Erste rassistische Partei in Italien (Bild: Screenshot)
Italien – Die aus dem Kongo stammende EU-Parlamentarierin Cecile Kylenge, für die italienische Linkspartei in Brüssel tätig, gründete am 7. November die „Afroitalian Power Initiative“ (API). Nachdem dort nur Afrikaner tätig sein dürfen, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass es sich hier um die erste rassistische Partei Italiens handelt.
Cecile Kylenge wurde im Kongo als Tochter einer wohlhabenden Familie geboren. Ihr Vater war Staatsdiener und Dorfoberhaupt; lebt polygam und hat vier Frauen und 39 Kinder. Die heute 54-Jährige soll ein Studienstipendium einer Mailänder Universität im Rahmen eines Entwicklungshifleprogramms erhalten haben. Laut eigenen Angaben hielt sie sich allerdings aufgrund „unglücklicher Umstände“ illegal in Italien auf, konnte jedoch mit Hilfe einer katholischen Hilfsorganisation eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie studierte Medizin in Rom und wurde Augenärztin. 1994 heiratete sie einen Italiener und erhielt somit die italienische Staatsbürgerschaft.
2013 gelingt Kylenge als erste „Schwarze“ – die Bezeichnung „Farbige“ lehnt sie ab – auf der Liste der italienischen Linksdemokraten der Einzug in die Abgeordnetenkammer des Italienischen Parlaments. Emsig machte sich sich daran, Gesetzesentwürfe einzubringen, die in Italien geborenen Kindern von Immigranten automatisch die italienische Staatsbürgerschaft verschaffen sollen.
Im April 2013 erklärte sie die damalige linke Regierung zum „multikulturelles“ Aushängeschild und ernannte sie zur Integrationsministerin. Die oppositionelle Lega kritisierte diese Entscheidung scharf. 2013 nannte sie der damalige Vizepräsident des Senats einen Orango (Oran-Utan). Daraufhin folgte ein internationaler Tsunami linker Empörung. Es wurden Solidaritätsbekundungen für Kylenge veranstaltet und Rassismusvorwürfe gegen die Lega von der UNO und EU bis hin zum Vatikan initiiert.
Kylenge fliegt jedoch 2014 aus der Regierung und wird von den Sozialisten im EU-Parlament entsorgt, wo sie seither – wenig beachtet – in den Reihen der Fraktion der „Progressiven Allianz der Sozialdemokraten“ sitzt. Am 7. November erscheint Kylenge nun mit der Gründung einer Partei „nur für Afrikaner“ wieder inden Medien. Mit der „Afroitalian Power Initiative“ (API) wendet sich Kylenge an die „Afroitaliener“, wie sie sagt. Eine „wirtschaftliche und politische Stärkung der Afrikanischen Diaspora“ und die Schaffung von „Beteiligungsformen“ , um dieser Diaspora unter anderem „die Bestätigung ihrer Staatsbürgerschaft in Italien und in Europa“ zu ermöglichen sei das Ziel. „Wir leben in einem historischen Moment, in dem die Achtung unserer afroitalienischen Identität ständig gefährdet wird“, so Kylenge, die sich davon überzeugt zeigt, dass in Italien und in Europa eine Apartheid wie in Südafrika vor Nelson Mandela herrsche.
„Es ist Zeit sich Geltung zu verschaffen. Es ist Zeit zu zeigen, dass es uns gibt. Gegen Missbrauch und Diskriminierung, für eine Zukunft von Respekt, Wohlstand und sozialem Frieden“, so der Kampfruf der schwarzafrikanischen Sozialistin und ihrer neuen, rassistischen Partei. (SB)
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Foto: Collage
Berlin – Gibt es einen deutlicheren Hinweis darauf, dass dieses Land islamisiert werden soll und das der Verfassungsschutz von linken Kräften unterwandert ist, die ja bekanntlich diese Islamisierung mit aller Macht vorantreiben wollen? Die Landesämter für Verfassungsschutz fast aller Bundesländer haben den Vorstoß des Bundesamts für Verfassungsschutz zurückgewiesen, den größten Moscheenverband in Deutschland geheimdienstlich zu beobachten. Im September war bekannt geworden, dass das Bundesamt den Moscheenverband Ditib als sogenannten Prüffall eingestuft hatte – und dafür plädierte, den Verband mit Geheimdienstmitteln zu überwachen. Dem haben nun nach Informationen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR praktisch alle Landesämter für Verfassungsschutz widersprochen, teils verhalten, teils sehr deutlich.
Die Länder sind vor allem von der Begründung nicht überzeugt. Die Abteilung 6 des Bundesamts, zuständig für Islamismus, wollte gegen Ditib wegen Extremismusverdachts ermitteln. Möglich wäre dann der Einsatz von V-Leuten und umfassenden Abhöraktionen.
Die Länder halten das für den falschen Weg. Bei Ditib handele es sich um türkische Nationalisten, nicht um religiöse Fanatiker. Die Ditib sei „im Leben“ keine religiöse Organisation, sagte der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, in dieser Woche der Katholischen Nachrichtenagentur.
Eine andere Kritik an Ditib teilen dagegen viele – und so zeichnet sich ein Weg ab, wie die Organisation im Blick behalten werden könnte, ohne den Dialog mit ihr abzubrechen. Einige Ditib-Imame sollen in Deutschland gegen Kritiker der türkischen Regierung spioniert haben. Sie nun ihm Rahmen der Spionageabwehr zu beobachten, findet breite Zustimmung.
Dann würde man aber gegen Einzelpersonen ermitteln. Nicht gegen den gesamten Verband. Besonders die Länder mit großen Ditib-Landesverbänden sollen den Vorstoß des Bundesamts als überzogen kritisiert haben. Neben Nordrhein-Westfalen sind dies vor allem Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Hamburg hat 2013 sogar einen Staatsvertrag mit Ditib geschlossen, dieser regelt den Religionsunterricht, den Bau von Moscheen und die Trägerschaft von Kindertagesstätten. Diese Zusammenarbeit würde torpediert, wenn man Ditib gleichzeitig für extremistisch erklären würde. Auch aus der Deutschen Islamkonferenz müsste Ditib dann wohl ausscheiden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im August ein Dossier an die Landesämter herausgeschickt, ein 66 Seiten starkes Ditib-Sündenregister, das Verbindungen zur türkisch-nationalistischen Bewegung Millî Görüs und zu den rechtsextremen Grauen Wölfen aufzeigte. Offen ist, wie sich nun das Bundesamt für Verfassungsschutz entscheiden wird. Bleibt es bei seiner Einschätzung und wagt einen Alleingang, um Ditib in Gänze belauschen zu können? Die Überlegung, gegen den Verband vorzugehen, war schließlich nicht nur ein Projekt des damaligen Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen, wie manche spekulierten. Auch sein Interimsnachfolger Thomas Haldenwang erklärte im Innenausschuss des Bundestages, es gebe „deutliche Anhaltspunkte dafür, dass man in die Überlegungen eintreten könnte, Ditib zu einem sogenannten Verdachtsfall zu machen“. Davon unberührt bleibt der Kurs des Bundesinnenministeriums. Wegen der zunehmenden Politisierung des Moscheeverbandes seit dem vereitelten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 hat das Ministerium seine Zusammenarbeit mit Ditib bei Integrationsprojekten auf Eis gelegt. Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) verlangte in der SZ, die deutschen Ditib-Mitglieder müssten sich „von Ankara lösen“.
Wenn die Ditib keine religiöse Organisation ist, dann ist die Katholische Kirche auch nicht christlich geprägt. Wissen diese linken Landesämter nicht, dass es den politischen Islam gibt, dass hier eben Politik und Religion eine Einheit bilden? Kennen sie alle den Koran und die Hadithen nicht, oder wollen sie es einfach nicht wahrhaben? Wie wollen die Verantwortlichen den Muslimen erklären, dass Ditib gar keine Moscheen bauen und ihre Imame darin gar nicht predigen dürfen?
Hier eine Zusammenfassung von Peter Helmes – sozusagen als Nachhilfeunterricht für alle überforderten Landesämter:
In der Diskussion, ob der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden solle, fällt immer wieder das Argument, was man Christen zugestehe, müsse auch für den Islam gelten, nämlich Glaubensfreiheit.
Dabei wird (gerne) übersehen, daß der Islam nicht nur eine religiöse Ideologie ist. Er umfaßt nämlich zugleich die politische Herrschaft – es gibt im Islam also keine Trennung zwischen Staat und „Religion“, während in den demokratischen Staaten eine Trennung von Kirche und Staat besteht. Der „politische Islam“ will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung („Taqiyya“) und Indoktrinierung.
Schon der Name ist Programm: „Islam“ (arab.) übersetzt bedeutet „Unterwerfung“ (aller unter den Koran.) Diese Unterwerfung durchzieht Theorie und Praxis des Islam. Für Muslime sind Koran und Hadithe heilige Gesetze, die nicht kritisiert oder verändert werden dürfen.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
1.) Religionsfreiheit
Bei uns kann sich jede Religion entfalten, im Islam nicht, also steht Toleranz gegen absolute(!) Intoleranz (z. B. Sharia). Wer nicht Muslim ist, ist „ungläubig“ und muß bekämpft, ja auch getötet werden (es gibt rd. 2.000 Suren und Hadithe, die das befehlen). Und Allah belohnt sie dafür mit 72 Jungfrauen und einem Leben im Paradies.
2.) Der Islam ist die weltliche und geistliche Hoheit eines islamischen Landes
Und wesentlicher: Viele bei uns, auch unter Politikern und Kirchen, verstehen den Selbstverständnis-Dissens nicht: Bei uns gibt es eine verfassungsmäßig Trennung von Staat und Kirche. Im Islam ganz anders: Dort ist „die Kirche“ (Islam) der Staat, also Islam ist weltliche und geistliche Hoheit. Es gibt keine Trennung zw. Kirche und Staat; der erste Ayatollah ist der Chef des Staates und der Regierung. Der Koran bestimmt das religiöse und weltliche Leben, während die Bibel Privatsache ist. Der Moslem darf dann keine von Menschen gemachten Gesetze befolgen, wenn sie dem Koran widersprechen. Schon von daher ist der Islam mit einer Demokratie nicht vereinbar, also auch nicht mit dem Grundgesetz.
3.) Christliche Friedensreligion versus Haß- und Kriegs-Ideologie des Islam
Das Christentum ist eine Friedensreligion (Jesus predigte Liebe und Frieden). Gott ist der Liebende und Verzeihende, auch seinen Feinden gegenüber, auch gegenüber Nicht-Christen, Moslems oder Atheisten. Ganz anders im Islam: Allah liebt und duldet nur die Gläubigen. Er predigt aber Haß und Krieg gegen die Ungläubigen und auch gegen die an nichts Glaubenden. Er ist kein verzeihender, sondern ein Rache-„Gott“.
4.) Der GOTT der Christen ist ein anderer als Allah
Allah ist nicht gleich GOTT – auch wenn tumbe Kirchenfürsten das nicht verstehen wollen und von den „drei monotheistischen Religionen“ sprechen, die alle drei den „gleichen Gott“ anbeteten. Ein großer Unterschied zum Christentum besteht jedoch in der Dreifaltigkeit, die der Islam strikt ablehnt. Der Gott des neuen Testaments, der die Befreiung von den Sünden, Liebe, Vergebung sowie Achtung vor sich selbst und vor seinen Mitmenschen lehrt, ist nicht vergleichbar mit Allah, der Liebe nur für Moslems kennt und für Ungläubige die Todesstrafe.
5.) Verbrechen im Namen des Christentums zu begehen, ist („nur“) eine schwere Sünde, die gebüßt und verziehen werden kann; auf Verbrechen gegen den Islam steht die Todesstrafe
Die von Moslems immer wieder herangezogene Behauptung, auch im Namen des Christentums habe es viele Ungerechtigkeit, Verfolgung und Mord gegeben (z. B. bei den Kreuzzügen oder bei der Inquisition), ist zwar nicht falsch, „vergißt“ aber einen wesentlichen Unterschied: Verbrechen im Namen des Christentums sind nicht durch das Neue Testament gedeckt und verstoßen gegen elementare christliche Glaubensgrundsätze. Wer dagegen verstößt, sündigt (schwer). Wer im Islam die Gebote Allahs befolgt („tötet die Ungläubigen“), wird zwar großzügig belohnt. Wer sie aber nicht befolgt, dem droht die Todesstrafe.
6.) Austritt
Der Islam ist keine „Kirche“ wie z. B. die katholische oder evangelische. Man kann aus diesen Kirchen durch eine einfache Erklärung, ohne „Genehmigung“ und ohne Strafe zu riskieren, austreten. Dies gibt es im Islam nicht. Zum einen hat er nicht die Strukturen unserer Kirchen (Moscheen sind zwar Gebets-, aber auch allgemeine Versammlungsorte der muslimischen Gemeinde). Der „Austritt“ ist zum anderen „Verrat am Islam“, also verboten, worauf die Todesstrafe steht.
Das Wiener Landgericht verurteilte eine Österreicherin, die dem Propheten Muhammad beleidigte. Die Angeklagte legte Revision ein. Doch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte das Urteil.
Eine Österreicherin, die den Propheten Muhammad indirekt als „pädophil“ bezeichnet hatte, ist zurecht deswegen verurteilt worden. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Beschwerdenummer 38450/12). Österreichische Gerichte hätten mit der Verurteilung nicht gegen das Recht der Frau auf freie Meinungsäußerung verstoßen.
2009 hatte die Österreicherin im Auftrag der rechten Partei FPÖ zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“ gehalten. Darin ging sie auf die Ehe zwischen Muhammad und seiner Frau Aisha ein, die er der Überlieferung zufolge heiratete, als sie noch ein Kind war. Laut dem Straßburger Gericht sagte die Österreicherin dazu, Muhammad habe „nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ und „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? […] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“.
Ein Wiener Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Die Frau legte Rechtsmittel ein, scheiterte jedoch. Sie sah dadurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und beschwerte sich in Straßburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Die österreichischen Gerichte hätten sorgfältig die Rechte der Frau mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt. Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, dass die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Ihre Angriffe bedrohten demnach den religiösen Frieden in Österreich. Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten. (dpa, iQ)
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Enteignungen werden unvermeidbar, sobald Deutschland den Golbalen Migrationsakt im Dezember unterschrieben haben wird, und daran gibt es momentan keinen Zweifel. Dann sind die Weichen auf Enteignung der Sparer und Immobilienbesitzer gestellt. Denn anders lässt sich der daraus neue Ansturm von Migranten nach Deutschland nicht mehr bewerkstelligen. Dabei sind noch nicht einmal die Ängste vor den Migranten, die bisher gekommen sind, ausreichend adressiert worden.
Der CIA Analyst Kevin Shipp offenbart in diesem Vortrag detalliert die illegalen Machenschaften und Verdeckten Operationen der CIA NSA und allen anderen Geheimdiensten.
Die Meinungsfreiheit ist ein im Grundgesetz verbrieftes Recht. Nutzt man dieses weit dehnbare Recht aus, gerät man in der Regel nicht in die Mühlen der Justiz. Das ist gut so, und weltweit keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Grundsätzlich sollte dieses Recht für alle in Deutschland lebenden Menschen und unter allen Umständen gelten, so auch für die Mitarbeiter von Behörden und staatsnahen Unternehmen. Doch unliebsame Meinungen oder gar Kritik sind dort nicht gern gesehen. Meinungsfreiheit gilt dann nur, wenn man mit dem Strom schwimmt. Tut man dies nicht, wird man schnell vor die Tür gesetzt. Das Entfernen von unbequemen Journalisten und Mitarbeitern, insbesondere aus öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist längst keine Seltenheit mehr. Eine sehr bedenkliche Entwicklung. Wir haben diese Woche zwei Menschen eingeladen, welche genau dieses Schicksal ereilt hat, obwohl Sie jahrzehntelang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiteten. Der Journalistin Claudia Zimmermann wurde ein Radiointerview zum Verhängnis, während der Arbeitgeber des Grafikers Bodo Schickentanz gar eine „Russlandfreundliche Gesinnung“ zum Anlass nahm, die Zusammenarbeit aufzukündigen. In zwei Interviews mit Robert Stein und einem Barcode, erklären Beide die ganzen Hintergründe. Insbesondere die Doppelmoral in der Berichterstattung wird dabei angeprangert, welches sich aktuell zum Beispiel im Fall Kashoggi zeigt. Frank Stoner nahm sich vor der Aufzeichnung seiner aktuellen Sendung ein paar Minuten Zeit um etwas tiefer in das Thema einzusteigen und zeigt Verbindungen und Fakten auf, welche in den öffentlich-rechtlichen Programmen nicht zur Sprache kommen. In seiner aktuellen Ausgabe von Stoner frank&frei geht Frank dieses mal einem Thema nach, welches unser Land derzeit spaltet. Er beschäftigt sich mit der Frage „Was ist eigentlich die Deutsche Identität und gibt es so etwas überhaupt?“ Links: https://nuoviso.tv/premium/steinzeit-…https://nuoviso.tv/premium/steinzeit-…https://nuoviso.tv/premium/barcode-pr…https://nuoviso.tv/premium/stoner-pre… Unterstützt unsere Arbeit, damit wir auch weiterhin gegen den Strom schwimmen können: ►per Paypal: https://www.paypal.me/nuoviso ►per Banküberweisung: IBAN: DE78 7012 0400 8376 7900 05 BIC: DABBDEMMXXX ►per Unterstützerabo: https://nuoviso.tv/plus/ (mit Zugang zum Premiumbereich) ►Einkauf in unserem Shop: https://www.nuovisoshop.de Besuchen Sie auch: ► unsere Website: https://nuoviso.tv ►Facebook: http://www.facebook.com/NuoViso.TV Jetzt Kanal Mitglied werden und alle Vorteile nutzen: https://www.youtube.com/channel/UCPOm…
Frankreichs Präsident Macron begründete in dieser Woche seinen Vorschlag zur Schaffung einer Europäischen Armee, natürlich auf Basis der EU, unter anderem mit der russischen Bedrohung. Während Trump als Staatsoberhaupt der von Macron als unzuverlässig dargestellten USA nach dem Vorschlag gleich an die Decke ging, ist zu diesem Thema die erste Reihe der russischen Politik – sei es Lawrow oder Putin – erstaunlich still. Nur aus der zweiten Reihe der Experten und Abgeordneten kommen umfangreichere Statements. russland.TV berichtet, was sie zu den Planungen meinen und warum Russland hier – trotz seiner Nennung als möglicher Aggressor – hier so gelassen ist. Unterstützt unsere Arbeit – monatlich: https://www.patreon.com/russlandtv oder einmalig: http://www.paypal.me/russlandtv russland.RU ist eine unabhängige Onlinezeitung über Russland und russland.TV unser Web-TV. Mehr Videos und aktuelle News online unter http://www.russland.ru Unsere Gratis News-App für iOS und Android findet Ihr unter https://www.crowdtv-apps.com/de/creat… Videoreihen mit eigenen Homepage: Russland.direct – Infos und Russlandexperten mit Julia Dudnik – http://www.russland.direct Petersburg.life – russische Metropole hautnah mit Anna Smirnowa http://www.petersburg.life Russisch.life – Russisch lernen mit Anna Kotschewa – http://www.russisch.life russland.NEWS bei Facebook: https://www.facebook.com/russland.ru russland.NEWS bei Instagram: https://instagram.com/russland.news russland.NEWS bei Twitter: https://twitter.com/russlandru russland.NEWS bei Tumblr: http://russlandtv.tumblr.com/ russland.NEWS bei VK: https://vk.com/public55103096
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