Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass WETTER erstmal kein Grund ist, ein angesetztes Spiel nicht durchzuführen. Gemäß SPO DHB §30 entscheiden die Schiedsrichter (egal ob angesetzte oder bei selbst/selbst) erst vor Ort, ob ein Spiel angepfiffen, unterbrochen, oder auch abgebrochen bzw. nicht abgebrochen wird.