Radiobeitrag „Der Knast als nekrophiler Ort“

Warum Nekrophilie nach Erich Fromm sich auch auf Orte übertragen lässt, wie sich das im Knast zeigt und wie man das erträgt – Radiobeitrag bei Radio Dreyeckland, Sendereihe „Ausbruch – die Antirepressionswelle“ vom 22. November 2020

https://rdl.de/beitrag/der-knast-als-nekrophiler-ort

Neuigkeiten zur Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Münster

Am 16.10.2020 kam es in der Justizvollzugsanstalt Münster (NRW) morgens um kurz nach 6 Uhr zu einer Geiselnahme.

Gegen 9:20 Uhr wurde der Insasse von Sondereinsatzkräften der Polizei erschossen.

Nun liegt ein Bericht des Justizministeriums vor.

Der Ablauf

Wie sich aus dem schriftlichen Bericht des Justizministeriums NRW zur 64. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages von NRW am 23.10.2020 ergibt, sei gegen 6:05 Uhr die Zelle des nur wenige Stunden später erschossenen 40 – jährigen Insassen durch drei Bedienstete geöffnet worden.

Dieser sei seit dem 23.09.2020 wegen Drohungen in Einzelhaft untergebracht gewesen, so dass die Zelle nur durch mindestens zwei Bedienstete geöffnet werden durfte.

Bei Zellenöffnung habe er eine 29-jährige weibliche Bedienstete an den Haaren gepackt, ihr einen messerähnlichen Gegenstand an den Hals gehalten und sei mit dieser durch das Hafthaus gegangen.

Er habe einen Hubschrauber gefordert.

Ab 6:50 Uhr hätten Polizeikräfte die Lage übernommen.

Gegen 9:20 Uhr seien dann von mehreren Polizisten des Sondereinsatzkommandos Schüsse auf den Gefangenen abgefeuert worden und dieser noch „vor Ort seinen …Verletzungen“ erlegen.

Er sei nicht im Besitz einer, wie zuvor in den Medien berichtet, Rasierklinge gewesen, sondern habe lediglich über eine „angespitzte…Zahnbürste“ verfügt.

Nach Angaben der Geisel hätte der Gefangene während der Geiselnahme geäußert, er sei der „Sohn der Jungfrau Maria“ und müsse „zu einem Feld an einem roten Haus in Spanien, um einen Hammer zu holen und mit diesem Hammer das Coronavirus zu besiegen“.

Verurteilt sei der Gefangene u.a. wegen fahrlässiger Trunkenheit (Geldstrafe, 2001), fahrlässigen Vollrauschs (Geldstrafe, 2006), versuchten Totschlags (4 Jahre 6 Monate sowie Unterbringung in einer Entzugsklinik, 2007) und Körperverletzung (Geldstrafe, 2019).

Aktuell habe er eine viermonatige Strafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, d.h. Polizisten (Urteil des AG Münster vom 21.02.2020) verbüßt, weil er auf dem Gelände der psychiatrischen Anstalt Münster am 04.09.2019 „randaliert“ und einem Platzverweis nicht Folge geleistet habe.

Bewertung

Die wenigen Mitteilungen über die Vorgeschichte des Mannes deuten, bei aller gebotenen Vorsicht, auf einen Menschen hin, der Hilfe und Zuwendung benötigt hätte und keine Isolationshaft und schon gar nicht den Tod durch Erschießen.

Allerdings ist es trauriger Alltag in Deutschland und auch andernorts, dass Menschen, die „psychisch auffällig“ agieren, hohes Risiko laufen, durch die Polizei erschossen zu werden.

Man braucht kein Prophet zu sein, um zu vermuten, dass die „noch laufenden Ermittlungen“ zu nichts führen werden.

Den Polizeikräften wird wahrscheinlich, wie in fast jedem solcher Fälle, bescheinigt werden, rechtmäßig von der Schusswaffe Gebrauch gemacht zu haben.

Problematisch erscheint auch die Außendarstellung des Falles, denn in regionalen wie überregionalen Medien war stets die Rede von Rasierklingen, was selbstverständlich viel aufregender und gefährlicher klingt als eine angespitzte Knastzahnbürste.

Und vom Plan des Mannes, in Spanien das Coronavirus mittels eines Hammers zu erschlagen, war auch nicht die Rede, nur die Forderung nach einem Hubschrauber schaffte es in die Meldungen.

So scheint hier am 16. Oktober ein einsamer, trauriger und verzweifelter Mensch erschossen worden zu sein.

Hat er wirklich so sterben müssen?

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Solidarität mit Lina E. aus Gefangenensicht

Wie vor einigen Tagen berichtet wurde, hat die Polizei am 5.11.2020 Lina
E. aus Leipzig verhaftet. Neben den erwartbaren, jeglichen
antifaschistischen Widerstand niedermachenden Artikeln aus der
rechtsbürgerlichen Presse (FAZ vom 7.11.2020: „Konspirativ und
gewalttätig“ oder auch „Die Welt“ vom 13.11.2020: „Schnell, klandestin
und kriminell“), gab es allerdings auch erfreulich reflektierte,
solidarische Berichterstattung (vgl. exemplarisch das Interview in
„Neues Deutschland“ mit Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten
Hilfe e.V. am 18.11.2020: „Ein Bedrohungsszenario wird aufgebaut“).

Ginge es nach FAZ und „Die Welt“, wäre wohl ein Strafprozess fast schon
überflüssig, die Verurteilung nämlich so gut wie sicher. Diese
(typische) Vorverurteilung, gepaart mit einem sexistischen Blick der
drei männlichen „Die Welt“-Reporter, wonach eine angeblich Gewalt als
Mittel der Auseinandersetzung einsetzende Frau unerhört erscheint, soll
die antifaschistische Aktion delegitimieren. Die Nazis als die hilfs-
und wehrlosen Opfer einer deren Tod „billigend in Kauf“ (FAZ) nehmenden
Linksextremistin, vervollständigen das kleinbürgerliche Narrativ.

Aus ihrem Alltagsleben herausgerissen und in das enge Korsett eines
Haftalltags gepresst worden zu sein, wird für Lina Kraftanstrengung
bedeuten, aber ich bin sicher, die vielfältige Solidarität, die sie
erfährt und erfahren wird, kann manches davon mildern. Zumal sich die
Vorwürfe gegen sie einreihen in die jüngsten staatlichen Repressionen,
ob in Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Berlin und vielen anderen Städten,
mit Verhaftungen und Durchsuchungen. Die Verhängung von
Untersuchungshaft soll auch ganz direkt einen einschüchternden Effekt
auf Menschen vor Ort ausüben und ihnen den Mut zum Widerstand nehmen.
Sich aber nicht einschüchtern zu lassen, von nichts und niemanden,
darauf kommt es unverändert an! Vielmehr müssen wir das Leben so nehmen,
wie es Rosa Luxemburg in einem ihrer Briefe aus der Haft formuliert hat:
„Tapfer, unverzagt und lächelnd – trotz alledem!“.

Freiheit für Lina E.!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA
https://feedomforthomas.wordpress.com

Shorty und die Armbrust-Affäre

Seit einigen Jahren berichtete ich immer wieder über Shorty, einen Sicherungsverwahrten in den 40’ern. Mittlerweile an die 20 Jahre in Haft, immer wieder Furore machend mit seinen kreativen und kuriosen Einfällen. Zudem ist er nicht bereit, sich dem Vollzugsregime widerstandslos zu ergeben, zieht dann gegen Maßnahmen vor Gericht und gewinnt dort immer wieder. Könnte man sein Verhalten, wie auch das anderer Insassen die destruktiv agieren, als einen Akt der Selbstverteidigung deuten?

Der 22.September 2020

An einem sonnigen Septembertag, es war Herbstanfang, gingen in der JVA Freiburg fünf sportliche Uniformierte den Flur der Station2, Abteilung Sicherungsverwahrung hinunter – in Richtung der Räume der Arbeitstherapie (AT). Was die dort wohl wollen? Sie kamen nach wenigen Minuten aus der AT mit Shorty im Schlepptau. Es sollte das letzte Mal sein, dass wir Shorty für Wochen gesehen haben. Als er abgeführt wurde, da wirkte er noch ganz entspannt.

Stunden später, also noch am selben Tag hörten wir es plötzlich aus dem Keller der Anstalt schreien und gegen die Wände und Zellentür trommeln. Shorty war im ‚Bunker‘ gelandet, juristisch korrekt: im besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände. Ein Loch im Boden als WC, Dauerbeleuchtung, Kameraüberwachung, ein reißfestes Hemdchen als Bekleidung. Shortys Trommeln gegen die Wände und Türen wummerte durchs ganze Haus. Fast drei Tage lang, immer wieder unterbrochen von einigen Stunden Stille.

Die Armbrust

Eine selbst gebastelte und funktionstüchtige Armbrust war, wie wir erfuhren, bei einer Durchsuchung in Shortys Zelle gefunden worden. Einige Tage später wurden Bedienstete beobachtet, die im Gefängnishof einen in mehrere Metern Höhe im Putz steckenden Pfeil fotografierten. In seiner Bastelfreude war Shorty auf die Idee gekommen, es wäre der passende Zeitpunkt eine Armbrust aus Stabilo-Stiften und einem Kondom zu basteln. Die Anstalt fand das dann nicht so lustig, zumal er in der Anfangszeit seiner Inhaftierung, er saß noch in Untersuchungshaft, an einer Geiselnahme beteiligt war.

Die anstaltsinterne Verlegung

Nach rund drei Tagen im ‚Bunker‘ wurde Shorty ins Hauptgebäude der Strafanstalt verlegt. Da er Sicherungsverwahrter ist und sich in der Vergangenheit schon Verwahrte gegen solche Praxis erfolgreich vor Gericht wehrten, war absehbar, dass er früher oder später wieder in der SV-Abteilung anstranden würde. Wie er uns dann vor einigen Tagen erzählte, kam er erst auf die Isohaft-Station der Strafanstalt, habe dort Nahrung und Trinken verweigert, sei von dort weiter gereicht worden auf die Krankenstation, bevor er schlussendlich im Iso-Trakt der SV landete. So kann er sich zumindest mit den anderen Sicherungsverwahrten am Fenster unterhalten, auch wenn er in seiner Zelle wenig mehr als einen Fernseher nicht besitzen darf, denn dort befindet er sich nach wie vor in strenger Einzelhaft.

Shorty, Fenrir, Slim- und die Selbstverteidigung

Schon um die Osterzeit 2020 kam es zu einem körperlichen Angriff an welchem zwei jüngere Sicherungsverwahrte, Fenrir und Slim (alle Namen geändert) beteiligt gewesen sein sollen: beide noch keine 40, schon lange Hafterfahrung hinter sich, durch die SV noch eine unabsehbare Zeit hinter Gittern vor sich, sollen zwei andere Sicherungsverwahrte in deren Zellen aufgesucht und dann körperlich attackiert haben. Weil man ihnen zudem einen versuchten Mord unterstellte, kamen sie für einige Monate in Untersuchungshaft.

Erst dieses Ereignis, und jetzt der Armbrustfund bei Shorty. Hier wie dort im Grunde eher destruktiv zu nennende Verhaltensmuster, welche von der Haftanstalt auf vertraute Weise, nämlich mit Repression, beantwortet wurde.

Allen drei Verwahrten ist neben dem eher noch jungen Alter, einem auffälligen spätadoleszenten Verhalten im Alltag (manche sprechen eher von pubertären Verhaltensweisen), einer langdauernden Inhaftierung, nämlich fast oder auch knapp mehr als 20 Jahren eine mit Händen greifbare Perspektivlosigkeit gemein. Und alle drei wollten unbedingt weg aus Freiburg, weg aus dem sarkastisch-zynisch als ‚Totenhaus‘ verschrienen Bereich der Sicherungsverwahrung. Nicht nur, weil hier jährlich Insassen sterben, sondern weil die SV auch einer seelischen Gruft zu ähneln scheint. Fenrir und Slim zieht es in andere Bundesländer und Shorty möchte einen Versuch in einer psychiatrischen Anstalt wagen.

Es ist ein geradezu tragisches Moment, dass die Überlebensimpulse von Shorty, Fenrir und Slim jedoch zwangsläufig vom Justizapparat auf die erwähnte Weise beantwortet werden mussten. Denn solche sind es: Überlebensimpulse, Akte der Selbstverteidigung. Der, wenn auch destruktive Versuch, sich dagegen zu wehren als Subjekt ausgelöscht zu werden, und fürderhin als zu verwahrendes gefährliches Objekt dem Strafsystem zur Verfügung stehend, nur darauf zu warten älter zu werden. Mitarbeitende der Justiz werden eine solche Deutung vermutlich vehement bestreiten und auf die vielen ‚Therapieangebote‘ hinweisen, welche auch Shorty, Fenrir und Slim offen gestanden hätten. So dass auch allen Dreien zumindest die Perspektive, eines (fernen) Tages wieder in Freiheit zu gelangen offen gestanden habe und letztlich, zumindest theoretisch, weiterhin offen stehe.

Zum Gehorsamssubjekt

Um sich diese Optionen offen zu halten, hätten sie sich allerdings zu unterwerfen gehabt, sie hätten zu „Gehorsamssubjekten“ (Byung-Chul Han, „Psychopolitik“) werden müssen, wogegen sie sich mit jenen Mitteln welche ihnen vertraut erschienen, gewehrt haben. Und um so mehr sie sich verteidigen, umso mehr müssen sie leiden: Isolationshaft, Entzug eines Großteils ihrer persönlichen Habe; im Falle von Fenrir und Slim zudem eine eklatante Verlängerung der sowieso unabsehbaren Dauer der Inhaftierung. Selbst wer sich unterwirft und das Los auf sich nimmt, sich als Gehorsamssubjekte einzuordnen, wird nicht zwangsläufig mit einer Freilassung belohnt. Im Gegenteil, immer mehr Insassen in der SV erleben, dass auch nach vielen Jahren therapeutischer Gespräche, Gruppen und Interventionen, die Entlassung aus der Haft in weiter Ferne liegt, denn es findet sich immer noch dieses oder jenes das der „therapeutischen Bearbeitung harrt. Je mehr sie sich anschmiegen an das Vollzugssystem, die Bediensteten hofieren, ihnen zu Gefallen sein wollen, um ihre Gunst wetteifern, um so mehr scheint deren ‚Ich‘ zu verlöschen.

Ein Prozess gegen welchen sich Shorty, Fenrir und Slim wehren und der Schule machen wird. Denn im Grunde jährlich treffen in den SV-Anstalten Menschen mit Ende 20, Anfang 30
ein, wo in früheren Jahren solche im Alter von über 50 oder jenseits der 60 anlandeten.

Ausblick

Die jüngeren Sicherungsverwahrten sind noch eher bereit sich zu verteidigen, wobei sie fast zwangsläufig auf das Verhaltensrepertoire zurückgreifen, das ihnen vertraut ist. Wie sollen sie es auch anders handhaben? Es ist schon schwer genug im Gefängnis zu sitzen, während die Strafe verbüßt wird, Aber vielen erscheint es zumindest noch irgendwie einsichtig, dass sich diese Gesellschaft des Mittels der Strafhaft bedient um begangene Straftaten zu ahnden (von Alternativkonzepten will ich heute gar nicht erst anfangen). Dieses Narrativ ist hier im Bereich der SV im Grunde täglich von den Insassen zu hören. Zu kippen beginnt es jedoch genau in dem Moment, in welchem die Strafe abgesessen ist und Mensch in der SV landet. Eingeführt mit Gesetz vom 24.11.1933 von den Nationalsozialisten, ermöglicht es die dauerhafte Inhaftierung auch nach Ende der Strafhaftzeit. Wenn es von Gerichten gebilligt wird: bis zum Tod!

Mit 29,30,35 oder 40 Jahren dann in eine SV-Anstalt aufgenommen zu werden, vor sich das Dunkel vieler Jahre, oder auch Jahrzehnte der Inhaftierung, darum wissend, dass die zugemessene Strafe verbüßt ist, lässt gerade die jüngeren Insassen rebellieren.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg
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Der sächsische Verfassungsschutz und der Linksextremismus

Nachdem ich Ende Juli 2020 beim LfV Sachsen Antrag auf Auskunft zu den dort zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt hatte, erreichte mich Anfang November dieses Jahres, per Einschreiben mit Rückschein, die Antwort aus Dresden.

Die gewährte Auskunft

Mitgeteilt wurde, dass das LfV verschiedene Artikel von mir, welche ich angeblich als „Meldungen des Tages“ an die – Zitat – „linksextremistische Rote Hilfe“ gesandt haben soll, speichere. Darunter Texte zur AfD, zum Vollzug der Sicherungsverwahrung, einem Spaziergang durch Freiburgs Innenstadt. Weitere Speicherungen seien erfolgt im Zuge zweier Brandanschläge im August und November 2019, zu welchen sich ein „autonomes Kommando Thomas Meyer-Falk“ bekannt haben soll. Der Bescheid ist als PDF-Datei diesem Artikel angefügt.

Die verweigerte Auskunft

Eine weitergehende Auskunftserteilung lehnt das LfV ab, da eine solche „die Beobachtung des Linksextremismus durch das LfV Sachsen gefährden“ würde. Zudem könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des LfV gezogen werden.
Insoweit dürfe von einer weiteren Begründung auch abgesehen werden.

Die Beschwerde

Da ich die Speicherung der Daten für ebenso rechtswidrig halte, wie die Verweigerung einer weitergehenden Auskunft, habe ich nun den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.

Ausblick

Mich, der ich sowieso in Haft sitze, tangiert die Speicherung nicht unmittelbar, hat auch keinen Einfluss auf den Haftalltag. Aber wie viele Menschen vor den Mauern würden alleine schon durch solche eine Speicherung möglicherweise Nachteile erleiden? Es ist ja ein Irrtum, dass eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur dann erfolgt, wenn z.B. eine Tätigkeit in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich erfolgt oder erfolgen soll. Wer denkt z.B. an LagerarbeiterInnen in Firmen des Mittelstandes, die in die USA exportieren? Um seitens der Firmenleitungen bestimmte Freistellungen und Erleichterungen bei der Abwicklung des Exports in die USA in Anspruch nehmen zu können, dürfen selbst LagerarbeiterInnen durchleuchtet werden – und bei entsprechenden Auffälligkeiten, d.h. Rückmeldung durch die Sicherheitsbehörden, es lägen „Erkenntnisse“ über die/den ArbeiterIn vor, erfolgt fast zwangsläufig keine Freigabe und der Job ist plötzlich in Gefahr.

Welchen Bezug zum „Arbeitsauftrag“ des LfV Sachsen ein beschaulicher Text über meinen ersten Spaziergang durch Freiburgs Innenstadt, einer Stadt im Südwesten Badens, also irgendwie doch ziemlich weit weg von Sachsen, haben soll, das erschließt sich mir auch nach genauem Nachdenken nicht wirklich.

Der sächsische Verfassungsschutz gehört abgeschafft! Genauso wie die restlichen Geheim- und Sonderdienste! Und bis es soweit ist, weiß ich, ich habe zumindest ein oder zwei LeserInnen in der Neuländer Straße 60 in Dresden, dem Sitz des LfV!


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Gelächter, das die Mauern überwindet – eine Rezension

Vor 40 Jahren kam es in der Türkei zu einem Militärputsch, davor und danach landeten unzählige politische AktivistInnen in den Kerkern der türkischen (Militär-)Justiz. Vom Leben und Überleben in der damaligen Zeit erzählen die 17 Geschichten Güvenlis. Erst 2018 erschien die Sammlung von Erzählungen der 1957 am Schwarzen Meer geborenen Autorin auf Türkisch und dieses Jahr im Duisburger Verlag Trikont dann auch auf Deutsch.

Der Spott, das Lachen sind in ihrer Tendenz subversiv. Der Spott und das Lachen entlarven die aufgeblasenen, sich selbst so mächtig fühlenden Schergen eines brutalen Regimes. Davon berichten in teils sehr zarten und dann auch wieder in einer geradezu lakonisch vorgetragenden Brutalität die Erzählungen Güvenlis. Beispielsweise der „Falaka“, den systematischen Schlägen auf die nackten Fußsohlen (S.91) zur „Begrüßung“ nach der Einlieferung in das Gefängnis. Dem Einzwängen des Körpers in einen Autoreifen (S.93) – und wie sie dann in ihrer Gemeinschaftszelle über ihre erlittenen Folterungen in einer Weise den Gefährtinnen berichten, die alle in ein „allgemeines Gelächter“ (S.93) ausbrechen lässt, welches allen gut tat. Und andererseits das Gefängnispersonal wahlweise ratlos oder wütend machte. Es scheint so, als könnten Wärterinnen und Wärter es eher ertragen, beschimpft oder körperlich attacktiert als verspottet und ausgelacht zu werden.

In der Erzählung „Ich zünde mich an“ (S.55 ff.) berichtet die Autorin darüber, wie trotz des „Besuchsverbots“, immer wieder wurden willkürlich für Tage, Wochen und Monate jegliche Besuche in den Gefängnissen verboten, es Nesrin gelang, ihre inhaftierte Schwester Neslihan dennoch zu besuchen. Wie die Angehörigen täglich vor den Toren des Gefängnisses erschienen, protestierten und mit einem Trick, der hier nicht verraten werden soll, um die Lesefreude nicht zu schmälern, dann doch der Besuch möglich wurde und die beiden Schwestern sich dann lachend einander gegenüber saßen – wenn auch nur für ein paar Minuten.

Wesentlich für die damalige Situation war die gemeinschaftliche Unterbringung der Gefangenen in großen Zellen.
Bekanntermaßen begann in den 90ern die Türkei, in Anlehnung an den berüchtigten Stammheimer Gefängnisbau, neue Haftanstalten zu errichten, welche die totale Isolation und Abschottung der Insassinnen und Insassen untereinander ermöglichten – trotz des mutigen Widerstandes vieler politischer Gefangener, trotz unzähliger Toter im Zuge der Hungerstreiks, die sich gegen den Bau der neuen Haftanstalten richteten.
Die Geschichten Güvenlis geben Zeugnis von der gelebten Solidarität der Inhaftierten untereinander, trotz aller Streitigkeiten und Uneinigkeiten, die es auch immer gab. Verbindendes Element waren die politischen Kämpfe, die zur Inhaftierung führten und dann der stolze, mutige und immer wieder auch humorvolle Umgang mit den täglichen, schikanösen Zellenfilzungen, Erniedrigungen und Folterungen.

Die 17 Geschichten durchzieht jedoch immer auch das Lachen.
Dessen befreiende und von dem konkreten Erlebnis distanzierende, aber die Gemeinschaft stärkende Kraft!

Thomas Meyer Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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Bibliografische Angaben zu dem hier rezensierten Buch:
Autorin: Asiye Müjgan Güvenli
Titel: „Gelächter, das die Mauern überwindet“
Seiten: 106
Verlag: TRIKONT DUISBURG&DIALOG-EDITION (Duisburg)
ISBN: 978-3-945634-23-3
Preis: 12 Euro

Mit Corona kam Skype – Willkommen im 21.Jahrhundert JVA Freiburg

Hier der neue Beitrag von Thomas mit „Ausbruch|Die Anti-Repressionswelle“:

https://rdl.de/beitrag/mit-corona-kam-skype-willkommen-im-21jahrhundert-jva-freiburg

Radiointerview zu personellen Querelen im Freiburger Knast

Hier das Interview mit „wie viele sind hinter Gittern“ zu personellen Querelen (unerfreuliche Auseinandersetzungen) im Freiburger Knast und Folgen für die Beteiligten.

https://www.freie-radios.net/104692

Der angehaltene Brief

In der Korrespondenz mit Inhaftierten kommt es immer mal wieder dazu, dass von Haftanstalten oder Gerichten Briefe angehalten, sprich nicht weiter geleitet werden. Im folgenden soll es um dieses Thema im Kontext der Untersuchungshaft gehen.

Der Brief vom 25.Mai 2020 und dessen Beschlagnahme

Mit Schreiben vom 25.05.2020 hatte Herr K., er sitzt zur Zeit in Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft, weil er zuvor in der Sicherungsverwahrungsabteilung der JVA Freiburg an einem Übergriff auf einen anderen Insassen beteiligt gewesen sein soll, mir geschrieben. Durch Beschluss vom 16.06.2020 wurde der Brief vom Ermittlungsrichter des AG Freiburg (Az. 32 Gs 1356/20) beschlagnahmt. Unter anderem äußere sich Herr K. zum Verfahren selbst und zudem beleidige er darin einen Insassen der Sicherungsverwahrung mit den Worten, bei diesem handele es sich um einen „geisteskranken Intriganten“, weshalb eine Weiterleitung an mich ausscheide.

Die Beschwerde

Hiergegen legte ich als Briefempfänger Beschwerde ein. Ich stellte in Abrede, dass es sich um eine strafbare Beleidigung handele und legte dar, es sei unverhältnismäßig mir zumindest keine Kopie des Briefes weitergeleitet zu haben.

 Der Ermittlungsrichter entschied mit Beschluss vom 23.07.2020, dass er der Beschwerde nicht abhelfe und zog schon in Zweifel, ob ich überhaupt berechtigt sei Beschwerde gegen seine Entscheidung zu erheben. Jedenfalls legte er pflichtgemäß die Akte dem Landgericht vor.

 Die Entscheidung des Landgerichts Freiburg

 Am 03.09.2020 entschied die 1.Große Strafkammer unter Beteiligung dreier Richterinnen und Richter, dass ich auch als Briefempfänger berechtigt sei Beschwerde zu erheben und bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Um dann abschließend festzustellen, dass mir eine Ablichtung des Briefes zuzuleiten sei, da nur dies dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspräche. Zu der angeblichen Beleidigung die der Brief enthalten sollte, merkte das Gericht unter Verweis auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, angesichts des „Nähe- und Vertrauensverhältnisses“ unter langjährigen Gefängnisinsassen, dürfte es zweifelhaft sein, ob überhaupt eine strafbare Beleidigung vorliege (Az. 1 Qs 1/20).

 Bewertung

 Der Zeitfaktor springt ins Auge, es wird ein Brief geschrieben, nach Wochen beschlagnahmt und daran schließt sich ein längerer Rechtsstreit an. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind in einem Gefängnis schon situationsbedingt eingeschränkt; durch das sich anschließende Procedere der Überwachung ist eine halbwegs zeitnahe Verständigung unmöglich. Für Menschen in Untersuchungshaft ist dies belastend und einschneidend.

 In besonderem Maße ärgerlich ist, wenn einem Ermittlungsrichter nicht einmal die Basics bekannt zu sein scheinen, einerseits was die Rechtsprechung zur Beschlagnahme von Briefen angeht, andererseits was die Beschwerdeberechtigung betrifft. Wir haben es nämlich nicht etwa mit einem rechtlich umstrittenen Gebiet zu tun, sondern einer seit Jahrzehnten geltenden Rechtsprechung.

 Der Fall zeigt aber auch auf, dass sich Menschen die von einem inhaftierten Menschen angeschrieben werden und davon erfahren, dass der Brief angehalten wurde, nicht scheuen sollten, selbst aktiv zu werden. Die vorliegend für den Bereich der Untersuchungshaft beschriebene Rechtslage gilt auch für sämtliche anderen Formen der Freiheitsentziehung, sei es in Strafhaft, der Sicherungsverwahrung oder Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Personelle Querelen im Freiburger Knast – und Folgen für die Insassen

Vor zwei Jahren berichtete ich schon mal über die personelle Situation in der JVA Freiburg (https://freedomforthomas.wordpress.com/2018/10/28/jva-freiburg-vor-personellem-kollaps/) und die Folgen für die Insassen. Zwischenzeitlich hat sich nicht wirklich etwas verbessert sondern eher verschlechtert.

Umstrukturierung in der Sicherungsverwahrung

In den letzten Wochen und Monaten erfolgte im Bereich der Sicherungsverwahrung (SV) eine Neuausrichtung für die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD), also den uniformierten Beschäftigten. Nach mahnenden Worten des Vollzugsdienstleiters H. und diversen Einzelgesprächen mit Stationsbeamten wurden einige von diesen versetzt. An einem Samstag im Spätsommer klopfte es an meiner Zellentüre. Hauptsekretär D. stand da und sagte, er wolle sich verabschieden. Er gehe im Groll, man habe ihn gegen seinen Willen versetzt, aber er sei nun mal Beamter und deshalb folge er dann solch einer Versetzungsanordnung. So zog er von Zelle zu Zelle. Andere Bedienstete waren von einem auf den anderen Tag plötzlich nicht mehr zu sehen.

Die Hintergründe

Neben Bediensteten, die im Alltag vielleicht auch unbequem durch eigene Meinungen auffallen, insbesondere wenn diese sich von der Behördenleitung unterscheidet (hier wäre auch an den nicht verlängerten Vertrag des Sozialarbeiters B. zu denken, über den ich vor kurzem berichtete; er meinte zum Abschied etwas resigniert, Kritik sei seitens der Leitung offenbar unerwünscht, was dann dazu geführt habe, dass sein Angestelltenvertrag nicht verlängert worden sei – dabei habe er doch seine Kritik schonend in 4-Augengesprächen vorgetragen), seien jene versetzt worden, die zu wenig „Anwesenheitszeiten“ aufwiesen. Sprich, die wohl zu oft krank geschrieben waren. Vor zwei Jahren berichtete die Badische Zeitung, die hiesige Lokalpresse, von über 28 Krankheitstagen pro AVD-Bediensteten. Aber auch von einer hohen Überstundenbelastung war schon damals in der Presse zu lesen.
Diese liegt zur Zeit bei etwa 500 Stunden pro AVD-Beschäftigten, und in Summe bei über 100.000 Stunden! Auch eine Folge der, wie immer wieder Bedienstete beklagen, „eigenwilligen Personalpolitik“ des Personalverantwortlichen Herrn Z., der in einigen Monaten in Pension gehe. Auch wegen der vielen Überstunden wechseln immer mehr Bedienstete zum Zoll, zur Bundespolizei oder bewerben sich bei Kommunalbehörden oder Gerichten in der Umgebung. Diese „ungeplanten Abgänge“ ließen dann die Zahl der Überstunden weiter steigen, da die verbleibenden Beschäftigten den Dienst der ausgeschiedenen Ex-Kolleg*innen zu übernehmen hatten.
Im Alltag haben Bedienstete immer wieder 7-Tage-Schichten zu leisten, bekommen einen Tag frei, um dann wieder für 7 Tage anzutreten. Das mag dann auch zu einer Erhöhung des Krankenstandes beigetragen haben. Manche Bedienstete drohen mit Anwälten mit „Dienst-nach-Vorschrift“ oder äußern auf den Stationen lautstark ihren Unmut: beliebt ist der Topos der Sklaverei.

Dem halten allerdings andere Beschäftigte entgegen, welche nicht in „Einzelgesprächen“ durch die Mangel gedreht wurden, die „werten Kollegen“ sollten sich mal nicht so haben, denn wer sich weigere auch spontan in einem der anderen Bereichen der Anstalt als dem üblichen, Dienst zu tun, oder außer der Reihe einzuspringen oder zu oft „krank mache“, der müsse eben die Konsequenzen tragen.

Die Folgen für die Insassen

Bevor wir also nun das Taschentuch hervorholen um uns die Tränen zu trocknen – was haben die personellen Querelen der Anstalt mit den Gefangenen zu tun?! Recht viel, wie mir scheint, denn diese leiden dann unter diversen Einschränkungen.
So verteidigt die JVA beispielsweise die Tatsache, dass die während des Corona-Lockdowns entfallenen Ausführungen (dabei handelt es sich um von Bediensteten bewachte Spaziergänge außerhalb der Anstalt) nur verkürzt nachgeholt werden, mit dem fehlenden und überlasteten Personal. Statt den obligatorischen 5,5 Stunden, was schon wenig genug ist, durfte man jetzt sogar lediglich 2,5 Stunden vor die Mauern! Auch wenn seit kurzem nun wieder 5,5-stündige Ausführungen möglich sind, wurden zuvor dutzende auf die genannten 2,5 Stunden begrenzt.
Die Zellen im Bereich der SV werden unverändert um 18:45 Uhrverschlossen, statt wie gesetzlich eigentlich vorgesehen erst um 22:00 Uhr. Für letzteres fehlt es jedoch an Personal.
Abendliche Freizeitgruppen, so wie zum Beispiel der sogenannte „Bürgerkreis“, angeboten von Studis der Freiburger Uni, entfallen vollständig, ebenso wenig finden Sprachkurse oder sonstige abendliche Freizeitgruppen statt.
Man schließt die Insassen einfach nur noch weg. Gerade im Bereich der SV ist das besonders problematisch, denn die Insassen dort haben ihre Freiheitsstrafe längst abgesessen, werden also nur noch aus rein präventiven Gründen weiterhin festgehalten und sollten also im (Haft-)Alltag nur so gering wie möglich beeinträchtigt werden. Die Zwangsversetzung von Bediensteten bedeutet für manche Insassen zudem einen Beziehungsabbruch. Mitunter macht man sich ja etwas lustig über die Anhänglichkeit einzelner Insassen an Bedienstete, aber es gehört zur Wirklichkeit, dass viele Insassen über keinerlei Außenkontakte mehr verfügen, da wird dann der eine oder andere Beschäftigte zum Ersatzgegenüber. Von der JVA Freiburg ist dies auch ausdrücklich gewünscht, weshalb sie ein „Bezugsbeamten-System“ installiert hatte. Ein Insasse wird einem ausgesuchten Bediensteten zugewiesen und soll mit diesem besonders oft und intensiv Gespräche führen. Die Zwangsversetzung führte in diversen Fällen dazu, dass mühsam aufgebaute Beziehungen abrupt endeten. Pittoresk, ja erratisch freilich mutet die Personalpolitik der Anstalt auch deshalb an, weil nach den Zwangsversetzungen nunmehr öfters Azubis die Stationsbüros besetzen; wo also zuvor erfahrene Bedienstete eingesetzt wurden, haben nun angestellte Sekretärsanwärter*innen Dienst zu schieben, die im Alltag schon auch mitunter überfordert scheinen mit der Aufgabe im Bereich der SV. Erfahrende Bedienstete des AVD betonen, es sei eigentlich aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, Azubis für die verantwortungsvolle Aufgabe einzusetzen.

Freilich ist, dass soll nicht unerwähnt bleiben, genug Personal für die zahllosen, stundenlangen und ausufernden Zellenrazzien vorhanden. Wenn es also darum geht die Zellen auf den Kopf zu stellen – ein Langzeitverwahrter, schon über 10 Jahre in der SV, sprach hier von „Psychoterror“- ist von personellen Mängeln nichts zu spüren.

Die brisant explosive Stimmung

Im Bereich der Strafhaft der JVA Freiburg kommt es mehr oder weniger regelmäßig zu Schlägereien – in der Sicherungsverwahrung ist das noch nicht an der Tagesordnung, auch hier nimmt die Zahl zu. So drang vor ein paar Tagen ein recht großer Insasse in die Zelle des eher schmächtigen Shorty ein, über den ich schon öfters berichtet hatte. Nun hatte sich der Eindringling etwas überschätzt, denn Shorty konnte sich erfolgreich gegen den Überfall wehren. Vor Ostern hatten wir den Angriff auf zwei Insassen einer anderen Station und wegen eines möglichen Mordversuchs ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg seit Monaten.

Oder nehmen wir P.. Im Alltag ein friedlicher Insasse, der mit allen gut auskommt, und doch landete er in strenger Einzelhaft! Mit Akribie und viel Kunstfertigkeit formt er aus allen möglichen Materialen Figuren. Als Amtsinspektor K. ihn aufforderte Figuren aus der Zelle herauszugeben eskalierte die Situation, denn er weigerte sich. Die herbeigerufenen Bediensteten überwältigten P. und er verbrachte die Nacht im Bunker und am Folgetag landete er in der Sicherheitsstation in Iso-Haft.
Menschen, die nichts mehr zu verlieren haben, hier spreche ich speziell vom Bereich der Sicherungsverwahrung, denn hier wartet ein Großteil der Insassen letztlich nur noch auf den Tod hinter Gittern, denen selbst minimale Motivation und Selbstbeschäftigung verweigert wird, die sich drangsaliert fühlen durch die laufenden und stundenlangen Razzien und Durchsuchungen ihrer Rückzugsräume, die wie kleine Kinder gewissermaßen, um 18:45 Uhr zu Bett geschickt werden, weil die Zellen verschlossen werden, diese Menschen reagieren ab einem bestimmten Punkt der psychischen Überlastung in der Regel mit destruktivem Verhalten.
Für einige der Menschen, die hier leben müssen, aber selbst für manche Bedienstete des AVD, welche aber immer betonen, ich möge sie niemals namentlich zitieren, hat es den Eindruck, als forciere die Anstalt diese Überlastung geradezu und trage damit das ihre zur weiteren Eskalation bei – ob mit Absicht oder aus Desinteresse muss offen bleiben.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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