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Strafantrag gegen 12 Richter, 26 Staatsanwälte und 3 Rechtsanwälte wegen des Verdachts der Amtsanmaßung …

Überall setzten sich die Menschen zur Wehr, gegen eine sogenannte Elite, die teilweise massiv psychopathisch, überhebelich oder dumm erscheint. Was immer es sei, damit wir alle frei werden, die sogenannten Eliten und das sogenannte Volk braucht es Wahrheit, Herz und Verstand (anstatt übertriebenem EGO) bzw. Verständnis für Zusammenhänge. Nur Wahrheit ermöglicht Frieden!

… bei der Botschaft der Russischen Föderation erstattet
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offener BriefPolit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung.
Nachdem er keinen Erfolg bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte, hat der politische Künstler Werner May aus Fahrenwalde (Meck. Pomm) nunmehr Strafantrag gegen 12 Richter, 26 Staatsanwälte und 3 Rechtsanwälte wegen des Verdachts der Amtsanmaßung bei der Botschaft der Russischen Föderation erstattet. „Es gibt hier gar keinen Staat“, behauptet der Künstler,„und das Land ist seit 1944 besetzt, daher gelten noch immer die Besatzungsrechte.“ Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung der Richter, Staatsanwälte…“ der Militärregierung heißt es: „Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“
„Ich habe mich gewundert, warum Staatsanwälte meist „im Auftrag“ unterschreiben und Richter keine „Urteile“ sondern, nicht unterschriebene, „Ausfertigungen“ verschicken. Des Rätsels Lösung dürfte sein, dass die Damen und Herren in den Roben keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen“, so der streitbare Künstler. „Da es keinen Staat gibt für den sie tätig sein könnten, bedürfen sie einer Zulassung von der Militärregierung um ihr Amt ausüben zu können. Diese Zulassung haben sie offensichtlich nicht und übernehmen daher auch keine Verantwortung für ihre Bescheide oder Ausfertigungen.“
Nun ist die Botschaft der Russischen Föderation aufgefordert zu prüfen, ob alle Staatsanwälte und Richter, die Werner May in den letzten Jahren mit Strafanträgen oder Klagen beschäftigt hatte, eine Genehmigung der Militärbehörde haben. Sollte das nicht der Fall sein, so dürfte den Betroffenen ein Prozess wegen Amtsanmaßung bevorstehen und sämtliche Verfahren, die May angestrengt hatte, müssten neu aufgerollt werden. „Dann aber von Staatsanwälten, die nicht dem Justizminister unterstehen und mit Richtern, die tatsächlich unabhängig sind, wie es das Grundgesetz seit 1949 garantiert,“ meint der politische Künstler abschließend.
Den Strafantrag findet ihr hier:
http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/russbot.html
Quelle: http://templerhofiben.blogspot.de/2013/06/strafantrag-gegen-12-richter-26.html