© DGB/Colourbox.de

FAQ Studierende

FAQ (153)

Ja, auch dann wenn du selbst nicht anspruchsberechtigt bist: Die Kinder von Studierenden sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Weil das BAföG keine Leistungen für Kinder von Studierenden vorsieht, kann für bedürftige Kinder Bürgergeld beantragt werden. Und zwar den altersabhängigen Regelbedarf. Eine Übersicht über die aktuellen Regelleistungen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und unter buerger-geld.org.

Allerdings sind Unterhaltsansprüche, Wohngeld und Kinderzuschlag vorrangig. Und der Anspruch auf Bürgergeld greift entsprechend nur im Ausnahmefall.

Das BAföG deckt nur den grundsätzlichen Lebensunterhalt einschließlich der Wohnkosten der Studierenden ab. Besondere Lebenslagen werden nicht berücksichtigt. Das Bürgergeld-Gesetz sieht in § 27 Abs. 2 i.  V.  m. § 21 auch Mehrbedarfe vor, die in besonderen Lebenslagen auf Antrag gewährt werden:

  • Schwangeren,
  • Alleinerziehenden,
  • Behinderten,
  • Kranken, die auf besondere Ernährung angewiesen sind.

Diese Leistungen für Mehrbedarfe nach dem Bürgergeld-Gesetz können neben dem BAföG beantragt werden.

Weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub können dir für Weiterbildung und für gewerkschaftliche, parteipolitische oder gesellschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. Regelungen hierzu können unter anderem im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag stehen. Viele dieser Sonderurlaubsansprüche sind allerdings in den letzten Jahren zunehmend gestrichen worden und mittlerweile recht selten.

Ein gesetzlicher Anspruch auf bis zu zehn Tage unbezahlten Urlaub besteht im Falle einer unerwartet auftretenden Pflegebedürftigkeit einer*s nahen Angehörigen. Die Zeit soll für die häusliche  Pflege genutzt werden – und für die Organisation einer Unterbringung in geeigneten Pflegeeinrichtungen.

Der Begriff "Bildungsurlaub" benennt das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für bestimmte anerkannte Bildungsmaßnahmen unabhängig von dem übrigen Urlaub, der dir darüber hinaus weiterhin zusteht. Wer nur Teilzeit arbeitet, hat einen entsprechenden Teilzeitanspruch.

Ein Bildungsurlaub kann ein Sprachaustausch nach Spanien sein, ein Computerkurs oder auch ein gewerkschaftliches Bildungsseminar. Da Bildung bei uns Ländersache ist, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In einigen Bundesländern gibt es leider überhaupt keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaube. Das muss aber nicht heißen, dass du nicht trotzdem Anspruch darauf hast, denn möglicherweise gilt für dich ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die dir einen Bildungsurlaub erlauben. Hier findet ihr eine Übersicht der einzelnen Länderregelungen.

An einem gesetzlichen Feiertag musst du in den meisten Berufen nicht arbeiten, hast aber trotzdem Anspruch auf Lohnzahlungen. Die gibt es natürlich nur, wenn du üblicherweise an dem Wochentag arbeitest, auf den der Feiertag fällt. Dabei muss der Feiertag alleinige Ursache für den Arbeits- und damit Lohnausfall sein.

Wer mit flexiblen Arbeitstagen in Teilzeit oder auf Abruf arbeitet, kann im Einzelfall leer ausgehen, wenn der Grund für den Arbeitsausfall nicht in einem gesetzlichen Feiertag begründet ist. Dein*e Arbeitgeber*in darf dich aber nicht gezielt so einsetzen, dass Feiertage immer umgangen werden.

Wer die ganze Woche arbeitet und – zum Beispiel in der Krankenpflege oder der Gastronomie an einem Feiertag arbeiten muss, hat gesetzlichen Anspruch auf Freizeitausgleich. Das heißt, innerhalb von zwei Wochen muss man an einem normalen Werktag nicht arbeiten, wird aber trotzdem bezahlt – ggf. mit Feiertagszuschlägen (Durch den Ausgleichstag musst du also effektiv einen Tag weniger arbeiten, wirst aber voll bezahlt).

Wer Vollzeit in wechselnden Schichten arbeitet und an einem Feiertag keine Schicht hat, bekommt den Feiertag auch nicht bezahlt.

Wer nur fünf Tage pro Woche oder weniger in einem Betrieb arbeitet, in dem auch feiertags gearbeitet wird, hat nach aktueller Rechtsprechung kein Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleichstag für die Feiertagsarbeit.

Zur Regelung bei Sonntagsarbeit steht mehr in den FAQ unter dem Thema "Arbeitszeit".

Du hast Probleme oder Fragen zu deinem Job? Wir sind für dich da und helfen dir. Wir sagen dir konkret, was geht. Schnell, unbürokratisch, anonym und kostenlos. Nutze die Beratungsangebote vor Ort oder unsere Onlineberatung auf dieser Website. Sie richtet sich an Studierende, die nebenbei jobben oder ein Praktikum machen.
 
Nutze die Stichwortsuche um zu sehen, ob deine Frage bereits hier auf der Website klar beantwortet ist und schreibe uns ansonsten deine Frage einfach in das Formular am Ende der Seite. Unser Berater*innenteam wird deinen Beitrag so schnell wie möglich beantworten. Du findest die Antworten immer unter deinem Beitrag. Beachte, dass deine Frage erst nach der Beantwortung durch unser Berater*innenteam öffentlich sichtbar wird.

Für alle Felder gilt: Füll diese bitte korrekt aus, so dass wir maßgeschneidert antworten und gegebenenfalls rückfragen können. Die Nutzung ist kostenlos, eine Mitgliedschaft im DGB ist nicht zwingend. Die Antworten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und sind für alle einsehbar. Eine Antwort hier kann eine persönliche individuelle Beratung natürlich nicht ersetzen.

Da das Arbeitszeugnis ein offizielles Dokument ist, kommt es neben dem Inhalt auch auf die Form an. Ein formal ungenügendes Arbeitszeugnis wird oft als Geringschätzung der ausscheidenden Arbeitnehmer*innen gewertet. Gleiches gilt, wenn der Grundsatz der wohlwollenden Formulierung nicht beachtet wird. Wichtig ist hierbei, dass das Arbeitszeugnis optisch ansprechend und ohne orthografische oder grammatikalische Fehler auf Firmenpapier ausgestellt wird. Selbstverständlich ist, dass alle Angaben zur Person, sowie zu Art und Dauer der Tätigkeit richtig sind. Es muss von einem Vorgesetzten ausgestellt und unterschrieben sein.

Hier findest du eine Übersicht der gewerkschaftlichen Strukturen im Bereich Hochschule. Dazu gehören:

  • gewerkschaftliche Hochschulgruppen (GHGs),
  • studentische Beratungsbüros (HiBs und COs) rund ums Arbeits- und Sozialrecht und alle Fragen rund ums Studium,
  • weitere gewerkschaftliche Strukturen (wie Kooperationsstellen "Wissenschaft und Arbeitswelt" oder Tarifinitiativen).

Unsere Beratungseinrichtungen heißen Campus Office (CO) oder Hochschulinformationsbüros (HiB). Wenn es in deiner Stadt kein Beratungsbüro gibt, kannst du unsere Onlineberatung nutzen. Du findest unsere Büros auf der Karte auf dieser Seite.

Wenn ihr Fragen zum Arbeitsschutz habt, wendet euch an euren Personal- oder Betriebsrat, eure Gewerkschaft, das Gewerbeaufsichtsamt oder uns. Auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin findet ihr eine umfangreiche Sammlung von Arbeitsschutzrichtlinien und Tipps, wie die Arbeitsbedingungen angenehmer gestaltet werden können. Zum Beispiel zur Qualität von Computerbildschirmen oder zum idealen Klima am Arbeitsplatz.

Unsere Standorte