Nach Southport will Starmer hart durchgreifen – gegen den Protest

Natürlich – Was soll man sonst auch erwarten!!!

Nach der Bluttat von Southport will Starmer durchgreifen, aber nicht gegen Messergewalt und die Ursachen. Es ist die Handvoll unbändiger Protestler, die er einfangen will, etwa mit mehr Gesichtserkennung. Auch online seien nach den Morden „Verbrechen“ begangen worden.

Wie bereits erwartet, hat Keir Starmer in einer außerplanmäßigen Pressekonferenz eigene Schlussfolgerungen aus dem vielfachen Messermord von Southport gezogen. Wobei die nun vorgeschlagenen Maßnahmen gar nichts mit der Gefährdung junger Mädchen durch Messerattentäter mit unklarem Hintergrund zu tun haben. Es sind Schlussfolgerungen aus der Reaktion der Southporter und anderer Briten, die an mehreren Orten – darunter auch London – Protestmärsche abhielten, die teils zu Kämpfen mit der Polizei eskalierten. Warum, das bleibt auch weiterhin unklar. Videos und Bilder geben keinen Aufschluss darüber, von wem die sicher überflüssigen Gewaltakte ausgingen, aus welcher Motivation heraus und in welchem Kontext sie geschahen.

Es sei eine „winzige, hirnlose Minderheit“ von „Schlägern“ gewesen, die in Southport Wohnhäuser, Läden und eine Moschee beschädigt hatten, sagte Starmer. Das sei „kein Protest“ und nicht legitim, sondern „ein Verbrechen, (…) ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die Vollstreckung der Justiz“. Die Beschreibungen der Proteste durch Starmer stellen alles in den Schatten, was man über den Messermord an drei kleinen Mädchen sagen oder hören konnte. Daneben war ein dutzend weiterer Kinder und Erwachsener teils lebensgefährlich durch Messerstiche verletzt worden. Aber dieses Phänomen ist für Starmer natürlich kaum beherrschbar, die laut ihm organisierte Gewaltbereitschaft der „rechtsextremen“ Demonstranten schon. Die Gewalt der britischen Demonstranten wird nun schlichtweg in den Raum gestellt als Anlass für neue staatliche Regelungen.

So will der Premier die Fähigkeiten der Polizeikräfte des Landes in einer Weise stärken, dass alle gewalttätigen Störungen der öffentlichen Ordnung dadurch zu bekämpfen wären, die – so Starmer – „unabhängig von den scheinbar ursächlichen Motiven aufflammen“. Der Premier hat also festgestellt und sieht voraus, dass die Ungeduld des britischen Volkes mit ihm und den Regierenden generell nichts mit realen Zuständen im Land zu tun haben kann, sondern nur mit irgendwelchen anderen Faktoren. An erster Stelle stehen hier stets „Hass“ und Desinformation, die daneben auch die Gestalten der „Miss-“, „Falsch-“ und „Fehlinformation“ oder gar der nur „schädlichen Information“ annehmen kann, bei der der Wahrheitsgehalt dann schon sehr hoch sein darf. So ist zumindest der internationale Diskussionsstand. Im Fall von Southport sollen es Falschinformationen gewesen sein, gestreut angeblich von Russland, dass der Attentäter irgendetwas mit dem Islam zu tun habe und vielleicht ein Einwanderer sei. Beidem widersprach die Polizei, auch wenn sie sonst keine Angaben zum Täter machte.

AfD fordert Untersuchungsausschuß zu Baerbocks Visa-Affäre


Die Vorwürfe sind dramatisch: Das Außenministerium unter Annalena Baerbock soll tausende Afghanen nach Deutschland geschleust haben, ohne zu prüfen, wer da eigentlich kommt. Die AfD fordert nun Aufk

BERLIN. Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Alice Weidel, hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Visa-Affäre des Auswärtigen Amtes gefordert. „Unter Annalena Baerbock ist das Auswärtige Amt zum Einwanderungs- und Schleuseramt degradiert worden. Tausende Migranten wurden unter vorsätzlicher Umgehung von Recht und Gesetz nach Deutschland eingeschleust“, kritisierte die AfD-Chefin.

Dieser „systematische Mißbrauch“ füge Deutschland „schweren Schaden zu und gefährdet die innere Sicherheit“, warnte die 45jährige. Baerbock müsse „unverzüglich aus dem Amt entfernt und der von ihr zu verantwortende Visa-Skandal durch einen Untersuchungsausschuß aufgeklärt werden“.

Staatsanwaltschaften ermitteln – aber nicht gegen Baerbock

Hintergrund sind mehrere Enthüllungsartikel des Cicero, laut denen Baerbock Diplomaten in den deutschen Botschaften jahrelang dazu gedrängt hatte, auch Visa für Afghanen, Syrer und Türken mit gefälschten Papieren auszustellen und diese nach Deutschland zu holen. Selbst scharfe Sicherheitsbedenken wischte sie dabei beiseite. Insgesamt geht es um tausende Fälle.

Bereits Ende Juni war bekanntgeworden, daß die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes aufgenommen haben. Gegen Baerbock selbst wird bisher nicht ermittelt. Sie gilt jedoch als die politisch treibende Kraft, möglichst viele Afghanen nach Deutschland zu holen.

Massive Zweifel an Sicherheitsprüfung

Seit Beginn ihrer Amtszeit setzt sie sich für eine großzügige Aufnahme ein. Auch direkt nach dem Terroranschlag und Polizistenmord von Mannheim durch einen Afghanen bekräftigte sie, weitere 10.000 Landsleute des Täters nach Deutschland zu importieren. Sie hat dafür eigens ein sogenanntes „Bundesaufnahmeprogramm“ gestartet. Dabei gab es immer wieder massive Zweifel an der Sicherheitsüberprüfung der Antragsteller.


Bereits im April 2023 hatte der Cicero ausführlich über den Fall Mohammad G. berichtet und ein Schlaglicht auf die skandalösen Zustände geworfen. Obwohl sich der Paß des Afghanen als gefälscht herausstellte, drängte das Auswärtige Amt die Botschaft in Pakistan dazu, dem Mann ein Visum für die Einreise nach Deutschland auszustellen. Proteste des Botschafters in Islamabad wurden zurückgewiesen. Stattdessen folgte die Anweisung, G. nach Deutschland zu lassen. (ho/fh)

Mit einem neuem Postgesetz heuchelt die Regierung den Willen, die Machenschaften von DHL abzustellen

Bildquelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/kampagnenseiten/gogreen.html

25. 07. 2024 | Der teilstaatliche Paketversender DHL stellt immer mehr Packstationen auf Appsteuerung um, sodass Empfänger ein Smartphone brauchen, um ihre Pakete dort abzuholen. Das kürzlich in Kraft getretene neue Postgesetz enthält wohlklingende Formulierungen, die so tun, als wollten sie dieser Altersdiskriminierung einen Riegel vorschieben. Doch die Verantwortlichen wissen, dass die Schlupflöcher in den gewählten Formulierungen dafür sorgen, dass DHL kaum etwas ändern muss.

Ich hatte an die Bundesnetzagentur, die für DHL zuständige Regulierungs- und Verbraucherschutzbehörde, geschrieben und gefragt, was sie von der Diskriminierung alter Menschen ohne Smartphone durch DHL hält und ob sie etwas dagegen unternehmen will. Zu meiner Überraschung wurde ich auf ein neues Postgesetz hingewiesen, das vor wenigen Tagen, am 19. Juli in Kraft getreten ist. Die Bundesnetzagentur schrieb mir am 24. Juli:

„Bislang war nicht ausdrücklich geregelt, ob Postunternehmen Sendungen in App-gesteuerte Packstationen ohne Zustimmung des Empfängers einliefern durften. Der Gesetzgeber hat auf das Problem reagiert. Das neue Postgesetz (§ 13 Absatz 3 Satz 3) schreibt nunmehr vor, dass Empfänger der Hinterlegung in App-gesteuerte Stationen im Einzelfall oder dauerhaft widersprechen können. Die Benachrichtigungskarte, die beim Empfänger eingeworfen wird, muss über dieses Widerspruchsrecht informieren und die Kontaktdaten des Unternehmens enthalten. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen, damit auch Menschen ohne Smartphone und Internet ihre Pakete erhalten.“

Der Grund für meine Überraschung ist auch der Grund für mein fortbestehendes Misstrauen, dass das Problem mit dem neuen Postgesetz wirklich gelöst ist. Denn mit Datum von 10. Juli hatte die Bundesnetzagentur noch ganz anders und ohne Erwähnung des neuen Postgesetzes auf eine Beschwerde eines Lesers meines Blogs über die DHL-Praxis geantwortet. Darin hatte die Behörde völlig unkritisch Behauptungen von DHL ihr gegenüber wiedergegeben, die zu dem falschen Schluss führten, dass auch Menschen ohne Smartphone und sogar ohne Internet relativ problemlos per Telefon oder gegenüber einem Zusteller erklären könnten, dass sie ihre Sendungen nicht bei einer App-gesteuerten Packstation hinterlegt bekommen möchten.

Ich hatte parallel an die Pressestelle von DHL geschrieben und um Stellungnahme dazu gebeten, ob DHL mit dem Aussperren von alten Leuten ohne Smartphone und Internet nicht Altersdiskriminierung betreibt. Mir wurde alles mögliche aufgezählt, was man tun könne, um auch ohne Smartphone und Internet an seine Sendungen zu kommen. Aber bei genauem Nachfragen blieb es dann doch dabei: Ohne Internet geht ohne Hilfe gar nichts und selbst mit Hilfe kann man die App-gesteuerten Packstationen nur zuverlässig vermeiden, wenn man all seine DHL-Pakete generell – ohne Zustellung zuhause – an eine Poststelle oder eine nicht App-gesteuerte Packstation umleiten lässt.

Durch Nachfragen konnte ich klären, dass das, was DHL der Regulierungsbehörde gegenüber angegeben hatte, in wesentlichen Teilen falsch war. Gegenüber einem Zusteller kann man entgegen den Behauptungen von DHL der Behörde keine Zustellpräferenzen mitteilen. Einen neuen Zustellversuch kann man nur per E-Mail beauftragen, und die Telefonnummer des „Service“ findet man ohnehin nur mit ausreichender Hartnäckigkeit beim Suchen im Internet.

Die Antwort von der DHL-Pressestelle bekam ich am 19. Juli, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Postgesetzes. Wenn DHL seine Praxis wegen der Vorschriften dahingehend ändern müsste, wie von der Bundesnetzagentur mir gegenüber nahegelegt, warum sollte sich das so gar nicht in der Antwort der Pressestelle auf eine kritische Anfrage niederschlagen?

Den Hinweis der Bundesnetzagentur auf das neue Postgesetz bekam ich erst, als ich die Agentur darauf hinwies, dass sie von DHL offenbar belogen worden war und sie fragte, ob sie vorhabe aktiv zu werden. Mich beschlich also der leise Verdacht, dass ich von einem teilstaatlichen, aber profitorientierten Unternehmen und seiner Auifsichtsbehörde hinter die Fichte geführt werden könnte und ich schaute mir den angeführten Paragrafen 13 Absatz 3 genauer an. Dort steht:

„Kann ein Paket nicht nach Absatz 1 oder 2 zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt werden und erfolgt kein weiterer Zustellversuch, hat der Anbieter den Empfänger über den erfolglosen Zustellversuch zu unterrichten und zur Abholung des Pakets am nächstgelegenen Hinterlegungsort aufzufordern. (…) Der Anbieter muss dem Empfänger dabei die Möglichkeit einräumen, der Hinterlegung in eine automatisierte Station, die nur mit eigenen technischen Geräten des Empfängers genutzt werden kann, für diesen Einzelfall oder dauerhaft zu widersprechen; die Unterrichtung nach Satz 1 muss über das Widerspruchsrecht informieren und die Kontaktdaten des Anbieters zu dessen Ausübung enthalten „

Diese Formulierungen sind uneindeutig.. Was bedeutet Kontaktdaten? Reicht eine Mailadresse wie sie bisher schon angegeben wird, oder muss eine Telefonnummer dabei sein? Genügt es, wenn wie bisher die Möglichkeit besteht, im Internet zu beauftragen, dass Sendungen direkt an einen selbst zu wählenden Hinterlegungsort zugestellt werden, auch wenn dann gar kein Zustellversuch zuhause mehr erfolgt? Ich fragte nach, wie diese Vorgaben zu verstehen seien und ob die Bundesnetzagentur akzeptieren würde, wenn DHL sie so auslegen würde, dass die bisherige altersdiskriminierende Praxis beibehalten werden könne.

Die Antwort der Bundesnetzagentur, die als verantwortliche Regulierungs- und Verbraucherschutzbehörde sicherlich in die Neufassung des Gesetzes eingebunden war, ist verräterisch. Die erste Frage beantwortete sie folgendermaßen:

„Das Gesetz ist in dieser Frage nicht eindeutig. Es ist wörtlich nur von „Kontaktdaten des Anbieters“ die Rede. Die Regelung ist erst am 19. Juli 2024 in Kraft getreten. Bislang gibt es noch keine Auslegungspraxis zu der Vorschrift. Die Bundesnetzagentur ist sich aber der Interessen der Empfänger ohne Internetanschluss bewusst und wird diese soweit möglich berücksichtigen.“

„Soweit möglich berücksichtigen“?! Was soll es unmöglich machen, dass Menschen ohne Internetanschluss einen Paketdienst kontaktieren können. Es genügt die Telefonnummer auf der Benachrichtigung und die Pflicht, wichtige Anweisungen auch telefonisch entgegenzunehmen. Ausschließlich Gewinninteresse oder Hang zur Zwangsdigitalisierung können dem im Weg stehen.

Um die Beantwortung der zweiten Frage drückte sich die Sprecherin der Behörde (wortreich) gleich ganz herum.

DHL kann danach erst einmal weiter Zustellwünsche von der Nutzung des Internets und der Eröffnung eines DHL-Accounts abhängig machen. Auch kann das Unternehmen offenbar weiterhin Paketempfängern, welche die Hinterlegung an App-gesteuerte Packstationen ausschließen wollen, dadurch bestrafen, dass sie keine Heimzustellung mehr bekommen,

Das sind noch nicht alle Schlupflöcher. DHL ist nicht gehindert, immer weitere Packstationen auf App-Steuerung umzustellen. Das würde dazu führen, dass die Wege für diejenigen, die keine Hinterlegung in diesen wünschen, immer weiter werden. Außerdem ist unklar, wie es gehen soll, der Hinterlegung in einer App-gesteuerten Packstation für den aktuellen Einzelfall zu widersprechen. Bis der Empfänger die Nachricht liest, ist diese ja in der Regel schon in der Packstation.

Sinn und Verantwortliche der Publikumstäuschung

Die Bundesnetzagentur gehört zum Geschäftsbereich des grün geleiteten Wirtschaftsministeriums, das wohl auch federführend beim neuen Postgesetz war. Robert Habecks Mann an der Spitze der Bundesnetzagentur ist der ehemalige Grünenpolitiker Klaus Müller. Für die Ausübung des Stimmrechts bei DHL, wo der Bund größter Anteilseigner ist, ist das FDP-geführte Finanzministerium zuständig. Im Hang der FDP zur Zwangsdigitalisierung dürfte also der Hauptgrund, für die entsprechenden Machenschaften des teilstaatlichen Unternehmens DHL liegen. Die Grünen sind – nicht zum ersten und einzigen Mal – die Mittäter.

Das führt zu der Frage: warum erlässt eine Regierung neue gesetzliche Regeln für automatisierte Packstationen, die noch dazu voller Schlupflöcher sind, wenn sie auch über den Aufsichtsrat und die Regulierungsbehörde dafür sorgen kann, dass das teilstaatliche Unternehmen, von dem diese Machenschaften ausgehen, sich sozialverträglicher benimmt.

Meine etwas spekulative Antwort: Es gibt Druck, zum Beispiel von der Verbraucherschützerin der SPD, die es mit dem Schutz von Senioren und anderen gegen Digitalisierungszwang und Ausgrenzung ernst zu meinen scheint, deren Parteiobere aber leider an Rückgradlosigkeit gegenüber der FDP leiden und sich nicht für solche Dinge interessieren, Wenn man eine gut klingende gesetzliche Regelung mit versteckten Schlupflöchern erlässt, kann man sehr wirkungsvoll Kritik von Koalitionspartner und Öffentlichkeit den Wind aus den Segeln nehmen und scheinbar guten Willen demonstrieren,

Was tun?

Die wirksamste Maßnahme direkt gegen DHL dürfte es sein, wenn sie Waren auf Rechnung bestellen und sie zurückgehen zu lassen, falls sie in einer App-gesteuerten Packstation hinterlegt werden. Informieren sie den Verkäufer, warum sie die Waren nicht in Empfang nehmen konnten. Dann bekommt DHL von den eigenen Kunden Druck und verliert Geschäft. Wenn Sie über Internet verfügen, oder jemand das für Sie erledigen kann, können Sie einen neuen Zustellversuch beauftragen. Das sollten sie auf jeden Fall tun, auch wenn man sie nicht antreffen kann. Denn es macht DHL Arbeit und Kosten.

Ansonsten konfrontieren Sie gern die grünen und gelben Abgeordneten mit den Machenschaften ihrer verantwortlichen Parteifreunde und stellen sie Stimmentzug in Aussicht. Eventuell hilft es auch, bei der SPD vorstellig zu werden. Fragen Sie gern auch bei den Verbraucher-, Behinderten- und Seniorenverbänden, warum sie in dieser Frage so still sind.


Um festzustellen, ob DHL
 seine Praxis geändert hat, bitte ich betroffene Leser, mir von Ihren Erfahrungen seit dem 19. Juli mit App-gesteuerten Packstationen zu berichten und mir, wenn möglich, eine Kopie von beiden Seiten der zugehörigen Benachrichtigung zuzuschicken.

Mehr:

Es ist Zeit, dass sich die FDP in ADP umbenennt
23. 07. 2024 | Ob Digitalzwang bei der staatlichen Bahn und beim Deutschlandticket oder Sendungen, die beim teilstaatlichen Postversender DHL nur noch mit Smartphone und App abgeholt werden können: regelmäßig steckt die früher freiheitliche Partei FDP dahinter, wenn Menschen genötigt werden, ein Smartphone anzuschaffen und zu nutzen und Möglichkeiten beseitigt werden, wichtige Dinge im Umgang mit Menschen statt Computerprogrammen zu erledigen,

Petition für ein Grundrecht auf analoges Leben gestartet
28. 05. 2024 | Der Verein Digitalcourage hat zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes eine sehr unterstützenswerte Petition gestartet. Diese fordert den Gesetzgeber auf, ein Grundrecht auf Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern. Es soll möglich bleiben, am öffentlichen Leben teilzunehmen, ohne gezwungen zu werden, sich gegenüber den Digitalkonzernen nackt zu machen.

Unternehmen und Events von denen smartphonefreie Menschen ausgeschlossen werden
Konzerte/Festivals: Nick Cave & The Bad Seeds: Troye Sivan in Berlin Metallica in München Twenty One Pilots in Hamburg Dua Lipa in Berlin Wallows in Köln Lollapalooza in Berlin Sport: Red Bull Arena Leipzig Basketball-Heimspiele des FC Bayern München Unis Köln ohne Smartphone kein Zutritt zur Unibibliothek für Erstsemester.

RKI-LEAK: Alle Protokolle des RKI-Krisenstabs sind vollständig entschwärzt online

Ein/e Whistleblower/in des Robert-Koch-Instituts hat mir den vollständigen Datensatz der Protokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023 zugespielt. Die Protokolle sind seit heute online.

Abschlussfoto des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts. Foto aus dem geleakten Zusatzmaterial. Im Vordergrund: Download-Fenster auf der Seite rki-transparenzbericht.de Collage: Aya Velázquez

Wir beenden das Drama um die Schwärzungen der RKI-Protokolle an dieser Stelle. Hier kommt der komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, von 2020 bis 2023, ungeschwärzt, inklusive 10 GB Zusatzmaterial zu den Sitzungen:

https://rki-transparenzbericht.de/

Seit 4 Uhr ist der Leak auf X veröffentlicht: https://x.com/aya_velazquez/status/1815567564694515876

Alle Protokolle des RKI-Krisenstabs stehen ab auf der Webseite rki-transparenzbericht.de zur Verfügung. Screenshot

Ein/e Whistleblower/in, eine ehemalige Mitarbeiter/in des RKI, ist auf mich zugekommen und hat mir den Datensatz zugespielt. Einzelheiten zur Person unterliegen selbstverständlich dem Informantenschutz, aber soviel kann ich sagen: Die Person hat es aus Gewissensgründen getan. Für die Wahrheit, für eine vollumfängliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen – und nicht zuletzt für die Menschen in diesem Land.

Auch wenn das RKI in den letzten vier Jahren eine eher unrühmliche Rolle gespielt hat, indem es vor einer übergriffigen, grundrechtswidrigen Politik eingeknickt ist: Auch im RKI gab es in den letzten vier Jahren Menschen, die auf der Seite der Bürger standen, und mit dem Handeln ihrer Behörde, den widersprüchlichen Empfehlungen an die Politik, und dem Abnicken politischer Willkürentscheidungen nicht einverstanden waren. Der neue RKI-Leak ist daher auch als eine Handreichung, als eine Geste der Versöhnung zu verstehen: Zwischen Bürgern – über behördliche Grenzen, Firewalls und Mauern in den Köpfen hinweg.

Wir sollten uns daran erinnern, dass in vermeintlich gesichtslosen Behörden auch Menschen sitzen: Menschen, die ihren eigenen Kopf haben, die sich, ebenso wie wir, ihre Gedanken machen, und für uns alle eine bessere Zukunft wollen: Frei von Totalitarismus, politischer Bevormundung und der systematischen Verletzung körperlicher Selbstbestimmungsrechte. Dieser Geist – unsere Verbundenheit als Bürger untereinander – ist uncancelbar. Die Mächtigen wissen das. Es ist das, wovor sie am meisten Angst haben. Die Achillesferse des aktuellen politischen Systems sind wir Menschen, denn jeder einzelne von uns hat Macht.

Vorsichtshalber haben wir die Protokolle neben der Seite https://rki-transparenzbericht.de/ auch auf diversen weiteren Hosting-Plattformen hochgeladen. Wenn ein Download-Link überlastet sein sollte – einfach die nächste Alternative ausprobieren:

Proton Drive:
RKI-Protokolle gesamt: https://drive.proton.me/urls/GJS5TZBNHG#BSsfkCHneMad
RKI-Protokolle Einzelsitzungen: https://drive.proton.me/urls/GJS5TZBNHG#BSsfkCHneMad

Strato/ Hidrive:
RKI-Protokolle gesamt: https://my.hidrive.com/lnk/ULbguR4u5
RKI-Protokolle Einzelsitzungen: https://my.hidrive.com/lnk/IXlmMMKtz

Weiterlesen bitte hier:

https://www.velazquez.press/p/rki-leak-alle-protokolle-des-rki

13jährige will Geschlechtsumwandlung: Eltern verlieren Sorgerecht

In der Schweiz teilt ein junges Mädchen seinen Eltern mit, eine männliche „Geschlechtsidentität“ zu haben. Die Eltern suchen psychologische Unterstützung für ihre Tochter, wollen ihr aber keine Pubertätsblocker oder Ähnliches geben. Wenig später greift das Jugendamt ein.

GENF. In der Schweiz haben die Behörden einer Familie ihre minderjährige Tochter weggenommen, weil die Eltern eine Geschlechtsumwandlung bei ihrem Kind ablehnen. Die inzwischen 16jährige lebt seit über einem Jahr getrennt von ihrer Familie in einem Jugendheim, berichtet die Organisation ADF International, die die Eltern juristisch vertritt.

Demnach teilte die Jugendliche ihren Eltern vor drei Jahren „im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit“ mit, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Das Mädchen war damals 13 Jahre alt. Laut dem Bericht hatte es in dieser Phase „viel Zeit allein und online verbracht“.

Die Eltern, „die aus Sicherheitsgründen und für den Schutz ihrer Kinder“ anonym bleiben wollen, hätten daraufhin ein staatliches Krankenhaus aufgesucht. Dort sei in einem halbstündigen Termin diagnostiziert worden, daß die 13jährige an Genderdysphorie leide und Pubertätsblocker einnehmen solle. Die Eltern hätten diese Behandlungsmethode abgelehnt und sich stattdessen um eine psychotherapeutische Behandlung für ihre Tochter gekümmert.

Gericht entzieht das Sorgerecht

Allerdings soll ihre Schule die 13jährige während dieser Zeit bereits als Jungen behandelt und ihr einen neuen Namen sowie männliche Pronomen gegeben haben. ADF zufolge führte die Schule eine „soziale Transition gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern“ durch. Eine „soziale Transition“ sei Teil eines „affirmativen“ Behandlungsansatzes von Geschlechtsdysphorie. In den meisten Fällen handle es sich um die Vorstufe zu physischen und irreversiblen Schritten wie der Einnahme von Pubertätsblockern und Hormonen oder operativen Eingriffen.

Die Eltern hätten der Schule daraufhin wissenschaftliche Studien geschickt und sie auf mehrere Gesetze in verschiedenen Ländern hingewiesen, die den affirmativen Ansatz bei der Behandlung von Geschlechtsdysphorie in Frage stellen. Als Reaktion soll die Schule das Jugendamt und die staatlich finanzierte LGBT-Organisation „Le Refuge“ eingeschaltet haben. „Le Refuge“ habe die Eltern dann bei einem Termin in der Schule des Mißbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung der Transition ihrer Tochter vorzogen. Das Jugendamt soll den Eltern später mitgeteilt haben, sie sollten „einfach akzeptieren, daß sie einen Sohn haben“.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

In der Folge habe ein Familiengericht den Eltern teilweise das Sorge- und Aufenthaltsbestimmung entzogen. Im April 2023 sei das Kind in ein staatliches Jugendheim gebracht worden, wo es die psychotherapeutische Behandlung beendet und „unter dem Einfluß von ‘Le Refuge’ und dem Jugendamt weitere Schritte in Richtung einer Geschlechtsumwandlung“ begonnen habe. Das Jugendamt und die LGBT-Organisation hätten dem Mädchen zuvor eingeredet, sein Psychotherapeut sei „transphob“.

Jugendamt entscheidet über Behandlung des Mädchens

Darüber hinaus habe ein Gericht den Eltern die Entscheidung über die behandelnden Ärzte entzogen und an das Jugendamt übertragen. In einem weiteren Urteil seien die Eltern zudem zur Herausgabe der Personaldokumente des Mädchens gezwungen worden, damit es rechtlichen seinen Geschlechtseintrag ändern könne. Der rechtliche Geschlechtswechsel sei ebenfalls Teil des affirmativen Ansatzes und ein weiterer Schritt in Richtung physische Geschlechtsumwandlung.

Laut ADF versuchen die Eltern aktuell, das volle Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter zurückzubekommen und die genannten Entscheidungen rückgängig zu machen. Der zuständige Anwalt für den Fall, Felix Böllmann, wird in dem Bericht mit folgenden Worten zitiert: „Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen einen würdevollen Umgang und einfühlsame psychologische Betreuung – darum haben sich die Eltern mit viel Liebe und Aufwand gekümmert.“

Die Eltern würden den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters erleben. „Ihr Kind wurde ihnen weggenommen, nur weil sie versucht haben, es zu schützen.“ Die Folgen seien nicht nur für die Familie, sondern für die ganze Gesellschaft verheerend. „Niemand kann von sich behaupten, frei zu sein, wenn Eltern ihre Tochter verlieren können, nur weil sie die biologische Realität bejahen“, machte der Jurist deutlich. (dh)

+++ Von der Leyen wiedergewählt dank der Gunst der Grünen – ein Weiter-so in Unfreiheit +++

Ich würde sagen, auch dank der Gunst der „Eliten“!! Und so können sie immer weiter ihr Unwesen treiben!!!!

Neue EU-Chefin: Ursula von der Leyen erhielt 401 Stimmen in einer geheimen Abstimmung, weit über den für eine Wiederwahl benötigten 360 Stimmen. Es gab 284 Abgeordnete stimmten nicht für sie. Dazu gab es 15 Enthaltungen und 7 ungültige Stimmen.

Ursula von der Leyen rettet sich erneut ins Amt der EU-Kommissionspräsidentin. Die Technokratin darf damit fünf weitere Jahre regieren. Bereits Monate vor der Europawahl im vergangenen Juni wurden die kritischen Stimmen gegen sie immer lauter – insbesondere aus den eigenen Reihen. Jetzt konnte die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin mit 401 Stimmen eine Mehrheit schaffen und damit ihre Macht sichern. Offene Zustimmung für von der Leyen gab es seitens der EVP, den Liberalen von Renew und den europäischen Sozialdemokraten – diese bilden im Europäischen Parlament die Mehrheit mit 454 Stimmen.

Zusätzlich hatten sich bereits vor der Wahl die europäischen Grünen für von der Leyen ausgesprochen – und diese ebenfalls zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt. Ausgehend von diesem Rückhalt hätte die neue EU-Chefin mit über 500 Stimmen rechnen müssen – doch dazu ist es nicht gekommen. Vermutlich dürften über 100 Abgeordnete gegen sie gestimmt haben, aus ihren eigenen Reihen und den unterstützenden Fraktionen. Nur die Grünen haben ihr am Ende die Wiederwahl beschert. Von der Leyen sagte nach der Wahl, dass sie „sehr dankbar ist, dass die Grünen mich unterstützt haben.“ Wie wird ihre Politik in Zukunft aussehen?

Erste Zugeständnisse hat Ursula von der Leyen bereits gemacht – auf Druck von den Liberalen und seitens der EVP: Das Verbrenner-Verbot ab 2035 soll nochmals bearbeitet werden. Autos, die mit sogenannte E-Fuels oder synthetische Kraftstoffen fahren, sollen damit auch nach 2035 noch neu zugelassen werden können. Auch sollen für kleinere Unternehmen „weniger Berichtspflichten, weniger Bürokratie“ gelten, heißt es aus Berichten.

Doch das sind nur kleinere Änderungen, das ideologische Gerüst des Green Deals und des Beschneidens von Bürgerrechten bleibt bestehen. Schlussendlich kommt es darauf an, wer am meisten Einfluss auf Ursula von der Leyen ausüben kann – die Pläne für erste Amtshandlungen offenbaren die grüne Agenda der vergangen Jahre.

Ein Deal für „saubere Industrie“ – weiter geht der Klimawahn

„Wir werden auf Kurs bleiben beim EU Green Deal und den Zielen, die wir uns für 2030 und 2050 gesetzt haben“, schreibt die Europäische Kommission in einem Beitrag. In den ersten 100 Tagen soll ein sogenannter Clean Industrial Deal präsentiert werden. Man wolle pragmatisch, technologieneutral und innovationsfreudig vorangehen – Klimaschutz und eine florierende Wirtschaft müssten Hand in Hand gehen. Welche Folgen dieser Weg schon hat, ist bereits im deutschen verarbeitenden Gewerbe zu beobachten: Ein massiver Stellenabbau und Insolvenzraten (Apollo News berichtete) auf Rekordniveau, wegen zu hoher Energiepreise und Kosten.

Die Europäische Kommission will jetzt der Wirtschaft wieder Aufschwung verpassen – mit massiven Subventionen und EU-Fördergeldern. Über ein sogenanntes Sovereignty Portal sollen Unternehmer und Projektierer leichter an liquide Mittel kommen, wenn diese vorher von der Europäischen Union abgesegnet wurden.

Weiterhin will von der Leyen jetzt eine Zielquote im europäischen Klimagesetz verankern, 90 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040. Diese politischen Projekte sollen durch einen sogenannten European Competitiveness Fund finanziert werden – ein „Wettbewerbsfonds“, um in künstliche Intelligenz, eine „saubere Industrie“ und Biotechnologie zu investieren, so von der Leyen. Es wird ein „Souveränitätsportal“ eingerichtet, welches Informationen über EU-Fördermittel konsolidieren soll. Private Investoren können über dieses Portal an Subventionen gelangen. Von der EU-Kommission heißt es in einem Statement: „Projekte, die mit dem ‚Souveränitätssiegel‘ ausgezeichnet werden, werden leichteren Zugang zu Finanzierung haben und auf diesem neuen Portal präsentiert.“

„Demokratieschild“ um „Desinformation“ zu bekämpfen

Wie Apollo News bereits berichtete, sprach von der Leyen in einem Bericht von Politico von „Schwärmen negativer Desinformation“, die in den vergangenen Wochen über Europa hineingebrochen wären. „Wollen wir ein starkes Europa, das für unsere Werte und unsere Demokratie kämpft? Oder lassen wir auf der anderen Seite zu, dass unsere Demokratien von Proxies und Marionetten von Autoritären gekapert werden?“, fragte die EU-Chefin laut Medienbericht.

Man wolle ein European Democracy Shield erschaffen – ein „Demokratieschild“, um Europa vor ausländischen Einmischungen und „Desinformation“ zu schützen. Das sei oberste Priorität. Eine Behörde soll aufgebaut werden, um vermeintliche Desinformationskampagnen aufzuspüren – auch Geheimdienste sollen eingeschaltet werden. Dazu soll auch der Digital Services Act (DSA) genutzt werden – ein Gesetz, welches Plattformen dazu verpflichten soll, gegen „illegale Inhalte“ und „Desinformation“ vorzugehen.

Merz zitiert FAZ: Die Turbo-Einbürgerung macht Altdeutsche zu Bürgern zweiter Klasse

Der CDU-Chef schauspielert Vaterlandsliebe© Quelle: Bundestag Live

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner kassierte heute einen Ordnungsruf, weil er CDU-Chef Friedrich Merz einen „Vaterlandsverräter“ nannte.

Jetzt kann man über den Oppositionsführer im Deutschen Bundestag Verschiedenes denken. Was man nicht in Abrede stellen kann ist, dass Merz heute besonders kritisch mit der Bundesregierung umging, wohingegen die Rede des AfD-Parteichefs Chrupalla demgegenüber geradezu versöhnlich klang.

Der Wahlkampf ist in vollem Gange. Jedem ist seit Jahren bekannt, was den Deutschen gewaltig stinkt. Bemerkenswert ist, dass sich solche heute regierungsnahen Blätter wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ebenfalls in den merzschen Wahlkampfmodus begeben haben, ohne selbst Kandidaten aufgestellt zu haben. Die Blätter haben sich wie selbstverständlich mit der Politik synchronisiert – man bleibt zwar grün, aber 2025 zur Bundestagswahl soll es eben eine schwarz-grüne Koalition sein.

Die Medien servieren und Merz nimmt den Ball dankbar auf, indem er sich bei seiner Rede im Bundestag auf die Zeitung beruft, sich regelrecht abstützt. Konkret ging es dabei um einen Meinungsartikel von Reinhard Müller, der ist bei der FAZ „verantwortlicher Redakteur für Zeitgeschehen“.

Besagter Artikel trägt die Überschrift: „Wie die Ampel Deutschland spaltet und schwächt“. Im Kern geht es darin um die These, dass die Bundesregierung mit der heute offiziell beginnenden beschleunigten Einbürgerung das Land „spaltet und schwächt“.

Und Merz spart nicht an Empörung, wenn er die FAZ umfangreich zitiert. Müller hatte geschrieben, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sei seit Langem geplant und trete nun in Kraft.

„Sie soll der Integration dienen – und wird wie kaum ein anderes Projekt der Ampel das Land spalten, Identität und Zusammenhalt schwächen und die Sicherheit gefährden.“

Merz zitiert die FAZ dort, wo sie schreibt, die Beschleunigung der Einbürgerung in einer Zeit immer noch weitgehend ungehemmter Einwanderung und die großzügige Zulassung mehrerer Staatsangehörigkeiten erhöhe eine fragwürdige Anziehungskraft Deutschlands weiter und zerstöre das soziale Gefüge.

„Mehr noch“, so Autor Müller, „die schon länger hier ansässigen Deutschen, jene in letzter Zeit nicht Eingewanderten, werden zu Bürgern zweiter Klasse. Anders als die neuen Deutschen haben sie kein Herkunftsland als potentielles Refugium oder als Ersatzschutzmacht, so fernliegend diese Möglichkeit heute bisweilen erscheinen mag. Eigentlich ein Fall für das große neue Berufsbild der Antidiskriminierungsbeauftragten.“

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

unterstützen und Geld schenken


Für viel weniger wurden Kollegen von Müller bei den Neuen Medien jahrelang als Nazis beschimpft, ebenso wie AfD-Politiker. Die FAZ spart an nichts. Das neue Einbürgerungsgesetz spalte das Land, schwäche Identität und Zusammenhalt, gefährde die Sicherheit und zerstöre das soziale Gefüge.

Gleichzeitig mache das beschleunigte Einbürgerungsgesetz die Deutschen zu Bürgern zweiter Klasse im eigenen Land. Und erschwerend haben diese abgehängten Deutschen auch keine Hilfe aus einem Herkunftsland zu erwarten, weil sie nur eine Staatsbürgerschaft besitzen.

Die FAZ hat Merz hier passend zur Erwiderung auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers die entsprechenden Zeilen angereicht. Für Merz ist das maximal komfortabel, denn so kann ihm niemand nachsagen – seine größte Angst – der CDU-Chef bediene hier die Rhetorik der AfD und der neuen Medien.

Aber das alles sind Nebelkerzen. Wenig davon ist wirklich glaubwürdig. Das weiß man deshalb mit Gewissheit, weil die CDU unter Kanzlerin Merkel 16 Jahre lang bis 2021 regiert hat und so maßgeblich alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Ampel das heute von der FAZ und Merz beklagte Zerstörungswerk fortführen und noch beschleunigen kann.

Der ehemalige BlackRock-Lobbyist Merz steht seit seinem Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag im Herbst 2021 vor einem unlösbaren Dilemma: Die Ampel führt die Politik der CDU-Kanzlerin fort, Merz weigert sich standhaft, die Merkel-Politik zu kritisieren, während sein Generalsekretär Carsten Linnemann Anfang des Jahres Richtung Uckermark bettelte, Merkel möge doch bitte, bitte den Wahlkampf der CDU unterstützen.

Friedrich Merz hat noch exakt zwei Möglichkeiten: Entweder baut er weiter auf die Vergesslichkeit der Deutschen und droht ihnen gleichzeitig frei Schnauze Nazikeule. Oder er distanziert sich in Sachen Zuwanderung endlich von der Arbeit der Bundesregierung unter Angela Merkel.

Heute war es dann ironischerweise der Grüne Anton Hofreiter, der sich mit hochrotem Kopf an den CDU-Chef wandte und diesen wütend an die Merkeljahre erinnerte:

„Man könnt‘ sich irgendwann mal entschuldigen, für 16 Jahre Fehler!“

Nein, keine Sorge, Anton Hofreiter ist nicht mit wehenden Fahnen zur AfD übergelaufen. Er meinte auch nicht die planmäßige illegale Massenzuwanderung von Millionen. Hofreiter echauffierte  sich über die Russlandpolitik der Union und ihrer Kanzlerin.

https://www.alexander-wallasch.de/politik/merz-zitiert-faz-die-turbo-einbuergerung-macht-altdeutsche-zu-buergern-zweiter-klasse

Baerbocks Asyl-Skandal: Jetzt ermitteln Staatsanwälte

Das Außenministerium holt trotz Protesten von Botschaften tausende Migranten mit falschen Papieren nach Deutschland. Welche Rolle spielt Baerbock? Jetzt ermitteln gleich zwei Staatsanwaltschaften.

BERLIN. Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus haben Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes aufgenommen. Das berichtet der Focus. Sie sollen mehreren Tausend Afghanen, Syrern, Türken und anderen Migranten geholfen haben, mit falschen Ausweisen in Deutschland Asyl zu beantragen.

Die Beamten im Ministerium von Annalena Baerbock (Grüne) haben demnach Mitarbeiter in Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen, Visumsanträge für die Einreise nach Deutschland trotz unvollständiger oder offensichtlich gefälschter Papiere zu genehmigen. So sei in den vergangenen fünf Jahren eine riesige Zahl von Migranten eingewandert, die dann hier Asyl beantragten.

Doch die mutmaßliche Förderung illegaler Einreisen beschränkte sich nicht auf Afghanistan, Syrien und die Türkei: Auch Pakistaner und Bürger verschiedener afrikanischer Staaten erhielten durch die Anweisungen von Baerbocks Mitarbeitern offenbar mit manipulierten Dokumenten Einreisegenehmigungen.

Baerbock treibende politische Kraft

Gegen Baerbock selbst wird bisher nicht ermittelt. Sie gilt jedoch als die politisch treibende Kraft, möglichst viele Afghanen nach Deutschland zu holen. Seit Beginn ihrer Amtszeit setzt sie sich für eine großzügige Aufnahme ein. Auch direkt nach dem Terroranschlag und Polizistenmord von Mannheim durch einen Afghanen bekräftigte sie, weitere 10.000 Landsleute des Täters nach Deutschland zu importieren.

Sie hat dafür eigens ein sogenanntes „Bundesaufnahmeprogramm“ gestartet. Dabei gab es immer wieder massive Zweifel an der Sicherheitsüberprüfung der Antragsteller. Zwischendurch mußte es deswegen kurzzeitig ausgesetzt werden, läuft nun aber ungebremst weiter. Afghanen stellen unter Migranten in Deutschland die größte Gruppe bei schweren Straftaten.

Verdacht der Rechtsbeugung

Bereits im April 2023 hatte der Cicero ausführlich über den Fall Mohammad G. berichtet und ein Schlaglicht auf die skandalösen Zustände geworfen. Obwohl sich der Paß des Afghanen als gefälscht herausstellte, drängte das Auswärtige Amt die Botschaft in Pakistan dazu, dem Mann ein Visum für die Einreise nach Deutschland auszustellen. Proteste des Botschafters in Islamabad wurden zurückgewiesen. Stattdessen folgte die Anweisung, G. nach Deutschland zu lassen.

Aufgrund von Strafanzeigen leitete die Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen mindestens einen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ein. Ob es sich dabei um eines der Verfahren handelt, die nun öffentlich geworden sind, ist unklar.

Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte gegenüber dem Focus die Ermittlungen. Wann diese abgeschlossen sein werden, sei „noch nicht absehbar“. Das Auswärtige Amt oder gar Ministerin Baerbock lehnen bisher jede Stellungnahme ab. (fh)

Corona-Impfung hatte tödliche Nebenwirkung! Hersteller bestätigt dies erstmals vor Gericht! Vipflash

Vor einem Gerich im englischen Cambridge hat der Pharmakonzern AstraZeneca erstmals vor Gericht eingeräumt, dass sein COVID-19-Impfstoff eine tödliche Nebenwirkung in Form von Blutgerinnungsstörungen haben kann. Laut Daily Mail steht eine Reaktion auf das Vakzin im Mittelpunkt einer millionenschweren Sammelklage von Dutzenden Familien, die behaupten, durch den „defekten“ Impfstoff des Pharmariesen „verstümmelt“ oder „getötet“ worden zu sein. Hier alle Hintergründe:

Gruppe von Patienten verklagen AstraZeneca wegen Nebenwirkung des Covid-Impfstoffs

Die Anwälte der Kläger gehen davon aus, dass in einigen Fällen Entschädigungen von bis zu 20 Millionen Pfund (ca. 23,4 Millionen Euro) gefordert werden könnten. AstraZeneca hat in einem Dokument, das im Februar dem High Court of Justice – dem Obergericht von England und Wales (EWHC) – vorgelegt wurde, jedoch eingeräumt, dass sein Impfstoff „in sehr seltenen Fällen TTS verursachen kann“, was für das Thrombose-mit-Thrombopenie-Syndrom steht. Diese Erkrankung umfasst Blutgerinnsel und eine niedrige Thrombozytenzahl, die für die Blutgerinnung verantwortlich sind. Die Komplikation, die als mögliche Nebenwirkung der AstraZeneca-Impfung aufgeführt wird, wird als Vakzin-induzierte immunthrombotische Thrombozytopenie (VITT) bezeichnet.