Frequently Asked Questions
Antworten auf die häufigsten fragen
Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Photovoltaik und Stromspeicherung gesammelt und für Sie aufbereitet.
Stöbern Sie durch unsere gesammelte Fragenliste und erweitern Sie Ihr Wissen!
Verband & Mitgliedschaft
Der Bundesverband Photovoltaic Austria (kurz PV Austria) ist der kompetente, institutionelle Ansprechpartner für Photovoltaik, Energiemanagement und Stromspeicherung, als tragende Säule in der Energieversorgung. Er ist die freiwillige und überparteiliche Interessensvertretung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Photovoltaik und Stromspeicherung in Österreich, entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Produktion, Handel und Gewerbe).
Im Menüpunkt Verband & Mitgliedschaft finden Sie weitere Informationen über den Verband.
Mitglied können Unternehmen sowie Personen werden, die im PV- und Speicherbereich aktiv sind oder ein Interesse an diesem Themenbereich haben. Jetzt Mitglied werden!
Als PV Austria Mitglied profitieren Sie von aktuellen Informationen, Zugriff auf exklusive Inhalte, Rabatte und Veranstaltungen und einem starken Branchennetzwerk. Alle Vorteile auf einem Blick finden Sie hier.
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PV Austria Webshop
Sie finden alle Leitfäden und Deep-Dive-Videos zum ElWG gesammelt an einem Ort. Buchungen für die Teilnahme an Seminaren oder anderen PV Austria Veranstaltungen werden auch im Webshop vorgenommen. PV Austria-Mitglieder haben außerdem Zugriff auf exklusive Inhalte und Rabatte.
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Basics & Begriffe
Durch die zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, wird der Stromverbrauch, trotz hoher Effizienzgewinne, steigen. Der Integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (kurz ÖNIP) hat den Stromverbrauch und die Stromerzeugung für Österreich im Jahr 2030 und 2040 analysiert. Demzufolge ist bis 2030 eine PV-Stromerzeugung von 21 Terawattstunden (TWh) bzw. bis 2040 von 41 TWh notwendig, um den Stromverbrauch aus heimischer und erneuerbarer Energie zu decken. Wie eine von PV Austria in Auftrag gegebene Flexibilitäts- und Speicherstudie der TU Graz zeigt, liegt bei Batteriespeichern der Ausbaubedarf bei 5,1 Gigawatt (GW) Batteriespeicherleistung bis 2030 bzw. 8,7 GW bis 2040. Das bedeutet, dass alle Bundesländer aufgefordert sind ihre vorhandenen PV- und Speicher-Potenziale rasch zu mobilisieren und auszuschöpfen, damit die Energiewende gelingt.
PV Austria hat sich daher genau angesehen in welchem Bundesland wieviel PV-Leistung bis jetzt zugebaut wurde bzw. noch zugebaut werden muss. Unser übersichtliches PV- und Speicher-Dashboard zeigt für Gesamtösterreich sowie jedes einzelne Bundesland den aktuellen Status Quo (Datengrundlage ist die aktuelle Marktstatistik) sowie den weiteren erforderlichen PV-Ausbaubedarf, um die gesetzten Ziele gemäß ÖNIP erreichen zu können.
Weitere Informationen, Medienberichte und Studien zum PV- und Speicher-Ausbau in Österreich, in den Bundesländern sowie in den Gemeinden finden Sie hier: www.pvaustria.at/bundeslaender
Bei den mittlerweile verfügbaren Photovoltaik-Modulen können mit folgenden Stromerträgen gerechnet werden:
1 Kilowattpeak (kWp) ≙ ca. 5 m² Flächenbedarf ≙ ca. 1.000 Kilowattstunden (kWh)/Jahr
1 m² Modulfläche ≙ 225 kWh/m² Jahr (Referenzmodule: 440 W)
Der Eigenverbrauch ist das Verhältnis zwischen direkt genutzter PV-Energie und gesamt erzeugter PV-Energie. Durch die Installation eines Stromspeicher wird der Eigenverbrauch erhöht.
Der Autarkiegrad gibt an, zu welchem Teil die PV-Anlage den gesamten Strombedarf des Haushalts/Gewerbes gedeckt hat.
Weitere Informationen unter: www.pvaustria.at/optimaler-eigenverbrauch.
Selbst eine kleine PV-Fläche, die der Sonne zugeneigt ist, reicht bereits aus, um Strom zu erzeugen. Bei optimaler Ausrichtung kann mit einer Modulfläche von 5 – 7 m² eine PV-Leistung von 1 kWp installiert werden. Der Jahrestrag beträgt damit ca. 900 – 1.100 kWh.
Bei Steildächern kann diese Fläche eins zu eins als Dachfläche betrachtet werden.
Bei aufgeständerten Anlagen, zB auf Flachdächern, werden die PV-Module mit Hilfe einer Tragkonstruktion aufgeständert. Um Verschattungen zu vermeiden, bedarf es daher eines Abstandes zwischen den Modulreihen und bis zu 15 m² Dachfläche pro 1 kWp. Werden aufgeständerte Anlagen sowohl in Ost- als auch in West-Ausrichtung montiert, kann der Flächenbedarf wieder reduziert werden und liegt zwischen den genannten 5-7 m² Modulfläche und 15 m² Dachfläche.
Ungefähr 2/3 des Stroms werden von einer Photovoltaik-Anlage in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt. Die Frage „Was ist genug?“ muss daher genauer definiert werden.
Grundsätzlich ergeben sich bei kalten Temperaturen höhere Leistungen (Leistungsabnahme bei Temperaturanstieg). Allerdings steht diese Leistung durch die kürzere Einstrahldauer entsprechend auch kürzer zur Verfügung und der Tagesertrag ist geringer als im Sommer.
An Wintertagen ist der Einstrahlwinkel der Sonne flacher als im Sommer. Bei steiler oder senkrechter Aufstellung der Module erhöht sich der winterliche Ertrag daher. Bifaziale Module (spezielle Art von PV-Modulen, die auf beiden Seiten Solarzellen tragen und somit Strom aus direktem und reflektiertem Licht erzeugen) erreichen durch die Reflexion auf Schnee oder Wasserflächen in der Front der Anlage zusätzlich höhere Erträge. In Gebieten mit ausreichender Schneebedeckung sorgen bifaziale Module bei Freiflächenanlagen und senkrechte freistehenden PV-Modulen (Agri-PV) für höhere Erträge im Winter.
Verbrauch E-Auto ca. 20 kWh/100 km
Stromerzeugung PV-Anlage ca. 1.100 kWh/kWp
Beispiel für bilanzielle Abdeckung (Angebot PV-Strom und Bedarf Ladestrom stimmen eventuell zeitlich nicht überein). Bitte für eigene Berechnungen die spezifischen Werte anpassen:
Fahrleistung 15.000 km/Jahr
spezifischer Stromverbrauch 20 kWh/100 km
Jahresverbrauch 3.000 kWh/a
spezifischer PV-Ertrag 1.100 kWh/kWp
PV-Leistung 2,73 kWp
spez. Fläche 6 m²/kWp
Modulfläche 16,4 m²
Stromerzeugung 3003 kWh/Jahr
Für die Bemessung der Photovoltaik-Anlage, zur Beladung des E-Autos sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Steht das Auto bei Sonnenschein zu Hause?
- Besteht ein Energiemanagement, dass die Ladeleistung dem PV-Ertrag anpasst?
- Werden viele Langstrecken mit erforderlicher Ladung unterwegs gefahren? Nutzen Sie dafür auch unseren SONNENKLAR-RECHNER.
Folgende Parameter sind vor der Planung einer PV-Anlage zu überprüfen:
- Freie Fläche
Zusammenhängende Flächen in entsprechender Größe sind erforderlich. Dachverschneidungen, Kamine und Dachflächenfenster sowie daraus resultierende Verschattungen begrenzen die nutzbare Fläche. - Orientierung
Eine Orientierung von Südosten bis Südwesten gilt als optimal.
Auf einem Flachdach werden vielfach Anlagen mit leichter Neigung und Orientierung nach Ost und West installiert. Damit wird die maximale installierte Leistung zwar nicht voll ausgenutzt, der Ertrag ist aber ähnlich, eventuell sogar höher, und steht über den ganzen Tag verteilt zur Verfügung (keine Mittagsspitze). Die Eigennutzung kann damit gesteigert werden. - Dachstatik
Die Statik des Dachstuhls beziehungsweise der Flachdachkonstruktion muss speziell bei alten Gebäuden von Fachexpert*innen überprüft werden. - Beschattung
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob das Dach durch Pflanzen, Gebäude oder Topografie beschattet wird. Möglicherweise kann alternativ auf einem Nebengebäude (Garage, Carport, etc.) oder in der Fassade die PV-Anlage errichtet werden.
Eine Photovoltaik-Anlage kann auch senkrecht stehend als Zaun errichtet werden. Hier werden bifaziale Module (spezielle Art von PV-Modulen, die auf beiden Seiten Solarzellen tragen und somit Strom aus direktem und reflektiertem Licht erzeugen) verwendet. Die Anlagen werden Ost-West orientiert und können Morgen- und Abendspitze optimal nutzen. Auch Nord-Süd-Anlagen sind möglich – speziell bei reflektierenden Flächen wie Wasser oder Schnee kann der Ertrag erhöht werden.
In Deutschland ist die Montage einer PV-Anlage auf einem asbesthaltigen Dach in den meisten Fällen verboten.
In Österreich gibt es keine eindeutige Regelung. Aufgrund des Alters des asbesthaltigen Daches ist vermutlich ohnehin eine Dachsanierung notwendig. Grundsätzlich ist das Freisetzen von Asbestfasern verboten. Beim Anbohren von Platten aber auch beim Herausdrehen bestehender Schrauben besteht die Gefahr, dass Fasern freigesetzt werden. Für Bearbeitung sind Schutzanzug und FFP2-Maske erforderlich. Eine zweite Person mit gleicher Ausrüstung muss absaugen.
Asbest wurde in Bauteilen (Dach- und Fassadenplatten) 1990 verboten. Ein entsprechendes Dach ist mindestens 30 Jahre alt. Bei einer möglichen Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage von mindestens 25 Jahren ist während dieser Zeit mit einer Dachsanierung und damit Demontage der Anlage zu rechnen.
PV-Fassaden haben zur reinen Dachanwendung den entscheidenden Vorteil, dass die meiste Energie in den Übergangsmonaten erzeugt wird. Genau dann, wenn die Wärmepumpe am meisten Energie benötigt und von der Dachanlage wenig Strom erzeugt wird.
PV-Fassaden fallen bei Schneelagen nicht aus, im Gegenteil, sie sammeln Licht aus der Umgebung und verwandeln die reflektierte Energie in Strom um. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reflektion durch Schnee, gegenüberliegende Hausfassaden, Wasser oder helle Flächen in der Umgebung zustande kommt.
Neben der optischen Komponente und dem weithin sichtbaren Zeichen für Umweltschutz und CO2-Reduktion, macht sich auch eine geringere Verschmutzungsanfälligkeit bei Fassaden im Ertrag deutlich bemerkbar.
Je weiter im Norden die Anlage verbaut wird, desto besser wird der Ertrag der Fassade im Vergleich zur Dachanwendung.
Der Eigenverbrauch bezahlt in der Regel die PV-Anlage, egal ob am Dach oder in der Fassade. Der Mehrertrag der Spitzen am Dach im Sommer wird selten selbst verbraucht. Die geringe Einspeisevergütung führt oft dazu, dass die Rentabilität in der Fassade höher ist, obwohl der Ertrag niedriger ist. Auch die Versorgungsnetze werden durch Fassadenanwendungen im Sommer deutlich weniger beansprucht.
Die Lebensdauer beträgt bei PV-Modulen ca. 25 Jahre und bei Wechselrichtern ca. 12 – 16 Jahre. Module weisen allerdings während ihrer Lebenszeit einen Leistungsabfall (Degradation) von ca. 0,5% / Jahr auf.
Die Lebensdauer moderner Batteriespeichern liegt bei rund 15 Jahren.
Kleinsterzeugungsanlagen, umgangssprachlich auch Balkonmodule genannt, sind PV-Anlagen deren Wechselrichterleistung höchstens 0,8 kW beträgt. Es gilt daher grundsätzlich darauf zu achten, dass die Grenze von 0,8 kW Wechselrichterleistung nicht überschritten wird.
Neben den wichtigen Informationen auf der Homepage der Wiener Sonnenstrom Offensive, sowie der E-Control Austria, sei auf die nachfolgenden Punkte explizit hingewiesen.
- Vor einer Bestellung sollte abklärt werden, ob der Wechselrichter in der Wechselrichterliste zu finden ist und somit durch den Netzbetreiber akzeptiert wird.
- Mit der Versicherung sollte abgeklärt werden, ob das Einbringen eines solchen Systems diverse Verträge/Vorschriften verstößt bzw. ob gewisse Anforderungen zur Installation bestehen.
- Zwei Wochen vor Inbetriebnahme muss dem Netzbetreiber die Kleinsterzeugungsanlage gemeldet werden.
- Spezialfall Wohnungseigentümergemeinschaft: Ob eine Kleinsterzeugeranlage eine genehmigungspflichtige Änderung darstellt hängt vom Fall ab und ist auch anhand des jeweiligen Wohnungseigentumsvertrag zu beurteilen. Für gewöhnlich liegt durch die Kleinsterzeugungsanlage keine baulichen Veränderung am Wohnungseigentumsobjekt vor, wodurch die Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht erforderlich ist. Jedoch kann sich bei einer festen Montage (bspw. an Balkonbrüstung) das Erscheinungsbildes und damit das Wohnungseigentumsobjekt ändern, wodurch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich wird.
Die Einbindung des Wechselrichters in das Internet dient dazu, die PV-Anlage und deren Stromspeicher in Echtzeit per App zu verfolgen, zu steuern, auf Preissignale zu reagieren, den Eigenverbrauch zu optimieren und zu warten. Dadurch lassen sich Optimierungspotenziale und Mindererträge erkennen, Software- und Firmwareupdates durchführen und der Wartungsaufwand reduzieren. Seine eigentliche Aufgabe, nämlich die Umwandlung von erzeugter Energie in Wechselstrom, kann der Wechselrichter auch ohne Internet erfüllen. In diesem Fall wird der Datenaustausch über das Internet eingeschränkt und die oben beschriebenen Vorteile sind möglicherweise nicht nutzbar.
Weitere Informationen zum Thema Wechselrichter mit Interneteinbindung finden Sie auf unserer Info-Webseite
Falls der Wechselrichter mit dem Internet verbunden ist, können folgende Maßnahmen gegen Hackerangriffe oder unerwünschte Zugriffe Dritter hilfreich sein:
- Wechselrichter verwenden, die nach internationalen und Cybersicherheits-Normen und Standards geprüft und zertifiziert sind.
- Allgemeine Sicherheitsrichtlinien im Internet einhalten (komplexer Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung…).
- Alle mit dem Internet verbundenen Geräte regelmäßig aktualisieren.
- Wechselrichter und Systemkomponenten in einem gesicherten Netzwerk betreiben und direkten Fernzugriff über das Internet nur bei Bedarf, zum Beispiel für einen Service-Einsatz aktivieren.
- Eine Firewall im Heimnetzwerk aktivieren.
Weitere Informationen zum Thema Cybersicherheit finden Sie auf unserer Info-Webseite.
Kosten & Finanzierung
Die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage hängen von mehreren Faktoren ab, wie bspw. der Wahl und der Anzahl der Photovoltaik-Komponenten, dem Gebäudedach und dessen Eindeckung, sowie etwaigen Spezialanwendungen wie Fassaden oder Umbauten am Zählerkasten.
Die Anschaffungskosten für einen Speicher sind vor allem von der Speichergröße abhängig.
Mit dem SonnenKlar PV-Rechner errechnen Sie in wenigen Schritten Ihre individuelle und optimal ausgelegte Anlagenlösung inkl. aktueller Anlagenpreise.
Ja, eine PV-Anlage lohnt sich! Die optimale Leistung bzw. Die Größe der PV-Anlage hängt vom aktuellen sowie geplanten Stromverbrauch ab, aber auch vom Betriebsmodell. Nach erfolgter Installation der PV-Anlage können Sie den eigens produzierten PV-Strom selbst nutzen. Auch wenn die Einspeisetarife sich verändern können, spart jede selbst erzeugte und genutzte Kilowattstunde Geld.
Mit der Installation eines Stromspeichers zu Ihrer PV-Anlage erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch, indem Sie den tagsüber erzeugten Strom speichern und ihn am Abend sowie in der Nacht selbst nutzen. Dadurch machen Sie sich unabhängiger von Strompreisschwankungen.
Mit dem SonnenKlar PV-Rechner errechnen Sie in wenigen Schritten Ihre individuelle und optimal ausgelegte Anlagenlösung.
Je nach Investitionskosten (abhängig von der Anlagengröße, Wahl der Komponenten, vorhandener Infrastruktur, …) und dem Stromverbrauch an Ort und Stelle, amortisiert sich die PV-Anlage meist innerhalb von 10 Jahren. Danach wird die Anlage für Sie kostenlosen Strom erzeugt. Die Amortisationszeit kann reduziert werden, wenn möglichst viel Strom selbst verbraucht wird, bspw. durch eine Wärmepumpe, Kühlung, E-Auto oder der gleichen.
Ein PV-Heimspeicher amortisiert sich in der Regel innerhalb von etwa 10 bis 15 Jahren – abhängig von Stromverbrauch, Speichergröße, Strompreis und Eigenverbrauchsanteil.
Mit dem SonnenKlar PV-Rechner errechnen Sie in wenigen Schritten Ihre individuelle Anlagenlösung inkl. einer Abschätzung der Amortisationszeit.
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und eines Speichers hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:
- Anschaffungskosten für Komponenten (Qualität, Anzahl)
- Anlagenleistung/-größe
- Netzanschluss
- Statik / Unterkonstruktion
- Vorhandene Infrastruktur (Gebäudedach/Freifläche, Zustand, Zugänglichkeit, Montierbarkeit)
- Behördliche Anforderungen (Anzeige, Genehmigung)
- Spezialanwendung Fassade
- Förderungen
- Strompreis für Bezug & Einspeisung
- Eigenverbrauchsanteil
Auch wenn sich die Einspeisetarife verändern können, steht der Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage nichts entgegen. Denn die Photovoltaik-Anlage wird mindestens 25 Jahre eine treue Begleiterin sein und jede kWh selbst erzeugter Strom spart bares Geld.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch wenn sich die Einspeisetarife verändern können, steht der Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage nichts entgegen. Denn Ihre Anlage wird Ihnen mindestens 25 Jahre eine treue Begleiterin sein und jede kWh selbst erzeugter Strom spart bares Geld. Der Strom aus der PV-Anlage kostet rd. 7 Cent/kWh. Für den Strom vom Energieversorger zahlen Sie jedoch neben dem Energiepreis auch Steuern und Netzgebühren und damit meist deutlich mehr als 25 Cent/kWh.
Mit der Installation eines Stromspeichers zu Ihrer PV-Anlage erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch, indem Sie den tagsüber erzeugten Strom speichern und ihn am Abend sowie in der Nacht selbst nutzen. Dadurch machen Sie sich unabhängiger von Strompreisschwankungen.
Eine Pauschalaussage zu den Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage ist leider nicht möglich, da sie von mehreren Faktoren abhängen und auch stark variieren können. Dabei gibt es mittlerweile verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die bei der Anfangsinvestition unterstützen.
Rahmenbedingungen, die die Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage beeinflussen:
- Anschaffungskosten für Photovoltaik-Komponenten (Qualität, Stückzahl)
- Anlagenleistung/-größe
- Netzanschluss
- Statik / Unterkonstruktion
- Vorhandene Infrastruktur (Gebäudedach/Freifläche, Zustand, Zugänglichkeit, Montierbarkeit)
- Behördliche Anforderungen (Anzeige, Genehmigung)
- Spezialanwendung Fassade
- Förderungen
Weitere Informationen unter: www.pvaustria.at/finanzierung-betrieb
Grundsätzlich ist es sinnvoll, möglichst viel des eigens erzeugten Stroms selbst zu verwenden. In diesem Fall ersparen Sie sich den Stromzukauf bestehend aus Energiekosten, Netzkosten, Steuern und Abgaben. In weiterer Folge erkundeten Sie sich bei Ihrem Stromversorger, was für den eingespeisten Strom bezahlt wird. Es gibt auch Privatunternehmen, die sich auf die Vermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen spezialisieren.
Der PV-Strom kann aber auch an einen anderen Stromversorger verkauft werden. PV Austria bietet hierzu eine eigene Plattform für Überschusseinspeiser an, wo Stromabnehmer und deren Konditionen abrufbar sind. Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick über jene Akteure, die Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom abkaufen. Zur Abnahme verpflichtet sich nur die OeMAG, die den Marktpreis zahlt.
HINWEIS: Auf unserer Plattform sind ausschließlich Mitglieder von PV Austria gelistet, die Ihre Preise und Konditionen selbst anmelden. Eine Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit ist daher nicht gegeben.
Für PV-Strom gibt es nur die Möglichkeit des bilateralen und freiwilligen Verkaufs von CO2-Zertifikaten. Dieser freiwillige Verkauf ist möglich, muss jedoch (eigenständig) organisiert werden. Momentan rechnet sich der Aufwand daher eher für größere PV-Anlagen mit entsprechenden Einsparungen. Verpflichtende CO2-Zertifikate (die auch öffentlich gehandelt werden) gibt es nur für echte Einsparungen und für jene, die zum Einsparen verpflichtet worden sind (bspw. Industrie oder Energieversorger).
Leider ist der Markt hier sehr dynamisch und auch wir können Ihnen diese Frage nicht allgemein beantworten.
Folgende Musterverträge können für die Pachtung von Dachflächen hilfreich sein:
Dem Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) unterliegt die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Erzeugungsanlagen (u. a. PV-Anlagen) mit einer elektrischen Engpassleistung > 1 MW. Der EKB-S entspricht derzeit 95 % der Überschusserlöse (jene Markterlöse, die die gesetzlich festgelegte Markterlösobergrenze von 90 bzw. 100 EUR/MWh Strom übersteigen), die zwischen dem 1.4.2025 und dem 31.3.2030 (Erhebungszeiträume) erwirtschaftet werden, und ist entweder von den Betreiber*innen der Erzeugungsanlage oder von Begünstigten eines Strombezugsrechts aus diesen Anlagen zu leisten. Weitere Informationen s. Informationsblatt EKB-S ab 1.4.2025 und Anfragenbeantwortung vom 19.8.2025 des Bundesministeriums für Finanzen.
Gesetzliche Grundlagen:
Förderungen
Einen kompakten Überblick bietet hierzu unser SonnenKlar Förderkompass.
Dieser ermöglicht es Ihnen sich mittels weniger Klicks über aktuelle Bundes- und Landesförderungen zum Thema PV und Stromspeicherung vorab zu informieren und bietet auch alle relevanten Kontaktinformationen zu den entsprechenden Förderstellen. Bei konkreten Fragen zu den jeweiligen Förderungen kontaktieren Sie bitte direkt die entsprechende Förderstelle.
HINWEIS: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Beim SonnenKlar Förderkompass handelt es sich um ein kompaktes Vorab-Informationstool, um rasch eine passende Förderung für das geplante Projekt zu finden. Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der bekannten Förderungen in Österreich dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Daher ersetzt Ihnen unser SonnenKlar Förderkompass auch nicht den genauen Blick in die jeweilige Förderrichtlinie. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Weitere PV-Online-Tools finden Sie hier: www.pvaustria.at/pv-tools
Grundsätzlich gilt, wenn keine Ausschließung in den Förderrichtlinien angeführt ist, ist eine Kombination möglich. Sofern vorhanden, finden Sie einen Hinweis auf die Kombinierbarkeit einer PV- und Stromspeicherförderung auch in unserem SonnenKlar Förderkompass.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich Kombinierbarkeit kontaktieren Sie bitte stets die zuständige Förderstelle.
Im Rahmen der EAG-Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher steht ab 2025 ein Bonus auf die Förderung von Anlagen mit europäischer Wertschöpfung (der sog. “Made in Europe”-Bonus”) zur Verfügung. PV-Anlagen, die mit techn. Komponenten mit europ. (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhalten einen Zuschlag von bis zu 20 % auf den Fördersatz. Die Höhe des Zuschlags beträgt je Komponente (PV-Module, Wechselrichter) 10 %. Stromspeicheranlagen, die aus europ. (EWR und Schweiz) Wertschöpfung stammen, erhalten einen Zuschlag von 10 %. Weitere Detailinfos zum Anwendungsbereich des “Made in Europe”-Bonus erhalten Sie über
- unsere Informationswebseite www.pvaustria.at/eag-investzuschuss
- oder unter www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus.
Hinweis für Hersteller: Die EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) hat eine „White List“ mit Komponenten erstellt, die die Kriterien für den „Made in Europe“-Bonus erfüllen. Hersteller, die mit ihren Produkten auf dieser Liste zu stehen wünschen, haben ggü. der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) die europ. (EWR und Schweiz) Wertschöpfung durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nachzuweisen (§ 6 Abs. 10 EAG-IZV). Weitere Informationen dazu siehe: www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus-information-fuer-hersteller
Rechtliche Themen
Bei der Errichtung einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers sind verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten. Hier werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kompakt zusammengefasst.
Beachten Sie dazu auch unser Ausbildungsangebot.
Die jeweiligen Anzeige- und Genehmigungspflichten sind zumeist abhängig von der Anlagengröße und dem Bundesland, in dem das Projekt errichtet wird.
Informationen zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen und Stromspeichern finden Sie
- unter www.pvaustria.at/rechtlicher-rahmen
- und in der Kurzversion des Leitfadens zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen und Energiespeichern.
PV-Anlagen sollten regelmäßig durch einfache Sichtkontrolle der Anlagenbetreiber*innen überprüft werden.
Bei öffentlichen und gewerblichen Anlagen ist lt. ÖVE E 8101 eine wiederkehrende elektrotechnische Überprüfung alle 5 Jahren erforderlich. Bei Vorliegen von Feuchtigkeit, Nässe, Staub, korrosiven Umgebungen oder extremen Temperaturen (unter -20°C oder über 40°C) ist das Intervall auf 3 Jahre zu verkürzen. Treffen mehrere außergewöhnliche Faktoren zusammen, empfiehlt es sich, die Anlage jährlich zu überprüfen (Elektrotechnikschutzverordnung 2012).
Auch im privaten Bereich müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Der/die für die Anlage Verantwortliche hat dies zu veranlassen. Für Haus- und Wohnungsanlagen ist die Kontrolle mindestens alle 10 Jahre durchzuführen (OVE Richtlinie R5 “Anlagen für Laien Oktober 2010”).
Im Elektrotechnikgesetz 1992 und der Elektroschutzverordnung 2012 finden Sie dazu folgende Informationen:
- § 3. (1) Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des gesamten Bundesgebiets so zu errichten, herzustellen und instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sicheren ungestörten Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist.
- Wiederkehrende Prüfungen lt. § 9 Elektroschutzverordnung 2012:
- 5 Jahre: maximaler Abstand von wiederkehrenden Prüfungen
- 3 Jahre: im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung
PV-Anlage und/oder Batteriespeicher sind nicht automatisch in einer Versicherung inkludiert. Melden Sie Ihre PV-Anlage und/oder einen allfälligen Stromspeicher jedenfalls Ihrer Versicherung und prüfen Sie, ob eine Mitversicherung über die Haushalts- oder Gebäudeversicherung möglich ist. Kontaktieren Sie dazu Ihre Versicherungsanstalt.
Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeichern müssen auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe. Details finden Sie
- in unserem kostenfreien Steuer–Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter www.pvaustria.at/downloads
- sowie unter www.pvaustria.at/rechtlicher-rahmen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir individuelle Fragen über diesen Leitfaden darüber hinaus nicht beantworten können und kontaktieren Sie für eine verbindliche Auskunft zu konkreten abgaberechtlichen Sachverhalten stets Ihr zuständiges Finanzamt oder einen sachkundigen Steuerberater.
Die Qualität der Produkte kann anhand von Datenblättern, Konformitätserklärungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Garantien bewertet werden.
Garantien:
Modul: Die Produktgarantie sollte 12-25 Jahre betragen, die Leistungsgarantie 80-85 % nach 25 Jahren.
Wechselrichter: Standard 5 Jahre, gute Hersteller bieten 10-15 Jahre mit der Option auf 20 Jahre zu verlängern.
Speicher: Standard 5-10 Jahre, bei Premiumherstellern oft 10-15 Jahre.
Kennzeichnungen:
Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt den grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen der Europäischen Union entspricht.
Wechselrichter-Liste:
Die Wechselrichterliste ist eine offizielle, zentrale Liste von Geräten (z. B. Wechselrichtern oder Ladeeinrichtungen), die nachweislich netzkonform sind und somit in Österreich sicher ans Stromnetz angeschlossen werden dürfen. Alle weiteren Infos finden Sie unter Startseite: Wechselrichterliste.
PFAS (gesprochen Pefas) steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Sie sind menschengemachte Industriechemikalien, die auf natürliche Weise nicht in der Umwelt vorkommen. Als große Chemikalienfamilie umfassen PFAS über 10.000 Substanzen (wie bspw. PFOS, PTFE, PFOA), die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten verwendet werden. Sie sind nämlich u.a. wasser-, fett- und schmutzabweisend, aber auch besonders widerstandsfähig und nicht entflammbar.
PFAS sind die Ausgangsbasis für Fluorpolymere, zu deren wichtigsten Vertretern PVF, PVDF, PTFE, PCTFE, PFA und ETFE zählen, die auch für Beschichtungen/Schichten in polymeren Front- und Backsheets von PV-Modulen verwendet werden. PFAS werden auch im Herstellungsprozess von Halbleitern (z.B. zum Reinigen der Oberflächen) sowie in der Isolierung (Beschichtung/Verkapselung) von elektronischen Bauelementen (z.B. Wechselrichter) verwendet. Darüber hinaus finden PFAS u.a. auch in der Polysiliziumproduktion und bei Stromspeichern Anwendung.
Weitere Infos:
- Bundesministerium für Klima- und Umweltschutz (BMLUK): PFAS-Aktionsplan für Österreich
- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
- Umweltbundesamt Österreich: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS
- Technologie Plattform Photovoltaik: Factsheet: 12 Fragen zu PFAS und Photovoltaik
Es gibt keine Belege dafür, dass sich PFAS während der Nutzungsphase intakter PV-Module auswaschen und in weiterer Folge zu einer Verunreinigung des Grund- sowie Trinkwassers führen.
Das meiste Risiko einer PFAS-Verschmutzung besteht während der Produktion von PFAS und PFAS-haltigen Produkten. Des Weiteren können im Zuge des Modul-Recyclings geringe Mengen fluorhaltiger Folie und Material mit Fluoranhaftung anfallen. Im Zuge der thermischen Behandlung der Abfälle können diese Stoffe beseitigt werden.
Netzanschluss, STromeinspeisung & Spitzenkappung
Die PV-Anlage muss nicht ins Stromnetz einspeisen. Es kann der Strom auch ausschließlich im Gebäude genutzt werden. Aber ob und wie viel Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann, entscheidet der/die Anlagenbetreiber*in und die freien Kapazitäten im Stromnetz. Es wird zwischen Inselanlage, Volleinspeisung und Überschussanlage verteilt.
- Inselanlage
Bei der Inselanlage gibt es keinen Netzanschluss und der PV-Strom wird nicht eingespeist. Die Photovoltaik-Anlage versorgt das gesamte Gebäude. Ein Stromspeicher ist unbedingt notwendig. Die Photovoltaik -Anlage und der Speicher sind nach den Kriterien Strombedarf, jahreszeitliche Nutzung, Nutzungsdauer und Zeit zum Wiederbeladen zu messen. (Beispiele: Funkstation, Berg-, Jagd-, Bade- und Fischerhütte; Notrufstationen und Temperaturanzeigen auf Autobahnen).
- Volleinspeisung
Bei voller Einspeisung wird der gesamte Strom der Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist. Entscheidungskriterium für diese Betriebsart sind meist die verfügbare Fläche, mögliche Einspeise- bzw. Abnahmetarife sowie die Verfügbarkeit im Stromnetz. Hierfür wird ein eigener Zähler benötigt.
- Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung wird der Stromanteil, der nicht selbst verbraucht wird, als Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist. Die Anlage wird auf den möglichen Eigenstrombedarf bemessen.
Anlagen unter 0,8 kVA (rund 800 W), zB Steckermodule gelten bei den meisten Netzgesellschaften als Kleinsterzeugungsanlage. Es ist kein Netzzugangsvertrag erforderlich. Trotzdem sind diese Anlagen mit einer Anmeldung beim Netzbetreiber bekanntzugeben. Details müssen mit diesem abgeklärt werden.
Mit dem SonnenKlar PV-Rechner können Sie in wenigen Schritten die für Sie optimale Photovoltaik-Anlage vorplanen.
Grundsätzlich besteht gemäß dem aktuellen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ein Recht zur Einspeisung im Ausmaß der bestehenden Bezugsleistung.
- Anlagen kleiner 15 kW (netzwirksame Leistung) haben das Recht 100 % der Strom-Bezugsleistung einzuspeisen.
- Anlagen über 15 kW (netzwirksame Leistung) haben das Recht 70 % der Strom-Bezugsleistung einzuspeisen.
Details zu diesem Recht und alles Wichtige rund um den Netzanschluss von PV-Anlagen und Stromspeicher und vor allem die Grundlagen nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz haben wir hier zusammengefasst: www.pvaustria.at/stromeinspeisung-spitzenkappung/
Für Förderungen ist die Modulleistung (Peakleistung, kWp) relevant. Für das Stromnetz (und den Netzbetreiber) ist es die maximale Einspeiseleistung.
Es kommt vermehrt vor, dass Kund*innen sich zu einem intelligenten Einspeisemanagement entschließen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. In diesem Fall ist die maximale Einspeiseleistung geringer als die Spitzenleistung der Anlage. Falls kein Einspeisemanagement umgesetzt wird, ist die maximale Einspeiseleistung der Wechselrichterleistung.
Grundsätzlich besteht gemäß dem aktuellen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ein Recht zur Einspeisung im Ausmaß der bestehenden Bezugsleistung.
Details zu diesem Recht und alles Wichtige rund um den Netzanschluss von PV-Anlagen und Stromspeicher und vor allem die Grundlagen nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz haben wir hier zusammengefasst: www.pvaustria.at/stromeinspeisung-spitzenkappung/
Sollte die gewünschte Einspeiseleistung nicht möglich sein, empfehlen wir den Netzbetreiber auf eine flexiblen Netzzugang hinzuweisen.
Wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Netzbetreibers nicht zufrieden sind, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise sollten Sie zuvor bereits für einen Lösungsversuch den betroffenen Netzbetreiber kontaktiert haben.
Ist die gewünschte Stromeinspeisung auf Grund fehlender Netzkapazitäten aktuell noch nicht möglich, kann zwischen Anlagenbetreiber*in und Netzbetreiber eine flexible Einspeisung vereinbart werden – ein so genannter flexibler Netzzugang. Der Netzbetreiber kann in dieser Zeit die Einspeisung auch auf weniger als 70 % der Modulspitzenleistung beschränken.
Mit dem Beschluss des ElWG wurden die Rahmenbedingungen zur Stromeinspeisung neu geregelt und die Spitzenkappung eingeführt. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen zu den Themen flexibler Netzzugang, Ansteuerbarkeit und Recht auf Einspeisung beantwortet. Hier gelangen Sie direkt zur Seite mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um Stromeinspeisung und Spitzenkappung.
Nein. Die Eigenversorgung, also die direkte Nutzung oder die Speicherung des erzeugten Stroms ist von der Spitzenkappung nicht betroffen. Die Spitzenkappung bezieht sich nur auf die netzwirksame Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt (im Netzzugangsvertrag vereinbart). Daher ist die Eigenversorgung nicht betroffen bzw. kann die optimale Eigennutzung die Spitzenkappung verringern. Gekappt wird lediglich überschüssiger Strom, der in das Netz eingespeist wird.
Mit dem Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurden die Rahmenbedingungen zur Stromeinspeisung neu geregelt und die Spitzenkappung eingeführt. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen dazu beantwortet. Hier gelangen Sie direkt zur Seite mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um Stromeinspeisung und Spitzenkappung.
Eine Direktleitung verbindet eine einzelne Erzeugungsanlage über die Grundstücksgrenze hinweg direkt mit einem bestehenden Netzanschluss, z.B. eines Gewerbes oder eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Ja, eine Direktleitung, die eine einzelne Erzeugungsanlage über die Grundstücksgrenze direkt mit einer einzelnen Verbrauchsanlage verbindet ist möglich. Durch das ElWG ist darüber hinaus auch eine Einspeisung über den Zählpunkt der Verbrauchsanlage erlaubt.
Ja, der Strom darf dem/der verbundenen Nachbar*in verkauft werden. Für den Strom der über den Zählpunkt der Verbrauchsanlage eingespeist wird, kann durch einen Vertrag mit einem Energieversorger, ein zusätzlicher Gewinn erwirtschaftet werden.
- Jede PV-Anlage muss durch den Netzbetreiber freigegeben werden, bevor sie an das Stromnetz angeschlossen wird und Strom einspeist. Der Netzbetreiber gibt dabeia uch vor, wie viel PV-Strom in das Stromnetz maximal eingespeist werden darf.
- Wechselrichter müssen (gem. TOR Stromerzeugungsanlagen), das Stromnetz kontinuierlich abtasten. Bei Abweichungen vom Soll-Zustand, wie Über-/Unterspannung oder Frequenzfehlern, wird die Einspeisung der PV-Anlage automatisch angepasst. PV-Anlagen erbringen damit auch netzdienliche Funktionen für das Stromnetz. Wird auch ein Stromspeicher installiert kann dieser nicht nur Sonnenstrom zwischenspeichern und zeitverzögert einspeisen, er kann auch Strom aus dem Stromnetz laden wenn es viel erneuerbaren Strom gibt.
- Jede PV-Anlage besitzt eine Entkupplungsstelle (auch Netz- und Anlagenschutz genannt). Bei groben Abweichungen des Stromnetzes vom Soll-Zustand (bspw. der Spannung oder der Frequenz) trennt die Entkupplungsstelle die PV-Anlage unverzüglich vom Netz, um die PV-Anlage vor Schäden aber auch das Netz vor Instabilitäten zu schützen.
- PV-Anlagen sind flexibel Steuerbar und Netzbetreiber haben in Notfällen das Recht, einzugreifen und die Wirkleistung der PV-Anlage zu reduzieren, sodass kein Strom mehr in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
- Betreiber*innen von PV-Anlagen haben dem Übertragungsnetzbetreiber (APG) ab einer PV-Leistung von 250 kW Echtzeitdaten, sowie ab 1 MW zusätzlich Fahrplandaten (für den aktuellen sowie den Folgetag) und Verfügbarkeitsdaten (für den aktuellen sowie den Folgetag, die Folgewoche und das Folgejahr) zu übermitteln. Damit wird sichergestellt, dass Netzengpässe erkannt und Einspeisebeschränkungen (Fahrplanänderungen) geregelt ausgerollt werden können.
- Durch den Ausbau von Batteriespeichern und dazugehörenden Energiemanagement-Systemen können zusätzlich PV-Erzeugungsspitzen zu Mittag und allgemeine Verbrauchsspitzen am Abend reduziert werden, wodurch eine konstante Energiebereitstellung und damit Netzauslastung erreicht wird.
Die technischen und normativen Vorgaben für PV-Anlagen sorgen in Summe für einen dauerhaft reibungslosen Betrieb des Stromnetzes, auch in kritischen Situationen und Notfällen.
PV-Anlagen mit Backup-Lösungen versorgen das Haus auch im Blackout-Fall mit Strom. Zusätzlich kann im Blackout-Fall die Stromversorgung mit PV-Anlagen einfacher wiederhergestellt werden.
Dies liegt unter anderem daran, dass es in solchen Situationen besonders kompliziert ist, große Atom- und Kohlemeiler wieder hochzufahren und gleichzeitig Stromangebot und Stromnachfrage im Gleichgewicht zu halten.
Das Wiederhochfahren der großflächigen Versorgung funktioniert am einfachsten in kleinen Schritten: etwas mehr Angebot, etwas mehr Nachfrage, etwa indem ein kleines PV-Kraftwerk ans Netz gebracht und ein Stadtteil wieder mit Strom versorgt wird.
Das bedeutet: PV-Anlagen erhöhen die Versorgungssicherheit und können flexibel auf das Stromnetz reagieren.
Nein. Ein Ausbau für jede kurzfristige Spitze wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht sinnvoll. Stattdessen wird das Stromnetz nach dem NOVA-Prinzip („Netzoptimierung vor Ausbau“) weiterentwickelt. Ziel ist ein optimal dimensioniertes Netz, das mit typischen Belastungen gut umgehen kann – nicht mit kurzfristigen Ausnahmefällen oder Spitzen.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) setzt daher Anreize für intelligente Lösungen wie: Ansteuerbarkeit von Anlagen, Reduktion von Einspeisespitzen durch Spitzenkappung und Digitalisierung.
Zukünftig werden daher Energiemanagement und Stromspeicher an Bedeutung gewinnen, um Erzeugung und Verbrauch besser abzustimmen. Ein gewisser Netzausbau bleibt dennoch notwendig – entscheidend ist die richtige Balance zwischen Ausbau und smarter Nutzung.
Kontakte & Mehr
Mit der PV-Profi-Suche von PV Austria gelangen Sie mit ein paar Klicks rasch zum nächstgelegenen PV- und Speicher-Profi. Gelistet sind hier ausschließlich die Mitglieder von PV Austria, die für Sie als kompetente Ansprechpartner*innen zu den unterschiedlichsten PV-Themen zur Verfügung stehen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu freien Auftragskapazitäten sowie Empfehlungen aussprechen können.
PV Austria ist der Vertreter der PV- und Stromspeicherbranche in Österreich. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir keine Endkund*innen-Beratungen durchführen. Die Energieberatungsstellen in den Bundesländern unterstützen hingegen bei sämtlichen Fragen rund um thermische Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaikanlagen, Energiegemeinschaften und Elektromobilität.
Hier finden Sie eine Liste an Energieberatungsstellen: www.oesterreich.gv.at
Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeichern muss auch auf steuerliche Aspekte geachtet werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe. Details finden Sie
- in unserem kostenfreien Steuer–Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter www.pvaustria.at/downloads
- sowie unter www.pvaustria.at/rechtlicher-rahmen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Individualfragen über diesen Leitfaden hinaus nicht beantworten können und kontaktieren Sie für eine verbindliche Auskunft zu konkreten abgaberechtlichen Sachverhalten stets Ihr zuständiges Finanzamt oder eine*n sachkundige*n Steuerberater*in.
Seit 1.7.2014 fallen PV-Module in den Geltungsbereich der Österreichischen Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO).
Hersteller, Importeure und Händler (Erst-in-Verkehr-Bringer) müssen Module, die sie in Österreich in Verkehr gebracht haben, unentgeltlich vom Endverbraucher zurücknehmen.
Wurden vom jeweiligen Unternehmen bereits vor dem 1.7.2014 Module in Österreich vertrieben, so müssen auch ältere Module bei Erneuerung mit modernen Modulen zurückgenommen werden. Weitere Informationen unter www.pvaustria.at/rechtlicher-rahmen und im Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen.
Derzeit gibt es keine Sammelstelle für Endkund*innen!1
Werden keine neuen Module montiert, oder ist der Erst-In-Verkehr-Bringer nicht mehr greifbar, sind die Nutzer*innen für die Entsorgung verantwortlich.2
1 PV-Module richtig entsorgen (UFH, 2018): www.ufh.at/pv-module-richtig-entsorgen
2 Alte Photovoltaik Anlagen sind kein Sondermüll – sie werden umweltgerecht entsorgt und wiederverwertet! (Rotter, 2020): www.elektrotechnikblog.at/alte-photovoltaik-anlagen-sind-kein-sondermuell-sie-werden-umweltgerecht-entsorgt-und-wiederverwertet
Wechselrichter und Stromspeicher gehören zum Geltungsbereich der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) bzw. der österreichischen Batterienverordnung (Batterien-VO) und unterliegen dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Elektrogeräten und Batterien. Dementsprechend muss neben diversen Meldeverpflichtungen udgl. auch eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt werden. Verantwortlich, insbesondere auch für die Entsorgung, ist derjenige, der Wechselrichter und Speicherbatterien zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Erst-in-Verkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/Händler/Installateure, die aus dem Ausland PV-Produkte beziehen und in Österreich vertreiben.
Weitere Informationen finden Sie unter UFH – Entsorgung von Batteriespeichern (EU-Batterienverordnung).
Informationen zur Herstellerverpflichtung finden Sie unter ufh.at.
Bei einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) können sich Mieter*innen oder Eigentümer*innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine PV-Anlage zu nutzen.
Auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften ist alles Wichtige zum Thema gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kompakt zusammengefasst.
Hinweis: Aufgrund der vielfältigen Themenwelt im Bereich Photovoltaik und Stromspeicherung, haben wir uns im Verband dazu entschlossen die Themen Erneuerbare Energiegemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen nicht tiefer zu behandeln. Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat über die letzten Jahre die entsprechende Expertise im Bereich Energy-Sharing aufgebaut und ist daher der ideale Ansprechpartner für Ihre Fragen. Hier geht’s zur Kontaktliste.
Für Erklärungen zu Energiegemeinschaften verweisen wir auf die gut strukturierten Aufbereitungen der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Grundsätzlich hat sich die Errichterfirma bei der Planung der Anlage Gedanken über Einfalls- und Ausfallswinkel der Sonne gemacht und technisch abgeschätzt, ob es zu einer signifikanten Blendung kommen könnte. Ob die Blendung gewisse Grenzen überschreitet, wird gemäß § 364 Abs 2 ABGB beurteilt.
Im Zweifelsfall sollte über ein Blendgutachten nachgedacht werden.
Wenn die Blendungen jedoch von einer behördlich genehmigten Anlage gem. § 364a ABGB ausgehen, sind die Blendungen hinzunehmen. Eine behördlich genehmigte Anlage im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die Genehmigung dieser Anlage in einem Verfahren erfolgte, in dem die Berücksichtigung von Nachbarinteressen vorgesehen ist. Die Berücksichtigung von Nachbarinteressen ist nur dann gegeben, wenn dem*der Nachbar*in im entsprechenden Verfahren Parteistellung eingeräumt wird. Parteistellung bedeutet, dass dem*der Nachbar*in im Zuge des Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt wird, Einwände vorzubringen.
Auf die tatsächliche Teilnahme der Betroffenen kommt es jedoch nicht an, sondern nur darauf, ob sie die Möglichkeit dazu hatten. Sollte die Möglichkeit nicht wahrgenommen werden, geht die Parteistellung verloren. Es ist daher abzuklären, wie groß das Ausmaß der Blendung ist und, ob es für Sie die Möglichkeit der Parteistellung gegeben hat/hätte. Je nachdem können Sie die Anlage untersagen.
Bei Anlagen, die nur anzeigepflichtig waren, könnte ein Streitfall dazu führen, dass die PV-Anlage rückgebaut werden muss. Bei genehmigten Anlagen ist maximal eine Entschädigung möglich. Kommt es trotz aller Sorgfalt zu einer störenden Blendung, empfehlen wir eine einvernehmliche Lösung zu suchen, die allen Betroffenen Zeit und Nerven erspart. Beispielsweise könnte der/die PV-Anlagen Besitzer*in dem/der Nachbar*in eine Jalousie oder vergleichbares bezahlen. Gegebenenfalls empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt.
Weitere Informationen zu Normen unter: https://pvaustria.at/normen/
HINWEIS:
Bislang galt die OVE-Richtlinie R 11-3:2016-11-01 „Blendung durch Photovoltaikanlagen“ als normative Grundlage für die Beurteilung von Blendungen, welche jedoch mit Dezember 2024 ersatzlos zurückgezogen wurde. Der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) begründet dies wie folgt:
“Der Begriff Blendung wird weder in den baurechtlichen Verordnungen, noch in den OIB-Richtlinien, die die Grundlage für Landesbaugesetze darstellen, verwendet bzw. geregelt.
Obendrein sind Immissionen in jedem Anwendungsfall aufgrund der verwendeten Materialien, im Einzelfall im Zusammenhang mit den Umgebungsbedingungen, zu bewerten. Eine potenzielle Blendung ist daher nicht nur ein Thema bei PV-Anlagen weswegen die R 11-3 nicht adäquat ist.”
Gesetzlich ist es in Österreich erlaubt den im Fahrzeugakku gespeicherten Strom bei Bedarf in das Haus (Vehicle-to-Home V2H), in das Geschäftsgebäude (Vehicle-to-Business V2B) oder direkt in das Stromnetz (Vehicle-to-Grid V2G) zurückzuspeisen.
Mit dem Fahrzeughersteller muss abgeklärt werden, welche Auswirkungen bidirektionales Laden auf die Lebensdauer des Fahrzeugakkus sowie auf die Garantie hat.
Weiters muss beim Kauf des Fahrzeuges und der Ladestation auf die Konformität geachtet werden. Um den Strom aus dem Fahrzeugakku in das Netz einzuspeisen, müssen Fahrzeug und Ladesäule, genau wie jede andere einspeisende Anlage auch, die Vorgaben des Netzbetreibers erfüllen.