Aktuelle Zahlen zur Sicherungsverwahrung

Kürzlich fragten Ulla Jelpke (Die Linke, Bundestagsabgeordnete) und weitere Abgeordnete die Bundesregierung nach der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2011 im Bereich der Sicherungsverwahrung. Mit Schreiben vom 17.3.2020 antwortete die Bundesregierung.

Statistisches Material

In der Bundestagsdrucksache 19/18038 (online aufrufbar unter dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/180/1918038.pdf ) stellt die Regierung die Entwicklung der Zahl der Sicherungsverwahrten seit 2009 dar. Gab es damals bundesweit 512 Verwahrte (darunter 3 Frauen), sind es mit Stichtag 30.09.2019 schon 574 (darunter 1 Frau). Ein Anstieg von rund 12%. Der insofern bemerkenswert ist, weil in Folge von Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte 2009/2010 und des Bundesverfassungsgerichts 2011 die Zahl der Insass*innen Ende 2012 auf 465 Verwahrte (davon 3 Frauen) sank. Seitdem also um satte 23,44% stieg.

Schaut man sich noch die Zahl jener Verwahrten an die es in den Offenen Vollzug schaffen, melden die meisten Bundesländer regelhaft die Zahl Null! Mit Stichtag 30.9.2019 befanden sich bundesweit nur 6 Verwahrte in dieser Vollzugsform. In Baden-Württemberg beispielsweise ein Mann. Dort war man schon weiter, im Jahr 2015 befanden sich alleine in Baden-Würtemberg 8 Männer im offenen Vollzug. Ein Rückgang also um fast 90%!

Ausweichende Reaktionen ansonsten

Fragen zu konkreter Ausgestaltung des Haftalltags weicht die Bundesregierung unter Hinweis darauf, der Vollzug sei Sache der Bundesländer aus, mithin sei man nicht zuständig.

Private Umfragen haben ergeben, dass sich die materiellen Haftbedingungen von Bundesland zu Bundesland eklatant unterscheiden: angefangen bei der Größe der Zellen (von 14 qm bis zu fast 25 qm. Manche Bundesländer haben Herde und Dusche in die Zellen eingebaut, andere nur ein Waschbecken), über Zellenöffnungszeiten, Paketempfang, Ausstattung der Zellen, und so weiter. Aber auch das therapeutische Angebot differiert erheblich, so dass es letztlich vom Zufall abhängt, ob Verwahrte entsprechend umfängliche Angebote erhalten oder aber in größeren Zellen leben dürfen, als ihre Verwahrtenkolleg*innen in anderen Bundesländern.

Völlig unterbelichtet

Gar nicht thematisiert wird das Problem der Langzeitverwahrten, jene zahlenmäßig immer größer werdende Gruppe von Verwahrten, die schon über 10 Jahre in der SV festgehalten werden. Hat das Bundesverfassungsgericht schon 2004, und danach 2011, eine Verwahrung über 10 Jahre hinaus nur in absoluten Ausnahmefällen für zulässig gehalten, scheint sich für nicht wenige Verwahrte die 10 Jahresgrenze nur „Mindestdauer“ mit offener Grenze nach oben darzustellen. Alleine in Freiburg sitzen mehr als 10% der Verwahrten über 10 Jahre in der SV, einer steuert auf die 20 zu! Ein Großteil auf die 10 Jahre.

Sicherungsverwahrung wurde von den Nationalsozialisten eingeführt

Dankenswerterweise weisen Jelpke und Kolleg*innen in ihrer Vorbemerkung zur kleinen Anfrage auf die Genese der SV hin. Dass es nämlich die Nationalsozialisten waren, die anno 1933 die Sicherungsverwahrung in das Strafrecht aufgenommen hatten.

Zu ergänzen wäre noch, das in den 50er Jahren das Oberste Gericht der DDR die Sicherungsverwahrung für unvereinbar mit der Rechtsordnung dort beurteilte, weil die SV insbesondere „nationalsozialistischen Ungeist“ atme.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-fot-thomas.de

Zum Autor: Nach Vollstreckung von 16 Jahren 9 Monaten Freiheitsstrafe (1996-2013), befindet er sich seit 8. Juli 2013 im Vollzug der Sicherungsverwahrung

Die ganze Welt hasst die Polizei?

Vor einer Weile diskutierte ich in der JVA Freiburg mit einer
Knastpsychologin über einen Aufkleber mit dem Text „Die ganze Welt hasst
die Polizei“. Jetzt wurde (mal wieder) in den USA ein Afroamerikaner,
George Floyd, von weißen Polizisten umgebracht. Da erinnerte ich mich an
ein Urteil aus Bayern: 4.000 DM kostete es eine (weiße) Polizistin, als
sie in Nürnberg einem Griechen vier Mal in den Rücken schoss…

Frau Psychologierätin W. und ihr Verhältnis zu Stickern

Als man im November 2019 meine Zelle durchsuchte, fanden sich u.a. ein
paar Aufkleber, darunter der eingangs erwähnte. Der Psychologin wurde
die Weisung erteilt, mit mir über den Inhalt der Aufkleber zu sprechen.
Wie sie mir dann im Gespräch erklärte, offenbare ein solcher Text
Hinweise auf eine möglicherweise fortbestehende und tief sitzende
feindselige, aggressive Haltung, insbesondere gegen staatliche Organe.
Das sei für jemanden wie mich, der eine entsprechende Vorgeschichte
habe, von hoher prognostischer Relevanz. Alleine das Aufbewahren eines
solchen Aufklebers sei schon Indiz für eine kriminalitätsfördernde
Grundhaltung.

Die Ermordung von George Floyd

Es wäre interessant zu wissen, was die Psychologierätin aus Südbaden
voller Empathie den Angehörigen und Freunden von George Floyd sagen
würde, dem Polizisten so lange die Luft abschnürten, bis er qualvoll
erstickte. Eben jene „staatlichen Organe“, die sie so vehement
verteidigt. Und würde es nicht die Videoaufnahmen der Ermordung geben,
der Tod von George Floyd wäre kaum über die Stadtgrenzen von Minneapolis
hinaus bekannt geworden.

Ein erschossener Grieche in Nürnberg

Vor rund 21 Jahren starb in Nürnberg ein Grieche durch mehrere Schüsse
in den Rücken. Wie die taz damals berichtete, wollte er sich einer
Ausweiskontrolle entziehen, er rannte weg. Die Polizistin zückte die
Pistole und schoss ihm mehrfach in den Rücken, denn sie glaubte, wie sie
später aussagte, eine Waffe gesehen zu haben. Nur war dann weit und
breit keine solche aufzufinden. Der Mann überlebte nicht. Allerdings
gelten Schüsse in den Rücken wohl schon seit jeher als Beleg für
Notwehr, zumindest in Bayern und so wurde der Polizistin Putativnotwehr
zugestanden, eine „wahnhaft angenommene Notwehrsituation“ und mit 4.000
DM war die Sache erledigt. Hätte nicht die Mutter des Opfers hartnäckig
insistiert, wer weiß ob es dann überhaupt zu diesem Urteil gekommen
wäre. In zeitlicher Nähe zu diesem Geschehen, so berichtete damals auch
die taz, wurde jedoch Hans Söllner, ein bekannter politischer
Liedermacher aus bayrischen Gefilden, zu einer 6-stelligen (!)
Geldstrafe verurteilt, weil er sich ein mehr oder weniger originelles
Wortspiel auf der Bühne erlaubt hatte und den damaligen bayrischen
Innenminister mit einem Klostein verglich. Über 100.000 DM für die
verletzte Ehre eines Ministers!
Damals saß ich in Isohaft in Bruchsal und kommentierte in einem Brief an
besagten Minister beide Urteile; meine Wortwahl, so fanden später die
RichterInnen, habe den Tatbestand der Beleidigung und Bedrohung erfüllt:
7 Monate Freiheitsstrafe!

Der sächsische Innenminister fordert Fingerspitzengefühl

Ende Mai forderte der sächsische Innenminister in einem Radiointerview
mit mdr-info seine Polizeikräfte auf, im Umgang mit den „Hygienedemos“
die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten, Fingerspitzengefühl zu
zeigen, behutsam vorzugehen und Augenmaß zu bewahren. Solche sanften
Töne waren aus seinem Munde noch nie zu hören, wenn es galt linke Demos
wegzuprügeln. Sobald sich aber seine potentielle eigene Wählerschaft,
oder die der AFD auf den Straßen tummelt, hat jedeR sächsische
PolizistIn größtmögliche Zurückhaltung an den Tag zu legen und der
Knüppel hat am Gürtel hängen zu bleiben.

Resümee

In den USA töten weiße Polizisten nach wie vor Afroamerikaner – und auch
in Deutschland töten immer wieder Polizeikräfte wehrlose Menschen, wobei
MigrantInnen besonderen Gefahren durch Polizeigewalt ausgesetzt sind.
Die Ehre eines Ministers ist eine sechs-stellige Summe wert. Der Knüppel
bleibt im Sack, wenn der Minister nicht seine Wählerschaft verlieren
will. Aber einer Psychologin in der badischen Provinz fällt nichts
besseres ein, als einen Aufkleber zum Indiz für eine erhöhte Gefahr künftiger Straffälligkeit zu stilisieren.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com/
https://freedom-for-thomas.de/

Radiobeiträge von Ausbruch – die Antirepressionswelle

hier die links zu diversen Beiträgen von Thomas:

https://rdl.de/beitrag/situation-die-freiburger-sicherungsverwahrung-05.2020

https://rdl.de/beitrag/menschen-sind-nicht-geboren-um-ihr-leben-hinter-mauern-und-stacheldraht-zu-verbringen

https://rdl.de/beitrag/radikale-corona-ma-nahmen-jva-freiburg

https://rdl.de/beitrag/einblick-die-situation-der-knastzelle

Radiointerview zu weiteren Verschärfungen für Gefangene wegen Corona-Pandemie

Hier das Radiointerview mit „wie viele sind hinter Gittern“ zu den weiteren Verschärfungen für Gefangene wegen Corona

https://www.freie-radios.net/102161

Der 1. Mai – eine Gefangenen Perspektive

In jedem Moment unseres Lebens stehen wir vor der Wahl. Entweder solidarisch leben oder unsolidarisch! Entweder auf eine lebendige Zukunft hin oder rückwärtsgewandt!

Entweder mutig unsere eigenen Wege suchend oder anderen auf den ausgetretenen Pfaden nachlaufend.

Das gilt für Menschen in Gefangenschaft, genauso wie für alle anderen. Und in den heutigen Zeiten von Corona und unzähligen staatlichen Maßnahmen stellt sich die Wahl: Entweder für Befreiung oder für das Kapital. Die Wirtschaft soll florieren, aber wer in München auf einer Parkbank ein Buch liest, der wird von der Polizei abgeführt. Der Konsum soll wieder angekurbelt werden, aber wer auf der Straße demonstrieren will, dem droht die umgehende Einknastung, in Sachsen vielleicht die Unterbringung in der Psychiatrie, wo nämlich einige Zellen freigeräumt wurden, für besonders hartnäckige Maßnahmen-Verweigerer*innen.

All das erleben in dieser und ähnlicher Form gefangene Menschen schon seit es Knäste gibt. Die staatliche Institution regelt den Bewegungsradius ebenso, wer wie mit wem wann und wo in Kontakt treten darf. Und reagiert mit strengen Konsequenzen bei Regelverletzungen.

Entweder – oder !

Thomas Meyer-Falk, z.zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Straße 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

Update zu „Mordversuch – oder viel Lärm um nichts?“

Zu dem Beitrag vom 18. April hier die neuesten Entwicklungen:

Am 20. April 2020 bekam der Insasse, der eine Manipulation seines Tiefkühlgemüses beklagte, durch den Leiter der SV-Abteilung der JVA Freiburg mitgeteilt, in dem Gemüse sei Rattengift gefunden worden. Noch am selben Tag erfolgte eine Ortsbegehung in der Abteilung durch die Kriminalpolizei und eine erste Vernehmung des Betroffenen. Eine durchgeführte Blutuntersuchung sei aber unauffällig gewesen.
Ferner wurde bekannt, dass entgegen der im Beitrag vom 18.04. zitierten Aussage des Bereichsdienstleiters W., in den Rattenfallen im Gefängnishof sehr wohl Gift enthalten sein soll, insbesondere Strychnin.
Zwischenzeitlich wurden die Fallen, bzw. das Gift aus den Fallen nach Aussage eines Bediensteten entfernt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – SV-Abtlg., Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

Mordversuch – oder viel Lärm um nichts?

Am Ostersonntag wollte Frederick Müller (Name geändert) sich Gemüse zubereiten und entdeckte, wie er sagte, Manipulationen an der Packung. Sofort rief er einen Beamten hinzu. Ein Mordversuch im Freiburger Gefängnis – oder alles heiße Luft?

 

Die Vorgeschichte zur Geschichte

Schon seit längerem schwelte es zwischen Frederick, fast 60 Jahre alt, und Friedrich, noch keine 40. Aber beide schon seit Jahren in der Sicherungsverwahrung in Freiburg einsitzend. Am 26. März sind Friedrich und ein weiterer junger Insasse in Fredericks Zelle eingedrungen und schlugen auf ihn ein. Von einem anderen Insassen kam die Aussage in Umlauf, dass das Essen von Frederick vergiftet werden sollte. Aber gegenüber dem Personal hatte er das damals nicht angegeben, er habe aber Frederick eine Warnung zukommen lassen.

Das Tiefkühlgemüse von Frederick

Im Freizeitraum der Sicherungsverwahrung steht ein großer Tiefkühlschrank, bei 18 Grad unter null können dort die Insassen ihre Esswaren einfrieren, jeder hat sein eigenes Fach. Als Frederick am Ostersonntag Tiefkühlgemüse aus seinem Fach holte, fiel ihm auf, dass die Packung an einer Stelle aufgeschnitten war. Bei Öffnung seien ihm kleine blaue Bröckchen aufgefallen und ein Klumpen sei auch blau gewesen. Der von ihm hinzugerufene Amtsinspektor W. sperrte umgehend den ganzen Freizeitraum. Später am Nachmittag wurde dann der Tiefkühlschrank sichergestellt und entfernt. In einem so kleinen Mikrokosmos wie einer Haftanstalt regiert das Gerücht und entsprechend wird nun behauptet, möglicherweise habe Friedrich, noch vor dem Angriff am 26. März, tatsächlich Rattengift in Fredericks Gemüse versteckt. Angeblich würde in den im Hof installierten Rattenfallen nämlich Gift ausgelegt. Das wiederum bestreitet der Bereichsdienstleiter der Anstalt, es wäre dort kein Gift in den Fallen. Wehren kann sich Friedrich nicht, er sitzt wegen des Angriffs vom März in strenger Einzelhaft.

Gespräch mit Vollzugsleiter G. am 14. April 2020

Am 14. April hatte ich Zugang zu meinen Tiefkühlwaren beantragt, denn ich habe, wie alle anderen Insassen auch ein Fach in dem Gefriergerät. Am Spätnachmittag lud der Vollzugsleiter mich zum Gespräch und teilte mit, auf Anweisung von Staatsanwalt K. (von der Freiburger Staatsanwaltschaft) dürften keine Lebensmittel herausgegeben werden. Vielmehr würden kriminaltechnische Untersuchungen folgen. Es habe „ so etwas“ noch nie gegeben, dass Lebensmittel manipuliert worden wären. Von Rattengift wisse er persönlich gar nichts. Auf Vorhalt gab er zu, es sei nichts ausgeschlossen, auch nicht, dass sich am Ende alles ganz anders darstelle als von Friedrich behauptet. Aber all das zu klären sei nicht seine Aufgabe, sondern die der Staatsanwaltschaft. Bis auf weiteres bekommt also niemand von der Station seine Lebensmittel zurück.

Ob es sich um versuchten Mord oder viel heiße Luft handelt wird sich vorerst nicht klären …

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

Radiointerview zu den Verschärfungen für Gefangene durch Corona

Hier das Radiointerview mit Thomas und „wie viele sind hinter Gittern“ zu den Verschärfungen für die Gefangenen durch die Corona-Pandemie.

https://www.freie-radios.net/101413

Corona und das Kontaktverbot – aus Gefangenensicht

Allerorten melden sich nun PsychologInnen, aber auch SoziologInnen mit ihren Gedanken über Wirkungen des und den Umgang mit dem „Kontaktverbot“ in Zeiten der Corona-Pandemie zu Wort. Jedoch, es gibt eine Gruppe von Menschen, die sich seit jeher besonders damit auskennt: die Inhaftierten.

Kontaktverbote im Gefängnis

Wer aus dem Leben vor den Gefängnismauern herausgerissen wird, erfährt schon in den ersten Stunden einen nahezu vollständigen Abbruch grundlegender sozialer Interaktionen. Anfänglich noch in der kahlen Zelle im Polizeirevier, Stunden später in der Zelle der Untersuchungshaftanstalt, und danach über Jahre oder Jahrzehnte in den verschiedensten Verwahranstalten, die das hiesige Rechtssystem bietet. Der Verlust der elektronischen Kommunikation ist selbstverständlich: kein Smartphone, kein Skype, kein Internet.

Dafür ein Telefon im Flur, wo es keinerlei Privatsphäre gibt; wenn überhaupt (so ist im bayrischen Vollzug ein Telefonat nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet). Lockerer geht es in der Sicherheitsverwahrung zu, dort gibt es stellenweise schon Telefone in den Hafträumen, so z.B. in Freiburg.

Die Besuche sind streng reglementiert, nur wenige Stunden im Monat (zur Zeit werden Privatbesuche wegen der Pandemie vollständig versagt), mindestens optisch überwacht, mitunter auch noch akustisch. Auch hier: wenig Privatsphäre.

Wie steht es um die anstaltsinternen Kontakte, denn bislang lag der Fokus auf jenen Verbindungen zu Menschen „draußen“. Aus Gründen, wie die Anstaltsleitungen stets betonen, von „Sicherheit und Ordnung“ werden auch die Kontakte innerhalb der JVA streng reglementiert, die Gefangenen in Kleingruppen möglichst voneinander getrennt gehalten. Je nach Anstalt sind die Zellen nur ein/zwei Stunden am Tag geöffnet, in anderen auch mal mehr als 12 Stunden.

Insofern würden sich AnstaltsmitarbeiterInnen verbitten, hier von Kontaktverboten zu sprechen, handele es sich doch lediglich um eine Reduktion von sozialen Interaktionsmöglichkeiten.

Wie damit umgehen?

Die ersten Stunden, Tage und Wochen nach der Inhaftierung stellen eine Art Ausnahmezustand dar, der aber bald dem Haftalltag weicht, der täglichen Routinen der frühmorgendlichen Lebendkontrolle, der Mittagessenausgabe, der Stunde im Knasthof an der frischen Luft, der Ausgabe des Abendessens und dem Nachteinschluss. Bis am nächsten Morgen alles von vorn beginnt.

Wenn die taz (31.03.2020, S.13, Interview mit der Psychologin Kirchhoff; https://taz.de/Psychologin-ueber-die-Coronakrise/!5672710/) fragt, wie lange denn die Menschen das „Kontaktverbot“ aushalten und die Fachfrau dann mutmaßt „Ich fürchte, nicht besonders lange“, kann aus Gefangenensicht dem nur entgegengehalten werden: im Gegenteil. Menschen sind sehr anpassungsfähig und halten solch ein Verbot über Jahre und Jahrzehnte aus. Zumindest mutet die Gesellschaft es ihren Gefangenen augenscheinlich schon immer und ohne viel Diskussion zu.

Wie gesagt, Routine ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor. Sie vermittelt auch in einem unsicheren Umfeld und angesichts ungewisser Zukunft Sicherheit. Trotz aller Sorgen, sich Zeit nehmen um nachzudenken über sich, über das was bislang so wichtig erschien im Leben. Lesen. Briefe schreiben (oder e-mails). Jemanden anrufen. Also trotz aller Beschränkungen den sozialen Austausch suchen.

Und in all das, ich weiß, ich wiederhole mich, die tägliche Routine integrieren. Ich selbst verbrachte einige Jahre in der Isolationshaft, aber all die Jahre, und auch danach, bewahrte ich mir einen relativ strukturierten Tagesablauf, der früh morgens begann/beginnt, spätestens gegen 4:30 Uhr und dafür schon gegen 19 Uhr im Bett endet.

Der Lagerkoller ist eine reale Gefahr

Viel ist aktuell auch die Rede von steigender innerfamiliärer Gewalt, nun wo alle Zuhause sitzen (müssen). Ja, das ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr. So kam es hier in der Freiburger Sicherheitsverwahrung am 26. März zu einem tätlichen Angriff zweier Mittdreißiger auf einen wegen mehrfacher Vergewaltigung einsitzenden Verwahrten. Schon als zahlreiche Beamte den Flur sicherten, gelang es einem der beiden noch in die Zelle eines Pädophilen einzudringen, und auch ihn zu Boden zu strecken. Es mag sein, dass es selbst ohne die durch die Corona-Pandemie bedingten Verschärfungen im Haftalltag zu dem Angriff gekommen wäre, jedoch ist die emotionale Belastung auch für Gefangene hoch (in Italien oder auch Kolumbien kam es wegen dortiger Corona-bedingter Einschränkungen sogar zu Aufständen).

Hier in der JVA kamen den beiden Sexualtätern sofort Bedienstete zu Hilfe. Darauf werden viel zu viele Menschen in ihren Wohnungen vergeblich warten. Das ist eine erschreckende und bedrückende Feststellung. Es kann deshalb auch wichtig sein, sich möglichst aus dem Weg zu gehen, auch durch Verlassen der Wohnung (Spaziergang). Oder durch ein „sich-gegenseitiges-Ignorieren“: das lernen Gefangene schnell, die mitunter über Jahre in einer engen Doppelzelle miteinander leben (müssen). Übergriffe sind deshalb ein Faktum, aber niemals sollte der „Lagerkoller“ als Entschuldigung oder Rechtfertigung herhalten.

Die Einsamkeit der Menschen

Trotz aller „Bussi-Bussi“-Begegnungen sind, so meine Erfahrung, viele Menschen einsam, und sobald sie auf sich selbst zurückgeworfen werden, ob durch Krankheit, den Tod nahestehender Menschen oder wie jetzt durch die Einschränkungen in Folge der Pandemie, erleben sie eine Form trostloser Ungeborgenheit, die sie die Einsamkeit in aller Kälte, in aller Härte spüren lässt. Damit teilen sie das Los vieler gefangener Menschen – die aber auch lernen damit umzugehen.

Hier hilft Routine nur noch bedingt, denn hier geht es um eine Kernfrage des Mensch-Seins: was trägt mich? Nietzsche schrieb einmal: „Wer ein Warum im Leben hat, erträgt fast jedes Wie.“

Dieses „Warum“, oder besser: ein „Worauf-hin“ wird zum Ausgangspunkt. Auf die Zukunft gerichtet. Idealtypisch mögen politische Überzeugungen sein. Wer bei FFF aktiv ist, trägt dieses „Worauf-hin“ in sich und wird leichter die Gegenwart bewältigen, als ein Mensch der emotionale Stabilität durch Akte des Konsums (die ihm aktuell teilweise verwehrt bleiben) gewinnt. Zugleich werden sich AktivistInnen einer Gemeinschaft innerlich verbunden fühlen, auch wenn die jeweiligen AkteurInnen solitär in ihren Behausungen leben (müssen).

Ausblick

Wir haben gesehen, gefangene Menschen erleben schon systembedingt jede Kontaktverbote und -reduzierungen, die nun die Gesellschaften der ganzen Welt bestimmen. Aber gerade das Beispiel der Gefangenen ist geeignet Bewältigungsstrategien zu entdecken und vermittelt die Gewissheit, es ist ein (vorübergehendes) Leben auch unter den gegebenen Beschränkungen nicht nur möglich, es kann auch sinnstiftend erfüllt werden.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com/

https://freedom-for-thomas.de

Einigung im Telio-Verfahren wegen Telefonkosten

Mehrere Medien haben nun den Prozessausgang wegen des seit 2014 laufenden Verfahrens um die hohen Telefonkosten im Strafvollzug aufgegriffen:

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article206671719/Land-und-Haeftling-einigen-sich-im-Streit-um-Telefongebuehren.html

https://www.focus.de/regional/karlsruhe/justiz-land-und-haeftling-einigen-sich-im-streit-um-telefongebuehren_id_11793592.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-karlsruhe-bvg-haeftling-hat-erfolg-mit-beschwerde-wegen-telefonkosten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171128-99-50262

https://www.badisches-tagblatt.de/Nachrichten/Land-und-Haeftling-einigen-sich-im-Streit-um-Telefongebuehren-32218.html