Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Verbot der Laienwerbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen (§ 11 HWG) auch bei bestimmten minimalinvasiven ästhetischen Behandlungen greifen kann – insbesondere, wenn durch Injektionen Form oder Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden. Ein makelloser Teint per Mausklick, die perfekte Kinnlinie durch KI-Algorithmen und eine Hauttextur ohne eine einzige Pore: Die Digitalisierung verändert nicht nur unsere alltägliche Kommunikation, sondern transformiert die Erwartungshaltung in der medizinischen Sprechstunde grundlegend. Während Patientinnen...










