Nichts neues vom Bundeskriminalamt – der Fall Frank Magnitz

Januar 2019: ein Video aus Bremen macht überregional Schlagzeilen, denn es soll zeigen, wie der AfD Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz niedergeschlagen wird. Der Abgeordnete phantasierte sodann von einem „links-extremistisch“ motivierten Mordanschlag, durchgeführt mit einem massiven Schlagwerkzeug. Die Polizei griff das dankbar auf und seitdem ist der Fall als „Politisch motivierte Kriminalität – links -“ (PMK – links -) in den Polizeistatistiken und auch Verlautbarungen eingestuft, wiewohl es hierfür keinerlei Belege gibt, sieht man mal von den haltlosen Äußerungen des Abgeordneten und seiner AfD-KameradInnen ab. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Vorgang mehrfach an prominenter Stelle ebenfalls dankbar aufgegriffen.

 

Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums (BMI)

Ich dachte mir, ich schaue mal was passieren wird, wenn ich via Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages einfordere, dass die ohne jede sachliche Anhaltspunkte erfolgte Einstufung des Vorfalls als „PMK – links“, nicht nur zurückgenommen werde, sondern zugleich verlange, dass genauso prominent seitens des BKA zu verlautbaren sei, dass es für diese Einstufung keinerlei Belege gebe. Denn es ist das BKA das den Schubservorgang in seinen Publikationen und auch auf seiner Internetseite als anschaulichen Beleg für die Zunahme durch die linke Szene ausgeübte Gewalt anführt und weiterhin behauptet, es handele sich um politisch motivierte Kriminalität aus dem linken Spektrum.

Ein Ministerialdirigent des BMI fand dann den Ausweg. Mit seinem Schreiben vom 22.10.2019 an den Petitionsausschuss teilte er mit, eine Rücknahme der Einstufung komme nicht in Betracht, denn das BKA sei für die Einstufung gar nicht verantwortlich. Die Zuordnung habe die Bremer Polizei eigenständig vorgenommen und solange es von dort keine Änderungsmitteilung gebe, habe man nichts zu veranlassen.

 

Bewertung

Es genügt also, wenn auf Zuruf eines AfD-Abgeordneten ein angeblich von Linken durchgeführter „Mordanschlag“ herbei halluziniert wird, damit die deutschen Polizeibehörden, ob im Land oder im Bund, sich ‚Seit an Seit‘ der AfD stellen und mit ihr gemein machen. Da hilft es auch nichts, dass sich schon kurz nach der Tat herausstellte, das Magnitz gelogen hatte. Er hatte den Schubser nämlich als Angriff mit einer Schlagwaffe dargestellt, obwohl auf dem Video einer Überwachungskamera deutlich zu sehen war, dass kein Schlagwerkzeug Verwendung gefunden hatte.

Vergleicht man dies nun mit Fällen, in welchen es tatsächlich Mordanschläge gibt, vornehmlich auf Migrantinnen oder Linke und die TäterInnen antisemitische oder rechtsextreme Parolen grölen, dann ist festzustellen, dass die bundesdeutschen Polizeibehörden davor zurückschrecken, sich ‚Seit an Seit‘ der Opfer zu stellen. Da werden Anschläge nur zögerlich, wenn überhaupt, als „politisch-rechts“ motiviert eingestuft.

Und so verbreiten die Polizeibehörden also weiterhin, und dies mit dem Segen von Bundetag und BMI, das Märchen, Magnitz sei Opfer „politisch motivierter Kriminalität – links“ geworden.

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Radiointerview zur Razzia vom 18.11.19

Hier ein Radiointerview der Sendung „wie viele sind hinter Gittern“ zur Razzia bei Thomas

https://www.freie-radios.net/98793

Razzia in der JVA Freiburg – Intensivkontrolle im November

Am 18. November 2019, es war draußen noch dunkel, betraten drei Uniformierte meine Zelle in der JVA Freiburg und forderten mich auf mitzukommen. Ich dürfe nichts mitnehmen, es handele sich um eine „Intensivkontrolle“. Die drei Gefängnisbeamten eskortierten mich in den Keller der Anstalt, ich musste mich nackt ausziehen, nach dem Ankleiden ging es auf eine andere Station als zuvor.

 

 Das System der Intensivkontrollen

 

Im Knast geht es darum die BewohnerInnen unter Kontrolle zu halten, dies schließt die jederzeitige Durchsuchung der Körper der Menschen ebenso ein, wie der Räume in denen sie leben. Körper, wie Räume werden als Objekte behandelt, die letztlich Gefahrenräume oder Gefahrenherde darstellen. In Freiburg wird bei einer Intensivkontrolle die Zelle versiegelt, danach wird in akribischer Arbeit von den Gefängnisbeamten die Zelle leergeräumt und alles , wirklich alles genauesten durchsucht und durch den Röntgenapparat geschoben, um auch bloß nicht zu übersehen.

Wenn diese Arbeit getan ist, kommen die Elektriker und die Installateure. Sogar das WC wird dabei abgeschraubt! Zumindest hier in Freiburg ist das Standard.

 

Intensivkontrolle in meinen Fall

 

Nun fand ich mich plötzlich auf dem ersten Stock wieder, die Zellentüre blieb zwar offen, aber in der Zelle befanden sich nur die regulären Einrichtungsgegenstände. So ging ich erst einmal zum Kaffeeetrinken zu einem langjährigen Mitverwahrten, der nun schon ins 18. Jahr der Sicherungsverwahrung geht, von ihm stammt der Wahlspruch „Hier wird gestorben– nicht entlassen“, eine Feststellung, die der Leiter der Einrichtung Thomas G. als unwahr, als falsch bezeichnet, das sei eine ganz falsche Darstellung!

Wie dem auch sei, in der Zwischenzeit hatten die beiden Beamten, die meine Zelle kontrollierten „gut zu tun“. Sie waren rund drei Tage beschäftigt meine Zelle zu razzen und eben zu leeren. Dabei nahmen sie alle Bücher mit, sämtliche Poster, Briefe, Unterlagen, Kleider und so weiter. Am ersten Tag bekam ich zumindest meinen Kühlschrank und die Lebensmittel wieder, nachdem sie durchsucht und durchleuchtet worden waren. Sukzessive bekam ich in den Folgetagen ein paar Sachen zurück, nachdem die kontrolliert worden waren, aber eben nur einen Teil.

Es sei verfügt worden, ich dürfe nur „nach Rahmenverzeichnis“ meine Sachen erhalten. In der Anstalt gibt es eine Liste von Sachen, die man besitzen darf und wenn, wie viele (z.B. 20 Unterhosen) besitzt, was nicht auf der Liste stehe, bekäme ich diese nicht zurück. Nur wenn es dann, wann auch immer, eine „Sondergenehmigung“ geben sollte. Das führt zu skurrilen Auswüchsen. Selbst das Nudelsieb bekam ich nicht mehr, das der Knastshop Massak Logistik GmbH verkauft, denn zwar steht das Sieb auf dessen Einkaufsliste, aber nicht im „Rahmenverzeichnis“. Und die beiden als „Mr.100%“ bekannten Beamten, die die Aushändigung durchführten, verwiesen darauf, dass es nun mal verfügt worden sei, ihnen die Hände gebunden seien, ich solle doch einfach einen Antrag stellen, dann werde man diesen prüfen und wenn alles seine Richtigkeit habe, erhielte ich „bestimmt“ die Sachen irgendwann wieder ausgehändigt. Für die Unterlagen und Bücher seien sie jedoch nicht zuständig.

 

Die Rückkehr in Zelle 133 und Gespräche mit Vollzugsleiter G.

 

Am Freitag, 22.11.2019 zog ich wieder in meine alte Zelle um und kam in ein Chaos, wie halt ein Raum nach einer Razzia so aussieht! Über Stunden beschäftigte ich mich dann mit dem putzen und einräumen.

Am Nachmittag wurde ich zu Vollzugsleiter G. gerufen, dem ich in deutlichen Worten meinen Unmut über diesen Umgang vermittelte. Woraufhin der Vollzugsleiter die Gelegenheit ergriff seine Sichtweise ausführlich dazulegen. Weder sei er ohne Empathie und plötzlich kam er irgendwie auf den Spruch „Hier wird gestorben – nicht entlassen“ und empörte sich über diesen, da der ja mal so was von falsch sei. Viel Raum nahmen auch die Zeitprobleme ein, die seinen Dienstalltag prägen würden.

Als Insasse sitzt man jedenfalls da und denkt sich: „Will da gerade der Mensch, der für die Haftbedingungen wesentlich Verantwortung trägt, um Verständnis für sein schweres Los werben?!“

Ich solle nun erstmal eine Liste von Sachen schreiben, die ich nicht ausgehändigt bekommen hätte und dann werde man mal weitersehen; und wenn sie mir zustehen, so der Herr G., dann bekäme ich sie auch wieder, aber all das brauche Zeit (zu seinen Zeitproblemen hatte er sich ausführlich genug geäußert). Was für ein herzensgütiger Mensch, nicht wahr!? Als Insasse bestellt und kauft man etwas, bekommt es ausgehändigt. Eines Tages fällt der Anstalt ein, man müsse eine Razzia machen und nimmt den Insassen alles weg- aber die Gefangenen dürfen ja dann gnädigerweise die „Wiederaushändigung“ beantragen. Fast können einem die Tränen angesichts dieser Großherzigkeit kommen.

Am 26. November bekam ich dann einige Sachen von der Liste tatsächlich zurück (sogar das Nudelsieb; wenn nicht alles so nervig wäre, könnte man darüber lachen).

 

 Bewertung

 

Warum die Razzia? Das weiß ich auch nicht. Die Anstalt hat rechtlich jederzeit die Möglichkeit die Menschen und Zellen zu durchsuchen, sie muss das nicht mal begründen. Da alles was Buchstaben hat konfisziert wurde und nun von zwei hochdotierten Juristen der Anstalt persönlich durchgelesen und durchgesehen wird, kann man vermuten, sie hatten irgendwas Besonderes im Sinn. Es mag mit den Fällen von Shorty und Herrn H., über die kürzlich berichtete, zusammenhängen, oder auch andere Hintergründe haben.

Jedenfalls habe ich, da der weitere Vollzug in Baden-Württemberg sowieso nur auf ein Warten auf den Tod zulaufen würde, die Verlegung nach Bautzen beantragt, da in Sachsen enge Bezugspersonen leben. Besagter  Vollzugsleiter steht diesem Ansinnen nicht abgeneigt gegenüber. Allerdings dauert die Prüfung so einer Verlegung Monate.

Aber zurück zur Intensivkontrolle, an der sich nämlich der wirkliche Status der gefangenen Menschen festmachen lässt. Die Sonntagsreden von der Würde der Gefangenen, dem Behandlungsvollzug, dem „therapeutischen Klima“, das insbesondere die Knast-PsychologInnen im Munde führen, erweisen sich als das was sie sind, als potemkinsche Dörfer. Der gefangene Körper ist ein Gefahrenherd. Und Gefahrenherde, die bekämpft man.

Privat- und Intimsphäre sind in Knästen Fremdworte. Mitunter ist die Rede von den traumatischen Folgen von Einbrüchen, denn Menschen, denen Einbrecher die Wohnung durchwühlt haben, nächtelang nicht schlafen können, sich nicht mehr „sicher“ oder auch „beschmutzt“ fühlen, weil fremde Finger ihre Wäsche oder Korrespondenz durchwühlt haben. Für Gefangene ist dieses Alltag!

Aber gut, es gibt viel zu viele Orte, ob in Deutschland oder sonst wo auf der Welt, wo es für Gefangene um das nackte Überleben geht. Dort werden Menschen körperlich schwer gefoltert. Da verbrennen Menschen in Polizeirevieren. Allerdings sollte nicht das schrecklichste Szenario der Maßstab sein, Vorgänge in hiesigen Gefängnissen zu bewerten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Shorty wird mit Sicherungsmaßnahmen eingedeckt!

Vor ein paar Wochen berichtete ich über Herrn H. aus der JVA Freiburg, der in Einzelhaft landete. Jetzt hat es auch Shorty, einen Verwahrten Anfang 40 und an ADHS erkrankt, erwischt. Er wurde mit umfangreichen Sicherungsmaßnahmen eingedeckt und auf eine andere Station verlegt.

Die Vorgeschichte

Shorty und Herr H. saßen beide auf der Station 2 der Freiburger Sicherungsverwahranstalt, aus den ersten Jahren meiner Berichterstattung als „Todesstation“ bekannt, da hier mehrfach Insassen starben. Sie kochten täglich zusammen, spielten Schach und schauten im Gruppenraum zusammen fern. Beide waren, wie so viele Verwahrte, unzufrieden. Unzufrieden mit den Haftbedingungen, aber besonders mit der fehlenden Perspektive, denn in überschaubarer Zeit frei zu kommen ist für Shorty wie für Herrn H. nicht zu erwarten.

In einem Gespräch der beiden mit dem Vollzugsleiter Thomas G., er zeichnet primär verantwortlich für die Leitung der SV-Abteilung, kam es dann zur Konfrontation. Herr H. bekundete über personenbezogene Details des Vollzugsleiters zu verfügen, darunter Geburtsdatum und Geburtsort. Er fand sich dann alsbald in der Isolationsstation der Strafhaft wieder (https://de.indymedia.org/node/42318) und wurde zwischenzeitlich per Einzeltransport in die bayrische JVA Straubing verlegt.

Bei Shorty brauchte es noch einige Tage bis die Anstalt reagierte. Er setzte in Umlauf, er verfüge über einen Therapiebericht, betreffend den Vollzugsleiter. Dieser solle einmal selbst in Behandlung gewesen sein und er, Shorty, habe dazu einen Therapiebericht. Außerdem wisse er noch viel, viel mehr.

Die erste Reaktion der Anstalt

Man räumte daraufhin alles an Papier aus Shortys Zelle, da wohnte er noch auf Station 2. Nein, nicht alles Papier, das Klopapier, das beließ man ihm, aber ansonsten sämtliche Unterlagen, Akten, selbst Zeitungen nahm man mit und durchsuchte sie, immer auf der Suche nach irgendwelchen „geheimen“ oder „vertraulichen“ Daten. Shorty machte sich auch einen Spaß daraus, das Personal zu foppen. Da geriet ihm ein etwas verschwommener Ausdruck einer Phantasiefigur, nach deren Vorlage Shorty im Rahmen der Arbeitstherapie aus einem Holzklotz selbige nachschnitzt, zu einer „Röntgenaufnahme des Knies“ des Vollzugsleiters. Was auch wieder hektische Klärungsversuche seitens der Anstalt nach sich zog, bis man dann sicher war, diese Bilder zeigen keineswegs das Kniegelenk des Herrn Thomas G., sondern die in der Arbeitstherapie zu schnitzende Figur. Das Gelächter auf den Stationen über diese Episode war vernehmlich. Wenn man aber seitens der Anstalt etwas nicht leiden kann, dann Spott.

Der Fund angeblich brisanter Daten

In einem Kalender von Shorty stieß man seitens der Anstalt auf angeblich vertrauliche Daten, so die JVA. Nämlich Informationen über Fortbildungsveranstaltungen der Bediensteten. Ferner sei ein ausgedruckter E-Mail-Header gefunden worden, aus welchem sich der Verteiler der Anstalt ergebe, mithin auch die Vornamen der entsprechenden Bediensteten. Hierzu fand dann eine Anhörung Shortys statt. Allerdings machte dieser zur Herkunft der Daten keine Angaben. Was ihm dann auch negativ ausgelegt wurde.

Die Sicherungsverfügung vom 30.09.2019 und die Klage hiergegen

Die Anstalt ordnete am 30.09.2019 umfangreiche besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Shorty an. Zum einen müsse er von der Station 2 auf eine andere Station umziehen. In den Hof dürfe er nur noch alleine, und zwar morgens in aller Herrgottsfrühe, und dies auch nur eine einzige Stunde pro Tag. Ferner dürfe er tagsüber an Werktagen zwar vormittags in die Arbeitstherapie, allerdings ab 13 Uhr sei er in seiner Zelle wegzuschließen. Andere Stationen als die seinige dürfe er nicht mehr betreten, also auch keine Insassen mehr im Rahmen des „Stations-Umschlusses“ besuchen gehen. Zu diesen und weiteren Maßnahmen finden sich die Details in dem als PDF angefügten Beschlusses des Landgerichts Freiburg.

Am selben Tag noch wandte sich Shorty an das Landgericht Freiburg und beantragte Eilrechtsschutz. Ferner bat er die Aufhebung der Maßnahmen gerichtlicherseits anzuordnen. Zum einen seien diese nämlich nicht ausreichend begründet worden, zum anderen seien sie auch inhaltlich ungerechtfertigt, da kein Sachverhalt vorliege, der solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertige.

Die Entscheidung des Gerichts und die Reaktion der Anstalt

Nur wenige Tage später entschied Richter Z. vom LG Freiburg (Az.: 13 StVK 738/19, Beschluss vom 12.11.2019), dass sämtliche von Shorty angefochtenen Maßnahmen „aufgehoben“ seien, d.h. er siegte in vollem Umfang. Die JVA müsse, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu entscheiden. Wie erwähnt, der Beschluss findet sich anonymisiert als PDF-Anhang zu diesem Artikel. Richter Z. rügte ins besonders, dass die erheblich in die Lebenssituation von Shorty eingreifenden Maßnahmen nicht nachvollziehbar begründet seien.

Shorty verlangte daraufhin sofort wieder wie ein ganz normaler Sicherungsverwahrter behandelt zu werden, also in den Hof zu dürfen, wann er wolle und andere Insassen auf deren Stationen besuchen zu dürfen. Aber es sollte anders kommen!

Am 15.11.2019 wollte der Bereichsdienstleiter Herr W. Shorty eine umfangreiche Verfügung der Anstaltsleitung eröffnen, denn die Anstalt hatte in Folge der Gerichtsentscheidung tatsächlich neu entschieden. Allerdings sollte Shorty mehrere eng bedruckte Seiten durchlesen, auf welchen fast dieselben, eigentlich aufgehobenen Maßnahmen erneut festgelegt wurden. Nunmehr jedoch ausführlich begründet. Lediglich die Zelleneinschlusszeit sei auf nunmehr 17:30 Uhr bestimmt worden, statt wie üblich 22 Uhr, so Shorty. Ansonsten bliebe es bei den schon zuvor angeordneten Einschränkungen.

Angesichts der ADHS-Erkrankung, an der Shorty leidet, war es ihm nicht möglich, den Inhalt des umfangreichen Textes der Begründung der Verfügung zu erfassen und schon gar nicht konnte er sich den umfangreichen Schriftsatz merken. Selbst ein Mensch ohne eine solche ADHS bedingte Einschränkung wäre dazu wohl eher nicht in der Lage gewesen. Herr W. habe, so Shorty, es ausdrücklich abgelehnt, ihm eine Kopie der Verfügung zu überlassen.

Mittlerweile, so Shorty, habe aber sein Vater sich telefonisch und per E-Mail beim Anstaltsleiter, ferner beim Justizministerium und auch bei Richter Z. vom Landgericht Freiburg darüber beschwert, wie sein Sohn in der Sicherungsverwahrung behandelt werde. Des weiteren will Shorty gegen die neue Verfügung ebenfalls vor Gericht ziehen, denn er beharrt darauf, dass ihm hier eklatantes Unrecht widerfahre.

Resümee

Hier wird nicht mit dem Florett gefochten, sondern mit dem Holzhammer. Während die Insassen für die Anstalt zu gläsernen Wesen mutieren, deren Regungen notiert und aktenmäßig erfasst, analysiert und bewertet werden, wird man als Insasse mit massiven Repressionen konfrontiert, sobald das Personal meint es werde seinerseits „ausgeforscht“. Da müssen dann auch banalste Informationen, wie ein E-Mail-Header für die Spekulation herhalten, dass damit „Bedienstete unter Druck“ gesetzt werden könnten. Wie man Bedienstete vermittels Kenntnis ihrer Vornahmen „unter Druck“ setzen können soll, das bleibt wohl ewigliches Geheimnis der talentierten und kreativen Köpfe der Anstaltsleitung, zumal sich das Personal hier im Alltag durchweg mit Vornamen anspricht, diese also allgemein bekannt sind.

Der gerichtliche Sieg von Shorty zeigte erstmal nur geringe Wirkung, vielleicht wird in einem zweiten gerichtlichen Verfahren der Anstalt dann deutlicher ihre Grenze aufgezeigt. Im Fall des eingangs erwähnten Herrn H. ist noch nachzutragen, dass dieser in einem Brief aus Straubing berichtete, er habe gegen die Einzelhaft, die in Freiburg angeordnet war, auch vor dem LG Freiburg geklagt. Er habe dort gewonnen. Nur sei als Konsequenz seines gerichtlichen Sieges die Verlegung nach Straubing erfolgt!

Shorty sagt, er selbst lasse sich jedenfalls nicht unterkriegen und der Umgang mit ihm bekräftige ihn vielmehr in seiner kritischen Haltung, denn während man von ihm verlange, er solle sich an Gesetze halten, erlebe er, dass wenn es um seine Rechte gehe, selbst gerichtliche Entscheidungen zu seinen Gunsten im Alltag wenig helfen würden.

Solange es an einer breiteren gesellschaftlichen Unterstützung von inhaftierten Menschen mangelt, wird sich dort nicht viel verbessern. Da kann das Bundesverfassungsgericht noch so oft betonen, dass im Bereich der Sicherungsverwahrung die Inhaftierten ein „Sonderopfer“ für die Gesellschaft erbrächten, weil sie nämlich lediglich aufgrund von Spekulationen weiterhin in Haft gehalten würden, ggf. bis zum Tod (erst vor wenigen Wochen starb ein weiterer Freiburger Sicherungsverwahrter).

Wie man an den Fällen von Herrn H. und Shorty anschaulich verfolgen kann, nützen gerichtliche Entscheidungen in der Praxis oftmals nicht allzu viel. Wehren sich aber Inhaftierte nicht mit legalistischen Mitteln, sondern mit „illegalen“, werden sie dann dafür verfolgt und bestraft. Im Grunde also eine paradoxe Situation: Egal ob sie vor Gericht ziehen oder sich anderer Mittel bedienen, am Ende läuft es auf dasselbe Ergebnis hinaus.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Polizei auf Suche, nach Brand eines Lastkraftwagens (LKW)

Vor einigen Monaten soll ein LKW der Firma Massak Logistik GmbH in Bayern verbrannt sein. Die Firma beliefert bundesweit Gefängnisse mit Waren des täglichen Bedarfs.

Kürzlich wurde ich von einem JVA-Beamten befragt, ob ich bereit wäre als Zeuge auszusagen, die Kripo Bamberg habe hier in der Anstalt angerufen. Ich verzichtete auf ein Gespräch. Nunmehr verschickte die Polizei, Abt. Staatsschutz wohl auch Briefe an Menschen in Dresden und Freiburg.

Offenbar reichte in meinem Fall schon der Umstand, dass ich kritisch über die Firma berichte, um ins Fadenkreuz der Polizei zu geraten. Bei drei Briefempfänger*innen reichte dann aus, dass die mich kennen.

Das finde ich spannend. Während Nazis mordend durchs Land ziehen können, Menschen bedrohen, zusammen schlagen, während in vielen Fällen sehr zurückhaltend ermittelt wird, scheint der Staatsschutz über genügend Ressourcen zu verfügen, wenn es darum geht, wegen eines möglichen verbrannten LKWs das große Besteck auszupacken. Bundesweite Ermittlungen!

Das ist er, der Rechtsstaats 2019!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

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Radiointerview mit Thomas zu seiner Situation in der Sicherungsverwahrung

Ein Radiointerview mit „Wie viele sind hinter Gittern“ zur Situation von Thomas in der Sicherungsverwahrung

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Wir sind die fucking Zukunft – eine Rezension!

Im Oktober 2019 erschien im unrast-Verlag ein kleiner Band der anarchistischen Aktivistin Hanna Poddig unter dem Titel ‚Klimakämpfe – Wir sind die fucking Zukunft!‘.

Auf den 103 Seiten bietet die Autorin eine zusammenfassende Übersicht zu brandaktuellen Handlungsfeldern insbesondere der jüngeren Generation. Ob Tierbefreiung, Mobilität (Auto, Flugzeug, Öffentlicher Nahverkehr, etc.), insbesondere die Klimabewegung. In drei großen Kapiteln werden zum einen die Themenschwerpunkte dargestellt in welchen sich die aktuellen Bewegungen besonders entwickeln, in einem weiteren die zentralen Motive und Zielsetzungen, und in einem dritten Kapitel die wesentlichen Akteurinnen und Akteure (von ‚Fridays for Future‘, über ‚Extinction Rebellion‘, bis hin zum ‚Hambacher Forst‘), und deren Strategien.

Wer sich also einen ersten Überblick verschaffen möchte über die Bewegungen im Bereich Klima im deutschsprachigen Raum, sowie deren Methoden um für ihre Ziele zu streiten und zu kämpfen, wird hier gut informiert.

Besonders wichtig erscheint mir das analytische Kapitel ‚Motive und Zielsetzungen‘, in welchem Hanna Poddig sich mit den Grundtypen der Motive der Handelnden beschäftigt: sie unterteilt nämlich die Bewegungen in jene die (lediglich) appellativen und jene, welchen einen revolutionären Anspruch erheben (in dessen abgemildeter Form wird auch noch der transformative Typ erwähnt). Beleuchtet wird die Frage, ob es genüge innerhalb des bestehenden Systems, bei Erhalt aller auch repressiver Strukturen, der Politik lediglich Anstoß zu geben, oder ob nicht doch eine revolutionäre und antiautoritäre Perspektive von Nöten sei (S.39 ff). Die Autorin beantwortet die Frage im letztgenanntem Sinne, was sicherlich auch Ausdruck ihrer politischen Haltung als Anarchistin sein dürfte.

In einem Exkurs (S.42 ff) führt sie in die unausweichlich für politische Aktivistinnen und Aktivisten sich stellende Frage der Gewaltfreiheit ein und kritisiert, wenn in bestimmten Zusammenhängen fast zwanghaft ein Bekenntnis zu absoluter Gewaltfreiheit abverlangt werde und dann die Abgrenzung auch noch in einer Diskreditierung von anderen Aktivisten/innen münde. Zutreffenderweise verweist sie zudem auf strukturelle Gewaltformen; fragt dabei eher rhetorisch, ob es denn keine Gewalt sei, wenn wegen des Klimawandels Menschen ihre Dörfer verlassen müssten und ganze Inseln im Meer versinken würden.

Im Kapitel über die ‚Akteur*innen und Aktionsformen‘ werden ‚Extinction Rebellion‘ (XR) relativ ausführlich dargestellt und deutlich deren Widersprüchlichkeiten aufgezeigt. Es wird deutlich, eine Freundin von (XR) ist die Autorin nicht (S. 55-64) wohingegen sie der noch sehr jungen Bewegung von ‚Fridays for Future‘ (S. 47-55) mehr abzugewinnen vermag, wobei sie auch dort Schwächen sieht, zum Beispiel in der exzessiven Nutzung von Instagram, Facebook und Co. Denn wer sich nicht in diese Kommunikationskanäle zwingen lässt, der sei ausgeschlossen von FFF.

Meist wird sehr deutlich wie die Autorin sich zu einem bestimmten Teil der Bewegungen positioniert. So heißt es schon im einleitenden Kapitel ‚Die leidigen Zahlen‘ (S. 5-9), sie halte Neutralität für unmöglich und erhebe deshalb mit ihrem Buch auch keinen solchen Anspruch. Allerdings hätte ich mir für manche wichtige Zahl die sie nennt genaue Quellenangaben gewünscht, zumal das Buch in der Unrast-Verlagsreihe „transparent“ erschienen ist. An das Internet angebundene Leserinnen und Leser werden dies vielleicht anders sehen, sie können wahrscheinlich die Quellen rasch nachgoogeln.

Abgerundet wird das Buch von Gedanken zur „Repression“ und einem Appell „ … gegen die Resignation“. Zur Repression führt Hanna Poddig exemplarisch die Beschlagnahme einer bunten Holzhütte durch die Polizei im Sommer 2018 an, als sie gerade auf dem Klimacamp im Rheinland war; zudem kritisiert sie das Verbot von‘ linksunten.indymedia.org‘ ebenso, wie die Verschärfungen der Polizeigesetze und ruft auf den Mut zu haben, sich auf die eigene (innere) Stärke zu besinnen. Nämlich nicht, wie es dann unter der Überschrift „ … gegen die Resignation“ heißt, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern im Blick zu halten, dass der eigene politische Kampf nicht nur etwas in einem selbst befreit, sondern auch anderen Menschen mehr Raum zum Atmen gibt, mehr Raum zum Träumen und mehr Mut zu kämpfen!

Angaben zu dem Buch:

‚ Klimakämpfe – Wir sind die fucking Zukunft!‘

Hanna Poddig,

Unrast-Verlag (https://www.unrast-verlag.de)

103 Seiten, 7,80 Euro

ISBN: 978-3-89771-148-8

Buchbesprechung von:

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Herr H. landet am 2. Oktober in strenger Einzelhaft

Im Frühjahr 2019 wurde Herr H. aus der JVA Straubing (Bayern) nach Freiburg verlegt. Zur Sicherungsverwahrung (SV) verurteilt wurde H., nachdem er in einer ostdeutschen Haftanstalt eine Geiselnahme begangen hatte. Seitdem wird er von JVA zu JVA weiter gereicht. Hier in der JVA Freiburg soll sich nun der Vollzugsleiter, Sozialamtmann G. von ihm bedroht fühlen, zumindest erzählt das so Herr H. Was war passiert?

 

Die Vorgeschichte

Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung war H. ursprünglich wegen Mordes zu einer zeitlich befristeten Haftstrafe in Hessen verurteilt worden. Seine hessische Mundart hat er bis heute nicht verloren. Jedenfalls soll er dann in subkulturelle Aktivitäten verstrickt gewesen sein und wurde aus „Sicherheitsgründen“ in ein anderes Bundesland verlegt, so gelangte er damals in den Osten der Republik, wo er sich jedoch völlig fehl am Platze fühlte. Wie er erzählte, habe er dort zwei Geiselnahmen in Gefängnissen begangen, ausschließlich mit dem Ziel, wieder „in den Westen“ verlegt zu werden. Für die letzte Geiselnahme wurde er neben der Freiheitsstrafe zusätzlich zur Unterbringung in der SV verurteilt. Er trat dann seine SV tatsächlich in Hessen an, war also letzten Endes doch wieder in seine Heimat verlegt worden. Freilich war dies nicht von langer Dauer, denn erst wurde er dann nach Bayern und zuletzt nun nach Baden-Württemberg verlegt. Warum genau, das wurde in den Gesprächen mit ihm nicht ganz klar.

 

Der Aufenthalt in Freiburg

In seiner ihm eigenen, durchaus dominant zu nennenden Art machte Herr H. von Anfang an keinen Hehl daraus, dass das hier in Freiburg eine „Drecksanstalt“ sei. Alles fing damit an, dass er einen Großteil seiner Sachen, die er in vorherigen Anstalten besitzen durfte, hier gar nicht erst ausgehändigt bekam. Tatsächlich rangiert die JVA Freiburg, was den Zellenbesitz angeht am untersten Ende im republikweiten Vergleich. Wo andernorts mondernste Spielkonsolen, USB-Sticks, Kaffeevollautomaten, Festplatten, Bastelutensilien für Holzarbeiten, Stereoanlagen mit vier externen Lautsprechern, ja sogar Computer in den SV-Zellen stehen, endet in Freiburg die Besitzmöglichkeit was moderne Technologie angeht bei einer X-Box 360 (die man für über 300 € bei einem Monopolisten kaufen muss, der sie zuvor technisch auf Wunsch der Anstalt modifiziert hat): Mit Müh und Not werden mittlerweile Stereoanlagen mit zwei externen Lautsprechern zugelassen, sowie einfache Kaffeemaschinen. Aber Computer in den Zellen, USB-Sticks, Festplatten, aktuelle Spielekonsolen und so weiter, all das ist hier in Freiburg verboten.

Damit war die Stimmung schon im Keller, als Herrn H. bei seinem Zugang die allermeisten Sachen vorenthalten wurden. Als er dann feststellte, dass die Bewegungsmöglichkeit in der SV-Einrichtung sich weitestgehend auf die eigene Station und partiell den Hof beschränkte, war der Ofen ganz aus. „Was für ein Drecksladen!“, so seine Kurzzusammenfassung, denn aus den bisherigen SV-Anstalten war er gewohnt, dass man sich in der ganzen Einrichtung frei bewegen konnte. Dass die Zellen zudem nur 14 m² groß waren, man ferner eine Dusche und kleine Küche auf der Station nutzen muss, während in Bayern die Zellen über 20 m² messen und zudem über eigene Dusche und Herd, also im Haftraum, verfügen, stimmte ihn auch nicht gemütlicher.

Seine Abneigung gegen Sexualtäter vereiste zu Anfang ein wenig die Atmosphäre auf der Station, zumindest bei jenen die hier wegen Sexualtaten einsitzen, denn aus seiner Abscheu vor diesen Tätern machte er keinen Hehl. Mit 59 Jahren war er nun im Blinddarm des Vollzugssystems angekommen, saß erst wenige Jahre in der SV und seine Chancen, entlassen zu werden, sie waren und sind für die nächsten fünf, zehn und mehr Jahre wohl verschwindend gering zu nennen.

Er freundete sich ein wenig mit Shorty an, jenem 41-jährigen jungen Mann mit ADHS, von dem ich gelegentlich schon berichtet habe. Sie spielten jeden Tag Schach, kochten nahezu täglich und waren sich einig in ihrer Abneigung gegenüber dem System Sicherungsverwahrung im allgemeinen und der Situation in Freiburg im besonderen.

 

Konflikte mit der Anstaltsleitung

Eben auch weil Herr H. über einen eigenen direkten Vergleich der Haftbedingungen mit anderen Haftanstalten verfügte, forderte er von der Anstaltsleitung in Freiburg eine Anpassung an jene Verhältnisse anderer Bundesländer, biss damit jedoch weitestgehend auf Granit. Der Grad der Unzufriedenheit wuchs spürbar Woche um Woche.

Mittlerweile richtete H. diverse Beschwerden an das Justizministerium und wurde daraufhin vom zuständigen Vollzugsleiter, Herrn G. zu den einzelnen Beschwerdepunkten persönlich befragt. Schon in den zurückliegenden Monaten hatten die beiden sich gelegentlich miteinander unterhalten und Herr G. bekam von ihm den Spitznamen „Der Schal“, weil der Vollzugsleiter oftmals einen bunten Schal um den Hals geschlungen trug. Es spitzten sich die Konflikte mit diesem immer weiter zu, denn bloßes schönes Reden über Probleme im Vollzugsalltag löst diese noch nicht auf.

Das letzte Gespräch zeigte massive Folgen!

 

Der 2. Oktober 2019

Er möge doch bitte mal mitkommen zum Bereichsdienstleiter, so wurde Herr H. eingeladen, dem Beamten zu folgen. Was das wohl bedeuten möge, rätselten die anderen Insassen im Freizeitraum der Station. Als plötzlich ein Vorhang vor den Sicherheitstüren der Station zugezogen wurde, war es offenkundig, Herr H. würde wohl abgeführt werden und damit keine Insassen das Geschehen würden beobachten können, eben jener Vorhang.

Wenige Tage zuvor soll Herr H. dem Vollzugsleiter gegenüber auftrumpfend erklärt haben, er wisse wo und wann dieser geboren sei. Es solle zudem mehrere Vollzugsbeamte geben, die ihn mit Informationen versorgen würden. Shorty war mit bei dem Gespräch dabei. Offenbar soll sich nun der Vollzugsleiter von Herr H. bedroht fühlen. Da Tage zuvor im Rahmen einer Razzia von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Strafhaft nach Drogen und Schmuggelware gesucht wurde und unter anderem eine Beamtin suspendiert worden sein soll, da sie in Verdacht steht, derartiges in die Anstalt geschmuggelt zu haben, mag man auch der Aussage von Herrn H., es gebe in der SV-Abteilung Bedienstete, die ihn mit Informationen versorgen würden, besonderes Gewicht beigemessen haben.

Im Falle Shortys reagierte die Anstalt übrigens auch noch. Shorty berichtete davon, der Anstalt erzählt zu haben, dass er über einen therapeutischen Abschlussbericht bezüglich des Vollzugsleiters verfüge, der selbst mal in Behandlung gewesen sein soll. Prompt wurde Shortys Zelle durchsucht und alles was nach Papieren aussah, selbst die Zeitungen, mitgenommen, gesondert eingelagert und dann Blatt für Blatt durchsucht. Gefunden wurde nichts.

Herr H. kam am Spätnachmittag des besagten 2. Oktober in die Absonderungssation der Strafhaftabteilung. Er habe, wie er mir in der folgenden Woche schrieb, alleine Hofgang, trage es aber locker, er sei schließlich Einzelhaft gewohnt. Einzelhaft bedeutet die getrennte Unterbringung von allen anderen Mitgefangenen, mensch befindet sich Tag und Nacht alleine in der Zelle, sieht man von der einen Stunde Hofgang ab, die einem gesetzlich zustehen.

 

Der weitere Verlauf

Zwischenzeitlich wurde die Zelle von Herrn H. durchsucht und geräumt. Er soll wohl, wie es heißt, in ein anderes Bundesland verlegt werden. Bei Shorty ging es auch noch weiter, fast ein bisschen lustig. Er hatte auf der Rückseite einer Fotokopie „Hausaufgaben“ für seine Einzeltherapie erledigt. Seine Therapeutin, Frau Dr. S., die therapeutische Leiterin der SV-Einrichtung soll dann, so erzählt es Shorty, messerscharf die Fotokopie als Röntgenaufnahme identifiziert haben. Hierzu befragt, habe er erklärt, es handele sich um die Aufnahme des Knies des Vollzugsleiters G.! Angesichts der Vorgeschichte war man nicht amüsiert, aber es klärte sich rasch auf, dass hier kein Kniegelenk zu sehen war sondern die etwas unscharfe Aufnahme einer Figur aus einem Computerspiel, welche Shorty als Vorlage für seine Tätigkeit in der Arbeitstherapie dient, wo er nämlich aus einem Holzblock eben diese Figur schnitzen soll.

 

Bewertung und Ausblick

Die Vollzugsbediensteten wissen um die intimsten Details der Insassen, aber wehe es wird dann gewissermaßen seitens der Insassen „zurückbeobachtet“. Ich selbst erfuhr gelegentlich auch schon irritierte Reaktionen von Bediensteten, wenn ich Gespräche mitprotokollierte, oder dann über Beobachtungen auf meinem Blog berichtete. Sowas sei zumindest ungehörig! Normal sei es schon gar nicht. In der Tat, es ist aus Sicht der Justiz „normal“, Insassen zu durchleuchten, aber die Durchleuchter selbst, sie wollen unerkannt im Schatten bleiben. Da gerät dann selbst die Information, der Vollzugsleiter gehe gerne angeln, fast zur Staatsaffäre, wie mir der Mitverwahrte W. berichtet. Er habe, schon vor längerem, Herrn G. einen schönen Feierabend und viel Spaß beim Angeln gewünscht. Daraufhin sei er von einem aufgeregt wirkenden Herrn G. befragt worden, wie er dazu komme, über solche Informationen über sein Privatleben zu verfügen.

Es ist spannend zu beobachten, wie wirklich belanglose Informationen zu einer massiven Reaktion führen, sollte sich herausstellen, dass es wirklich nur jenes Gespräch war zwischen G. und H. das zu der Anordnung der Einzelhaft führte.

Die Lebensbedingungen für Herrn H. haben sich massiv verschlechtert, daran ändert auch nichts die Tatsache, dass ihm die Isohaft vertraut ist und er sich gut mich sich selbst zu beschäftigen weiß. Er wird mutmaßlich in ein anderes Bundesland weitergereicht werden. Eine realistische Perspektive auf Freilassung hat er nicht, denn mit seinem Vorleben, der weiteren Ereignisse in den Haftanstalten und angesichts der Tatsache, dass er fast schon 60 Jahre alt ist, wo man altvertraute Gewohnheiten und Einstellungen noch viel schwerer aufgibt als in jüngeren Jahren, wird er wohl auf unabsehbare Dauer hinter Gittern weilen.

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-7910 Freiburg

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Die Vollzugsbeamten und ihr schmutziges Geschirr

Die Gefängniswelt hält an ihren Rändern auch kleine Episoden bereit, über die sich trefflich streiten lässt. Sind es nun Petitessen oder steckt mehr dahinter? Heute geht’s in die Niederungen des schmutzigen Essgeschirrs. In der Freiburger Sicherungsverwahrung war es nämlich üblich, dass die als Stationsreiniger tätigen Insassen den uniformierten Vollzugsbeamtinnen und –beamten das Geschirr reinigten. Nunmehr wurde es strikt verboten, am 10. Oktober gab es zudem eine Belehrung der entsprechenden Insassen durch den Bereichsdienstleiter. Bei Verstößen gegen das Verbot könne es offenbar disziplinarische Verfahren gegen die entsprechenden Insassen (!) geben, so wurde es mitgeteilt.

Das Schmutzgeschirr

Täglich viele Stunden bringen die Bediensteten in den Stationsbüros zu, trinken dort Kaffee, nehmen ihr Mittagessen ein oder verpflegen sich sonst wie. Einige Beschäftigte wuschen danach selbst ihr Geschirr. Wie meinte Herr W., er sei schon selber erwachsen, er brauche niemanden, der ihm seine Tasse ausspüle. Außerdem wisse er auch nie, was ein Insasse möglicherweise noch so mit der Tasse anstelle, zum Beispiel hineinspucke. In der Regel jedoch sammelte sich das Geschirr in einer Kiste an und wurde dem Stationsreiniger übergeben um es zu säubern. Es gab jene Verwahrte, die das eher murrend erledigten, aber es gab auch jene, die mit viel Liebe und Enthusiasmus dieser Arbeit nachgingen.

Die Intervention

Rechtlich erschien das Vorgehen problematisch, denn in der Stellenbeschreibung der Stationsreiniger ist diese Dienstleistung nicht vorgesehen, somit haben die Beschäftigten streng genommen eine Arbeitsleistung von Insassen in Anspruch genommen, ohne dafür entsprechend zu vergüten oder dem Land die Kosten zu erstatten. Es handelte sich also um eine kostenlos gewährte Dienstleistung. Eine sehr formale Herangehensweise, aber in einem Gefängnis soll ja eingeübt werden, sich künftig rechtstreu zu verhalten, also nicht mehr gegen Gesetze zu verstoßen.

Nun ist zudem den Beschäftigten im Justizvollzug jegliche geschäftliche Tätigkeit mit Insassen untersagt, dazu zählen einerseits die klassischen Rechtsgeschäfte wie Kauf, Miete, Leihe. Aber auch die Annahme von Geschenken. Wäscht ein Insasse das Geschirr eines Beamten oder einer Beamtin, so haben wir es mit einer Form einer unentgeltlich gewährten Zuwendung zu tun (ähnlich den bekannten Korruptionsverfahren, wo z.B. ein Gärtnereibetrieb einem Mitarbeiter einer Gemeinde, der über die Vergabe von entsprechenden Aufträgen zu entscheiden hatte, kostenlos den Garten pflegen ließ). Man bewegt sich hier also mindestens im Dunstkreis von Straftaten im Amt, als da wären Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit.

Auf ein erstes Schreiben hin wurde die Praxis untersagt, wonach Inhaftierte den Bediensteten das Geschirr reinigen. Allerdings kam das im Alltag nicht wirklich an und blieb weitestgehend unbeachtet. Ein Beamter soll sogar ganz offen bekundet haben, so berichtete es ein Insasse, ihn interessiere diese Anweisung „einen Scheißdreck“. Nachdem ein anderer Insasse den Sachverhalt beim Anstaltsleiter vorgetragen haben soll, wurde am 10. Oktober unmissverständlich die entsprechende Anweisung erteilt. Wenn es auch etwas skurril anmutet, dass die Insassen es sind, denen man Disziplinarverfahren androht und nicht etwa den Beschäftigten, die ja die Dienstleistung einforderten. Aber vielleicht fand eine solche entsprechende Belehrung auch der Bediensteten tatsächlich statt, ob dem so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die kritische Beurteilung durch eine Psychologin

In einem Gespräch mit mir bekundete eine Anstaltspsychologin sinngemäß, es handele sich doch um eine völlig unverhältnismäßige Art des Umgangs, sich wegen so etwas überhaupt zu beschweren und damit wertvolle Ressourcen der Justiz in Anspruch zu nehmen, die anderweitig viel sinnvoller hätte eingesetzt werden können. Zudem würde nun die „Freiheit“ (Zitat) der Stationsreiniger eingeschränkt, die nämlich vielleicht sehr gerne den Beamtinnen und Beamten das Geschirr gewaschen hätten, was ja zu einem normalen Umgang gehöre und wir sollten schließlich auf ein normales Leben vorbereitet werden. Jetzt dürften sie es aber nicht mehr und damit sei dann deren Freiheit, das betonte die Psychologin wiederholt, eingeschränkt.

Sich über das Schmutzgeschirr der Bediensteten zu beschweren sei im übrigen ein Indiz für die Schwere der Persönlichkeitsstörung, denn kein normaler Mensch würde wegen solch einer Kleinigkeit irgendetwas schreiben. Mit Macht und Ausnützen einer Machtstellung habe die nun beendete Praxis nichts zu tun. Hier sei es nie um Macht gegangen.

Die kritische Beurteilung der Beurteilung der Psychologin

In dem Gespräch mit der Gefängnispsychologin hatte ich die Machtfrage in den Raum gestellt. Selbstverständlich kann sich der Insasse auch weigern, das Geschirr zu waschen, aber weil es die Bediensteten sind, die Vermerke über Wohlverhalten oder Fehlverhalten fertigen, die maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Haftalltag haben und sie es sind, die die Zellen durchsuchen, aber auch die sonstigen Lebensbedingungen zumindest mitentscheiden, sei „echte Freiwilligkeit“ nicht gegeben. So meine These. Es besteht nämlich ein eklatantes Machtgefälle zwischen den Insassen einer Haftanstalt einerseits und den dort tätigen Vollzugsbediensteten andererseits.

Das wollte die Psychologin so nicht gelten lassen, denn wir seien hier in einer (sozial)therapeutisch geführten Einrichtung, wo ganz normales Leben eingeübt werden solle, da gehe es doch gar nicht um Macht.

Was soll ich sagen, bei dem Vorgang selbst handelt es sich erstmal tatsächlich um eine Marginalie, jedoch steht er meines Erachtens pars pro toto für den Haftalltag.

Den Insassen soll eigentlich durch Bedienstete vermittelt werden, sie mögen sich künftig an Recht und Gesetz halten, zugleich werden jedoch Dienstleistungen eingefordert, deren Legalität zumindest zweifelhaft erscheint. Was auch durch die nun harsche Reaktion der Anstaltsleitung belegt wird. Denn hätte alles seine Richtigkeit, würde nun nicht mit Disziplinarverfahren gedroht werden. Wer darauf hinweist, dass zumindest zweifelhaft ist, dass sich die Beschäftigten kostenlos das Geschirr waschen lassen, der gilt dann als der eigentliche Störer (und als der in der Persönlichkeit gestörte), nicht etwa der die Dienstleistung einfordernde Bedienstete!

Und ja, in einer Wohngemeinschaft wäre das etwas gänzlich anderes, dort leben Menschen freiwillig zusammen und man wäscht sich auch gegenseitig das Geschirr ab (obwohl der Küchendienst in einem Großteil der WG’s immer wieder beliebter Kristallisationspunkt von Diskussionen und Streitigkeiten sein soll). Man unterstützt sich gegenseitig, isst miteinander, lebt miteinander. Deshalb ist es auch ganz selbstverständlich, dass sich Insassen gegenseitig das Geschirr waschen, zumal wenn sie eben noch zusammen gekocht und gegessen haben!

Betrachten wir aber die Beziehung zwischen den staatlichen Bediensteten und Insassen, so haben wir es mit einer psychologisch, rechtlich, sozial und ebenso machttheoretisch wie machtpraktisch völlig anders zu verortenden Lebenssituation, aber auch Klassenlage zu tun. Hier die Fiktion einzubringen, Insassen würden gerne und freiwillig jenen Beschäftigten, welche ihnen ihre Zellen, also ihren privaten Rückzugsraum durchsuchen, sie auf Anordnung auch fesseln, abends in die Zellen einschließen, das Geschirr waschen, lässt den Schluss zu, dass Facetten der Wirklichkeit auf bedenkliche Weise ausgeblendet werden.

Das Ende

Ich finde es traurig, sollte es tatsächlich Insassen geben, die aus lauter Sympathie für die jeweiligen Bediensteten „gerne“ deren Schmutzgeschirr tagtäglich gewaschen haben, denn dies fiele dann mutmaßlich in jenen Bereich, der als „Stockholm-Syndrom“ bekannt ist.

Der Haftalltag ist geprägt von vielen solcher „Marginalien“. Da wurden Bedienstete üppig bekocht (was in den letzten Jahren etwas reduziert wurde), mit Kuchen bedacht, aber auch handwerkliche Dienstleistungen erbracht. Alles immer gänzlich „freiwillig“. Das wird es auch weiterhin geben, eben weil hier Menschen leben und Menschen arbeiten.

Es sollte jedoch auch immer wieder auf solche Situationen hingewiesen werden. Wie man sieht, wird dies dann jedoch umgehend pathologisiert und diskreditiert, was ich für eine recht spannende Selbstauskunft des Systems „Justizvollzug“ halte.

In diesem Sinne: Immer schön das Geschirr sauber halten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Vergangenheit zerstören heißt die Zukunft zerstören!

Solidarische, herzliche und lebendige Grüße zur Aktionswoche von „Friday for Future“ im September 2019 auch aus der Welt der Gefängnisse.
Die Verwurzelung ist das wichtigste Bedürfnis des Menschen. Sein ganzes Leben braucht der Mensch Wurzeln, ob moralisch, intellektuell, spirituell oder eingebunden in familiäre und freundschaftliche Beziehungen. Aber nicht erst seit gestern leben wir in einer Phase der Entwurzelung. Menschen in prekären Lebenslagen, also auch in den Gefängnissen, können ein ganz eigenes Lied davon singen was Entwurzelung bedeutet.

Die ökologische Bewegung weist mit dem Fokus auf unsere Lebenswelt und Natur unüberhörbar auf die Entwicklung hin. Sie fordert lautstark Wurzeln ein! Damit einher geht auch ein stückweit die Liebe zu Vergangenheit, aber nicht im reaktionären Sinne wie es die Rechten propagieren, sondern im Wissen darum, dass zerstörte Vergangenheit nie wieder zurückkommen wird. Die Wälder, die heute im Amazonas brennen, sie sind Gegenwart und Vergangenheit zugleich. Denn all die Bäume, sie sind in hunderten von Jahren gen Himmel gewachsen. Heute verbrennen sie binnen Stunden, Tagen. Im wahrsten Wortsinne verbrennt hier unser aller Vergangenheit. Mit der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen verhält es sich nicht anders. Wir zerstören heute in verbrecherischen Akten die Vergangenheit. Damit aber auch zwangsläufig auch die Zukunft. Denn die Zukunft, sie bringt uns nichts! Sie gibt uns nichts! Wir sind es, wir alle, die um die Zukunft aufzubauen ihr alles geben müssen, was wir besitzen. Wir müssen ihr unsere Leben geben!

Das wird aber nicht zu verwirklichen sein in bloßem reformistischen Eifer. Der Verabschiedung von ein paar Resolutionen. Oder in einigen schärferen Schadstoffgrenzwerten. Wir spüren mittlerweile in unserem bequemen mitteleuropäischen Alltag, was auf dem Spiel steht, wenn wir so weiter leben wie bisher. In anderen Regionen der Welt müssen das, was so langsam in unser Bewusstsein sickert, die Menschen schon seit vielen Jahren erleben und es stürzt sie ins Elend. Wir tun dabei das Unsrige, um sie noch tiefer ins Elend zu stürzen und dort zu halten.

Auch aus den Gefängnissen dieser Erde der Ruf schallt nach einer lebenswerten Zukunft, im ganz Kleinen, nach menschenwürdigen Behandlung vor Ort in den Zellen und Käfigen, aber vor allem einem Leben in Freiheit und verwurzelt in lebendigen Beziehungen die wachsen und gedeihen.

All das aber wird letztlich ohne eine grundlegende Überwindung der bestehenden wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen nicht zu bewirken sein. Unser Ja! zum Leben, unser Ja! zu unserer Zukunft bedeuten zugleich ein Nein! Zum Kapitalismus, ein Nein! zur Ausbeutung von Natur und Mensch.
Kämpferische und solidarische Grüße!
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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