Expertise
aus erster Hand
Verpackungsverordnung (PPWR)
Neue Anforderungen an Verpackungen
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt zusätzliche Anforderungen für Unternehmen, die Verpackungen beschaffen, einsetzen und weitergeben. Also auch für Sie als unser Kunde in z.B. der Möbel- und Umzugslogistik, im Retail, als Industriekunde, oder als Brand- und Wassersanierer, wenn sie regelmäßig mit Umzugskartons, Transportverpackungen, Stretchfolien, Schutzmaterialien oder individuell bedruckten Verpackungen arbeiten.
Wir geben Ihnen einen ersten Überblick – verständlich, praxisnah und mit Blick auf Ihre Verpackungslösungen. Sie benötigen PPWR-Unterlagen? Schreiben Sie uns an: ppwr@dmg-packaging.com
Warum sollten Sie sich jetzt damit beschäftigen?
Sie nutzen Verpackungen täglich: für Umzüge, Lagerung, Transport, zum Schutz, Verkauf oder Kundenkommunikation. Mit der PPWR rücken diese Verpackungen stärker in den Fokus. Relevant ist das Thema, wenn Sie:
- Verpackungen regelmäßig gewerblich einsetzen
- Verpackungen an Kunden weitergeben oder verkaufen
- Umzugskartons mit eigenem Logo oder individueller Gestaltung nutzen
- Verpackungen nach eigenen Vorgaben bestellen
- Standardverpackungen aus dem Sortiment eines Lieferanten beziehen
- Nachweise zu Material, Ausführung oder Recyclingfähigkeit benötigen
Der wichtigste Punkt: Unternehmen sollten frühzeitig wissen, welche Verpackungen betroffen sind, welche Rolle sie einnehmen und welche Unterlagen benötigt werden können.
Erzeuger oder Vorlieferant: Wer ist wofür verantwortlich?
Wer welche Pflichten übernimmt, hängt davon ab, welche Rolle ein Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Dabei wird insbesondere zwischen Erzeuger und Vorlieferant unterschieden.
Der Erzeuger
Dem Erzeuger kommt eine wichtige, führende Rolle zu. Er gilt als hauptverantwortlich für die technische Dokumentation und muss die Konformitätserklärungen im eigenen Namen unterzeichnen.
Wichtig: Der Erzeuger ist nicht zwingend der physische Hersteller der Verpackung. Vielmehr wird das Unternehmen als Erzeuger gelten, das die Spezifikation der Verpackung vorgibt.
Eine individuelle Bedruckung, zum Beispiel ein eigenes Marken-Design, ist dabei wichtiges Indiz.
Fall 1: Verpackungen mit eigenem Logo oder individueller Gestaltung
Bringen Sie Verpackungen mit Ihrem eigenen Firmenlogo, Ihrer Marke oder einer individuellen Gestaltung in den Markt, gelten Sie im Normalfall als hauptverantwortlicher Erzeuger.
Dann müssen Sie die erforderlichen Konformitätsunterlagen erstellen bzw. vorhalten. Ihr Lieferant stellt Ihnen dafür die notwendigen Material- und Lieferantenerklärungen zur Verfügung.
Beispiele:
- Umzugskartons mit eigenem Firmenlogo
- Kartons mit kundenspezifischem Druckbild
- Sonderanfertigungen nach Ihren Vorgaben
- Verpackungen mit eigener Marke oder individuellem Design
Der Vorlieferant
Der Vorlieferant ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise und Informationen bereitzustellen. Dies soll durch Lieferantenerklärungen erfolgen, in denen bestätigt wird, dass die Inhalts- und Rohstoffe der gelieferten Verpackungen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
Fall 2: Standardverpackungen aus dem Lieferantensortiment
Bringen Sie Standardverpackungen aus dem bestehenden Sortiment eines Lieferanten in den Markt, stellt in der Regel der Lieferant die erforderliche Konformitätserklärung bereit.
Diese Erklärung sollte von Ihnen dokumentiert und archiviert werden.
Beispiele:
- Stretchfolie ohne individuelle Gestaltung
- Standardkartons ohne eigenes Druckbild
- Packpapier, Schutzmaterialien oder Folien aus dem Standardsortiment
- weitere unveränderte Verpackungsprodukte
PPWR verständlich einordnen. Verpackungen frühzeitig vorbereiten.
Was Sie jetzt prüfen sollten:
1.
Verpackungen erfassen
Welche Verpackungen setzen Sie ein? Zum Beispiel Kartons, Folien, Füllmaterialien, Versand- oder Transportverpackungen, Schutzprodukte.
2.
Verantwortung einordnen
Beziehen Sie Standardprodukte oder lassen Sie Verpackungen individuell nach Ihren Vorgaben herstellen oder bedrucken? Konkret stellt sich die Frage: Wer gilt als Erzeuger – Sie, Ihr Kunde oder ein Vorlieferant?
3.
Unterlagen dokumentieren und archivieren
Materialangaben, Produktspezifikationen, technische Informationen, Lieferantenerklärungen und Konformitätsunterlagen können für Ihre interne Dokumentation relevant werden.
4.
Prozesse vorbereiten
Einkauf, Marketing, Vertrieb, Lager und Qualitätssicherung sollten wissen, worauf künftig bei Verpackungen zu achten ist.
Bedruckte Umzugskartons:
sichtbar werben,
Anforderungen mitdenken.
Individuell bedruckte Umzugskartons sind ideal, um Marke, Professionalität und Wiedererkennung sichtbar zu machen. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR gewinnt dabei jedoch auch die Dokumentation an Bedeutung. Das bedeutet nicht, dass bedruckte Kartons kompliziert werden. Es bedeutet nur: Die passenden Unterlagen sollten rechtzeitig vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung verfügbarer Informationen zu Ihren individuell bedruckten Kartons.
Wie unterstützt DMG Packaging?
Wir beschäftigen uns bereits seit geraumer Zeit intensiv mit den Anforderungen der PPWR und möchten Sie bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen. Je nachdem, welche Verpackungen Sie von uns beziehen, gibt es zwei Wege.
Für Standardverpackungen aus unserem Sortiment
Beziehen Sie Verpackungen aus unserem Standardsortiment und benötigen hierfür eine Konformitätserklärung?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an:
Bitte fügen Sie eine Auflistung aller Verpackungen bei, die Sie aus unserem Standardsortiment beziehen und für die Sie eine Konformitätserklärung benötigen.
Für individuell bedruckte oder speziell angefertigte Verpackungen
Beziehen Sie von uns individuell bedruckte oder speziell für Sie angefertigte Verpackungen?
Dann senden Sie uns bitte ebenfalls eine E-Mail an:
Fordern Sie in diesem Fall bitte eine Lieferantenselbstauskunft an. Diese dient als Grundlage für die Konformitätserklärung, die Sie als Hauptverantwortlicher und somit Erzeuger selbst erstellen müssen.
Muster für Ihre eigene Konformitätserklärung
Als besonderen Service stellen wir Ihnen ein Muster inklusive Ausfüllhilfe für eine eigene PPWR-Konformitätserklärung hier zum Download zur Verfügung.
Muster PPWR-Konformitätserklärung
Auf Basis der Lieferantenselbstauskunft können Sie dieses Dokument einfach und unkompliziert erstellen.
Bearbeitungszeit der Anfragen
Bitte beachten Sie, dass uns aktuell sehr viele Anfragen erreichen. Zusätzlich muss auch die Dokumentation unserer Vorlieferanten sichergestellt werden.
Daher bitten wir um Verständnis, dass die angeforderten Unterlagen nicht sofort bereitgestellt werden können.
Wir werden Ihnen die angeforderten Unterlagen im Laufe des Augusts zurücksenden.
Welche Informationen können relevant sein?
- Produktspezifikationen
- Materialangaben
- technische Informationen
- Angaben zur Kartonausführung
- Informationen zum Druckbild
- Lieferantenerklärungen
- verfügbare Nachweise aus der Lieferkette
-
Konformitätserklärungen für Standardverpackungen
- Lieferantenselbstauskünfte für individuell gefertigte Verpackungen
Wichtig:
Die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Pflichten hängt vom Einzelfall ab. Unsere Informationen dienen der Orientierung und unterstützen bei der produktbezogenen Dokumentation.
Sie möchten sich genauer mit der PPWR beschäftigen? Weitere Informationen finden Sie direkt bei den offiziellen Stellen der Europäischen Union:
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle im EUR-Lex
Gesetzestext ansehen - Informationen der Europäischen Kommission zur Packaging and Packaging Waste Regulation
EU-Informationen zur PPWR - FAQ und Leitlinien der Europäischen Kommission zur Umsetzung der PPWR
FAQ der EU-Kommission
Welche Informationen können relevant sein?
- Produktspezifikationen
- Materialangaben
- technische Informationen
- Angaben zur Kartonausführung
- Informationen zum Druckbild
- Lieferantenerklärungen
- verfügbare Nachweise aus der Lieferkette
-
Konformitätserklärungen für Standardverpackungen
- Lieferantenselbstauskünfte für individuell gefertigte Verpackungen
Wichtig:
Die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Pflichten hängt vom Einzelfall ab. Unsere Informationen dienen der Orientierung und unterstützen bei der produktbezogenen Dokumentation.
Häufige Fragen zur PPWR
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie soll Verpackungen umweltfreundlicher gestalten, Verpackungsabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern.
Gilt die PPWR für alle Branchen?
Ja, grundsätzlich kann sie für Unternehmen aus allen Branchen relevant sein, sobald Verpackungen eingesetzt und/oder weitergegeben werden.
Betrifft das nur Verpackungshersteller?
Nein. Betroffen sind alle Beteiligten der Lieferkette. Welche Pflichten jeweils gelten, hängt von der eigenen Rolle innerhalb der Lieferkette ab.
Was ist der Unterschied zwischen Erzeuger und Vorlieferant?
Der Erzeuger gilt als hauptverantwortlich für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung. Der Vorlieferant stellt die erforderlichen Nachweise und Informationen zu den gelieferten Verpackungen bereit.
Was gilt bei bedruckten Umzugskartons?
Wenn Ihr Firmenname, Logo oder eine individuelle Gestaltung auf dem Karton steht, wird Ihr Unternehmen als hauptverantwortlicher Erzeuger gelten. In diesem Fall benötigen Sie entsprechende Unterlagen und müssen die Konformitätserklärung im eigenen Namen erstellen bzw. vorhalten.
Kann DMG Packaging bei der PPWR helfen?
Wir unterstützen mit produktbezogenen Informationen zu den von uns gelieferten Verpackungen. Eine rechtliche Beratung ersetzen diese Informationen nicht.
Sie möchten Verpackungen PPWR-bewusst vorbereiten?
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie mit verfügbaren Informationen zu unseren Verpackungslösungen und beraten Sie bei der Auswahl passender Produkte – vom Standardkarton bis zum individuell bedruckten Umzugskarton.