Die ACD auf dem Weg der Vereinfachung
Elektronischer Assistent
Der elektronische Assistent auf MyGuichet.lu führt Sie durch alle Verfahren um Ihre Einkommensteuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Durch die Übermittlung Ihrer elektronischen Erklärung kann die ACD alle erforderlichen Daten erfassen, um Ihre Steuererklärung in Zukunft vorab ausfüllen zu können. Dies erleichtert Ihnen die Aufgabe und verbessert die Qualität der erfassten Daten.
Wie es funktioniert:
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 1
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 2
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 3
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 4
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 5
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 6
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 7
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 8
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 9
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 10
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 11
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 12
- Unsere Steuererklärung elektronisch unterschreiben und übermitteln (mit privater Vollmacht)
- Unsere Steuererklärung elektronisch unterschreiben und übermitteln (ohne private Vollmacht)
Helpline
Unsere Helpline steht Ihnen zur Verfügung, um Sie beim Ausfüllen Ihrer Online-Steuererklärung zu unterstützen.
Bei Steuerfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Website acd.lu. Bitte beachten Sie, dass die ACD nicht die Rolle eines unabhängigen Steuerberaters übernimmt.
Unsere Mitarbeiter sind für Sie da:
Montag bis Freitag, von 7:45 bis 17:00 Uhr
ACD on Tour
„Wir beantworten Ihre Fragen“
Die ACD kommt in Ihre Region, um Ihre Fragen zu beantworten.
Die ACD organisiert eine Sensibilisierungskampagne mit dem Titel „Dir frot, mir äntweren“ in fünf Einkaufszentren im Land, um Ihnen den elektronischen Assistenten und die einfache vorausgefüllte Steuererklärung vorzustellen, sowie Ihre Fragen in Bezug auf Steuern zu beantworten. Auf unserem Stand informiert unsere Personalabteilung auch über aktuelle Stellenangebote.
Termine & Orte
11:00 – 18:00 Uhr
- 18.05 — Esch-Belval, Plaza Shopping Center
- 19.05 — Bertrange, Belle Etoile Shopping Center
- 20.05 — Weiswampach, Shopping-Center Massen
- 21.05 — Mertert, Copal Mertert-Wasserbillig
- 22.05 — Luxembourg-Ville, Cloche d'Or Shopping Center
Programm:
- Vorstellung des elektronischen Assistenten
- Vorstellung der einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
- Vorstellung der offenen Stellen bei der ACD
Von Montag, dem 18. bis Freitag, dem 22. Mai 2026, jeweils von 11 bis 18 Uhr, sind unsere Experten in verschiedenen Einkaufszentren im ganzen Land für Sie da. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um unseren Stand zu besuchen und uns alle Ihre Fragen zu stellen.
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Belval Plaza Shopping Center
- Adresse :
- 7-14 Av. du Rock'n'Roll 4361 Esch-Belval Esch-sur-Alzette Luxembourg
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Belle Étoile Shopping Center
- Adresse :
- Rte d'Arlon 8050 Bertrange Luxembourg
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Shopping Center Massen
- Adresse :
- 24 OP der Haart 9999 Wämperhaart Wäiswampech Luxembourg
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COPAL Mertert-Wasserbillig
- Adresse :
- 20-24 Rte de Wasserbillig 6693 Wasserbillig Mertert
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Cloche d'Or Shopping Center
- Adresse :
- 25 Bd Friedrich Wilhelm Raiffeisen 2411 Gasperich Luxembourg Luxembourg
Einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung
Dank der einfachen vorausgefüllten Steuererklärung der ACD muss der berechtigte Steuerzahler seine Steuererklärung nicht mehr selbst ausfüllen. Er muss nur noch die Angaben überprüfen und die unterschriebene Erklärung per Post zurücksenden.
Am 30. März erhalten anspruchsberechtigte Steuerzahler per Post eine einfache Steuererklärung, die von der ACD vollständig vorausgefüllt wurde.
Eine einfache Steuererklärung, was ist das?
Die ACD wird den anspruchsberechtigten Personen eine Einkommensteuererklärung vorschlagen, basierend auf den Informationen, die der ACD bekannt sind.
Diese Informationen sind hauptsächlich die Personaldaten, sowie auch die Gehälter und/oder Renten des Steuerzahlers.
Ziel der einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
Wie der Name schon sagt, soll die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung Steuerzahlern die Arbeit erleichtern. Dadurch sparen sie Zeit, da sie die Einkommensteuererklärung nicht selbst ausfüllen müssen. Die angeschriebenen Personen brauchen lediglich die bereits vorausgefüllten Angaben zu überprüfen.
Sollten sich die Angaben in der einfachen vorausgefüllten Steuererklärung als unrichtig oder unvollständig erweisen, können Sie das Schreiben einfach ignorieren und die Einkommensteuererklärung über die bestehenden alternativen Wege einreichen, nämlich:
- elektronisch über die Plattform MyGuichet (Vorgang „ACD (Formular 100)“ oder „ACD (Modell 100) – (PDF-Einreichung)“ oder
- in Papierform über das Formular „Modell 100“.
Anspruchsberechtigte Personen
Wer ist von diesem Verfahren betroffen? Dieses Jahr: Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Formular 100) verpflichtet sind und ausschließlich „Lohn- und Renteneinkünfte“ haben, wobei:
A - ein Pauschalbetrag oder eine Obergrenze für Sonderausgaben gilt, die durch den Pauschalbetrag abgedeckt sind, und zwar im Zusammenhang mit:
- Zinsaufwendungen (im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Verbraucherkrediten zur Finanzierung von Fahrzeugen, beweglichen Gütern usw.)
- Versicherungsprämien und Beiträge:
- Prämien, die für Lebens-, Todesfall-, Unfall-, Invaliditäts-, Kranken- oder Haftpflichtversicherungen an zugelassene Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gezahlt werden (nicht abzugsfähig sind Prämien im Zusammenhang mit folgenden Risiken: Sachschäden, Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Kasko usw.)
- Beiträge an anerkannte Hilfskassen, deren Zweck darin besteht, die Risiken Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Alter oder Tod abzusichern Rentenrückstände und dauerhafte Belastungen (an den geschiedenen Ehepartner gezahlt)
B – Außerordentliche Belastungen im Zusammenhang mit:
- Pauschalabzüge: Invalidität und Behinderung
Das Profil der berechtigten Steuerzahler wird in den kommenden Jahren schrittweise erweitert. Diese Auswahl wird jährlich entsprechend der Entwicklung der steuerlichen Situation neu bewertet.
Erster Schritt – März 2026 – Versand der einfachen vorausgefüllten Erklärung
Am 30. März erhalten die steuerpflichtigen Personen per Post eine einfache vorausgefüllte Steuererklärung für das Steuerjahr 2025. Dieses Schreiben wurde auf der Grundlage der Informationen erstellt, die der Verwaltung zum Zeitpunkt des Versands vorlagen.
Zweiter Schritt – März 2026 – Überprüfung, Bestätigung und Versand der Erklärung
Nach Empfang der einfachen vorausgefüllten Steuererklärung wird der Steuerpflichtige gebeten:
- die in der Steuererklärung enthaltenen Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls
- die Steuererklärung zu unterzeichnen und
- die einfache vorausgefüllte Steuererklärung ausschließlich per Post an das zuständige Steuerbüro zurückzusenden. Das zuständige Steuerbüro ist am Ende des Begleitschreibens angegeben.
Was tun, wenn die Angaben nicht stimmen?
Sollten sich die Angaben in der einfachen vorausgefüllten Steuererklärung als unrichtig oder unvollständig erweisen, können Sie das Schreiben einfach ignorieren und die Einkommensteuererklärung über die bestehenden alternativen Wege einreichen, nämlich elektronisch über die Plattform MyGuichet (Vorgang „ACD (Modell 100)“ oder „ACD (Modell 100) – (PDF-Einreichung)“ oder in Papierform über das Formular „Modell 100“.
FAQ
Verzeichnis der 10 häufigsten Fragen und Antworten:
1. Was ist ein elektronischer Assistent?
Es handelt sich um ein Tool, mit dem Sie Ihre Steuererklärung direkt online auf MyGuichet.lu ausfüllen können.
Der elektronische Assistent bietet zahlreiche Vorteile:
- Sie können sich Schritt für Schritt vom Web-Assistenten leiten lassen, der sich Ihrer Antworten anpasst.
- Sie erhalten Ihre Lohn- und/oder Pensionseinkünfte vorausgefüllt.
- Sie profitieren von automatischen Übertragungsfunktionen, hilfreichen Tooltipps und einer optimierten Ergonomie.
- Sie brauchen keine zusätzliche Software mehr, wie z.B. Adobe Acrobat Reader.
2. Wo finde Ich den elektronischen Assistenten?
3. Wie lange dauert die Erstellung der Steuererklärung über den elektronischen Assistenten?
Jede Steuererklärung ist anders. Mit ein wenig Vorbereitung geht das Ausfüllen schneller. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen im Voraus zu sammeln und zu organisieren, wie z.B. Ihre jährlichen Gehalts- oder Rentenbescheinigungen, Versicherungsnachweise, Zinsabrechnungen und andere relevante Dokumente, damit Sie dies griffbereit haben.
Der elektronische Assistent unterstützt Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Felder. Eine Lohn- oder Rentenabrechnung lässt sich in weniger als einer Stunde erledigen.
Je nach Anzahl der Einkommensquellen kann das Ausfüllen mehr Zeit in Anspruch nehmen, doch sobald Sie den Prozess einmal durchlaufen haben, wird es in Zukunft schneller und einfacher.
Darüber hinaus werden bestimmte Felder für das Vorjahr (N-1) in Zukunft automatisch ausgefüllt. In vielen Fällen müssen Sie nur einzelne Beträge aktualisieren. Zum Beispiel wird die Zeile für die Haftpflichtversicherung aus dem Jahr N-1 automatisch für das Jahr N übernommen, so dass Sie lediglich den Betrag anpassen müssen.
4. Was benötige ich für die Anmeldung mit dem elektronischen Assistenten?
Sie müssen Zugriff auf ihren persönlichen MyGuichet-Bereich auf der Webseite guichet.lu haben.
Um sich bei MyGuichet.lu zu registrieren, benötigen Sie:
- eine 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule); und
- eine E-Mail-Adresse; und
- Ihr eigenes Authentifizierungsmittel, das heißt:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ein eIDAS-Mittel aus einem anderen europäischen Land.
5. Ich habe keine vorausgefüllten Daten, warum?
Eine Vorausfüllung der Daten erfolgt nur in Fällen, in denen die ACD über ausreichend individuelle Daten verfügt und dies unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener und sensibler Daten gewährleistet werden kann.
6. Die Daten meines Ehepartners sind nicht vorausgefüllt, warum?
Die Vorausfüllung der Daten wird derzeit jeder Person nur individuell in ihrem MyGuichet-Bereich angeboten, nicht jedoch Ehe- oder Lebenspartnern.
Die ACD und das CTIE arbeiten daran, die Funktionalitäten zu erweitern, um Mandatsmöglichkeiten zwischen Ehegatten /Lebenspartnern anzubieten.
7. Wann muss ich meine einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung abgeben?
Sobald Sie die vorausgefüllte Steuererklärung im Mai erhalten, können Sie sie bei Richtigkeit zurücksenden.
Die Frist zur Einreichung ist der 31. Dezember 2025.
Anbei finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Daten.
8. Ich habe kein Einladungsschreiben zur einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung erhalten. Was soll ich tun?
Nur Personen, die Anspruch auf die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung haben, haben ein Einladungsschreiben erhalten.
Wenn Sie keinen Brief erhalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung und müssen Ihre Einkommensteuererklärung bis spätestens den 31. Dezember 2025 über die bestehenden alternativen Kanäle einreichen: elektronisch über die Plattform MyGuichet (Verfahren „ACD (Modell 100)“) oder „ACD (Modell 100) – (Einreichung im PDF-Format)“ oder in Papierform über das Formular „Modell 100“.
9. In welchen Fällen kann ich den elektronischen Assistenten für die Einkommensteuererklärung 2024 nicht nutzen?
Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Sie eine Reihe von Fragen beantworten, um Ihre Berechtigung zur Online-Erklärung zu erfahren. Falls Sie die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie zu einer PDF- oder Papiererklärung weitergeleitet.
Hier ist eine Liste der Fälle, in denen es nicht möglich ist den elektronischen Assistenten zu nutzen:
- Wenn Sie kein LuxTrust-Produkt haben
- Wenn Sie keine luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule) haben
- Für Nichtansässige: Wenn Sie einen zuvor gestellten Antrag auf kollektive Besteuerung im Wege der Assimilation widerrufen möchten
- Für Paare, wenn Sie eine Einzelbesteuerung beantragen
- Wenn Sie im Laufe des Jahres mehr als einmal verheiratet waren
- Wenn Sie nicht im selben Land wohnen wie Ihr Ehepartner
- Wenn Sie Ihr Wohnsitzland während des Jahres gewechselt haben
- Wenn Sie eine Steuerregulierung per Jahresabrechnung beantragen
- Wenn Sie eine Verbesserungserklärung abgeben möchten
10. An wen wende ich mich bei Fragen?
Wir haben eine Helpline, die sich ausschließlich mit Fragen zum Ausfüllen von Steuererklärungen über den elektronischen Assistenten von MyGuichet befasst.
Wir beraten Sie per Telefon. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um
- Ihnen jedes Feld zu erklären, auch die technisch anspruchsvollsten,
- Ihnen zu helfen, häufige Fehler zu vermeiden,
- und alle Ihre weiteren Fragen zum Ausfüllen des elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu zu beantworten.
Bitte beachten Sie, dass die ACD nicht die Rolle eines unabhängigen Steuerberaters übernimmt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden: Zum Kontaktformular