Direkt zum Inhalt

Inhaltsverzeichnis 1/2026

2. März 2026

Abhandlungen
Neues Sachmängelrecht beim Grundstückskauf
S. 1
Mit Wirkung vom 1.1.2026 gilt für den Grundstückskauf ein neues Sachmängelrecht. Es ist das Ergebnis langwieriger Vorarbeiten. Im Mittelpunkt steht der Kauf von Grundstücken mit neu erstellten Gebäuden; hier wird dem Käufer ein unabdingbares Recht eingeräumt, die Beseitigung allfälliger Mängel zu verlangen («Verbesserung»). Die Obliegenheit, den Mangel zu rügen, wird beibehalten, aber zugunsten des Käufers etwas entschärft. Wegen der arbeitsteiligen Verflechtung von Leistungen im Baugewerbe wird die Neuregelung von Änderungen im Werkvertragsrecht flankiert.
«Was dein ist, das ist auch mein?» - wenn aus nichtehelichen Lebenspartnern Gesellschafter werden
S. 9
Die meisten Paare dafür leben für eine gewisse Zeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Trotzdem gibt es nach wie vor keine umfassenden gesetzlichen Regelungen, die diesem Zusammenleben einen rechtlichen Rahmen bieten würden. So behilft sich das Bundesgericht bei Streitigkeiten unter anderem mit dem Beizug der Regeln der einfachen Gesellschaft. Dieser Beitrag untersucht einige der Auswirkungen dieser Anwendung und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Minder schwerer Fall des Rasens? Zur Schuld- und Strafzumessungsdogmatik von Art. 90 Abs. 3ter SVG
S. 21
Strafgesetze sind kein reines Produkt kühler Kriminalisierungserwägungen, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Überzeugungen über sozial falsches Verhalten. Das Spannungsverhältnis zwischen rationaler Gefährdungsanalyse und punitivem Präventionsdrang zeigt sich besonders im Strassenverkehrsstrafrecht, namentlich beim Rasertatbestand (Art. 90 Abs. 3 SVG). Der Beitrag befasst sich – neben der Rechtsnatur – mit der Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift des Art. 90 Abs. 3ter SVG, mit der der Gesetzgeber versucht, Art. 90 Abs. 3 SVG wieder einem Mindestmass an gerichtlicher Beherrschbarkeit zu unterstellen.
Relative Marktmacht: Rechtsdurchsetzung und Praxisfälle
S. 36
Mit Art. 4 Abs. 2bis KG wurde die relative Marktmacht in das Kartellgesetz eingeführt. Nach einer Darstellung der theoretischen Grundlagen werden erste Entscheide der Wettbewerbskommission analysiert, die verdeutlichen, wie die Tatbestandsmerkmale konkretisiert werden. Im Zentrum stehen die Fälle Fresenius Kabi, Madrigall und BMW, deren Würdigung zeigt, dass die Praxis bislang inkonsistent bleibt und offene Fragen zur Bestimmung unzulässiger Verhaltensweisen nach Art. 7 KG aufwirft.
Einflüsse des Zivil- und Zivilprozessrechts auf das öffentliche Beweisrecht
S. 47
Stimmberechtigte fochten den Erwahrungsbeschluss des Zürcher Kantonsrats an, soweit damit die Wahl von Isabel Garcia trotz ihres Parteiwechsels erwahrt wurde. Nach Überweisung durch das Bundesgericht ging das Verwaltungsgericht der Frage nach, ob Garcia den Entschluss zum Parteiwechsel bereits vor der Wahl gefasst hatte. Dazu führte es ein Beweisverfahren durch und wies die Beschwerde anschliessend ab. Im Urteil zeigt sich der Einfluss des Zivil- und Zivilprozessrechts auf das öffentliche Beweislast- und Beweisrecht. Die vorliegende Besprechung erörtert die damit zusammenhängenden Probleme.
Von der «Überdehnung» einer Literaturstelle und anderen Übungen im Bereich der Erbeneinsetzung - einige Bemerkungen zu BGer 5A_666/2024
S. 56
In einem Entscheid vom 20. Oktober 2025 (5A_666/2024) hat das Bundesgericht festgehalten, die blosse Erwähnung der gesetzlichen Erben ohne Benennung ihrer Quoten in einer letztwilligen Verfügung stelle keine Erbeneinsetzung dar, sondern sei als blosse Erwähnung der gesetzlichen Erbfolge zu lesen. Es bestätigt damit die Auffassung der herrschenden Lehre. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Argumentation und schlägt eine alternative Sicht auf die Problematik vor.

Universitäres
Abschlussfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, 13. Oktober 2025
S. 62
🔓︎ Free Access

Fachliteratur