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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten fest, welche für die Nutzung der Ihnen von 123erfasst.de GmbH (nachfolgend „123erfasst“) zur Verfügung gestellten Softwareprodukte und Dienstleistungen gelten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in Allgemeine Bestimmungen und Besondere Bestimmungen (zusammen nachfolgend

AGB“) wie folgt:

 

Allgemeine Bestimmungen

Teil A- Allgemeine Bestimmungen

 

Besonderen Bestimmungen

Teil B- Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS) Teil C- Bestimmungen für Beratungsdienstleistungen Teil D- Bestimmungen für Wartung und Support

Teil E- Bestimmungen für kundenspezifische Softwareanpassung

 

Die Allgemeinen Bestimmungen (Teil A) gelten bei jeder Beauftragung von Nutzung, Wartung und Support jeglicher Software, und allen anderen, von 123erfasst bereitgestellten Dienst- und Werkleistungen. Die Besonderen Bestimmungen (Teil B – E) beziehen sich auf die konkret beauftragten Softwareprodukte und Leistungen der 123erfasst und gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen sofern und soweit diese Softwareprodukte und Leistungen durch den Kunden beauftragt wurden.

 

Die Besonderen Bestimmungen finden bei Widersprüchen vorrangige Anwendung vor den Allgemeinen Bestimmungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Verträgen gelten vorrangig die Inhalte der Verträge. Es gilt demnach die Reihenfolge: Vertrag – Besondere Bestimmungen – Allgemeine Bestimmungen.

 

Für Drittanbietersoftware, die die 123erfasst mitvertreibt, können ggf. Sonderbedingungen (Lizenz- bzw. Nutzungsbestimmungen) vereinbart werden. Drittanbietersoftware stellt 123erfasst sodann auf der Grundlage dieser gesondert vereinbarten Sonderbedingungen, zur Verfügung, die insbesondere abweichende Regelungen für Nutzungsrechte und Haftung enthalten können. Diese Sonderbedingungen finden bei Widersprüchen vorrangige Anwendung vor den vorliegenden AGB.

 

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Begriffsbestimmungen

 

In diesen Allgemeinen Bestimmungen sowie in den Besonderen Bestimmungen von 123erfasst (zusammen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB”) kommt den nachstehend aufgelisteten Begriffen die folgende Bedeutung zu:

 

Anforderungsbeschreibung: Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit insbesondere Funktionalität der Software und die Anforderungen, denen die Kundenspezifische Softwareanpassung genügen muss.

 

Benutzerhandbuch: Elektronische oder anderweitige Dokumentation der Software durch 123erfasst.

 

Bugfix: Ein Bugfix ist eine Korrekturauslieferung/Korrekturversion für Software oder Daten, um Mängel zu beheben – meist um bekannt gewordene Sicherheitslücken zu schließen – oder bislang nicht vorhandene Funktionen nachzurüsten.

 

Client: Ein Endgerät, welches Dienste von einem Server abruft (z.B. PC’s, Laptops etc.).

 

Content Von 123erfasst vordefinierte Planungsdaten (z.B. CAD-Bauteile) und Elemente, die in die Software integriert sind oder mit ihr verwendet werden können. Hierzu gehören insbesondere Stamm-Leistungsverzeichnis-Positionen mit Einheitspreisen, Bauelemente, der Allgemeine Elementkatalog und EKT-Kalkulationsdaten. Diese Inhalte sind standardisierte Datensätze und Informationen, die von 123erfasst entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, um die Planung und deren Auswertungen in der Baubranche zu unterstützen. Sie sind nicht Teil des eigentlichen Softwareprogramms, sondern stellen ergänzende Daten und Informationen dar, die in Verbindung mit der Software genutzt werden können.

 

Customizing: Oberbegriff für Anpassungen der Standardsoftware. Anpassung an die betrieblichen Bedürfnisse des Kunden (inklusive Konfiguration, Installation, Parametrisierung, Einrichten von Standard-Schnittstellen, Datenmigration etc.).

 

Dritte: Weder 123erfasst noch von 123erfasst mit Leistungen beauftragte Unternehmen/Personen.

 

Drittanbieter: Juristische Personen, die nicht 123erfasst oder der Kunde sind und die Drittanbietersoftware entwickeln und/oder anbieten.

 

Drittanbietersoftware: Software, Teile einer Software, Softwarekomponenten, Verbindung von Komponenten, oder Softwareplattformen (z.B. Hosting Services) welche von einem Drittanbieter entwickelt und/oder angeboten und durch 123erfasst dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

 

Installation: Vorgang, bei dem die Software betriebsbereit gemacht wird, das bedeutet die Software wird auf einen Computer, Server etc. kopiert und eingerichtet.

 

Konfiguration: Das Zusammenstellen der Software aus verschiedenen Modulen und das „Verknüpfen“ dieser Module.

 

Kunde: (Juristische) Person, für die 123erfasst im Rahmen des Vertrags Leistungen erbringt bzw. Software liefert oder mit welcher 123erfasst Vertragsverhandlungen führt.

 

Kundenspezifische Softwareanpassungen: Software, Softwarekomponenten oder Schnittstellen, die gemäß der vereinbarten Anforderungsbeschreibung von 123erfasst im Auftrag des Kunden entwickelt oder geändert wurden und nicht Teil der Standardsoftware von 123erfasst sind. Kundenspezifische Softwareanpassungen liegen außerhalb der Produktbeschreibung bzw. des Verwendungszwecks der darin definierten Funktionen und erfolgen in der Regel über eine Änderung des Quellcodes.

 

Leistungen: Sämtliche von 123erfasst zu erbringenden Dienst- und Werkleistungen sowie Lieferung und Bereitstellung von Software zum Verkauf, zur Vermietung etc. wie im Vertrag näher beschrieben.

 

Mangel: Eine Mangel liegt vor, wenn die Software wesentlich von der in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionalität (Beschaffenheitsvereinbarung) abweicht und, sofern eine bestimmte Gebrauchstauglichkeit vertraglich vereinbart oder vertraglich vorausgesetzt wurde, diese oder der Wert der Software erheblich aufgehoben oder gemindert ist. Sofern eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, gilt § 434 BGB bzw. im Falle des Lizenzmodells SaaS § 536 BGB.

Keinen Mangel stellt es dar, wenn eine neue, aktualisierte Version der Software eine Funktion nicht mehr hat, die in einer vorherigen Version vorhanden war. Dies gilt nicht für Funktionen, welche laut Vertrag/Produktbeschreibung geschuldet sind.

 

(Minor) Update: Aktualisierung einer Version der Software, welche eine Anpassung, eine Problemlösung oder eine Verbesserung der Software enthalten kann. Dies kann auch Bugfixes enthalten.

 

123erfasst: 123erfasst Bausoftware GmbH oder eine ihrer Tochtergesellschaften, wenn diese als Anbieter einer Dienstleistung oder eines Softwareprodukts von 123erfasst auftreten.

 

Parametrisierung: Die Anpassung der Standardsoftware an den vom Kunden gewünschten Funktionsumfang durch Setzen von in der Software vorhandenen Parametern. Es erfolgt hierbei keine Änderung des Quellcodes.

 

Produktbeschreibung: Beschreibung der Beschaffenheit insbesondere Funktionalität der Software und die Anforderungen, denen die Standardsoftware genügen muss. Die Produktbeschreibung stellt eine Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen den Parteien dar.

 

Release/Major Update: Umfasst wesentliche Neuerung der Software, also bspw. Funktionsbereiche, die fortan erstmalig unterstützt werden. Ein Major Update bedeutet, dass im Code so viel geändert wurde, dass die Kompatibilität mit niedrigeren Versionen nicht mehr gegeben ist. Ein Major Update geht immer mit einem Release-Wechsel einher.

 

Remote-Zugang: Ein Fernzugriff ermöglicht den Zugriff von einem Remote-Standort (lokaler Rechner) aus auf entfernte Computer, Server, Netzwerke oder auf andere IT-Komponenten. Der Verbindungsaufbau erfolgt in der Regel mit Hilfe einer Remote Desktop Software (z.B. Teamviewer).

 

SaaS: Teilbereich des Cloud-Computings. Software as a Service (SaaS) ist ein Lizenz-(Miet-) Modell, im Rahmen dessen die Software über das Internet, d.h. als Service, angeboten wird.

 

Service-Zeiten: Werktags von Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage) zu den üblichen Geschäftszeiten der 123erfasst. Die aktuell geltenden Geschäftszeiten der 123erfasst sind im Vertrag und/oder auf der Homepage von 123erfasst aufgeführt.

 

Software: Standardisiertes Softwareprogramm von 123erfasst mit allen Funktionen und Modulen, Benutzeroberflächen und grafische Elemente, standardisierte Schnittstellen sowie Datenbanken und Datensätze, die integraler Bestandteil der Software sind (mit Ausnahme von Drittanbieterkomponenten), welches dem Kunden gemäß dem Vertrag (hierbei insbesondere Produktbeschreibungen) zur Verfügung gestellt wird, sowie alle Aktualisierungen wie Bugfixes, Updates und Major Releases. Abzugrenzen von den Kundenspezifischen Softwareanpassungen. Ergänzend umfasst die Software den zugehörigen Content.

 

Sonstige Unternehmenszusammenschlüsse: Unternehmen oder „Sonstige Zusammenschlüsse“ (z.B. Bietergemeinschaften, ARGEN, Joint Ventures), an welchen der Kunde oder ein mit ihm i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen mit mindestens 20% beteiligt ist oder sein wird (unabhängig von der Art der Beteiligung).

 

Systemvoraussetzungen: Die Anforderungen definieren, welche Hardware und welche Software des Kunden für den Betrieb der Software erforderlich ist.

 

Verbundene Unternehmen: Konzerngesellschaften des Kunden oder von 123erfasst nach §§ 15 ff. AktG bzw. § 271 HGB analog sowie jede andere Kapital- oder Personengesellschaft, bei welcher der Kunde oder 123erfasst ein gesetzliches, vertragliches oder anderweitiges Mitentscheidungsrecht hat.

 

Versionsnummer: 123erfasst hält sich in der Regel bei allen Softwareprodukten an eine Versionierung, bei der die Version aus drei Zahlen besteht: Das Major Update/Release, Minor Update und Bugfixes (x.y.z).

 

Vertrag: Alle Dokumente, die die zwischen dem Kunden und 123erfasst getroffene Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen oder Lieferung von Softwareprodukten darstellen (insbesondere Angebot, Auftragsbestätigungen etc.), einschließlich derjenigen Dokumente, die bezugsweise in den Vertrag mit aufgenommen wurden (insbesondere Produktbeschreibungen).

 

2. Allgemeines

 

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden über Lizenzierung von Software und sonstigen Leistungen der 123erfasst, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn 123erfasst einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen. Etwas anderes gilt nur, wenn 123erfasst sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 123erfasst.

 

2.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und gelten nur für den betreffenden Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

2.4 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeordneten Schriftformerfordernisse können auch durch Telefax oder durch E-Mail gewahrt werden.

 

2.5 123erfasst ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu überarbeiten. 123erfasst wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Lizenzbedingungen von Drittsoftware, Änderungen der Rechtsprechung/Gesetzeslage, Veränderung der Marktgegebenheiten oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an dem Tag in Kraft, an dem 123erfasst die Änderungen mitteilt. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die nach der vorgenannten Änderung geschlossen werden. Die geänderten Bedingungen gelten aber auch für bereits geschlossene Verträge, sofern der Kunde gegenüber 123erfasst nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der vorgeschlagenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich widerspricht.

 

3. Angebot und Vertrag

 

3.1 Angebote seitens 123erfasst an den Kunden sind unverbindlich. Jeder Auftrag/Bestellung des Kunden bedarf der Annahme und Bestätigung durch 123erfasst kann einen Auftrag nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung seitens 123erfasst zustande.

 

3.2 Eine Auftragserteilung des Kunden, die von den Bedingungen eines Angebotes durch 123erfasst, sei es auch nur in unwesentlichen Punkten, abweicht, gilt stets als Ablehnung dieses Angebotes und als ein neues Angebot des Kunden. Ein Vertrag entsprechend dem neuen Angebot kommt erst nach schriftlicher Annahme und/oder Auftragsbestätigung durch 123erfasst

 

3.3 Schweigen oder konkludentes Handeln seitens 123erfasst begründet keine Annahme oder Auftragsbestätigung.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Die Höhe der geschuldeten Vergütung für die Leistungen und Softwareprodukte ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit im Einzelfall kein Preis vereinbart wurde, wird die Vergütung für die Leistungen und Software zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen der 123erfasst berechnet. Die Preise von 123erfasst verstehen sich grundsätzlich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer und anderer Steuern, Abgaben und Zuschlägen jeglicher Art, die von der Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde gegenwärtig oder in der Zukunft erhoben werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Steuern an die zuständigen Behörden gezahlt

 

4.2 Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung durch 123erfasst fällig.

 

4.3 Der Kunde schuldet 123erfasst mit Vertragsabschluss eine Vergütung für die beauftragten Leistungen und Softwareprodukte, unabhängig davon, ob der Kunde diese tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht.

 

4.4 123erfasst kann dem Kunden (nach eigenem Ermessen) verschiedene Zahlungsmethoden anbieten (Banküberweisung, SEPA-Lastschrift). Soweit 123erfasst dem Kunden eine bestimmte Zahlungsmethode anbietet und der Kunde diese akzeptiert, stimmt der Kunde zu, dass zusätzliche Bedingungen von 123erfasst oder von Dritten auf diese Zahlungsmethode anzuwenden

 

4.5 Wird bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten Außerdem erfolgt bei der Zahlungsoption Lastschrift eine Bonitäts- und Datenprüfung

 

4.6 123erfasst kann vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine ausreichende Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber 123erfasst verlangen, wenn zum Kunden noch keine Geschäftsverbindung besteht, wenn die Lieferung oder Leistung ins/im Ausland erfolgen soll oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln oder wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder 123erfasst wesentliche Verschlechterungen der Vermögens- oder Zahlungsverhältnisse des Kunden bekannt

 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

5.1 Der Kunde kann gegen fällige Forderungen von 123erfasst ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

 

5.2 Der Kunde hat zudem kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist, ungeachtet, ob der Anspruch bei Entstehung des Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht noch bestand.

 

5.3 Der Kunde kann im Falle einer berechtigten Aufrechnung/Zurückbehaltung Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Anspruchs verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder aufrechnen.

 

5.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Zahlungsverzug

 

6.1 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kunden gerät der Kunde in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. 123erfasst ist berechtigt als Verzugsschaden Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verlangen.

 

6.2 Das Recht der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich 123erfasst ausdrücklich vor.

 

6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden, kann 123erfasst vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen.

 

6.4 123erfasst ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

 

6.5 Darüber hinaus ist 123erfasst bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die Nutzung von Softwareprodukten sowie Leistungen aus anderen Verträgen mit 123erfasst zu widerrufen, einzustellen oder zu beschränken und/oder zu sperren ohne, dass daraus Schadensersatz oder sonstige Ansprüche des Kunden Hierin liegt kein Rücktritt durch 123erfasst vom Vertrag.

 

6.6 Der Kunde hat 123erfasst die Einstellung der Nutzung nach der Widerrufung des Nutzungsrechts durch 123erfasst an Eides statt zu versichern und schriftlich zu bestätigen. 123erfasst wird dem Kunden das Nutzungsrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde die Zahlungen vertragsgemäß geleistet hat.

 

7. Lieferung und Termine

 

7.1 Lieferfristen und Termine sind für 123erfasst nur bei schriftlicher Bestätigung durch 123erfasst verbindlich.

 

7.2 Soweit zur Durchführung der Lieferung oder Leistung Vorbereitungshandlungen oder Mitwirkungsleistungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Abschluss dieser Handlungen bzw. muss der Termin nur bei rechtzeitigem Abschluss dieser Handlung eingehalten werden.

 

7.3 Alle Lieferfristen und Termine werden von 123erfasst nach bestem Wissen auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen festgelegt und werden so weit wie möglich eingehalten, sind aber keine feststehende/fixen Fristen oder Termine. Das Überschreiten dieser Fristen oder Nichteinhaltung dieser Termine berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz, Rückzahlung oder Skonto oder zur Kündigung des Vertrages mit

 

7.4 123erfasst liefert die Software in der aktuellen Fassung binnen 12 Monate nach Vertragsschluss aus. Kürzere Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zusage der 123erfasst.

 

7.5 123erfasst ist berechtigt, Teillieferungen oder -leistungen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

 

7.6 Es gilt § 271

 

8. Subunternehmer

 

Es ist 123erfasst grundsätzlich gestattet, Subunternehmer ganz oder teilweise mit Pflichten aus dem Vertrag zu betrauen sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde kann einer Verpflichtung von Subunternehmern nur aus wichtigem Grund widersprechen. 123erfasst hat ein Verschulden seines Subunternehmers in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

 

9. Leistungsort

 

9.1 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz der 123erfasst.

 

9.2 Abhängig von der Art der Leistung können die Leistungen nach Ermessen von 123erfasst extern/remote oder lokal beim Kunden

durchgeführt werden, sofern diese für den Kunden zumutbar ist.

 

10. Gefahrübergang

 

10.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts, Diebstahls, der Veruntreuung oder der Beschädigung von Gegenständen, Daten (einschließlich: Benutzernamen, Codes und Passwörtern), Dokumenten, Software oder Datendateien, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erstellt, bereitgestellt oder verwendet werden, geht auf den Kunden gemäß nachfolgender Regelungen über.

 

10.2 123erfasst übergibt dem Kunden die Software digital durch elektronische Übermittlung (z.B. mittels Datenfernübertragung, E-Mail etc.) oder durch Bereitstellung zum Herunterladen (Download).

 

{a} Soweit die Software elektronisch übermittelt werden, geht die Gefahr mit Eingang bei dem von 123erfasst mit dem Weiterversand beauftragten Teledienstanbieter auf den Kunden über.

 

{b} Wird die Software zum Herunterladen bereitgestellt, teilt 123erfasst dem Kunden die Bereitstellung mit. Die Gefahr geht sodann mit Bereitstellung und Information des Kunden darüber auf den Kunden über.

 

11. Rügepflicht

 

11.1 Der Kunde wird die gelieferte Software innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung durch 123erfasst untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und grundlegende Funktionsfähigkeiten. Mängel, die hierbei erkannt werden oder erkennbar sind, müssen 123erfasst innerhalb weiterer 10 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden (Schriftform gemäß 126 BGB ist erforderlich; Ziffer 2.4 Teil A gilt insofern nicht). Die Rüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten, so dass 123erfasst eine Beurteilung der Mängel möglich ist.

 

11.2 Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.

 

11.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder soweit 123erfasst eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen

 

11.4 Eine Rüge des Kunden setzt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht aus.

 

11.5 Die Rügepflicht gilt auch für Software, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und der Wartung oder Support erhält.

 

12. Eigentumsvorbehalt

 

12.1 Durch den Vertrag wird das Eigentum an einem Recht oder an einem Gegenstand nicht auf den Kunden übertragen.

 

12.2 Soweit 123erfasst durch einen Vertrag verpflichtet wird, das Eigentum an einem Gegenstand (einschließlich Software – auch derjenigen, die mittels Datenfernübertragung überlassen werden soll) an den Kunden zu übertragen, geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Forderungen über.

 

12.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 123erfasst berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte auch dann zu verlangen, wenn 123erfasst nicht vom Vertrag zurücktritt. Im Falle von Software kann die Löschung auf der eingesetzten Hardware unter entsprechender Erklärung der Löschung an Eidesstatt durch den Kunden verlangt werden.

 

13. Recht am geistigen Eigentum

 

13.1 Alle eingetragenen und nicht eingetragenen Urheberrechte, Patente, eingetragene Handelsmarken, Handelsnamen, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte und sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte sowie alle ähnlichen Rechte in Bezug auf den Schutz von der Software (auch soweit Kundenspezifische Software durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden ist) und der Dokumentation sind alleiniges Eigentum von 123erfasst oder ihren Lizenzgebern. Keine der Bestimmungen darf so ausgelegt werden, dass sie zu einer vollständigen oder teilweisen Übertragung dieser Rechte auf den Kunden führt.

 

13.2 Der Kunde darf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte von 123erfasst weder vollständig noch teilweise verändern, entfernen oder unkenntlich machen. Der Kunde darf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte von 123erfasst in keinem Gerichtsbezirk weltweit verwenden oder registrieren lassen. Jegliche Nutzung der geistigen und gewerblichen Schutzrechte von 123erfasst ist 123erfasst selbst vorbehalten, und jeglicher aus dieser Nutzung entstehende Vorteil steht 123erfasst zu.

 

14. Schutzrechte Dritter

 

14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche geltend, die auf der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Softwareprodukte und Leistungen der 123erfasst beruhen, und ist 123erfasst zur Beseitigung dieses Rechtmangels im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, wird 123erfasst den Kunden darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und von diesen im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung (siehe Teil A Ziffer 19)

 

14.2 123erfasst übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche 123erfasst erstattet dem Kunden die Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen.

 

14.3 Voraussetzungen für diesen Anspruch des Kunden gegen 123erfasst sind, dass (a) der Kunde 123erfasst unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten verständigt und (b) der Kunde 123erfasst die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit der Kunde 123erfasst die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er 123erfasst stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit 123erfasst zu agieren.

 

14.4 Der Kunde wird 123erfasst bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung uneingeschränkt und unentgeltlich unterstützen.

 

14.5 123erfasst haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen

 

14.6 Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche (Ziffer 1 Teil B) des Kunden.

 

14.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen der Ziffer 19 Teil A haftet 123erfasst gegenüber dem Kunden nicht, soweit ein Anspruch auf folgenden Gründen beruht:

 

{a} Nutzung der 123erfasst Software oder Leistungen in Verbindung mit Daten, Geräten oder Software, die 123erfasst nicht bereitgestellt hat und wenn die 123erfasst Software oder Leistungen an sich keine Rechtsverletzung verursachen oder anderweitig Gegenstand eines Anspruchs sein würden;

 

{b} Nutzung der 123erfasst Software oder Leistungen durch den Kunden entgegen des Vertrages, diesen AGB oder des Benutzerhandbuchs;

 

{c} Anpassung der Software durch eine andere Person als 123erfasst (außer von 123erfasst beauftragte Personen); oder

 

{d} Rechtsverletzung durch 123erfasst aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden.

 

14.8 Der Kunde stellt 123erfasst von den in dieser Ziffer 7 Teil A genannten Ansprüchen frei, wenn diese direkt gegen 123erfasst geltend gemacht werden.

 

14.9 Wenn dem Kunden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung gemäß Ziffer 1 Teil A dieser Allgemeinen Bestimmungen die Nutzung der Software oder Leistungen durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von 123erfasst die Möglichkeit besteht, dass die Software Gegenstand einer erfolgreichen Schadensersatzklage sein können, kann 123erfasst nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten

 

{a} dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter zu nutzen;

 

{b} die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder

 

{c} wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von 123erfasst nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Software kündigen.

 

15. Drittanbietersoftware

 

15.1 Die Software von 123erfasst kann Drittanbieterkomponenten/ – leistungen und/oder andere Softwareprodukte von 123erfasst

 

15.2 Wenn und soweit Software oder Leistungen der 123erfasst Drittanbietersoftware enthalten, gelten die zwischen 123erfasst und Dritten geltenden Lizenz- Nutzungsbestimmungen auch zwischen 123erfasst und dem Kunden. Diese finden bei Widersprüchen vorrangige Anwendung vor den vorliegenden AGB. Auf Anfrage des Kunden stellt 123erfasst dem Kunden diese Bestimmungen des Dritten zur Verfügung.

 

15.3 Der Kunde erklärt, dass er diese Bedingungen des Dritten zur Kenntnis genommen und verstanden hat sowie Ferner ist der Kunde sich bewusst, dass diese Bedingungen gelegentlich geändert werden können und, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sich regelmäßig mit allen Änderungen vertraut zu machen. Die weitere Nutzung der 123erfasst Software und der Drittanbietersoftware durch den Kunden nach diesen Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zu den überarbeiteten Bedingungen, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist.

 

15.4 Drittanbietersoftware, die in eine 123erfasst Software eingebettet oder an den Kunden unterlizenziert ist, wird von 123erfasst an den Kunden in ihrem aktuellen Zustand (wie besehen) lizenziert.

 

15.5 Im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels der Drittanbietersoftware oder einer sonstigen Schadensverursachung durch die Drittanbietersoftware vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: (a) Die 123erfasst tritt an den Kunden sämtliche Rechte ab, die der 123erfasst in einem solchen Fall gegen den Dritten Der Kunde nimmt diese Abtretung hiermit an. (b) Der Kunde wird in einem solchen Fall zunächst in vollem Umfang den Dritten in Anspruch nehmen und die abgetretenen Rechte gegenüber dem Dritten (auch gerichtlich) geltend machen. (c) Erst danach, und soweit die Geltendmachung gegenüber dem Dritten (z. B. wegen dessen Insolvenz oder Unauffindbarkeit) erfolglos geblieben ist, ist der Kunde berechtigt, die 123erfasst nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zur Gewährleistung (Haftung für Mängel) sowie zur Haftung in Anspruch zu nehmen.

 

15.6 Der Kunde akzeptiert, dass 123erfasst keine Kontrolle über die Leistungen und (Software-) Produkte von Drittanbietern hat und, dass der Zugriff des Kunden auf die Leistungen und (Software-) Produkte von Drittanbietern oder deren Nutzung jederzeit aus irgendeinem Grund ausgesetzt oder beendet werden kann.

 

15.7 Die Kündigung des Angebots von Drittanbietersoftware/ – leistungen und/oder des Zugriffs auf ein anderes Softwareprodukt von 123erfasst berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung.

 

15.8 123erfasst gibt keine Garantie für eine (gute) Verbindung mit Drittanbieterdiensten oder hinsichtlich der Funktionalität und Qualität der Drittanbietersoftware oder -leistungen.

 

15.9 Die Regelungen der Ziffer 1 bis 15.8. Teil A gelten sinngemäß für den Einsatz von Open Source Software.

 

16. Übertragbarkeit

 

16.1 Der Kunde darf die Software Dritten nur überlassen, wenn sich der Dritte ausdrücklich mit der Weitergeltung der AGB der 123erfasst auch ihm gegenüber einverstanden erklärt.

 

16.2 Die Überlassung ist nur komplett und nicht in Teilen möglich. Das bedeutet insbesondere eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.

 

16.3 Im Falle der Überlassung muss der Kunde dem Dritten sämtliche Softwarekopien einschließlich einer gegebenenfalls vorhandenen Sicherungskopie übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten und die vollständige Übergabe bzw. Vernichtung 123erfasst auf Anforderung schriftlich bestätigen. Infolge der Überlassung erlischt das Recht des Kunden zur Der Kunde ist verpflichtet, 123erfasst den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten schriftlich mitzuteilen sowie eine schriftliche Übernahmeerklärung des Dritten vorzulegen, nach der der Dritte die bezüglich der Software bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Vereinbarungen (z.B. Lizenzvereinbarungen, Wartungsvereinbarung etc.) mit 123erfasst übernimmt und die gegebenenfalls entstehenden Kosten einer Übertragung des Vertrags auf den Dritten verpflichtet zu tragen.

 

16.4 Der Kunde darf die Software Dritten nicht entgeltlich auf Zeit überlassen (z.B. Vermietung, Leasing, Unterlizenzierung), insbesondere nicht im Wege des Application Service Providing oder Host Providing sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich durch 123erfasst erlaubt wurde.

 

16.5 Ebenso darf der Kunde die Software Dritten nicht unentgeltlich auf Zeit überlassen (z.B. Leihe).

 

16.6 Dem Kunden ist es auch nicht gestattet, Dritten die Nutzung oder Verwaltung der Software (einschließlich Timesharing oder Auslagerung) zu gestatten.

 

16.7 Der Kunde darf die Software Dritten (einschließlich seiner Mitarbeiter) nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen und/oder diese AGB der 123erfasst verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.

 

17. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

17.1 Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benennt der Kunde für die Dauer der Leistungserbringung einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen über die erforderliche Erfahrung, spezifische Kenntnisse des Themas und das Verständnis der vom Kunden gewünschten Ziele verfügen.

 

17.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner 123erfasst die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie – sofern erforderlich – eine performante Internetverbindung im notwendigen Umfang, zeitgerecht und kostenfrei zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren 123erfasst darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit 123erfasst erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.

 

17.3 123erfasst hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Leistungserbringung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet 123erfasst nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter 123erfasst einsetzt oder

 

17.4 Wenn die Mitarbeiter von 123erfasst ihre Leistungen am Standort des Kunden durchführen, gewährleistet der Kunde, dass diese Mitarbeiter ihre Arbeit ungestört ausführen können. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern uneingeschränkten Zugang zu sämtlicher Software, Dokumentation und zu jedem Ort soweit dies für die Leistungserbringung nach Ermessen von 123erfasst erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

 

17.5 Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, ermöglicht der Kunde 123erfasst auf Anfrage jederzeit einen Remote-Zugang zu den erforderlichen Die Wahl des eingesetzten Tools zur Fernwartung obliegt 123erfasst, welche dafür auch die notwendige Lizensierung bereitstellt. Der Kunde wird sämtliche geforderten Zustimmungen erteilen und gegebenenfalls Genehmigungen Dritter unverzüglich einholen.

 

17.6 Bei Leistungen, welche in vom Kunden gestellten Räumlichkeiten stattfinden (z.B. Veranstaltungen, Schulungen, Workshops etc.), ist dieser für die Bereitstellung erforderlicher technischer Geräte, sowie für eine geeignete Umgebung verantwortlich. Auf Anfrage wird dem Kunden die konkrete Anforderung vor Auftragsausführung durch 123erfasst mitgeteilt. Ist diese nicht gegeben und können aus diesem Grund Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung und die daraus entstehenden Aufwände. Eine Haftung von 123erfasst ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

17.7 Der Kunde muss regelmäßig eine der Art der Daten und Gefahr angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchführen. 123erfasst weist darauf hin, dass vor der Installation von Updates und/oder Durchführung von Wartungs- und Supportleistungen seitens 123erfasst oder sonstigen Eingriffen durch 123erfasst oder durch von dieser beauftragte Dritte zur Vermeidung eines Datenverlusts eine Datensicherung zu erfolgen hat, insbesondere für die mit der Software erstellten Daten (z.B. Projektdaten). Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.

 

17.8 Der Kunde muss: a) jederzeit gewährleisten, dass die Software und die Dokumentation sowie seine Geräte und Telekommunikations- und Internetverbindungen ausreichend gegen Missbrauch, Beschädigung (einschließlich Schäden durch Latenzen wie Viren, Würmer, Trojaner, Logikbomben usw.), Diebstahl oder Zerstörung von jeglicher Seite geschützt sind; b) verhindern, dass eine unbefugte Person die Software und/oder die Dokumentation kopiert, reproduziert, übersetzt, anpasst, dekompiliert, neu erstellt, ändert, rekonstruiert, darauf zugreift oder anderweitig vervielfältigt oder modifiziert; c) 123erfasst unverzüglich über alle Besonderheiten informieren, die dem Kunden hinsichtlich unerlaubten Kopierens, Änderns oder Verwendens der Software und/oder der Dokumentation sowie allen anderen nicht zulässigen Handlungen bekannt werden; d) gewährleisten, dass die Anzahl der tatsächlichen Nutzer die Anzahl der berechtigten und beauftragten Benutzer nicht überschreitet.

 

17.9 Der Kunde hat für die Funktionsfähigkeit der Software insbesondere notwendige Einstellungen an seiner Firewall, Virenschutz- oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. seinem Server vorzunehmen.

 

17.10 Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Falls der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht erfüllt, ist 123erfasst für eine hieraus resultierende Einschränkung oder Verschiebung der vertraglichen Leistungen sowie für daraus resultierende Schäden weder verantwortlich noch haftbar. So übernimmt 123erfasst beispielsweise weder für einen daraus resultierenden Datenverlust noch für die durch den Verstoß gegen Mitwirkungspflichten verursachte Verzögerung Verlängerung von etwaigen von 123erfasst einzuhaltenden Leistungsfristen die Haftung.

 

17.11 123erfasst wird sich in diesem Fall angemessen bemühen, die vertraglichen Leistungen ungeachtet der fehlenden Mitwirkungsleistungen zu erfüllen. Soweit 123erfasst durch ein solches Bemühen Zusatzkosten oder -aufwand entstehen, ist 123erfasst berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen (insbesondere auch im Falle einer Höchst- oder Fixpreisvereinbarung ohne Anrechnung auf die vereinbarte Summe).

 

18. Audit-Recht

 

18.1 123erfasst ist berechtigt, eine Prüfung und/oder Kontrolle durchzuführen oder von einem Dritten durchführen zu lassen, um festzustellen, ob der Kunde die Bedingungen des Vertrags einhält, sofern diese Prüfung und/oder Kontrolle während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt wird und die Tätigkeit des Kunden nicht unangemessen behindert wird. Eine solche Kontrolle wird von einem von 123erfasst ausgewählten und eingesetzten Sachverständigen durchgeführt. Dieser Sachverständige erstellt einen zusammenfassenden Bericht, in welchem er seine Ergebnisse darlegt, aber 123erfasst in keiner Weise andere Informationen zur Verfügung stellt als die, die dem Sachverständigen bei seiner Prüfung und/oder Kontrolle bekannt werden. Die Kosten dieser Prüfung sind von 123erfasst zu tragen, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass der Kunde eine Bestimmung eines 123erfasst Vertrages nicht eingehalten hat. In diesem Fall sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

 

19. Haftung

 

19.1 Sofern 123erfasst vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzt, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, haftet 123erfasst für den daraus entstehenden Schaden des Kunden nach Gesetz.

 

19.2 Sofern 123erfasst eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzt, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder bei einfach fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen 123erfasst ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) In diesem Fall ist die Haftung von 123erfasst auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

19.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB) und auch nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

19.4 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software etc.) haftet 123erfasst nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit seitens 123erfasst tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies vertraglich als Leistung seitens 123erfasst vereinbart ist.

 

19.5 123erfasst übernimmt für mit Software überlassene Muster-/Demodaten keine Haftung, insbesondere nicht für aufgrund der Daten erhaltene Arbeitsergebnisse.

 

19.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von 123erfasst.

 

20. Künstliche Intelligenz

 

20.1 123erfasst steht es frei, KI-Tools (Tools für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz) bei der Leistungserbringung zu verwenden und einzusetzen. 123erfasst übernimmt keine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Quellen, auf denen ein verwendetes oder eingesetztes KI-Tool trainiert wurde, einschließlich ihrer ethischen und rechtmäßigen Natur. Darüber hinaus übernimmt 123erfasst keine Gewähr für die von einem KI-Tool erstellten Ergebnisse, einschließlich der Qualität, Erscheinungsbild und Inhalt der Ergebnisse, Benutzerfreundlichkeit, Einhaltung geltender Vorschriften, Einhaltung von Industriestandards (z. strukturelle Integrität) und Nichtverletzung von Urheberrechten. Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können bei der Verwendung von KI-Tools Fehler auftreten und 123erfasst garantiert keine spezifischen Ergebnisse bei der Nutzung oder Bereitstellung des KI-Tools.

 

20.2 123erfasst haftet nicht für Entscheidungen, die Nutzer auf Grundlage der von KI-Tools bereitgestellten Informationen Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, den Kontext und die Zuverlässigkeit der von KI-Tools bereitgestellten Informationen zu bewerten und entsprechend zu nutzen.

 

20.3 123erfasst setzt in ihren Produkten und Dienstleistungen KI-Technologien ein, teilweise auch von Drittanbietern, um die Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dies umfasst unter anderem die Analyse des Nutzerverhaltens, die Optimierung von Prozessen sowie die Bereitstellung von KI-gestützten Hilfsfunktionen. Durch die Nutzung der Software oder Dienstleistungen stimmt der Kunde zu, dass 123erfasst die dabei generierten und eingegebenen Daten zur Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen, zur Weiterentwicklung und Training der KI-Systeme sowie zu anderen geschäftlichen Zwecken verwenden darf. 123erfasst verpflichtet sich, vor der Verwendung alle personenbezogenen Daten zu anonymisieren. Zusätzlich werden alle geschäftssensiblen Informationen durch spezielle Filtermechanismen entfernt, um sicherzustellen, dass keine Geschäftsgeheimnisse weitergegeben oder verwendet Die anonymisierten und gefilterten Daten können kostenlos und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses genutzt werden.

 

21. Höhere Gewalt

 

21.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

{a} ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und

{b} es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und

{c} die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Par-tei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

 

21.2 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei folgenden Ereignissen, davon ausgegangen, dass sie die Bedingungen (a) und (b) nach Ziffer 1 Teil A erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Invasionen, Handlungen ausländischer Feinde, umfassende militärische Mobilisierungen; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, Usurpation, Aufstand, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Geräten oder Anlagen, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

 

21.3 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Haftung auf Schadenersatz oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung ab dem Zeitpunkt befreit, zu dem das Hindernis die Leistungsunfähigkeit verursacht, sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung bei der anderen Partei eingeht. Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die vorstehenden Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Leistung der betroffenen Partei behindert.

 

21.4 Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien das, was sie nach dem Vertrag billigerweise erwarten durften, wesentlich entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.

 

21.5 Wenn das Hindernis länger als drei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein, wobei 123erfasst zur Forderung einer anteiligen Vergütung berechtigt ist, wenn sie einen Teil ihrer Pflichten vor oder nach Beginn des Ereignisses erfüllt hat.

 

21.6 123erfasst kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn diese beginnt, nachdem 123erfasst mit der Erfüllung ihrer Pflichten in Verzug geraten ist.

 

22. Geheimhaltung

 

22.1 Keine der Parteien gibt Vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, unberechtigt an Dritte weiter oder verwendet sie für einen anderen Zweck als (a) den, für den die Vertraulichen Informationen bereitgestellt wurden und/oder (b) zur Erfüllung der Verpflichtungen oder der Ausübung von Rechten aus dem Vertrag. Als Dritte gelten hierbei nicht verbundene Unternehmen von 123erfasst und ihrer und deren Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragnehmer und berufsmäßigen Berater, wenn diese jene zur Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

 

22.2 Beide Parteien werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass sie ihre Geheimhaltungspflichten erfüllen und um zu gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter und die von ihnen beauftragten Dritten diese Verpflichtungen einhalten.

 

22.3 Eine Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht für Informationen oder Daten die (a) bereits im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei oder ihr bekannt waren; (b) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Informationen oder Daten von der offenlegenden Partei zu verwenden; (c) öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden; (d) der empfangenden Partei von einem Dritten offen gelegt werden, ohne dass – nach Kenntnis des Empfängers – eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht vorliegt; oder (e) wenn und soweit eine Partei aufgrund eines Gesetzes oder der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dazu verpflichtet ist, die Vertrauliche Information mitzuteilen und/oder darüber zu informieren.

 

22.4 Die empfangende Partei hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb des Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.

 

23. Datenschutz

 

23.1 Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz und Datensicherheit sind von beiden Parteien zu beachten.

 

23.2 Für den Fall, dass 123erfasst zum Zweck der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten im Wege der weisungsgebundenen Auftragsverarbeitung (Art 28 DSGVO) für den Kunden verarbeitet, werden die Parteien eine

„Vertrag über die Auftragsverarbeitung“ gemäß Art 28 DSGVO bzw. gemäß den künftig hieran zu stellenden rechtlichen Anforderungen abschließen.

 

23.3 Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Berechtigungen, Einwilligungen und Vollmachten erworben hat, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die 123erfasst erforderlich sind, wobei 123erfasst gegenüber dem Kunden für den Erwerb dieser Berechtigungen, Einwilligungen oder Vollmachten weder verantwortlich noch haftbar ist. Der Kunde gewährleistet, dass er seine personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verhaltensregeln

 

23.4 Die Softwareprodukte von 123erfasst können Drittanbietersoftware und/oder andere Softwareprodukte von 123erfasst Indem Drittanbietersoftware und/oder einem anderen Softwareprodukt von 123erfasst auf die Daten des Kunden Zugriff gewährt wird, stimmt der Kunde der Verwendung seiner Daten im Rahmen der beschriebenen Funktionalität und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Lizenzbedingungen des Dritten und/oder den Besonderen Bestimmungen, die für andere Softwareprodukte von 123erfasst gelten, zu.

 

23.5 123erfasst ist berechtigt, aus den erhobenen personenbezogenen Daten anonymisierte und/oder aggregierte Datensätze zu erstellen. Dies geschieht durch Entfernung oder Modifikation von Informationen, die eine Identifizierung einzelner Personen ermöglichen würden.

 

23.6 Die Softwareprodukte und -dienste sowie die damit verbundenen personenbezogenen Daten werden in Rechenzentren gehostet, die sich ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz befinden. Dies gilt für alle Angebote, die im Lizenzmodell SaaS bereitgestellt

 

23.7 Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde zu, dass 123erfasst vertragsrelevante Daten (z. B. Kontaktdaten, Kundendaten wie Entscheidungsträger, Verkaufshistorie, Verkaufspreise und – bedingungen) an verbundene Unternehmen weitergeben darf, sowohl zur Vertragserfüllung als auch für Angebote von Softwareprodukten und Services der Nemetschek Group. Der Kunde erteilt seine Einwilligung, dass diese Daten auch für Marketingzwecke per Telefon, E-Mail und Post verwendet werden dürfen. Der Kunde bestätigt, über erforderliche Einwilligungen Dritter (z.B. Mitarbeiter) gemäß geltenden Gesetzen (z. B. Datenschutzgesetze, UWG) zu verfügen. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar unter datenschutz@nevaris.com.

 

23.8 Datenschutzinformationen finden Sie auf der 123erfasst-Homepage unter https://www.nevaris.com/datenschutz/.

 

23.9 Die aktuellen verbundenen Unternehmen der Nemetschek-Gruppe sind im Geschäftsbericht einsehbar unter https://ir.nemetschek.com/bericht/.

 

24. Sonstiges

 

24.1 Der Kunde wird für die Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten. Bei grenzüberschreitender Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

 

24.2 Der Kunde darf nicht die ihm aus diesem Vertrag obliegenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 123erfasst ganz oder teilweise Hinsichtlich der Abtretung einer Geldforderung gilt § 354a HGB.

 

24.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der 123erfasst.

 

24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken der Geschäftsbedingungen.

 

24.5 Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis (inklusive Vertragsabschluss und -verhandlungen) die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

 

24.6 Der Gerichtsstand befindet sich beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz von 123erfasst. 123erfasst ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

 

Teil B – Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS)

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachstehenden Besonderen Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS) gelten für alle von der 123erfasst an die Kunden zu liefernde und zur Nutzung überlassende Softwareprodukte.

 

2. Gegenstand der Vereinbarung

 

2.1 Die Lizenzierung der Software erfolgt nach verschiedenen Lizenzmodellen (z.B. Lizenz-Kauf oder Lizenz-Miete, Lizenz-Miete in Form von SaaS), abhängig vom Umfang der Lizenz und deren Entgeltlichkeit. Das einschlägige Lizenzmodell ergibt sich aus der Lizenzvereinbarung.

 

2.2 Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist die dauerhafte (im Falle einer Lizenz-Miete und SaaS die zeitlich auf die Laufzeit der Lizenzvereinbarung begrenzte) Überlassung der dort genannten Software inklusive des zugehörigen Benutzerhandbuchs/Online Hilfe und die Einräumung der in Ziffer 5 Teil B beschriebenen Nutzungsrechte. Im Falle von SaaS erfolgt die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Version über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von 123erfasst genutzten Rechenzentrums zum Internet. 123erfasst behält sich das Recht vor, die Software regelmäßig zu aktualisieren, um die Aktualität und Genauigkeit der Software zu gewährleisten.

 

2.3 Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich 123erfasst Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff oder Herausgabe des Quellcodes.

 

2.4 Für die Beschaffenheit der Funktionalität der von 123erfasst gelieferten Software ist die Produktbeschreibung abschließend maßgeblich. Im Falle von SaaS gilt die Produktbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen und Beschaffenheitsvereinbarungen zu verstehen und nicht als

 

2.5 Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Software (wie beispielsweise, dass diese objektiven Anforderungen entspricht) schuldet 123erfasst nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung der 123erfasst herleiten, es sei denn, 123erfasst hat die darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich (Schriftform gemäß 126 BGB ist erforderlich; Ziffer 2.4 Teil A gilt insofern nicht) bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung (Schriftform gemäß § 126 BGB ist erforderlich; Ziffer 2.4 Teil A gilt insofern nicht) durch die Geschäftsleitung der 123erfasst.

 

2.6 123erfasst kann dem Kunden entweder schriftlich, elektronisch, auf einem Datenträger, innerhalb des jeweiligen Produktes oder online das Benutzerhandbuch zur Verfügung stellen.

 

2.7 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss beraten zu lassen. Die technischen Systemvoraussetzungen der Software (z.B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) sind Bestandteil der Lizenzvereinbarung und teilt 123erfasst auf Anfrage mit.

 

2.8 Lizenz-Kauf und Lizenz-Miete: Der Kunde ist letztlich für die korrekte Installation der Software in seiner Client-Server-Umgebung verantwortlich. Auf Wunsch des Kunden unterstützt 123erfasst den Kunden bei der Installation der Software zu den bei 123erfasst zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen und auf der Grundlage von gesondert zu beauftragenden

 

2.9 Verfügbarkeit bei SaaS: 123erfasst erbringt die vertraglichen Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99%. Diese Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf das jeweilige Kalenderjahr entfallenen Zeit abzüglich der nachfolgend

definierten Wartungsarbeiten.

 

2.10 123erfasst ist berechtigt, die Verfügbarkeit der vertraglichen Leistung außerhalb der Betriebszeiten zeitweise auszusetzen oder einzuschränken (nachfolgend „Down-Zeiten“), um Wartungsarbeiten oder Verbesserungen an der Software vornehmen zu können. Betriebszeiten sind alle Werktage Montag bis Freitag – ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Hauptsitz von 123erfasst – in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr MEZ.

 

2.11 Die Down-Zeiten innerhalb des Wartungsfensters dürfen jedoch zehn Stunden pro Monat nicht überschreiten. Jede angefangene Viertelstunde wird als ganze gerechnet.

Der Zeitraum ab dem Eintritt der Nichtverfügbarkeit der Leistungen innerhalb der vereinbarten Betriebszeit bis zur Beendigung der Nichtverfügbarkeit wird als ungeplante Ausfallzeit definiert.

Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die

  1. (a) 123erfasst nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs der 123erfasst beruhen; insbesondere Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Kunden entstanden sind;
  2. (b) mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, von 123erfasst nicht zu vertretende Wartungsarbeiten
  3. 2.12 Bedient sich 123erfasst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eines Drittanbieters/einer Drittanbietersoftware (siehe Definition in Ziffer 1 Teil A) so gelten die mit diesem Drittanbieter (oder für diese Drittanbietersoftware) vereinbarten Lizenz- bzw. Nutzungsbestimmungen. Diese Bestimmungen des Drittanbieters/der Drittanbietersoftware finden bei Widersprüchen vorrangige Anwendung vor den vorliegenden AGB.

 

3. Abgrenzung

 

3.1 Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der Lizenzvereinbarung und müssen gesondert vereinbart werden:

  • Beratung (Prozesse, Analyse von Anbindungen oder beste-henden Prozessen etc.)
  • Unterstützung bei der Installation der Software
  • Schulungen in der Software
  • Unterstützung bei der Datenmigration oder -konvertierung
  • Unterstützung bei der Parametrisierung der Software
  • Projektkoordination, Projektdokumentation

 

3.2 Wartung und Support der Software

 

(a) Lizenz-Kauf Die Softwarewartung und -support ist nicht Teil der Leistung bei einer Lizenzvereinbarung des Modells Lizenz-Kauf und müssen gesondert über eine Wartungs- und Supportvereinbarung vereinbart werden. Diesbezüglich gelten die Besonderen Bestimmungen Wartung und Support dieser AGB (siehe Teil D).

 

3.3 Eine Kündigung der Wartungs- und Supportvereinbarung lässt die Lizenzvereinbarung im Modell Lizenz-Kauf unberührt.

 

(b) Lizenz-Miete und SaaS: Bei einer Lizenzvereinbarung des Modells Lizenz-Miete ist die Softwarewartung und -support Teil des Leistungsangebotes. Diesbezüglich gelten die Besonderen Bestimmungen Wartung und Support dieser AGB (siehe Teil D). Die Vereinbarung zur Softwarewartung und – support kann nur gleichzeitig in Verbindung mit der Beendigung der Lizenzvereinbarung beendet werden. Bei Beendigung der Lizenzvereinbarung endet die Vereinbarung zur Softwarewartung und -support ebenfalls automatisch.

 

4. Bestimmungen für Werkleistungen

 

4.1 Bei der Überlassung von Standardsoftware zur Nutzung sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen werden werkvertragliche Leistungen nicht erbracht. Soweit 123erfasst nach Maßgabe des Vertrags einer gegebenenfalls gesondert geschlossenen schriftlichen Vereinbarung Werkleistungen erbringt oder die Parteien ausdrücklich für sonstige Leistungen Werkleistungen vereinbaren, gelten für diese Leistungen vorrangig und/oder ergänzend die Bestimmungen des Teils E „Bestimmungen für Kundenspezifische Softwareanpassung“.

 

5. Nutzungsrecht

 

5.1 Rechte zur Nutzung

 

(a) Lizenz-Kauf: 123erfasst gewährt dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung endgültiger und vollständiger Zahlung des Kaufpreises das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software und die Dokumentation gemäß den Bestimmungen der Lizenzvereinbarung zu nutzen.

 

(b) Lizenz-Miete und SaaS: 123erfasst gewährt dem Kunden gegen Zahlung der Lizenz-(Miet-)gebühren das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit der Lizenzvereinbarung beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Software und die Dokumentation gemäß den Bestimmungen der Lizenzvereinbarung zu nutzen.

 

5.2 Der Kunde sichert zu, die Software für eigenen Geschäftszwecke und ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit zu

 

5.3 Der Kunde erkennt die Urheberrechtsfähigkeit der Software und des Benutzerhandbuchs an. Weiterhin erkennt der Kunde die Software als Betriebsgeheimnis von 123erfasst an.

 

5.4 Maschinenlizenz: Der Kunde ist nur zu einer Nutzung der Software auf der in der Lizenzvereinbarung vereinbarten Anzahl an Clients, berechtigt (Einzelplatzanwendung). Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen einer Lizenz auf mehr als nur einem Client ist unzulässig. Eine Nutzung der Software innerhalb eines Netzwerkes oder einer sonstigen Client-Server-Umgebung ist nur zulässig, wenn damit nicht die Möglichkeit einer zeitgleichen Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird.

 

5.5 Concurrent User (Pay-per-Use): Durch eine Concurrent User-Lizenzen erhält der Kunde ein Nutzungsrecht an der Software für eine Gruppe an Nutzern. Die maximale Anzahl der Nutzer, die gleichzeitig auf die Software zugreifen dürfen, wird in der Lizenzvereinbarung festgelegt (Lizenzmenge).

 

5.6 Die festgelegte Lizenzmenge ist einzuhalten. Eine Nutzung der Software innerhalb eines Netzwerks oder per Datenfernübertragung ist zulässig, wenn damit nicht die vereinbarte Lizenzmenge überschritten Eine Installation der Software ist auch auf einer, die vereinbarte Lizenzmenge übersteigenden Zahl von Clients zulässig, solange dafür Sorge getragen wird, dass die vereinbarte Lizenzmenge nicht überstiegen wird.

 

5.7 Gegebenenfalls ist zunächst die Abmeldung eines aktiven Nutzers erforderlich, damit ein anderer Mitarbeiter Zugriff erhält. Grundsätzlich können beliebig viele Nutzer in der Software angelegt werden, die gleichzeitige Nutzung der Software ist aber durch die Lizenzmenge beschränkt.

 

5.8 Named User (Pay-per-License): Durch eine Named User-Lizenz erhält der Kunde ein Nutzungsrecht an der Software für eine genaue Anzahl an registrierten Die Menge an definierten Nutzern, welche auf die Software zugreifen dürfen, wird in der Lizenzvereinbarung festgelegte. Definierte Nutzer erhalten eigene Zugangsdaten, die den Zugriff auf die Software erlauben. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an nicht-Definierte Nutzer ist nicht gestattet.

 

5.9 Der Kunde schuldet für jede Komponente der Software, für die ein Nutzungsrecht gemäß der Lizenzvereinbarung gewährt wird, eine Lizenzgebühr. Die Lizenzgebühr ist unabhängig davon fällig, ob der Kunde die Komponente der Software benutzt.

 

6. Widerruf des Nutzungsrechts

 

6.1 123erfasst kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn dieser seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder nicht unerheblich gegen Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 5 Teil B) oder Nutzungshinweise (gemäß Ziffer 7 Teil B) oder Dekompilierung (gemäß Ziffer 12 Teil B) verstößt. 123erfasst hat dem Kunden vorher schriftlich eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann 123erfasst den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen.

 

6.2 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung der Lizenzmietvereinbarung.

 

6.3 Der Kunde hat 123erfasst die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anspruch der 123erfasst auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 123erfasst wird dem Kunden das Nutzungsrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Nutzungsrecht bzw. gegen Pflichten mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.

 

7. Nutzungshinweise

 

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software unter Beachtung der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung und des Benutzerhandbuchs ordnungsgemäß zu nutzen. Unbeschadet der Bestimmungen dieser AGB ist es dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von 123erfasst untersagt, die Software und/oder das Benutzerhandbuch in irgendeiner Weise ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu analysieren, zu dekompilieren, neu zu erstellen, zu ändern, zu rekonstruieren, zu vervielfältigen oder anderweitig zu verändern.

 

7.2 Der Kunde darf eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (Backup zur Wiederherstellung) sowie im Falle einer lizenzierten Testumgebung zur Erstellung dieser Testumgebung vornehmen. Es darf grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Soweit mehrere Sicherungskopien aufgrund einer Mehrgenerationensicherung erstellt werden, gilt die Gesamtheit dieser Sicherungskopien als eine Kopie. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden und nur als Ersatz für die Originalsoftware, die nicht mehr verwendet werden kann.

 

7.3 Eine Bearbeitung (Erweiterung, Veränderung etc.) des Contents ist nur im Rahmen und Umfang der Lizenzvereinbarung Sämtliche Ergebnisse, die aus solchen Bearbeitungen, Erweiterungen oder Anpassungen entstehen, einschließlich daraus resultierender neuer Content, verbleiben im geistigen Eigentum von 123erfasst. Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht an diesen Ergebnissen im Umfang der ursprünglichen Lizenzvereinbarung eingeräumt.

 

7.4 Verstößt der Kunde gegen das Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 5 Teil B) und/oder gegen die Nutzungshinweise (gemäß Ziffer 7 Teil B), so vereinbaren die Parteien die Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch den Kunden an 123erfasst in angemessener Höhe, wobei 123erfasst die Höhe nach billigem Ermessen S.v. § 315 BGB bestimmen wird und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. 123erfasst hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Vertragsstrafe rechtfertigen, kann 123erfasst die Vertragsstrafe ohne Fristsetzung einfordern.

 

7.5 Darüber hinaus kann 123erfasst das Nutzungsrecht des Kunden nach den Bestimmungen der Ziffer 6 Teil B widerrufen.

 

8. Laufzeit und Kündigung bei Lizenz-Miete und SaaS

 

8.1 Der Beginn der Lizenzvereinbarung sowie die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Lizenzvereinbarung. Soweit im Einzelfall kein Beginn vereinbart wurde, beginnt die Lizenzvereinbarung am nach Lieferung der Software am nächstfolgenden ersten bzw. fünfzehnten Tag eines Monats. Soweit im Einzelfall keine Laufzeit und Kündigung vereinbart wurde, wird die Lizenzvereinbarung unbefristet geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von 1 (einem) Tag zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

 

8.2 Die Lizenzvereinbarung kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt 123erfasst ist zu fristloser Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen des Kunden und bei anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden berechtigt. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S.1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn 123erfasst ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

 

8.3 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seiner Client-Server-Umgebung zu entfernen sowie 123erfasst gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.

 

9. Vergütung bei Lizenz-Miete und SaaS

 

9.1 Der Mietzins ergibt sich aus der Lizenzvereinbarung und umfasst die Vergütung für die Überlassung der Software und deren Aufrechterhaltung in vertragsgemäßem

 

9.2 Der Mietzins wird, soweit nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

 

9.3 Wird die Lizenzvereinbarung nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Miete anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.

 

10. Preisanpassung bei Lizenz-Miete und SaaS

 

10.1 123erfasst ist berechtigt, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung jährlich zum 01. anzupassen. Diese Anpassung wird per E-Mail und/oder auf andere Weise, beispielsweise über das Kundenportal, bekannt gegeben.

 

10.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit einer jährlichen Anpassung einverstanden, wenn diese (maximal) mit dem vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (ausgehend von dem letzten vor Vertragsabschluss festgestellten Basisjahr = 100 Punkte) Schritt hält.

 

10.3 Zudem ist 123erfasst berechtig, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung anzupassen, sofern und soweit sich der Bezugspreis einer Drittanbietersoftware/-dienstleistung für 123erfasst verändert. Jedoch nur insoweit als sich die bei der jeweiligen Drittanbietersoftware/-dienstleistung eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis der Software oder Leistung auswirkt.

 

10.4 Bei Preiserhöhungen, die (i) den Preisindex übersteigen oder (ii) im Falle der Preiserhöhung aufgrund der Erhöhung des Bezugspreises für Drittanbietersoftware/-dienstleistung, kann der Kunde die entsprechende Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an 123erfasst innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen auf eine bekanntgegebene Preiserhöhung reagiert, gelten die neuen Preisbedingungen von 123erfasst als vom Kunden angenommen.

 

11. Systemanforderungen

 

11.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die die für die Inanspruchnahme der Softwareprodukte und Leistungen der 123erfasst verwendeten eigene Hard- und Software sowie die Server-Client-Umgebung (insbesondere  Betriebssysteme, Netzwerk etc.) den technischen Anforderungen der 123erfasst genügt, die zur einwandfreien Verwendung der Software erforderlich sind. Die entsprechenden Systemanforderungen werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

11.2 123erfasst kann verlangen, dass der Kunde seine Client-Server-Umgebung an die neuen Systemanforderungen anpasst, die von 123erfasst im Zusammenhang mit zusätzlichen Funktionen oder höheren Anforderungen eines Updates angezeigt werden. Wenn der Kunde diese neuen Systemanforderungen nicht einhält und trotzdem eine Aktualisierung der Software installiert, haftet 123erfasst nicht für daraus resultierende Schäden.

 

12. Dekompilierung

 

12.1 Die Rückübersetzung des überlassenen Softwarecodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit einer Drittanbietersoftware erforderlichen Schnittstelleninformationen können bei 123erfasst angefordert werden. Handelt es sich nicht um eine Standardschnittstelle erfolgt die Bereitstellung der Schnittstelleninformation gegen Erstattung eines Kostenbeitrags. 123erfasst behält sich vor, sich die Notwendigkeit des Erhalts der Informationen vom Kunden nachvollziehbar belegen zu lassen.

 

12.2 Die zur Herstellung der Interoperabilität notwendigen Handlungen dürfen nur dann Dritten, die in einem tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbsverhältnis zu 123erfasst stehen, überlassen werden, wenn 123erfasst die gewünschten Handlungen nicht gegen Entgelt vornehmen will. 123erfasst ist eine hinreichende Frist (welche 30 Tage nicht unterschreiten darf) zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen. Im Rahmen der Herstellung der Interoperabilität ist die dauerhafte Entfernung von Kennzeichen bzw. Marken von 123erfasst an der Software bzw. jedwedem Begleitmaterial unzulässig. Ist die Entfernung dennoch unumgänglich, ist der ursprüngliche Zustand unverzüglich wiederherzustellen bzw., wenn dies nicht möglich ist, ein diesem Zustand am nächsten kommender herzustellen.

 

13. Konzernunternehmenslizenzen

 

13.1 Ein Kunde, der zu einer Gruppe von verbundenen Unternehmen gehört, ist zum Erwerb oder zur Anmietung von Lizenzen für andere Unternehmen der Gruppe berechtigt. Es ist ihm – vorbehaltlich des Verfahrens in Ziffer 2 und 13.3 Teil B – gestattet, solche Lizenzen Autorisierten Unternehmen (wie nachfolgend in Ziffer 13.3 Teil B definiert) zugänglich zu machen indem er abweichend von Ziffer 5.1 Teil B an diese Autorisierten Unternehmen eine Unterlizenz im selben Umfang wie in Ziffer 5 Teil B festgelegt einräumen kann.

 

13.2 Ein Kunde, der einem verbundene Unternehmen die Nutzung von Unterlizenzen einräumen will, hat 123erfasst vorher schriftlich und in geeigneter Weise darzulegen, dass das verbundene Unternehmen, diese Definition unter „Begriffsbestimmung“ in Teil A ausgeführten Voraussetzungen erfüllt.

 

13.3 123erfasst wird nach Übergabe der Informationen nach Ziffer 2 Teil B das verbundene Unternehmen als Autorisiertes Unternehmen im Sinne dieser AGB schriftlich bestätigen. Einziger Vertragspartner der 123erfasst bleibt hierbei der Kunde.

 

13.4 Der Kunde hat das Autorisierte Unternehmen durch geeignete vertragliche Maßnahmen zu verpflichten, sämtliche Pflichten aus diesen AGB einzuhalten, als wäre das Autorisierte Unternehmen selbst Kunde.

 

13.5 Das Autorisierte Unternehmen und der Kunde haften für Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden (hinsichtlich der Leistungen an das Autorisierte Unternehmen) als Gesamtschuldner.

 

13.6 Dieses Nutzungsrecht der Autorisierten Unternehmen steht unter der auflösenden Bedingung, dass die vorbezeichneten Kriterien für das Autorisierte Unternehmen nicht mehr erfüllt sind.

 

13.7 Eine Nutzung der Lizenzen innerhalb sonstiger Unternehmenszusammenschlüsse darf nur durch den Kunden (= Lizenzinhaber) selbst (bzw. seine Mitarbeiter) und im Rahmen der Lizenzvereinbarung erfolgen. Eine Überlassung des Zugangs zur Software oder sonstige Weitergabe der Lizenz an Dritte ist auch innerhalb dieser Unternehmenszusammenschlüsse nicht gestattet.

 

14. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

14.1 Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für die Unterstützung der 123erfasst und den Einsatz der Software zur Verfügung steht. Die Ansprechpartner sollen auf die Software geschult sein und Erfahrungen im Umgang mit der Software haben.

 

15. Datensicherung bei SaaS

 

15.1 123erfasst sichert regelmäßig die Daten des Kunden auf dem von 123erfasst verantworteten Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren (z.B. als Excel Export) und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun.

 

15.2 Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit einzelne oder sämtliche Daten selbständig über eine Exportfunktion exportieren. Nach Kündigung oder Beendigung des Vertrages werden die Daten mindestens noch 4 Wochen aufgehoben. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

 

16. Gewährleistung

 

16.1 Mangelanspruch

 

(a) Lizenz-Kauf: 123erfasst leistet dem Kunden Gewähr für die in der Lizenzvereinbarung vorausgesetzten und/oder vereinbarte Beschaffenheit der Software wie in der Produktbeschreibung Es gilt der Mangelbegriff wie in den Begriffsbestimmungen der Ziffer 1 Teil A bestimmt.

 

(b) Miet-Lizenz und SaaS: 123erfasst überlässt gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB die Software dem Kunden in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Mietzeit in diesem Zustand.

 

16.2 123erfasst leistet bei nachgewiesenen Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass 123erfasst nach ihrer Wahl dem Kunden eine mangelfreie Software (Ersatzlieferung) überlässt oder den Mangel beseitigt (Nachbesserung). Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und dies nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen für den Kunden führt.

 

16.3 Die Mangelbeseitigung kann auch durch Nennung einer Umgehung des Mangels (Workaround) oder ausreichender Hinweise zur Mangelbeseitigung bestehen.

 

16.4 Eine Mängelbeseitigung durch Lieferung von Updates und neuen Versionslieferungen lässt nicht die Mängelhaftung für das gesamte Softwareprodukt neu entstehen. Eine neue Mängelhaftung entsteht nur hinsichtlich der Neuerungen der Updates oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen

 

16.5 Der Kunde unterstützt 123erfasst uneingeschränkt bei der Mangelsuche. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, gemäß den Vorgaben von 123erfasst die aufgetretenen Symptome sowie die Software- und Hardwareumgebung zu beobachten und die Mängel bestmöglich zu beschreiben, damit deren Reproduzierbarkeit ermöglicht wird. Zudem ist der Kunde verpflichtet in zumutbarem Umfang sämtliche Unterlagen und Informationen in Textform 123erfasst zu überlassen, die 123erfasst zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt.

16.6 Die Mangelauswertung findet am Sitz von 123erfasst statt. 123erfasst ist berechtigt, den Mangel im Wege der Fernwartung (Remote-Zugriff) zu bearbeiten und der Kunde gewährt 123erfasst zu diesem Zwecke unmittelbar oder mittels Datenfernübertragung Zugang zu seiner Client-Server-Umgebung und der installierten Software. Wird diese Unterstützung verweigert, ist 123erfasst nicht verpflichtet, den Mangel weiter zu untersuchen oder zu beheben.

 

16.7 Fehlschlagen der Nacherfüllung

 

(a) Lizenz-Kauf: Wird die Nacherfüllung seitens 123erfasst verweigert oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie 123erfasst unzumutbar, hat der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages und/oder – im Rahmen von Ziffer 19 Teil A – auf Schadens-oder Aufwendungsersatz.

Im Falle der Rückgängigmachung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software inkl. eventueller Originaldatenträger einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare an 123erfasst zu senden oder auf Wunsch von 123erfasst zu vernichten.

 

(b) Lizenz-Miete und SaaS: Wird die Nacherfüllung seitens 123erfasst verweigert oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie 123erfasst unzumutbar, hat der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses oder außerordentliche Kündigung des Vertrages und/oder – im Rahmen von Ziffer 19 Teil A – Anspruch auf Schadens- oder

 

16.8 Die Rücktritts-, Minderungs- oder Kündigungserklärung hat gegenüber 123erfasst schriftlich zu erfolgen.

 

16.9 Über die Nacherfüllung, das Rücktritts- Kündigungsrecht und die Minderung hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatz, einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, bestehen nur in dem Umfang der Haftungsbestimmungen (siehe Ziffer 19 Teil A) in diesen AGB.

 

16.10 Rechtsmängel

Bei Rechtsmängeln kann 123erfasst nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software gemäß diesen AGB weiter zu nutzen; (b) die Software so ersetzen oder anpassen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern ihre Funktionalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben; oder (c) wenn die Optionen (a) und (b) nach Ansicht von 123erfasst nicht sinnvoll zu verwirklichen sind, den Vertrag mit dem Kunden einschließlich der darin gewährten Rechte in Bezug auf die rechtswidrige Softwareprodukte kündigen.

 

17. Ausschluss der Mängelhaftung

 

17.1 Miet-Lizenz und SaaS: Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist der Kunde nicht berechtigt.

 

17.2 Soweit die von 123erfasst gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind diese Daten unverbindliche Musterdaten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigten nicht zur Mängelbeseitigung.

 

17.3 Der Anspruch des Kunden auf Mangelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden

 

17.4 Sind die aufgetretenen Mängel auf Umstände zurückzuführen, die 123erfasst nicht zu vertreten hat, entfällt die Mängelhaftung. Dies gilt z.B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials (z.B. Hardware, Betriebssystem, etc.), oder wenn der Kunde die Systemvoraussetzungen nicht eingehalten hat. 123erfasst ist nicht verpflichtet, Software auf andere Betriebssysteme, ein anderes Hardware-System oder eine andere Programmiersprache umzustellen. Das Risiko einer Nichtkompatibilität der Software mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten 123erfasst.

 

17.5 Die Mängelhaftung entfällt, wenn ein Mangel auf ein Verhalten oder einen Eingriff des Kunden zurückzuführen ist, es sei denn das Verhalten oder der Eingriff ist nicht dafür ursächlich, das heißt auch ohne dieses Verhalten oder diesen Eingriff wäre der Mangel

Hierzu gehören insbesondere (a) eine nicht ordnungsgemäße Benutzung, Pflege, Reparatur oder Veränderungen der Software, die nicht von der 123erfasst durchgeführt wurde sondern seitens des Kunden oder eines Dritten, oder (b) die Verwendung der von 123erfasst gelieferten Software auf Hardware, für welche die Software nach Maßgabe der Produktbeschreibung und des Benutzerhandbuchs und/oder Systemvoraussetzungen nicht geeignet ist, oder (c) eine unsachgemäße Installation seitens des Kunden oder eines Dritten, unzulässige, geänderte Betriebssystemkomponenten sowie Schnittstellen und Parameter, Verwendung von ungeeignetem Betriebsmaterials und Datenträger, oder (d) Eingriffe seitens des Kunden oder eines Dritten, welche in der Software definierte technische Prüfmechanismen und – regeln außer Kraft setzen oder in der Datenbank gespeicherte Daten über einen direkten Datenbankzugriff anlegen, ändern oder löschen („Manipulation“) (e) Änderung der Parametrisierung seitens des Kunden oder eines Dritten außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung der Software (d.h. welche das Systemverhalten unerwünscht beeinflussen).

 

17.6 Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

 

17.7 Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht auf ein Verhalten oder einen Eingriff des Kunden zurückzuführen ist und, dass dieser auch ohne dieses Verhalten oder diesen Eingriff aufgetreten wäre.

 

17.8 Jegliche Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach Ziffer 11 Teil A

 

17.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen eines Mangels die vollständige Vergütung einzubehalten. Der Kunde ist trotz eines Mangels zur Zahlung in einer Höhe, die dem Wert der mangelhaften Leistung angemessen ist, verpflichtet. Bis zum Ausgleich dieser angemessenen Zahlung kann 123erfasst die Nacherfüllung

 

17.10 Erbringt 123erfasst  Leistungen  bei  der Mangelsuche oder -bearbeitung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann 123erfasst eine Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungen geltenden Preise der 123erfasst verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Mangel nicht nachweisbar ist, 123erfasst nicht zuzuordnen ist oder die Mängelhaftung aus sonstigem Grund entfällt.

 

17.11 Zu vergüten ist insbesondere auch der Mehraufwand bei der Bearbeitung von Mängeln, der bei 123erfasst dadurch entsteht, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, die Mangelsuche erschwert oder die Software unsachgemäß bedient.

 

18. Verjährung

 

18.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

18.2 Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 123erfasst, arglistigem Verschweigen des Mangels, Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) oder bei der Übernahme einer Garantie sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

18.3 Die Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch 123erfasst führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

 

18.4 Eine Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

 

Ergänzend zu diesen Besonderen Bestimmungen „Teil B Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS)“ gelten die Allgemeinen Bestimmungen „Teil A- Allgemeine Bestimmungen“.

 

Teil C – Bestimmungen für Beratungsdienstleistung

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachstehenden Besonderen Bestimmungen für Beratungsdienstleistungen gelten für alle von der 123erfasst für Kunden erbrachten Dienstleistungen.

 

2. Gegenstand der Vereinbarung

 

2.1 In diesen Besonderen Bestimmungen bedeutet “Beratungsdienstleistungen” Beratung, die sich unter anderem auf Projektleitung, Installation, Parametrisierung, Einbindung von Prozessen des Kunden, Workshops und Schulung des Kunden in der Bedienung der Software bezieht.

 

2.2 123erfasst erbringt die Beratungsdienstleistungen gemäß der in der Beratungsdienstleistungsvereinbarung und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde und 123erfasst übernimmt kein Herstellungsrisiko.

 

2.3 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringender Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt

 

3. Durchführung der Beratung

 

3.1 123erfasst bestimmt nach eigenem Ermessen die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

3.2 123erfasst erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter der 123erfasst besteht Auch wenn der Kunde die Vereinbarung im Hinblick auf die Erfüllung durch eine bestimmte Person abgeschlossen hat, ist 123erfasst immer berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere andere Personen mit vergleichbaren Qualifikationen zu ersetzen.

 

3.3 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern der 123erfasst nicht weisungsbefugt.

 

3.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Beratungsdienstleistungen phasenweise erbracht werden, ist 123erfasst berechtigt, den Beginn der Dienstleistungen, die Teil einer nächsten Phase sind, zu verschieben, bis der Kunde den Ergebnissen der vorhergehenden Phase schriftlich zugestimmt hat.

 

3.5 Wenn der Kunde Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss er sich mindestens 14 Tage vor dem von ihm gewünschten Leistungsdatums mit 123erfasst zu diesem Zweck in Verbindung setzen. 123erfasst wird sodann bei ihrer Planung für die Beratungsdienstleistungen den gewünschten Zeitplan des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen 123erfasst schuldet weder die Einhaltung des vom Kunden gewünschten Zeitplanes noch wird dies garantiert.

 

4. Vergütung

 

4.1 Die Berechnung einer Beratungsdienstleistung erfolgt auf Basis der Dienstleistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung.

 

4.2 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand und zuzüglich Reisekosten wie in Ziffer 6 Teil C geregelt.

 

4.3 Abrechnung vor-Ort-Termin:

Die Mindestabnahme bei Vor-Ort-Terminen beträgt sechs (6) Stunden zuzüglich der im Angebot bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Reisekosten. Jede weitere angefangene Stunde wird zum erweiterten Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Stunden.

 

4.4 Abrechnung für Remoteleistungen:

Die Berechnung von Remoteleistungen erfolgt pro angefangene Stunde, zuzüglich einer Pauschale für die Rüstzeit, laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung

 

4.5 Rüstzeit bei Remoteleistungen:

Für remote erbrachte Dienstleistungen wird grundsätzlich eine pauschale Rüstzeit berechnet. Die Rüstzeit beinhaltet die technische Vor-/Nachbereitung, u.a.:

  • Fernwartungssitzung aufbauen
  • Zugangskennungen sammeln
  • Unterlagen/ Tools/ Downloads zusammenstellen
  • Terminvereinbarung, Abstimmung der Anforderungen
  • Lizenzorganisation und -prüfung

 

4.6 Reisekosten:

Reisekosten setzen sich zusammen aus der Reisezeit sowie der Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Bei der Reisezeit handelt es sich um die Zeit, welche der 123erfasst Mitarbeiter benötigt, um von seinem Wohnort / Dienstsitz zum Erfüllungsort zu reisen. Reisezeiten werden mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Fahrtkosten aller Verkehrsmittel, sowie die Übernachtungskosten werden nach Aufwand und Beleg bzw. nach Reisekostenpauschalen berechnet.

 

4.7 Zulagen:

Außerhalb der 123erfasst Servicezeiten (gem. “Begriffsbestimmungen“ Teil A) sowie an Samstagen erfolgt ein Zuschlag von 50%, an Sonn- und Feiertagen von 100% auf die Dienstleistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung.

 

4.8 Teilnehmer:

Bei einer Dienstleistung, welche eine Veranstaltung mit Teilnehmern ist, gilt der Tagessatz/Stundensatz für eine maximale Anzahl von fünf Teilnehmern seitens des Kunden. Ab dem sechsten Teilnehmer erfolgt eine gesonderte Berechnung laut der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung.

 

5. Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnis

 

5.1 123erfasst ist berechtigt, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung jährlich zum 01.anzupassen. Diese Anpassung wird per E-Mail und/oder auf andere Weise, beispielsweise über das Kundenportal, bekannt gegeben.

 

5.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit einer jährlichen Anpassung einverstanden, wenn diese (maximal) mit dem vom Statistischen Bundesamt                amtlich      festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland (ausgehend von dem letzten vor Vertragsabschluss festgestellten Basisjahr = 100 Punkte) Schritt hält.

 

5.3 Zudem ist 123erfasst berechtig, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung anzupassen, sofern und soweit sich der Bezugspreis einer Drittanbietersoftware/-dienstleistung für 123erfasst verändert. Jedoch nur insoweit als sich die bei der jeweiligen Drittanbietersoftware/-dienstleistung eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis der Software oder Leistung auswirkt.

 

5.4 Bei Preiserhöhungen, die (i) den Preisindex übersteigen oder (ii) im Falle der Preiserhöhung aufgrund der Erhöhung des Bezugspreises für Drittanbietersoftware/-dienstleistung, kann der Kunde die entsprechende Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung 123erfasst innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen auf eine bekanntgegebene Preiserhöhung reagiert, gelten die neuen Preisbedingungen von 123erfasst als vom Kunden angenommen.

 

6. Terminvergaben

 

6.1 Die Terminvergabe für die Dienstleistung erfolgt i.d.R. mit der Annahme des Angebots durch den Kunden. In Ausnahmefällen können auch bereits im Vorfeld mündlich Termine vereinbart werden. In diesem Fall erhält der Kunde eine schriftliche Terminbestätigung. Widerspricht er dieser nicht innerhalb eines Arbeitstages, gilt der Termin als angenommen und verbindlich beauftragt.

 

7. Kostenschätzungen

 

7.1 Im Falle, dass 123erfasst dem Kunden in der Dienstleistungsvereinbarung eine Kostenschätzung hinsichtlich der voraussichtlich benötigten Beratungsdienstleistungen angibt, gelten nachfolgende Regelungen.

 

7.2 Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten der 123erfasst und sind abhängig von unterschiedlichsten Faktoren (z.B. Qualifikation und EDV-Erfahrungsschatz der zu schulenden Mitarbeiter, Komplexität der vorliegenden IT-Infrastruktur, Detaillierungsgrad abzubildender Prozesse etc.). Die Kostenschätzung ist unverbindlich und 123erfasst gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Schätzung ab.

 

7.3 Es handelt sich weder um eine Festpreis- noch um ein Höchstpreisabrede, sondern um einen Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB.

 

7.4 Bei einer sich abzeichnenden, wesentlichen Überschreitung der Aufwandsschätzung wird 123erfasst den Kunden rechtzeitig

 

7.5 Eine Erweiterung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden oder eine Kostenerhöhung wegen behördlicher, gesetzlicher Auflagen sind unerheblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Überschreitung

 

7.6 Unwesentliche Überschreitungen hat der Kunde 123erfasst vertragsgemäß zu vergüten.

 

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

 

8.1 Der Kunde gewährleistet, dass die für die Dienstleistungen verwendete Client-Server-Umgebung und die Software den Systemanforderungen entsprechen. Stellt sich bei Beginn der Beratungsdienstleistungen heraus, dass dies nicht der Fall ist, ist 123erfasst berechtigt, die Beratungstage bzw. -stunden in Rechnung zu stellen, an denen die Beratungsdienstleistungen nicht angemessen erbracht werden konnte, weil die Client-Server-Umgebung des Kunden die Systemanforderungen nicht erfüllt hat, oder (nach Ermessen von 123erfasst) die Kosten zu berechnen, die 123erfasst entstanden sind, um die Client-Server-Umgebung gemäß den Systemanforderungen betriebsbereit zu machen.

 

8.2 Gleiches gilt, sofern 123erfasst die Beratungsdienstleistungen nicht angemessen erbringen konnte, aufgrund der Verwendung einer nicht aktuellen Softwareversion.

 

9. Ausfall von Dienstleistungen

 

9.1 123erfasst kann eine Beratungsdienstleistungen verschieben oder absagen, wenn diese aus organisatorischen und technischen Gründen (z.B. wegen Krankheit des geplanten Mitarbeiters, Ausfall der Infrastruktur, Absage von Schulungen, wenn Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird) ausfallen muss.

 

9.2 123erfasst haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Kunden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

9.3 Bei Verschiebung einer Beratungsdienstleistung durch 123erfasst erhält der Kunde unverzüglich eine entsprechende Mitteilung sowie die Nennung eines Ersatztermins.

 

9.4 Bei Ausfall der Dienstleistung durch Absage durch den Kunden ist dies bis 14 Kalendertage vor dem Terminbeginn kostenfrei. Bei einer Absage durch den Kunden bis sieben (7) Kalendertage vor Terminbeginn erfolgt eine Berechnung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Kosten laut Angebot/Vertrag, zuzüglich bereits angefallener bzw. nicht mehr stornierbaren Kosten. Kurzfristige Absagen (unter sieben (7) Tage) werden in voller Höhe der voraussichtlichen Kosten laut Angebot berechnet.

 

10. Nutzungsrechte

 

10.1 An den Dienstleistungsergebnissen, die 123erfasst im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt 123erfasst dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

10.2 Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei 123erfasst.

 

11. Widerruf des Nutzungsrechts

 

11.1 123erfasst kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn dieser seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder nicht unerheblich gegen Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 10 Teil C) verstößt. 123erfasst hat dem Kunden vorher schriftlich eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann 123erfasst den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen.

 

11.2 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung der Dienstleistungsvereinbarung.

 

11.3 Der Kunde hat 123erfasst die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anspruch der 123erfasst auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 123erfasst wird dem Kunden das Nutzungsrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Nutzungsrecht bzw. gegen Pflichten mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.

 

12. Beanstandungen

 

12.1 Beanstandungen hinsichtlich der Leistungserbringung durch 123erfasst hat der Kunde schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Kenntnis über die Beanstandung zu rügen und die Beanstandung so detailliert wie möglich zu beschreiben. Danach gilt die Leistungserbringung als vertragsgemäß.

 

13. Bestimmungen für Werkleistungen

 

13.1 Bei der Erbringung von Beratungsdienstleistungen werden werkvertragliche Leistungen nicht erbracht. Soweit 123erfasst nach Maßgabe der Dienstleistungsvereinbarung bzw. einer gegebenenfalls gesondert geschlossenen Vereinbarung Werkleistungen erbringt oder die Parteien ausdrücklich für Leistungen Werkleistungen vereinbaren, gelten für diese Leistungen vorrangig und ergänzend die Bestimmungen des Teils E „Kundenspezifische Softwareanpassung“.

 

14. Kündigung

 

14.1 Sämtliche Beratungsdienstleistungen der 123erfasst sind auf Zeit befristete Dienstleistungen. Diese sind jeweils entweder kalendermäßig oder nach ihrer Art, ihrem Zweck oder ihrer Beschaffenheit zeitlich begrenzt, sofern nicht im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

 

14.2 Eine ordentliche Kündigung der Beratungsdienstleistungsvereinbarungen ist vor und nach Dienstleistungsantritt ausgeschlossen.

 

14.3 Sollte der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen sein, kann er mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt.

 

14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

14.5 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

14.6 Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile, so rechnet 123erfasst sämtliche Beratungsdienstleistungen anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung ab.

 

14.7 Darüber hinaus ersetzt der Kunde 123erfasst diejenigen Kosten, die 123erfasst aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind.

 

Ergänzend zu diesen Besonderen Bestimmungen „Teil C- Bestimmungen für Beratungsdienstleistung“ gelten die Allgemeinen Bestimmungen „Teil A – Allgemeine Bestimmungen“.

 

Teil D – Bestimmungen für Wartung und Support

 

1. Allgemeines

 

1.1 Der Kunde hat Nutzungsrechte für die Software der 123erfasst erworben. Zugleich hat er zur Wartung und Support hinsichtlich dieser Software mit 123erfasst eine Wartungsvereinbarung zu den hier aufgeführten Bedingungen Hat der Kunde eine Lizenzvereinbarung im Modell Lizenz-Miete oder SaaS abgeschlossen, so gelten nachfolgende Besonderen Bestimmungen ebenfalls entsprechend.

 

1.2Diese Besonderen Bestimmungen gelten auch für spätere Wartungs- und Supportaufträge des Kunden an 123erfasst, ohne dass diese erneut vereinbart werden müssen.

 

2. Gegenstand der Vereinbarung

 

2.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, verpflichtet sich 123erfasst während der Laufzeit dieser Wartungsvereinbarung ausschließlich zu den nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen:

    • Updates
    • Bearbeitung des Mangels
    • Support

 

3. Updates

 

3.1 123erfasst wird dem Kunden jeweils aktualisierte Versionen der Software überlassen (Updates), sowie neue oder inhaltlich überarbeitete Fassungen des zur Software gehörenden Benutzerhandbuchs, soweit im Einzelfall erforderlich (z.B. soweit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienung der Software erfolgt). 123erfasst bestimmt Zeitpunkt und Inhalt der Updates sowie Aktualisierung des Benutzerhandbuchs nach eigenem Ermessen.

 

3.2 123erfasst wird dem Kunden die Updates auf einem geeigneten Datenträger oder per Datenfernübertragung (Download) zukommen Die Installation der Updates erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und auf dessen Kosten. Dies bedeutet, Aufwände des Kunden bei der Installation der Updates gehen zu dessen Lasten und werden nicht von 123erfasst erstattet.

3.3 Lizenz-Kauf und Lizenz-Miete: Die Installation dieser Updates ist zwingend erforderlich, damit bei allen Kunden dieselbe Version im Einsatz ist und 123erfasst den Support effizient gewährleisten kann.

3.4 SaaS: 123erfasst wird den Kunden aktualisierte Versionen entsprechend verfügbar machen.

 

3.5 Es steht im Ermessen von 123erfasst, in welchen zeitlichen Abständen Updates entwickelt werden. Ebenso steht es im Ermessen von 123erfasst, ob Funktionalitäten und Module der Software beibehalten, modifiziert, reduziert oder erweitert werden.

 

4. Bearbeitung des Mangels

 

4.1 123erfasst steht dem Kunden hinsichtlich der Behandlung von Mängeln der Software unterstützend zur Seite (Mangelbearbeitung). Die Beratungsleistungen beschränken sich auf Anleitungen zur Mangelbeseitigung und Mangelvermeidung. Die Mangelbearbeitung umfasst die Eingrenzung der Mangelursache, die Mangeldiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Mangels gerichtet sind (insbesondere durch z.B. Bugfixes).

 

4.2 Leistungen der Mangelbearbeitung können nach Wahl von 123erfasst auch durch eine Umgehung (Workaround), Bugfixes, Updates oder Major-Updates (neue Version) erfolgen.

 

4.3 Die Mangelbearbeitung erfolgt vorrangig per E-Mail, ansonsten über einen telefonischen Support von Der telefonische Support von 123erfasst ist während der Service-Zeiten (siehe „Begriffsbestimmung“ Teil A) von 123erfasst erreichbar. E-Mails werden nur innerhalb  der Service-Zeiten von 123erfasst beantwortet.

 

4.4 Im Rahmen des Wartungsumfangs findet kein Vor-Ort-Service von 123erfasst zur Bearbeitung für vom Kunden gemeldete Mängel statt. 123erfasst ist berechtigt, die Leistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen.

 

4.5 Die Mangelbearbeitung durch 123erfasst beschränkt sich auf das jeweils aktuelle Release (Version) der Software; frühere Softwareversionen werden bezüglich der Bearbeitung von Mängeln nicht Nach Entwicklung und Bereitstellung eines neuen Release werden Beratungsleistungen für das vorhergehende Release noch in der letzten Update-Version bis zur Bereitstellung des nächsten Releases erbracht.

 

5. Kategorien der Mängel

 

5.1 An der Software auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend innerhalb der Reaktionsfrist und Bearbeitungsfrist zu behandeln.

    • Kritischer Mangel (Priorität 1): Störung, die einen Ausfall der gesamten Software oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmög-lich Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Bearbeitung unumgänglich ist.
    • Wesentlicher Mangel (Priorität 2): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Ar-beit mit der Software nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleich-zeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Leistungsmängel kann zu einem kritischen Leistungsmangel führen.
    • Sonstiger Mangel (Priorität 3): Sonstige Störung, die die Nut-zung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Mängel kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Leistungsmangel führen.

 

5.2 Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch 123erfasst nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (a) der Auswirkungen, die der betreffende Mangel auf den Geschäftsbetrieb des Kunden hat, und (b) der Interessen des Kunden.

 

6. Meldung des Mangels

 

6.1 Stellt der Kunde einen Mangel fest, muss er 123erfasst dies unverzüglich und bei telefonischer Mitteilung nachträglich spätestens innerhalb zweier Werktage schriftlich unter Angabe sämtlicher relevanten Informationen bezüglich der Systemumgebungen sowie die sonstigen relevanten Informationen hinsichtlich des Mangels mitteilen damit 123erfasst den Mangel eingrenzen, nachvollziehen und bearbeiten kann.

 

6.2 Der Kunde wird ebenso soweit vorhanden alle erforderlichen Unterlagen und Informationen 123erfasst zur Verfügung stellen, die 123erfasst zur Mangeldiagnose und Mangelbearbeitung benötigt sowie im Bedarfsfall Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Software während der normalen Bürozeiten gewähren.

 

7. Reaktionsfrist

 

7.1 123erfasst wird auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“):

    • Bei kritischen Mängeln innerhalb einer Stunde nach Erhalt der
    • Bei wesentlichen Mängeln innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der Meldung.
    • Bei Auftreten sonstiger Mängel innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Meldung.

 

7.2 Die geltenden Reaktionsfristen laufen nicht außerhalb der Servicezeiten.

 

8. Bearbeitungsfrist

 

8.1 123erfasst wird Mängel innerhalb der nachfolgenden Fristen bearbeiten („Bearbeitungsfrist“). Innerhalb dieser Bearbeitungsfrist erfolgt die Bearbeitung des Mangels, eine Beseitigung des Mangels innerhalb dieser Frist wird nicht geschuldet.

  • Kritische Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der
  • Wesentliche Mängel innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Meldung.
  • Sonstige Mängel innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der

 

8.2 Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Mängel ist 123erfasst berechtigt, Prioritäten für die Bearbeitung festzulegen.

 

8.3 Die geltenden Bearbeitungsfristen laufen nicht außerhalb der Servicezeiten.

 

9. Support

 

9.1 123erfasst leistet im Rahmen des Supports Beratung und Unterstützung des Kunden bei technischen Anfragen zur Anwendung der Software. Der Support steht dem Kunden während der allgemeinen Service-Zeiten zur Verfügung. Der Kunde wird die Softwareprobleme Anfragen möglichst genau und vorzugsweise schriftlich per Mail darlegen. Die Rückmeldung durch 123erfasst erfolgt telefonisch oder schriftlich per Mail oder über das in die Software integrierte Support-Tool. Es werden keine Schulungen (allgemeine Erläuterungen zur Funktionsweise der Software) im Rahmen des Supports durchgeführt. Der Support wird entweder von 123erfasst selbst oder von einem ihrer Partner zur Verfügung gestellt, bei dem es sich auch um den Hersteller der Software handeln kann.

 

9.2 Wenn der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter Support anfragt, muss 123erfasst Zugriff auf die Server-Client-Umgebung des Kunden, auf dem die Software installiert ist, haben. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass zur Durchführung von Supportleistungen eine Kommunikationsverbindung zwischen ihm und 123erfasst umgehend aufgebaut werden kann.

 

9.3 Stellt sich heraus, dass der Kunde nicht zur Inanspruchnahme des Supports berechtigt war oder dass die konkrete Handlung nicht in den Geltungsbereich des Supports fällt, kann 123erfasst die Kosten des geleisteten Supports zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen der 123erfasst in Rechnung stellen.

 

10. Ausschlüsse

 

10.1 Nicht von den Wartung- und Support-Leistungen eingeschlossen sind insbesondere folgende Leistungen:

    • Wartung- und Support von Kundenspezifischen Softwarean-passungen
    • Installation, Einrichtung (Parametrisierung) der Software der Updates sowie Unterstützung des Kunden dabei
    • Dienstleistungen in Bezug auf Einrichtung der Server-Client-Umgebung des Kunden, Hardware und Netzwerke
    • Schulungen
    • Behandlung von Fragen des Kunden, die nicht auf Störungen oder Mängel der Software, sondern auf Bedienungsfehler, mangelnde Ausbildung und sonstige Einwirkungen von außen seitens des Kunden zurückzuführen sind
    • andere Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in diesen be-sonderen Bedingungen beschrieben sind wie beispielsweise strukturelle Arbeiten wie Definition von Layouts, Übersichten, Jahresberichte, Erstellen von Kontenplänen, Buchhaltungs-fragen, Importdefinitionen,
    • Unterstützung vor Ort
    • Analyse neuer Anforderungen sowie Kundenspezifische Soft-wareanpassung (Erweiterung der Funktionalität der Software) auf Kundenwunsch
    • Konvertieren/Migration von Dateien
    • Dienstleistungen hinsichtlich Software von Dritten oder von anderen Herstellern als 123erfasst („Dritt-Software“) und/oder hinsichtlich deren Zusammenarbeit mit der Software von 123erfasst, die nicht Gegenstand des Lizenzvertrags sind (d.h. B. durch den Kunden selbst in die Software eingebracht wurden)
    • Wartung oder Support für Hardware
    • Wiederherstellung beschädigter oder verlorener Daten
    • Dienstleistungen nach einem Eingriff des Kunden in den Pro-grammcode der Software
    • Leistungen außerhalb der Servicezeiten
    • Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt

 

10.2 123erfasst ist nicht verpflichtet, diese Leistungen auszuführen. Wenn sich 123erfasst dennoch nach ihrem alleinigen Ermessen dazu entschließt, diese Leistungen auf Verlangen des Kunden durchzuführen, schuldet der Kunde 123erfasst, zusätzlich zur Wartungsgebühr, auch die Zahlung einer Vergütung in Höhe der zu diesem Zeitpunkt bei 123erfasst geltenden

 

10.3 Ebenso nicht in der Wartungsverpflichtung enthalten ist die Analyse und Beseitigung von Störungen, die sich ergeben aus:

    • einer Änderung der Software jeglicher Art, die nicht von 123er-fasst oder in ihrem Namen vorgenommen wurde;
    • sonstige, vom 123erfasst nicht zu vertretende Umstände (wie z.B. Nichteinhaltung der vorausgesetzten Systemvoraussetzungen, unsachgemäßer Bedienung der Software durch den Kunden, Hardware-Fehler, Inkompatibilität von Hardware oder parallel eingesetzter Software etc.);
    • Nutzung der Software durch oder im Auftrag des Kunden in Verbindung mit anderer Software oder Hardware oder auf eine andere Art und Weise, die nicht im Benutzerhandbuch be-schrieben ist oder anderweitig nicht gemäß der Lizenzvereinbarung zulässig ist;
    • Schwachstellen, Latenzen (wie Viren, Würmer, Trojaner, Logikbomben usw.) oder Mängeln in Software, Hardware, Kommunikationsgeräten, Peripheriegeräten oder anderen Geräten des Kunden oder von Dritten, die nicht von 123erfasst stammen oder dem Versäumnis des Kunden, diese Geräte und/oder Software regelmäßig zu warten;
    • Eingabefehlern oder Mängeln in Bezug auf die vom Kunden verwendeten Daten; es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese zuvor genannten Änderungen oder sonstige Handlungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

 

10.4 Wenn sich 123erfasst dennoch nach ihrem alleinigen Ermessen dazu entschließt, diese Leistungen auf Wunsch des Kunden durchzuführen, schuldet der Kunde 123erfasst, zusätzlich zu der bereits geschuldeten Wartungsgebühr, die Zahlung einer weiteren Vergütung in Höhe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Dienstleistungspreise.

 

10.5 123erfasst erbringt keinerlei Wartungs- und Supportleistungen an Software, die unter Missachtung der Lizenzrechte beim Kunden oder bei Dritten installiert wurden oder an der Manipulationen vorgenommen wurden.

 

11. Bestimmungen für Werkleistungen

 

11.1 Bei der Erbringung von Wartungs- und Support-Leistungen werden werkvertragliche Leistungen nicht erbracht. Soweit 123erfasst nach Maßgabe der Wartungsvereinbarung bzw. einer gegebenenfalls gesondert geschlossenen Vereinbarung Werkleistungen erbringt oder die Parteien ausdrücklich für Leistungen Werkleistungen vereinbaren, gelten für diese Leistungen vorrangig und ergänzend die Bestimmungen des Teil E „Kundenspezifische Softwareanpassung“.

 

12. Gewährleistung

 

12.1 Soweit im Rahmen dieser Wartungsvereinbarung Updates, neue Programmversionen oder sonstige Softwareprodukte an den Kunden geliefert werden, bestimmen sich die Mängelansprüche hinsichtlich der darin enthaltenen Neuerungen, die keine bloße Mangelbeseitigung darstellen, nach den Ziffern 16 und 17 Teil B dieser AGB entsprechend.

 

12.2 An die Stelle des Rücktritts oder Kündigung der Lizenzvereinbarung tritt die außerordentliche Kündigung der Wartungsvereinbarung. Gegenstand eines eventuellen Minderungsrechts ist die im Rahmen der Wartungsvereinbarung geschuldete Vergütung.

 

12.3 Durch die Lieferung neuer Updates oder ggf. eines gesonderten Abschlusses einer Wartungsvereinbarung erfolgt weder eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche noch eine Verlängerung, Hemmung oder Unterbrechung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinsichtlich der ursprünglich gelieferten Software aufgrund des Lizenzvertrags.

 

12.4 Für Beanstandungen hinsichtlich Dienstleistungen gilt: Beanstandungen hinsichtlich der Leistungserbringung durch 123erfasst hat der Kunde schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Kenntnis über die Beanstandung zu rügen und die Beanstandung so detailliert wie möglich zu beschreiben. Danach gilt die Leistungserbringung als vertragsgemäß.

 

13. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

13.1 Der Kunde wird 123erfasst in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Wartungs- und Supportverpflichtungen umfassend und kostenfrei unterstützen. Insbesondere wird der Kunde 123erfasst nach besten Kräften bei der Suche nach Störungsursachen unterstützen, was auch die Aussetzung der Verwendung der entsprechenden Software auf Verlangen von 123erfasst einschließen kann, damit 123erfasst den Mangel analysieren und beheben kann. Wird diese Zusammenarbeit verweigert, ist 123erfasst nicht verpflichtet, den Mangel weiter zu untersuchen oder zu bearbeiten.

 

13.2 Wartungs- und Supportleistungen werden so weit wie möglich remote durchgeführt. Der Kunde ermöglicht 123erfasst auf Anfrage jederzeit einen Remote-Zugang zu den erforderlichen Systemen. Die Wahl des eingesetzten Tools zur Fernwartung obliegt 123erfasst, welche dafür auch die notwendige Lizensierung Der Kunde stellt die hierfür notwendigen (performante) Internet- und Netzwerkverbindungen im notwendigen Umfang, zeitgerecht und kostenfrei zur Verfügung. 123erfasst behält sich das Recht vor, die Wartungs- und Supportleistungen einzustellen, wenn vernünftigerweise festgestellt wird, dass die Datenverbindung des Kunden die von 123erfasst für diesen Zweck festgelegten technischen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.

 

13.3 Der Kunde wird 123erfasst, sofern es zur Durchführung der Wartungs- und Supportleistungen erforderlich ist, Einsicht in erforderliche Unterlagen, Dokumentationen und Informationen insbesondere über seine eingesetzte Hardware und Drittsoftware gewähren und ggf. erforderliche Testpläne, Testdaten sowie Testumgebungen bereitstellen.

 

13.4Der Kunde wird von 123erfasst zur Verfügung gestellte Maßnahmen zur Mangelbeseitigung unverzüglich vornehmen.

 

14. Nutzungsrecht

 

14.1 Soweit 123erfasst dem Kunden aufgrund von Wartungsleistungen Software oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke zur Nutzung überlässt, gelten für diese Schutzgegenstände sowie die dem Kunden hieran eingeräumten Nutzungsrechte die Regelungen des jeweiligen Lizenzvertrags sowie die Ausführungen in Ziffer 5 sowie Ziffer 7 Teil B entsprechend.

 

15. Wartungsgebühren

 

15.1 Die Höhe der Wartungs- und Supportgebühren ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Wartungsvereinbarung.

 

15.2 Soweit der Kunde 123erfasst mit gesondertem Auftrag zu Leistungen verpflichtet, die nicht von der Wartungsvereinbarung erfasst sind, entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis mit der Maßgabe, dass die von 123erfasst in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen zuzüglich sämtlicher anfallender Nebenkosten gesondert zu vergüten sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich im Zweifel nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise von 123erfasst.

 

15.3 Lizenz-Kauf: Die Wartungsgebühren werden im ersten Jahr vom Ersten des auf den Vertragsbeginn folgenden Monats bis zum Ende des Kalenderjahres berechnet. Danach werden die Wartungsgebühren für 12 Monate im Voraus berechnet.

 

15.4 Die Gebühren werden im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.

 

15.5 Lizenz-Miete und SaaS: Die Wartungsgebühren sind bereits im Lizenzmietpreis enthalten.

 

15.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 123erfasst berechtigt, ihre Wartungsleistungen bis zum Ausgleich aller fälligen Zahlungen einzustellen. Hiervon bleiben weitere Rechte von 123erfasst, die sich aus dem Verzug ergeben – insbesondere Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung – unberührt.

 

16. Preisanpassung

 

16.1 123erfasst ist berechtigt, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung jährlich zum 01.anzupassen. Diese Anpassung wird per E-Mail und/oder auf andere Weise, beispielsweise über das Kundenportal, bekannt gegeben.

 

16.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit einer jährlichen Anpassung einverstanden, wenn diese (maximal) mit dem vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland (ausgehend von dem letzten vor Vertragsabschluss festgestellten Basisjahr = 100 Punkte) Schritt hält.

 

16.3 Zudem ist 123erfasst berechtig, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung anzupassen, sofern und soweit sich der Bezugspreis einer Drittanbietersoftware/-dienstleistung für 123erfasst verändert. Jedoch nur insoweit als sich die bei der jeweiligen Drittanbietersoftware/-dienstleistung eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis der Software oder Leistung auswirkt.

 

16.4 Bei Preiserhöhungen, die (i) den Preisindex übersteigen oder (ii) im Falle der Preiserhöhung aufgrund der Erhöhung des Bezugspreises für Drittanbietersoftware/-dienstleistung, kann der Kunde die entsprechende Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an 123erfasst innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen auf eine bekanntgegebene Preiserhöhung reagiert, gelten die neuen Preisbedingungen von 123erfasst als vom Kunden angenommen.

 

17. Vertragsdauer und Kündigung

 

17.1 Lizenz-Kauf: Die Wartungsvereinbarung beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf die auf die Lieferung der Software folgt. Die Wartungsvereinbarung wird unbefristet Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden.

 

17.2 Lizenz-Miete und SaaS: Die Wartungsperiode richtet sich nach der Laufzeit der Lizenzvereinbarung. Die Wartungsvereinbarung verlängert sich daher entsprechend der Laufzeit der Lizenzvereinbarung, wenn nicht entsprechend den Vorgaben aus Ziffer 8 Teil B fristgemäß gekündigt wird. Eine Kündigung des Wartungsvertrages kann nur in Verbindung mit der Kündigung der Lizenzvereinbarung erfolgen.

 

17.3 Die Kündigung der Wartungsvereinbarung in Bezug auf einen Teil der Software (wie z. B. Kündigung eines bestimmten Moduls), führt dazu, dass das Nutzungsrecht für den Teil der Software, für den die Wartung gekündigt wurde, eingestellt wird.

 

17.4 Die Wartungsvereinbarung kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt 123erfasst ist zu fristloser Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen des Kunden und bei anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden berechtigt.

 

17.5 Jede Kündigung einer Partei bedarf der Schriftform.

 

Ergänzend zu diesen Besonderen Bestimmungen „Teil D- Bestimmungen für Wartung und Support“ gelten die Allgemeinen Bestimmungen „Teil A- Allgemeinen Bestimmungen“ sowie die Besonderen Bestimmungen „Teil B-Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS)“.

Im Falle widersprüchlicher Regelungen, gehen die Regelungen der Besonderen Bestimmungen „Teil D- Bestimmungen für Wartung und Support“ den Regelungen der Besonderen Bestimmungen „Teil B- Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS)“ vor.

 

Teil E – Bestimmungen für Kundenspezifische Softwareanpassungen

 

1. Allgemeines

 

123erfasst passt die Software, Softwarekomponenten oder Schnittstellen gemäß der dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden Anforderungsbeschreibung für den Kunden an (Kundenspezifische Softwareanpassung).

 

2. Gegenstand der Vereinbarung

 

2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Erstellung und Lieferung von Kundenspezifischer Softwareanpassungen. Kundenspezifische Softwareanpassungen sind nicht Teil der Standardsoftware von 123erfasst und setzen daher eine mit dem Kunden vereinbarte gesonderte Anforderungsbeschreibung voraus (vergleiche Ziffer 1. Begriffsbestimmungen Teil A). Davon zu unterscheiden ist das Customizing der Standardsoftware an die betrieblichen Bedürfnisse des Kunden.

 

2.2 Die Erfolgsverantwortung für die Erstellung der Kundenspezifischen Softwareanpassung trägt 123erfasst nur, soweit

 

{a} die dafür maßgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in der Anforderungsbeschreibung in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschließend definiert wurden sowie Gegenstand der Vereinbarung geworden sind (vereinbarte Leistungskriterien) und

 

{b} der Kunde seine Mitwirkungspflichten (siehe Ziffer 17 Teil A sowie Ziffer 14 Teil B) rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt; es sei denn, diese haben keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung.

 

2.3 Die Anforderungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden an die Softwareanpassung. Die Anforderungsbeschreibung gibt die vereinbarten Leistungskriterien abschließend wieder. Änderungen der Anforderungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 4 Teil E.

 

2.4 Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen für die Erstellung der Anforderungsbeschreibung erbringt 123erfasst nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.

 

2.5 Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und müssen gesondert über eine Beratungsdienstleistungsvereinbarung (Teil C) vereinbart werden:

  • Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen B. für die Erstellung des Anforderungskonzeptes, Projektleitung
  • Erstellung der Anforderungsbeschreibung
  • Installation der Kundenspezifischen Softwareanpassung in der Client-Server-Umgebung des Kunden
  • Testbegleitung
  • Schulungen in der Kundenspezifischen Softwareanpas-sung
  • Datenmigration oder -konvertierung
  • Umfangreiche Prüfung von Änderungsvorschlägen des Kunden (siehe Ziffer 3 und 4.4 Teil E).

 

2.6 123erfasst ist ebenso nicht zur Überlassung des der Kundenspezifischen Softwareanpassung zu Grunde liegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet.

 

2.7 Eine Wartung und Support der Kundenspezifischen Softwareanpassung schuldet 123erfasst nicht.

 

3. Nutzung der kundenspezifischen Softwareanpassung

 

3.1 Der Kunde darf die Kundenspezifische Softwareanpassung nur in der Zusammenstellung und für die zugrunde liegende Standardsoftware verwenden, für die die Kundenspezifische Softwareanpassung von 123erfasst entwickelt wurde.

 

3.2 Dem Kunden werden die Nutzungsrechte an der kundenspezifischen Softwareanpassung entsprechend der Lizenzvereinbarung für die zugrunde liegende Standardsoftware eingeräumt. Es wird insbesondere auf die Ziffer 5, 6 und 7 Teil B verwiesen.

 

3.3 123erfasst ist berechtigt, die kundenspezifische Softwareanpassung und im Zusammenhang mit ihrer Entwicklung entstandenes Know-how unbeschränkt anderweitig zu nutzen und zu verwerfen.

 

4. Verfahren für Leistungsänderungen

 

4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn 123erfasst diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 2 Teil E) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart:

 

4.3 123erfasst wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.

 

4.4 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird 123erfasst dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.

 

4.5 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird 123erfasst dem Kunden entweder (a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für 123erfasst nicht durchführbar ist.

 

4.6 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich 123erfasst mitteilen.

 

4.7 123erfasst und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden.

 

4.8 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. 123erfasst kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit der 123erfasst seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.

 

4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der 123erfasst schriftlich auf einem Formular der 123erfasst dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren.

 

4.10 Für Änderungsvorschläge der 123erfasst gelten die Ziffern 2 bis 4.7 Teil E entsprechend.

 

4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 1 Teil A) des Vertragspartners zu richten.

 

4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich 123erfasst vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

 

5. Abnahme

 

5.1 123erfasst wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung mitteilen. Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, führt der Kunde eine Abnahmeprüfung zur Feststellung, dass die Leistungen vertragsgemäß sind, durch.

 

5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:

 

a) Kategorie 1: Der Mangel führt dazu, dass die Softwareanpassung insgesamt oder der abzunehmende Teil der Softwareanpassung nicht genutzt werden kann.

 

b) Kategorie 2: Der Mangel bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.

 

c) Kategorie 3: Alle sonstigen Mängel. Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung nur unerheblich einschränkt.

 

5.3 Der Kunde kann die Abnahme nur verweigern, wenn gleichzeitig ein Mangel der Kategorie 1 gerügt wird oder mehrere Mängel der Kategorie 2, die zusammen den Auswirkungen eines Mangels der Kategorie 1 gleichkommen (zusammen „abnahmeverhindernde Mängel“). Die Verweigerung der Abnahme und die Mängelrüge bedürfen der Schriftform.

 

5.4 123erfasst wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel mit Auswirkungen der Kategorie 1 in einem angemessenen Zeitraum so beseitigen, dass keine Auswirkungen der Kategorie 1 mehr vorliegen und die Leistungen erneut zur Abnahme durch Mitteilung gemäß Ziffer 1 Teil E bereitstellen.

 

5.5 Solange die Prüfung wegen eines solchen Mangels, seinen Auswirkungen oder seiner Beseitigung nicht sachgerecht weitergeführt werden kann, verlängert sich die Abnahmefrist für die davon betroffenen Leistungen angemessen. Ansprüche wegen Mängeln nach erfolgter Abnahme bleiben unberührt.

 

5.6 Erfolgt keine Abnahme innerhalb der Abnahmefrist gemäß Ziffer 5.1 Teil E und erfolgt auch keine Verweigerung der Abnahme unter Angabe eines abnahmeverhindernden Mangels wie in Ziffer 5.3 Teil E definiert, so gilt die Leistung der 123erfasst mit Verstreichen der Frist als abgenommen.

 

5.7 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind.

 

5.8 Die Leistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung und ohne Abnahmeverlangen der 123erfasst – auch als abgenommen,

 

a) wenn der Kunde die Leistung zu anderen als zu Testzwecken (z.B. Produktivbetrieb) in Gebrauch nimmt, ohne dass gemäß

5.3 Teil E Mängel gemeldet worden sind, oder

 

b) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme

 

5.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen vorgenannten Regelungen abgenommen.

 

6. Mängelansprüche

 

6.1 Dem Kunden werden die Mängelansprüche an der kundenspezifischen Softwareanpassung entsprechend der Lizenzvereinbarung für die zugrunde liegende Standardsoftware eingeräumt. Es wird insbesondere auf die Ziffer 16 und 17 Teil B verwiesen

 

6.2 Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme (§ 637 BGB) ist der Kunde nicht berechtigt.

 

7. Bestimmungen für Dienstleistungen

 

Soweit 123erfasst dienstvertragliche Leistungen erbringt oder die Parteien ausdrücklich für Leistungen Dienstleistungen vereinbaren, gelten für diese Leistungen vorrangig und ergänzend die Besonderen Bestimmungen für Beratungsdienstleistungen (Teil C).

 

8. Vergütung

 

8.1 Die Berechnung der Leistung für Softwareanpassung erfolgt auf Basis der Leistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung.

 

8.2 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand und zuzüglich Reisekosten wie in Ziffer 6 Teil E geregelt.

 

8.3 Abrechnung vor-Ort-Termin:

Die Mindestabnahme bei Vor-Ort-Terminen beträgt sechs (6) Stunden zuzüglich der im Angebot bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Reisekosten. Jede weitere angefangene Stunde wird zum erweiterten Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Stunden.

 

8.4 Abrechnung für Remoteleistungen:

Die Berechnung von Remoteleistungen erfolgt pro angefangener Stunde, zuzüglich einer Pauschale für die Rüstzeit, laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung

 

8.5 Rüstzeit bei Remoteleistungen:

Für Remote erbrachte Leistungen wird grundsätzlich eine pauschale Rüstzeit berechnet. Die Rüstzeit beinhaltet die technische Vor-/Nachbereitung, u.a.:

  • Fernwartungssitzung aufbauen
  • Zugangskennungen sammeln
  • Unterlagen/ Tools/ Downloads zusammenstellen
  • Terminvereinbarung, Abstimmung der Anforderungen
  • Lizenzorganisation und -prüfung

 

8.6 Reisekosten:

Reisekosten setzen sich zusammen aus der Reisezeit sowie der Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Bei der Reisezeit handelt es sich um die Zeit, welche der 123erfasst Mitarbeiter benötigt, um von seinem Wohnort / Dienstsitz zum Erfüllungsort zu reisen. Reisezeiten werden mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Fahrtkosten aller Verkehrsmittel, sowie die Übernachtungskosten werden nach Aufwand und Beleg bzw. nach Reisekostenpauschalen berechnet.

 

8.7 Zulagen:

Außerhalb der 123erfasst Servicezeiten (gem. “Begriffsbestimmungen“ Teil A) sowie an Samstagen erfolgt ein Zuschlag von 50%, an Sonn- und Feiertagen von 100% auf die Leistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung.

 

9. Kostenschätzungen

 

9.1 Im Falle, dass 123erfasst dem Kunden in der Vereinbarung zur Softwareanpassung eine Kostenschätzung hinsichtlich der voraussichtlich benötigten Leistungen angibt, gilt folgendes:

{a} Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten der 123erfasst und sind abhängig von unterschiedlichsten Faktoren (z.B. Komplexität der vorliegenden IT-Infrastruktur, Detaillierungsgrad abzubildender Prozesse etc.). Die Kostenschätzung ist unverbindlich und 123erfasst gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Schätzung ab.

 

{b} Es handelt sich weder um eine Festpreis- noch um ein Höchstpreisabrede, sondern um einen Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB.

 

{c} Bei einer sich abzeichnenden, wesentlichen Überschreitung der Aufwandsschätzung wird 123erfasst den Kunden rechtzeitig informieren.

 

{d} Eine Erweiterung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden oder eine Kostenerhöhung wegen behördlicher, gesetzlicher Auflagen sind unerheblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Überschreitung vorliegt.

 

{e} Unwesentliche Überschreitungen hat der Kunde 123erfasst vertragsgemäß zu vergüten.

 

Ergänzend zu diesen Besonderen Bestimmungen „Teil E-Kundenspezifische Softwareanpassungen“ gelten die Allgemeinen Bestimmungen „Teil A – Allgemeinen Bestimmungen“ sowie die Besonderen Bestimmungen „Teil B- Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS)“.

 

Im Falle widersprüchlicher Regelungen, gehen die Regelungen der Besonderen Bestimmungen „Teil E: Kundenspezifische Softwareanpassung“ den Regelungen der Besonderen Bestimmungen „Teil B: Lizenzbestimmungen (Kauf und Miete/SaaS)“ vor.

 

Stand April 2025

Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: April 2025) zum Download.

Die 123erfasst.de GmbH ist ein Unternehmen der NEVARIS Bausoftware GmbH.