeworfen. Die junge Frau ist die einzige der drei Angeklagten, die derzeit auf freiem Fuß ist. Zum Prozessauftakt am Montagnachmittag erschien sie mit ihrem etwa zwölf Monate alten Kleinkind. Erst nach vehementem Zureden ihrer Verteidigerinnen gab sie das Kind an eine Verwandte ab.
Ausgerechnet der wegen seiner langjährigen Bezüge zur Muslimbruderschaft umstrittene Penzberger Imam Benjamin Idriz soll mit dem gleichnamigen Preis der FDP-nahen Thomas-Dehler-Stiftung ausgezeichnet werden.
Mit ihrem in unregelmäßig Abständen vergebenen Preis will die FDP-nahe Thomas-Dehler-Stiftung „herausragende Persönlichkeiten für ihre Verdienste um die freiheitliche Ausgestaltung der inneren Einheit Deutschlands, die Stärkung des Rechtsstaats oder für Verdienste im Kampf gegen Vorurteile, Intoleranz und Hass“ auszeichnen. Am Mittwoch soll der Thomas-Dehler-Preis an den Penzberger Imam Benjamin Idriz vergeben werden. Als Laudatorin ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigt. Die ehemalige Bundesjustizministerin war von 2018 bis 2024 auch Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen.
Organisationen wie das „Linke Bündnis gegen Antisemitismus München“, die Deutsch-Israelische Gesellschaft München (DIG) sowie deren Jugendorganisation Junges Forum München laufen seit Tagen Sturm gegen diese Preisvergabe. Dabei verweisen sie auf israelfeindliche und im weitesten Sinne antisemitische Darstellungen, die der 53-jährige Imam nach den Massakern der Terror-Organisation Hamas, bei denen am 7. Oktober 2023 rund 1.200 Menschen teilweise qualvoll getötet wurden, von sich gegeben hatte. Insbesondere dass die Laudatio auf ihn von einer ehemaligen Antisemitismusbeauftragten gehalten werden soll, wird scharf kritisiert.
Aber auch ohne seine fragwürdigen Aussagen zu Israel dürfte Benjamin Idriz zu den umstrittensten Imamen des Landes gehören. Das dürfte an den unterschiedlichen Betrachtungen seiner Person liegen: Während viele Journalisten und Fachleute an ihm zuallererst seine langjährigen und bis in die Gegenwart hineinreichenden Bezüge zur Muslimbruderschaft sehen, haben führende Landes- und Bundespolitiker bis hin zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihn und seine Penzberger Gemeinde schon vor Jahren zu einem Musterbeispiel gelungener Integration verklärt.
Die Muslimbruderschaft verfügt auch in Europa über ein Netzwerk von Bildungsinstitutionen, in denen der Nachwuchs geschult wird. Eine der wichtigsten Einrichtungen, das Institut Européen des Sciences Humaines (IESH), wurde vor kurzem von französischen Behörden geschlossen. Seit 1991 wurden dort religiöse Ausbildungen angeboten. Das Verbot stellt eine Zäsur dar und wirft die Frage nach dessen Folgen auf.
Dem Verbot vorangegangen waren Durchsuchungen am Sitz des IESH bei Château-Chinon. Bereits Ende 2019 war eine Zweigstelle des IESH in Paris geschlossen worden, da von dort Radikalisierungen bis hin zu Gewalttaten ihren Anfang nahmen. Doch die Leitung der Pariser Zweigstelle sammelte kurz darauf Spenden, um den Betrieb an anderem Ort fortzusetzen. Bekannt ist dieser Ort, wenn es ihn tatsächlich gibt, aber bislang nicht. Auch bei der aktuellen Schließung steht zwar die Zerschlagung einer wichtigen Institution im Zentrum. In einer Stellungnahme nach dem Verbot zeigt sich die Leitung des IESH kämpferisch: Die Organisation will nicht nur Rechtsmittel dagegen einlegen, sondern ihre Arbeit auch fortsetzen.
Kurzer Überblick zur Geschichte der Bewegung
Graphik: Sigrid Herrmann
Die Muslimbruderschaft (MB) ist eine 1928 in Ägypten gegründete islamistische Bewegung. Islamistische Strömungen sehen nicht den Menschen als legitimen Gesetzgeber an, sondern ordnen vermeintlich göttliche und überlieferte Normen über menschengemachte Gesetze. Diesen religiösen Gesetzen sollen sich alle Menschen in einer Gesellschaft unterwerfen. Schon im Gelöbnis der Muslimbruderschaft wird der Koran als Verfassung bezeichnet.
Als Reaktion auf koloniale westliche Einflüsse bezog sich die Muslimbruderschaft dabei auf die Quellen des Islams und stellte die dort erkennbaren Regeln dem westlichen Lebensentwurf entgegen. Zunächst sollte die muslimische Bevölkerung zu einem Leben und Wertesystem zurückfinden, das „gottgefällig“ sein soll. Seit der Gründung der MB war damit jedoch auch immer der Anspruch verbunden, nicht nur das eigene Leben spirituell auszurichten, sondern auch Mission zu betreiben und Gestaltungsmacht sowie Herrschaft im Diesseits zu erlangen. Politisches Agieren steht bereits am Anfang der Bewegung und auch die konspirative Vorgehensweise beruht auf dieser Gründungsgeschichte. Einer öffentlich gestellten Machtfrage geht also verschwiegene Ausbreitung und die Besetzung strategischer Positionen voran.
Dabei sieht sich die Muslimbruderschaft als eine Elite, die letztlich auch anderen muslimischen Strömungen überlegen ist und von daher – nach ihrer Deutung eines angeblich göttlichen Willens – am Ende siegreich sein wird. Sie strebt mit ihren lokalen oder zweckgebundenen Ausgliederungen eine umfassende, globale Gestaltungsmacht an und ist damit eine sogenannte panislamistische Bewegung. Da sich dieser Machtanspruch nach der Überwindung oder in Abwesenheit nichtmuslimischer Machtausübung auch gegen andere muslimische Strömungen richtet, ist die MB in einigen islamischen Ländern verboten. Nach eigenen Angaben ist die Bewegung in etwa 70 Ländern präsent.
Die MB hat der Gewalt zur Durchsetzung dieser religiös begründeten Machtansprüche nicht völlig entsagt. Sie pflegt ein eher taktisches Verhältnis zu Drohungen und Gewaltausübung. Gegen andere Muslime wird Gewalt nur selten befürwortet, bei Nichtmuslimen kommt es auf die Lage und Machtposition an. Bei Juden und Israelis erklärte ein wichtiger Vordenker der Muslimbruderschaft, der einflussreiche und mittlerweile verstorbene Yusuf al-Qaradawi, hingegen sogar das Selbstmord-Attentat zur erlaubten Handlung.
In Düsseldorf begann am Dienstag der Prozess gegen den Salafisten-Prediger „Abdelhamid“ wegen mutmaßlichem Online-Betrugs. Bislang ging es dabei allerdings nur um die weltliche Betrugsmasche, nicht um die religiöse Ideologie, die ihn bei Jugendlichen so populär gemacht hat.
Von links nach rechts: „Abdelhamids“ Anwalt, er selbst und seine Ehefrau nach islamischem Recht (Bild: Sigrid Herrmann)
Gegen den Düsseldorfer Salafisten-Prediger Dehran A. alias „Abdelhamid“ wurde am Dienstag der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs eröffnet. Insgesamt geht es in dem Verfahren um fast eine halbe Million an Spendeneinnahmen, die A. seit 2021 für diverse religiöse und wohltätige Zwecke eingeworben hatte, die tatsächlich aber ganz überwiegend für den privaten Gebrauch der Angeklagten verwendet worden sein sollen. Unter anderem soll aus Spendenmitteln ein 71.600 Euro teurer Luxus-BMW erworben worden sein, während der offiziell arbeitslose Mann Mittel vom Jobcenter Düsseldorf erhielt. Bis jetzt sind sechs Verhandlungstermine angesetzt.
A. wurde im Oktober 2024 festgenommen, nachdem er jahrelang in verschiedenen sozialen Medien eine große, meist jüngere Anhängerschaft mit salafistischen Inhalten für sich eingenommen hatte. Die breitere Wirkung A.s auf junge Muslime ist nicht nur durch die Verwendung der deutschen Sprache erklärbar, sondern auch dadurch, dass er in lockerem Tonfall Alltagsfragen von jüngeren Gläubigen aufgriff. Er präsentierte sich dabei als Typ von nebenan, der durchaus Fehler im Leben und im Glauben gemacht hatte, was ihn sympathischer wirken lassen sollte.
Die Kanäle von A. sind weiterhin verfügbar, sein Instagram-Profil weist fast 600.000 Follower aus. Parallel hatte er etliche gut besuchte Auftritte in Hallen und Moscheen, vor allem in Nordrhein-Westfalen und häufig zusammen mit Efstathios Tsiounis alias „Abu Alia“. Ein Auftritt in der Düsseldorfer Assalam-Moschee mit etwa 2.800 Besuchern im April 2023 wurde von der Autorin dokumentiert und veröffentlicht, aber von der Lokalpresse und der Stadt Düsseldorf nicht weiter thematisiert. Erst Anfang 2024 änderte sich die öffentliche Wahrnehmung, als er zusammen mit Ibrahim El-Azzazi alias „Sheikh Ibrahim“ als Beispiel für die neue salafistische Mission im Internet zunächst in einem Lagebild und dann im Verfassungsschutzbericht 2023 des Landes NRW ausführlich und namentlich benannt beschrieben wurde.
Die Frauen und seine Schwester sollen gemeinschaftlich mit ihm gehandelt haben und sollen Nutznießer der Spendenverwendung gewesen sein. Er wurde verhaftet, als vermutet wurde, er werde sich ins Ausland absetzen. A. wurde 1991 in Lippstadt geboren und besitzt die deutsche Staatangehörigkeit.
Die Verfahren gegen die Schwester und eine weitere Frau wurden abgetrennt, während am Dienstag eine mitangeklagte Frau mit ihm im Hauptverfahren die Anklageschrift anhörte. Die Tatvorwürfe im abgetrennten Verfahren betreffen geringere Summen. Die Angeklagte Gjulten I. erschien in salafistischer Frauenkleidung, zartrosa Ton in Ton, und mit ihrem Verteidiger. I. hat die mazedonische Staatsangehörigkeit und ist mit A. islamisch verheiratet. A. gab am Dienstag an, nach deutschem Recht „ledig“ zu sein.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift war der erste Verhandlungstag fast schon wieder beendet. Aus der Schrift hatte die junge Staatsanwältin präzise Konten, Kontobewegungen und exemplarisch einige Gebrauchsgüter benannt, die von den Spenden angeschafft wurden. Die Taten zogen sich von Anfang 2021 bis zur Festnahme der Angeklagten hin.
Barspenden in Moscheen kein Teil der Ermittlungen
Bemerkenswert ist, dass in diesem Verfahren weder die mutmaßlich unrechtmäßigen Bezüge aus den Sozialkassen noch die Einnahmen aus den Moscheen mit angeklagt sind. Während wegen der Bezüge vom Jobcenter Düsseldorf wohl noch ermittelt wird, waren die Spendensammlungen in den Moscheen gar kein Gegenstand der Ermittlungen. Das ist befremdlich, denn alleine bei dem Vortrag in der Assalam-Moschee wurden durchsichtige Kunststoffbehälter herumgereicht, die Unmengen an Geldscheinen enthielten. Dass Einnahmen in und durch Moscheen nicht ermittelt wurden, erscheint fragwürdig. Denn immerhin fanden die Sammlungen öffentlich statt, die Moschee-Vorstände könnten sicher Auskunft geben. Man müsste sie nur als Zeugen laden. Solche Einnahmen einfach nicht ermitteln zu wollen, könnte auf einen politisch bedingt eingeschränkten Verfolgungswillen hindeuten.
Die Moscheen könnte man aus dem Verfahren draußen halten wollen, weil man genau die Unterstützungsleistungen der Moscheen nicht thematisieren will. Und auch nicht den legitimierenden Charakter, A. als religiösen Autodidakten und später als jemanden, der mit dem langjährig vom Verfassungsschutz beobachteten „Abu Alia“ auftritt, hinterfragen möchte. Wie auch am Dienstag die Ideologie, die den Betrug erst möglich machte, keine größere Rolle spielte. Der letzte Punkt dürfte besonders relevant sein. Denn ohne die besondere Glaubhaftigkeit, die dem Prediger, der das „Wort Allahs“ verkündet, zugeordnet wird, ist das Ausmaß der Spenden kaum erklärbar. Und ohne Einordnung, dass mit dem Spendenvorgang an sich für den Spender das gute Werk bereits „anrechnungsfähig“ ist als gottgefällige Tat, wird auch nicht verstanden, warum es wohl nicht ganz leicht war, aussagewillige Spender zu finden, die sich im strafrechtlichen Sinne betrogen fühlten.
Das Verfahren wird nächsten Montag fortgesetzt.
Update 16.07.2025: Dehran A. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, seine Lebensgefährtin zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Er wurde zunächst auf freien Fuß gesetzt. Das Datum des Haftantritts ist noch nicht bekannt. Trotz eines Geständnisses von Dehran A. und auch seiner islamisch angetrauten Frau im Prozessverlauf sind Teile seiner Anhängerschaft aufgrund verschiedener Verschwörungstheorien weiterhin davon überzeugt, dass er unschuldig ist.