Die PKWAL versichert als öffentlich-rechtliche Einrichtung das Staatspersonal des Kantons und der ihr angeschlossenen Einrichtungen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit dem Ziel, die Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod sicherzustellen.
Künftig werden Einkäufe sowie freiwillige Beiträge (Plan Maxi und MaxiPlus) bei der Berechnung des Todesfallkapitals vollumfänglich berücksichtigt. Eltern und Geschwister werden in die Liste der Begünstigten aufgenommen.
Die neuen reglementarischen Bestimmungen finden Sie im ab dem 1.1.2026 gültigen Reglemente (Artikel 23 und 51 für die GPK und 23 und 50 für die OPK).