ANLAGE ERNEUERUNGSFOND

DEPO-STOXX

DEPO-STOXX bietet Stockwerkeigentümergemeinschaften eine sichere, flexible Lösung zum Werterhalt des Erneuerungsfonds. Die Anlagestrategie ist auf Sicherheit abgestimmt und die Abrufstrategie wird auf die jeweilige Stockwerkeigentümergemeinschaft strukturiert. Eigentümer profitieren von Renditechancen, Transparenz und Berichten zur Fondsentwicklung. Die gesetzeskonforme Umsetzung und laufende Betreuung schaffen Vertrauen und Sicherheit.

Erneuerungsfond

Anlagehorizont

Der Erneuerungsfonds wird in drei Teile gegliedert, um sowohl Liquidität als auch langfristiges Wachstum sicherzustellen:

1. Liquider Anteil: Ein Teil des Fonds bleibt jederzeit verfügbar, um ungeplante kurzfristige Ausgaben flexibel abdecken zu können.

2. Kurzfristige Anlagen: Ein weiterer Teil wird in kurzfristige, risikoarme Anlagen investiert, die auch relativ kurzfristig verfügbar sind und eine moderate Rendite bieten.

3. Mittelfristige Anlagen: Der dritte und meist größte Anteil wird in mittelfristige Anlageinstrumente investiert, um über die Zeitachse den Wert zu erhalten.

Diese Verteilung kann flexibel an die Bedürfnisse der Stockwerkeigentümergemeinschaft angepasst werden, sodass die Liquidität und Rentabilität stets im Einklang mit den geplanten Renovationen und Sanierungen steht.

Betriebskonto

Zweck

Laufende Kosten
(Hauswart, Reinigung, Strom etc.)

Verwaltung

im Namen der Gemeinschaft

Zugriff durch Verwaltung

Ja, frei verfügbar

Zugriff durch Eigentümer

Kein direkter Zugriff,
aber Einsichtsrecht

Beschluss notwendig?

❌ Nein

Verfügbarkeit des Geldes

Sofort (täglich verfügbar)

Kontoführung

Getrennt vom Erneuerungsfonds

Eigentum am Guthaben

Getrennt vom
Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer

Recht bei Eigentumswechsel

Getrennt vom
Keine Rückzahlung an Verkäufer

Erneuerungsfond-Konto

Zweck

Langfristige Investitionen
(Dach, Fassade, Heizung etc.)

Verwaltung

im Namen der Gemeinschaft

Zugriff durch Verwaltung

Ja, nur mit
Beschluss / Doppelunterschrift

Zugriff durch Eigentümer

Kein direkter Zugriff,
aber Einsichtsrecht

Beschluss notwendig?

✔️ Ja
(Eigentümerversammlung oder schriftlich)

Verfügbarkeit des Geldes

Zweckgebunden, nach Freigabe

Kontoführung

Getrennt vom Erneuerungsfonds

Eigentum am Guthaben

Getrennt vom
Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer

Recht bei Eigentumswechsel

Anteil geht an Käufer über,
bleibt im Fonds