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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Anbieter (IT-Schober GmbH, Wimpassing 17, 94374 Schwarzach) und dem Kunden, sofern dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.


1.2. Der Anbieter richtet seine Angebote ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.


1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich und in Textform zugestimmt.


1.4. Die Leistungen des Anbieters umfassen den Verkauf von Templates, Standardsoftware, Hardware (z. B. Bildschirme), die Erstellung von Individualsoftware sowie IT-Dienstleistungen (z. B. Wartung, Support, Beratung, Systemintegration).

  1. Vertragsgegenstand


2.1. Gegenstand des Vertrages sind je nach Vereinbarung der Verkauf und die Lieferung von Templates, Standardsoftware, SaaS-Produkte, Hardware sowie die Entwicklung von Individualsoftware und die Erbringung von IT-Dienstleistungen.


2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag zwischen Anbieter und Kunde.


2.3. Bei Individualsoftware oder IT-Dienstleistungen können ergänzende Vereinbarungen getroffen werden (z. B. Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Service-Level-Agreements).

  1. Vertragsschluss


3.1. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt durch Angebot und Annahme zustande. Verträge können schriftlich, in Textform oder mündlich geschlossen werden.


3.2. Als Angebot des Anbieters gilt:

  • Produktdarstellungen auf der Website (it-schober.com) zu den dort angegebenen Bedingungen
  • individuell an den Kunden übermittelte Angebote in Textform


3.3. Als Annahme des Angebots durch den Kunden gilt:

  • das Absenden der Bestellung über die jeweilige Schaltfläche (z. B. „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kaufen“)
  • die Annahmeerklärung in Textform oder durch die Unterzeichnung eines Angebots per digitaler Unterschrift z.B. DocuSign

3.4. Ein Vertragsschluss ist auch mündlich über Telekommunikationsmittel wie insbesondere Telefon, Videokonferenzsysteme (z. B. Microsoft Teams, Zoom) oder vergleichbare digitale Kommunikationsplattformen möglich. Ein solcher Vertrag ist rechtsverbindlich, sofern Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbestandteile (insbesondere Leistung, Preis, Vertragsdauer) besteht. Der Anbieter behält sich vor, mündlich geschlossene Verträge nachträglich in Textform zu bestätigen. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses ist hiervon jedoch nicht abhängig.


3.5. Anfragen des Kunden zur Angebotserstellung sind unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden daraufhin ein verbindliches Angebot in Textform, das der Kunde innerhalb von 14 Tagen (sofern nicht anders im Angebot angegeben) annehmen kann. Erfolgt keine Annahme in der angegeben Frist verliert das Angebot seine Gültigkeit, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.

3.6. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit vom Kunden einen Nachweis über den Unternehmerstatus (z. B. durch USt-ID oder Handelsregisterauszug) zu verlangen.

  1. Lieferung, Leistungserbringung und Versand


4.1. Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden vor Abschluss der Bestellung separat ausgewiesen (Inland: 6,90 €, Ausland: auf Anfrage). Für digitale Inhalte fallen keine Versandkosten an.


4.2. Lieferzeit bei Warenversand: Inland 3–5 Werktage, Ausland 5–7 Werktage ab Zahlungseingang, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.


4.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.


4.4. Digitale Inhalte werden dem Kunden je nach Auswahl per E-Mail, per Link oder im Kundenkonto zur Verfügung gestellt, innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang.


4.5. Für IT-Dienstleistungen und Individualsoftware gelten ausschließlich individuell vereinbarte Fristen. Diese gelten nur bei rechtzeitiger und vollumfänglicher Mitwirkung des Kunden.


4.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Bei kombinierten Bestellungen richtet sich die Lieferzeit nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit.

4.7. Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts seinerseits nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durch seinen Großhändler oder Vorlieferanten beliefert wird und diese Nichtbelieferung nicht vom Anbieter zu vertreten ist. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und eine bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge der Nichtverfügbarkeit oder Lieferverzögerung aufgrund der Nichtbelieferung durch einen Großhändler oder Vorlieferanten entstehen, sofern den Anbieter daran kein Verschulden trifft. Die Haftung des Anbieters wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

  1. Preise, Zahlung und Factoring


5.1. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2. Akzeptierte Zahlungsarten bei Kaufverträgen, welche direkt über die Website erfolgen:

  • Vorkasse (Überweisung)
  • Über PayPal Checkout:

- Zahlung per PayPal

- Zahlung per PayPal Express

- Zahlung per Kreditkarte

- Zahlung per SEPA-Lastschrift

- Zahlung per Rechnung

- Zahlung per Sofort/Sofortüberweisung (über Klarna)

- Zahlung per giropay

  • Über Mollie:

- Zahlung per Sofort/Sofortüberweisung (über Klarna)

- Zahlung per SEPA-Lastschrift (über Klarna)

- Zahlung per Kreditkarte (über Klarna)

- Zahlung per Rechnung (über Klarna)

- Zahlung per Ratenkauf (über Klarna)

- Zahlung per Kreditkarte

- Zahlung per giropay

- Zahlung per PayPal

- Zahlung per Apple Pay

- Zahlung per SEPA-Überweisung

Die konkret verfügbaren Zahlungsarten können im Einzelfall vom Zahlungsdienstleister abhängig sein.


5.3. Akzeptierte Zahlungsarten bei allen übrigen Vertragsverhältnissen, insbesondere bei individuell vereinbarten Leistungen:

  • Vorkasse (Überweisung)
  • Rechnung


5.4. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen des Anbieters unverzüglich nach Zugang zu prüfen. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigter Beanstandung bleiben unberührt.


5.6. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben verlangen.


5.7. Der Anbieter behält sich vor, bei Individualprojekten oder wiederkehrenden Leistungen Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.


5.8. Tritt der Anbieter in Vorleistung, kann eine Bonitätsprüfung durch die SCHUFA Holding AG erfolgen. Bei negativer Bonitätsauskunft kann der Anbieter bestimmte Zahlungsarten ablehnen.


5.9. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter zur Absicherung seiner Forderungen Factoring-Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Forderungen aus dem Vertragsverhältnis können daher an einen Factor (Forderungskäufer) abgetreten werden. Der Kunde verpflichtet sich, Zahlungen ausschließlich an den Factor oder den Anbieter zu leisten, sofern der Anbieter den Factor als Zahlungsempfänger benennt.

  1. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht


6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung uneingeschränkt Eigentum des Anbieters.


6.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht weiterverkaufen; sollte er gegen die vorgenannte Bedingung verstoßen tritt er bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen an den Anbieter ab.


6.3. Eine Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware ist dem Kunde untersagt. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen vermischt oder verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit Sachen des Kunden so verbunden, dass diese als ein einheitliches Objekt angesehen werden müssen, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilig Miteigentum überträgt. Das durch die Verbindung entstehende Eigentum gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Vereinbarung. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich.


6.4. Der Anbieter ist nur verpflichtet, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten des Anbieters die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

  1. Nutzungsrechte und Aktualisierungspflicht


7.1. Der Kunde erhält an Standardsoftware und Templates ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht gemäß den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des Anbieters.


7.2. An individuell entwickelter Software erhält der Kunde lediglich das nicht ausschließliche, auf die im Vertrag genannten Zwecke beschränkte Nutzungsrecht. Alle Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben ausschließlich beim Anbieter, es sei denn, ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.


7.3. Jegliche Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Verwertung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.


7.4. Der Quellcode verbleibt im alleinigen Eigentum des Anbieters und wird dem Kunden nicht überlassen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


7.5. Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, besteht keine Verpflichtung des Anbieters zur Aktualisierung, Weiterentwicklung oder Pflege der bereitgestellten digitalen Inhalte. Insbesondere besteht keine Pflicht, dem Kunden nach Vertragsschluss funktionale Erweiterungen, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates oder Kompatibilitätsanpassungen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Templates und einmalig bereitgestellte Softwareprodukte ohne laufenden Wartungsvertrag.

 

  1. IT-Dienstleistungen: Supportzeiten, Wartung, Beratung und Kündigung

8.1. IT-Dienstleistungen werden nach Aufwand (Stundensatz oder Tagessatz) oder gemäß separater Vereinbarung (z. B. Pauschale, Wartungsvertrag) abgerechnet.

8.2. Die Stundensätze können dem Kunden telefonisch, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden und gelten in der jeweils genannten Höhe als vereinbart. Soweit keine abweichende Vereinbarung (Text- oder Schriftform) getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Stundensätze des Anbieters zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine aktuelle Übersicht kann vom Kunden jederzeit beim Anbieter angefordert werden. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.


8.3. Supportleistungen werden regulär von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr per E-Mail oder telefonisch erbracht. Von den genannten Zeiten ausgenommen sind Betriebsferien, Feiertage sowie sonstige Schließtage, die vom Anbieter auf der Website, per E-Mail oder über eine telefonische Ansage rechtzeitig mitgeteilt werden. Insgesamt als „Supportzeiten“.

8.4. Anfragen, die zu den Supportzeiten beim Anbieter eingehen, werden nach Maßgabe der personellen Verfügbarkeit bearbeitet. Sofern keine unmittelbare Dringlichkeit besteht oder keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, behält sich der Anbieter vor, die Bearbeitung oder Rückmeldung auf den nächsten Werktag zu verschieben. Ein Anspruch auf Bearbeitung oder Rückruf am selben Tag besteht nicht.

8.5. Leistungen außerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Supportzeiten stellen Notfallleistungen dar. Diese werden nur auf ausdrückliche Anforderung und im Ermessen des Anbieters erbracht. Für solche Notfallleistungen gelten abweichende Stunden- oder Tagessätze, die dem Kunden vorab kommuniziert werden. Ein Anspruch des Kunden auf die Erbringung von Notfallleistungen außerhalb der regulären Supportzeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Schrift- oder Textform vereinbart wurde.

8.6. Supportleistungen können telefonisch, per Fernzugriff oder vor Ort erbracht werden.


8.7. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten Erfolg, sondern eine dienstvertragliche Leistung nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens.

8.8. Das geschlossene Dauerschuldverhältnis (z. B. Wartungsverträge, Hosting-Verträge, Abonnement-Verträge) hat eine unbestimmte Laufzeit. Die zu Beginn des Vertrages vereinbarten Bedingungen gelten grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit. Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese zwischen dem Anbieter und Kunden vereinbart wurden.


8.9. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungsverträgen, Hosting-Verträge) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, sofern nichts anderes mindestens in Textform vereinbart wurde.

8.10. Jede Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. E-Mail) erklärt.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden


9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Materialien, Entscheidungen sowie gegebenenfalls erforderlichen Systemzugänge rechtzeitig, vollständig, korrekt und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.


9.2. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm benannten Ansprechpartner ausreichend kompetent und entscheidungsbefugt sind. Änderungen an Ansprechpartnern teilt der Kunde dem Anbieter unverzüglich mit.


9.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen des Anbieters angemessen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Mehraufwand und daraus resultierende Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.


9.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn bereitgestellten Inhalte vor Übermittlung auf Viren und sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechend Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


9.5. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten, einschließlich derjenigen auf ihm zur Verfügung gestellten IT-Systemen und Plattformen, selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden entstehen.


9.6. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Er stellt den Anbieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

  1. Gewährleistung

10.1. Der Anbieter leistet Gewähr nur im Rahmen der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit sowie im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware oder Abnahme des Werks. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) gilt entsprechend.

10.3. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich (3 Werktage) nach deren Feststellung schriftlich oder in Textform dem Anbieter anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, sind Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen.

10.4. Bei IT-Dienstleistungen, Softwarelieferungen und der Erstellung von Individualsoftware ist eine Gewährleistung ausschließlich bei reproduzierbaren, vom Kunden schriftlich, nachvollziehbar und unverzüglich nach deren Feststellung gemeldeten Mängeln möglich.

10.5. Der Anbieter ist zunächst zu zwei Nacherfüllungen berechtigt. Schlägt die zweite Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

10.6. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Bedienungsfehler, Veränderungen an der Leistung durch den Kunden oder Dritte oder durch äußere Einflüsse entstanden sind, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

10.7. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet und übernommen wurde.

10.8. Soweit der Anbieter dem Kunden Software oder IT-Leistungen bereitstellt, die ganz oder teilweise auf Komponenten, Modulen oder Drittsoftware basieren, beschränkt sich die Gewährleistung auf die ordnungsgemäße Auswahl, Integration und Konfiguration dieser Komponenten. Für etwaige Mängel, die auf Fehlern oder Einschränkungen der Drittsoftware beruhen, haftet der Anbieter nur im Rahmen der ihm gegenüber bestehenden Gewährleistungsrechte gegenüber dem Dritthersteller.

10.9. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel durch Updates, Upgrades oder neue Softwareversionen zu beheben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter kann dem Kunden solche Aktualisierungen jedoch optional und gegen gesonderte Vergütung anbieten.

10.10. Besondere Regelungen bei Dienstleistungen:

Etwaige Beanstandungen von Dienstleistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Spätere Rügen können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, der Mangel war bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar.

  1. Haftung

11.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind ausschließlich solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Nicht hierunter fallen Neben-, Beratungs-, Unterstützungs-, Informations- und Updatepflichten.

11.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit, gilt folgende Haftungsobergrenze: Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im Zeitraum der letzten 12 Monate vom Kunden gezahlte Vergütung (z.B. bei wiederkehrenden Leistungen, wie SaaS oder Supportverträge) höchstens jedoch 50.000 € je Schadensfall und 100.000 € pro Kalenderjahr.

11.4. Eine weitergehende Haftung ist – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung sowie oder Datenverlust.

11.5. Eine Haftung für Datenverlust besteht ausschließlich, wenn der Kunde nachweist, dass er durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat. Die Haftung für Datenverlust ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf jene typischen Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wären.

11.6. Für Schäden wegen Verzugs haftet der Anbieter – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – maximal in Höhe von 5 % des jeweiligen Auftragswertes. Für die Verletzung von Nebenpflichten haftet der Anbieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11.7. Ein Mitverschulden des Kunden ist angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei unzureichender Erfüllung von Mitwirkungspflichten, fehlender oder unzureichender Datensicherung sowie bei Verstoß gegen Bedienungs-, System- oder Sicherheitsvorgaben.

11.8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich vom Anbieter übernommene Garantien bleibt unberührt.

  1. Verjährung

12.1. Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware oder Abnahme des Werks.

12.2. Sonstige vertragliche Ansprüche aus Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung oder Erbringung der Leistung.

12.3. Zahlungsansprüche des Anbieters aus erbrachten Leistungen, Werkverträgen und Warenverkäufen verjähren nach den gesetzlichen Fristen, insbesondere nach drei Jahren gemäß § 195 BGB.

12.4. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten uneingeschränkt für:

  • Ansprüche wegen Vorsatz oder Arglist,
    • Ansprüche wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Vertraulichkeit, Datenschutz und Exportkontrolle

13.1. Anbieter und Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

13.2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

13.3. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über etwaige Datenschutzverletzungen zu informieren und zur Schadensminderung beizutragen.

13.4. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen digitalen Inhalte nur im Einklang mit den anwendbaren exportrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie – soweit einschlägig – der Vereinigten Staaten von Amerika zu verwenden, weiterzugeben oder weiterzuverkaufen. Der Kunde versichert insbesondere, die Inhalte nicht in Länder, an natürliche oder juristische Personen zu liefern, gegen die Exportverbote oder -beschränkungen bestehen, oder für Zwecke einzusetzen, die mit Rüstungsgeschäften, Nukleartechnik oder militärischer Nutzung in Zusammenhang stehen – sofern dies gegen einschlägige Bestimmungen verstoßen würde.

Der Anbieter behält sich vor, die Vertragserfüllung zu verweigern, sofern dem Export- oder Lieferbeschränkungen nationaler oder internationaler Vorschriften entgegenstehen.

  1. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.