für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Autor: Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg
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für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Autor: Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier
Vor Mitte März 2026 wird kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet. Das kommt einer faktischen Fristverlängerung gleich.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) weist gleichzeitig darauf hin, dass die leichte Verschiebung des Beginns der Einleitung der Ordnungsgeldverfahren letztmalig in Betracht kommt.
Die Poststellen der brandenburgischen Finanzämter schalten zum 31.12.2025 ihre E-Mail-Adressen ab. Darüber hat das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) den Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert. Künftig wird die elektronische Kommunikation ausschließlich über ELSTER und Software mit der Schnittstelle „ERIC“ erfolgen. Dies soll die Vertraulichkeit und Integrität der Daten besser zu schützen.
Am 10. und 11. Oktober 2025 finden in der ARENA Berlin-Treptow wieder die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) statt. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg ist mit einem Stand gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Berlin und der DATEV vertreten. Die Vorträge können Sie sich hier herunterladen.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Autor: Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier
Wir freuen uns, Ihnen heute eine gute Nachricht übermitteln zu können: Die Steuerkontoabfrage in Berlin funktioniert wieder uneingeschränkt.
Nachdem uns zahlreiche Rückmeldungen über Probleme bei der Nutzung erreicht hatten, haben wir uns unmittelbar an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt. Am Montagnachmittag hat uns der Leiter des Technischen Finanzamtes offiziell mitgeteilt, dass die Störung nun behoben ist.
Am 18.07.2025 wurde das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland veröffentlicht. Mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und der geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für Investitionsförderung und Standortattraktivität.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Autor: Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier
Es gelten weiterhin die verlängerten Abgabefristen, die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auch für die Jahre 2023 und 2024 eingeführt wurden.
Achtung: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wurde die Abgabefrist für nicht beratende Steuerpflichtige nicht verlängert. Diese endet daher regulär am 31. Juli 2025.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG