Die Ablehnung der Kostenerstattung „wisenschaftcht nicht allgemein anerkannter“ Naturheilverfahren durch die Krankenkassen ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen den Grundgesetz-Grundsatz der Methodenfreiheit, gegen die Rechte der Patienten und gegen die Rechtsprechung. Der Begriff der „wissenschaftlichen Anerkennung“ ist unwissenschaftlich und unlogisch, naiv und willkürlich sowie rechtlich irrelevant und nichtig. In der Schul-„Medizin“ gibt es bis heute keine wissenschaftlichen Definitionen der Begriffe „Krankheit“ und „Gesundheit“. Die moderne, konventionelle, kommerzielle Schul-„Medizin“ ist weder »Medizin« noch »Wissenschaft«!
Den ganzen, hoch interessanten Bericht lesen unter http://www.mmnews.de/index.php/i-news/8916-krankenkassen-blockieren-naturheilverfahren