HALAL
Gemäß islamischen Ritus darf ein Muslim nur Lebensmittel zu sich nehmen die einerseits "rituell rein" (tahir) sind und zudem ihre Verwendung zur Nahrungsaufnahme grundsätzlich zulässig ist. Beide Aspekt zusammen machen das Nahrungsmittel für den Muslim erlaubt (halal). Die Nahrungsaufnahme von "rituell Unreinem" wie auch Reinem aber dennoch Unzulässigem ist grundsätzlich verboten im Islam. Als von sich aus "rituell unrein" gelten die "Ursächlichen Unreinheiten" wie u.a. Urin, Kot, Samen von Warmblütern, Kadaver (dazu zählt auch ein nicht islamisch geschlachtetes Tier), Blut, Hund, Schwein und alkoholische Getränke.
Neben den "Ursächlichen Unreinheiten" kann ein Gegenstand, der von sich aus eigentlich "rein" ist, auch "verunreinigt" werden, wenn er in einer bestimmten Art mit "Unreinem" in Berührung kommt. Ein "verunreinigter" Gegenstand kann allerdings u.U. auch wieder gereinigt werden. Ein Gegenstand kann aber u.U. "rituell rein" sein und ihre Nahrungsaufnahme dennoch unzulässig, z.B. Drogen. Die Frage nach "Halal" umfasst aber nicht nur die Lebensmittel selbst sondern viele weitere Bereiche im Alltag des Muslim.

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