Justizreform in Israel


Ein-für-alle-Mal: die Fakten, die Einzelheiten, die vorgesehenen Änderungen, was in der Welt üblich ist und was nicht.
Rechtsanwalt Se'ew Lev, Rechtsberater der Bewegung für Staatsführung und Demokratie, die die Vorschläge zur Reform seit etwa zehn Jahren mit ausarbeitet, antwortet auf alle Fragen, die wir von Vertretern der Linken und Gegnern der Reform gesammelt haben

erschienen in der Wochenschrift Olam Katan
Ausgabe Nr. 887, 3. Adar 5783 / 24. Februar 23

Übersetzung: Rafael Plaut

(Vorhebungen und runde Klammern wurden dem Original entnommen, Erläuterungen in eckigen Klammern hinzugefügt).
Der Originalartikel hebräisch/pdf  hier


'Überwindung'

[Override Clause; Gegenwehr des Parlaments bezügl. der Disqualifizierung von Gesetzen durch das Oberste Gericht (im Weiteren: 'Gericht')]

1. Ist die Überwindung ein in der Welt übliches Verfahren?

Die Überwindung ist ein vergleichsweise recht extremes Vorgehen, da in der Welt zwei Methoden üblich sind: die eine in Ländern, wo das Gericht überhaupt keine Autorität hat, Gesetze aufzuheben (wie Britannien, Neuseeland, Holland, Dänemark, Schweiz, Schweden und Finnland), und die andere in Ländern, die über eine Verfassung verfügen, die mit breiter Zustimmung angenommen wurde und aufgrund welcher das Gericht normale Gesetze aufheben kann, und darum kann bei ihnen die Überwindung nur durch Verfassungsänderung erreicht werden. Da der Staat Israel keine Verfassung besitzt, und erst recht keine breite Zustimmung existiert, bestünde die angemessene Lösung darin, dass überhaupt keine Aufhebung von Gesetzen stattfindet. Der vorgeschlagene Kompromiss lautet, dem Gericht die Aufhebung von Gesetzen zu ermöglichen, dazu allerdings einen Mechanismus der Überwindung zu schaffen.

2. Wie läuft der Prozess der Überwindung ab, wie es in der Reform vorgeschlagen wurde?

In der gegenwärtigen Fassung (die bereits zweimal seit Verkündung der Reform geändert wurde, und möglicherweise noch weiter geändert wird) muss die Überwindung im Voraus erfolgen: Wenn die Knesset ein Gesetz vor Aufhebung [durch das Gericht] absichern will, muss sie von vornherein einen ausdrücklichen Paragrafen ins Gesetz aufnehmen, nach dem das Gesetz trotz eines Widerspruchs gegen ein Grundgesetz gilt, und es mit einer Mehrheit von 61 Knessetabgeordneten nach drei Lesungen annehmen. Die Absicherung wird automatisch ein Jahr nach der Bildung einer neuen Knesset ungültig. Praktisch ist die vorgeschlagene Überwindung problematisch, weil sie dem Gericht offiziell die Macht einräumt - die es in der Vergangenheit nicht besaß - Gesetze aufzuheben.

3. Welche Bedeutung verbleibt denn noch der Kontrolle von Knessetgesetzen durch das Gericht, wenn es sofort möglich ist, die Aufhebung eines Gesetzes durch eine minimale Mehrheit von 61 Knessetabgeordneten rückgängig zu machen? Warum nicht Überwindung wenigstens durch eine deutliche Mehrheit?

Beginnen wir damit, dass im Hinblick auf das in der Welt übliche Verfahren - weil Israel keine Verfassung hat - keine wirkliche Rechtfertigung für die Aufhebung von Gesetzen durch das Gericht besteht. Praktisch gibt die Reform dem Gericht die präzedenzlose Macht, Gesetze aufzuheben, um damit der Knesset zu ermöglichen, selbst zu verdeutlichen, welche Prinzipien in ihren Augen wichtig sind. Wenn dann eine zukünftige Knesset gegen diese Prinzipien verstoßen will, wird das Gericht die rote Fahne erheben und die Öffentlichkeit alarmieren, damit sie auf diesen Verstoß aufmerksam wird.
Die Forderung nach einer größeren Mehrheit als 61 bedeutet, dass in einer Knesset (die die Reform beschlossen hat) die einfache Mehrheit gewichtiger ist als in der folgenden Knesset, die ein Urteil des Gerichtes überwinden will, und das ist natürlich nicht angemessen. Am Wichtigsten aber ist, auf dem fundamentalen Prinzip zu bestehen, das in dieser Feststellung verborgen liegt - dass eine Mehrheit in der Knesset qualifizierter und angemessener ist als eine Mehrheit im Gericht, und darum ist der Knesset die Möglichkeit der Überwindung gegeben.

4. Nach all den Behauptungen über justiziellen Aktivismus - seit Staatsgründung hat das Gericht alles in allem 22 Gesetze aufgehoben, worüber also die ganze Aufregung?

Hierbei sind drei Punkte zu beachten:

a) Die Aufhebung von 22 Gesetzen innerhalb von 28 Jahren (bis 1995 bestand ein genereller Konsensus, dass das Gericht keine Gesetze aufheben könne) ist nicht gerade wenig. Ein Teil der Gesetzesaufhebungen führte zu politischen Krisen (Gesetz zur Wehrpflicht), ein Teil zu anderen Krisen (Gesetz der Regelung der Siedlungen, Gesetze bezüglich der illegalen Migranten).

b) Die Fähigkeit an sich, Gesetze aufheben zu können, erzeugt eine Bedrohung, die zur Aufhebung von vielen Gesetzen führt, noch bevor sie auf die Welt kommen, denn der Generalstaatsanwalt [wörtl.: der Rechtsberater der Regierung] droht, sie nicht zu verteidigen oder dass sie der Überprüfung durch das Gericht nicht standhalten werden. Das ist ein größeres Problem als die Aufhebung von Gesetzen, die bereits verabschiedet wurden.

c) Das fundamentalste Problem ist ein prinzipielles: Wer ist der Souverän im Staat? Wer hat das Recht des letzten Wortes, die Öffentlichkeit oder ein kleiner Zirkel von über das Volk erhabene Richter?

5. Welche Macht verbleibt dem Gericht?

Dem Gericht verbleibt die Macht, die Regierung zu kritisieren, so wie es alle Jahre gehalten wurde, und sicherlich bis zum Jahr 1995. An dieser Macht wird so gut wie nicht gerüttelt. Ebenso wird dem Gericht die Macht gegeben, normale Gesetze aufzuheben, um die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, die Knesset zu warnen, und in den meisten Fällen wohl auch das Gesetz zu verhindern.


Wahl von Richtern

1. Worin liegt gegenwärtig das Problem bei der Methode der Richterwahl?

Die gegenwärtige Methode weicht außerordentlich von dem in der Welt Üblichen ab, da die Richter des Obersten Gerichts die Fähigkeit besitzen, ein automatisches Veto gegen die Kandidaten zum Obersten Gericht einlegen zu können. Die drei Richter des Obersten Gerichts [im Wahlgremium] stimmten in der gesamten Geschichte des Staates Israel mit einer Stimme, obwohl so eine Koordinierung der Standpunkte anscheinend dem Gesetz zuwiderläuft, und da eine Mehrheit von 7 aus 9 zur Wahl eines Richters zum Obersten Gericht benötigt wird, konnten sie jeden Kandidaten blockieren, der ihnen nicht gefiel (einschließlich z.B. der Kandidatin Professor Ruth Gavison unter dem Vorwand, „sie hätte eine politische Agenda“ [lies: eine andere als wir]).
Das Resultat bestand in einem monolithischen Gericht, das die Ansichten einer sehr kleinen Gruppe der Öffentlichkeit repräsentiert und fast überhaupt nicht die große Mehrheit (der Wähler des Likud, Schas, Torajudentum und Siedler, zum Beispiel). Da das Gericht Gesetze aufhebt – d.h. über Grundwerte entscheidet - müssen dessen Richter die Ganzheit der Ansichten in der Bevölkerung repräsentieren.

2. Was sieht die Reform vor?

In der gegenwärtigen Formulierung wird vorgeschlagen, dass jede der Gewalten [die legislative/gesetzgebende, die exekutive/vollziehende und die judikative/Recht sprechende; Parlament, Regierung und Gerichte] mit je drei Mitgliedern im Wahlgremium vertreten sind (drei Minister, drei Knessetabgeordnete, davon einer von der Opposition, und drei Richter des Obersten Gerichts), für die Wahl reiche allerdings die einfache Mehrheit, und so kann praktisch eine Verbindung von Regierung und Koalition Richter ernennen, ohne dass eine der Gewalten ein Veto gegen die anderen einlegen kann. Das ist zwar noch immer ungewöhnlich in der Welt, da in der Mehrheit der westlichen Staaten die Richter ganz ohne Beteiligung der amtierenden Richter bestellt werden, doch das bringt uns näher dorthin und hilft bei der Schaffung einer Vielfalt bei den Richtern des Obersten Gerichts.

3. Wenn die Mehrheit im Wahlgremium zur Wahl der Richter der Regierung in die Hände gelegt wird, wird die Ernennung von Richtern politisch sein.

Richtig, aber politisch im positiven Sinn des Wortes, d.h. als Ergebnis der Verhandlungen zwischen Vertretern unterschiedlicher Gruppen der israelischen Bevölkerung, und so werden letztendlich Richter gewählt, die im Allgemeinen die Ansicht der Öffentlichkeit repräsentieren.

4. Welche Methode ist in der Welt üblich bei der Wahl von Richtern?

In der westlichen Welt werden die Richter zum Verfassungsgericht durch Vertreter der Öffentlichkeit aus dem politischen System gewählt. Eine Prüfung von etwa 40 führenden westlichen Staaten ergibt, dass in etwa 25% allein die Regierung die Richter ernennt, in etwa 25% allein das Parlament (die legislative Gewalt), in etwa 35% der Staaten eine Kombination von Regierung und Parlament, und in nur etwa 15% ist die judikative Gewalt an der Ernennung beteiligt. Außer Indien gibt es keine bedeutende Demokratie, in der die Richter beim Prozess der Ernennung ein Veto einlegen können.


Das Argument der Angemessenheit

[aus dem britischen Recht entlehnter Grundsatz von Reasonability, nach dem ein Gericht eine Regierungs- oder Verwaltungsentscheidung wegen einer vom Gericht festgestellten Unangemessenheit außer Kraft setzen kann]

1. Welche Schwierigkeit besteht beim Argument der Angemessenheit, und wie korrigiert sie die Reform?

Das Gericht besitzt keine größere Fähigkeit, die Angemessenheit einer Entscheidung zu prüfen, als jeder Bürger von der Straße. Die Bedeutung der Prüfung der Angemessenheit einer Regierungsentscheidung liegt darin, dass die persönliche Ansicht des Richters schwerer wiegt als die Ansicht der zuständigen Minister (so zum Beispiel zu den Themen der Auslieferung von Terroristenleichen, der Zerstörung von Häusern der Terroristen usw., als sich das Gericht über die Fachleute hinwegsetzte). Das Gericht verfügt weder über die Autorität, das Wissen, noch die Mittel, bessere Entscheidungen zu treffen als die Regierung.

2. Wenn das Argument der Angemessenheit nicht mehr zulässig ist, könnte doch jeder Minister machen, was er will, ohne richterliche Kontrolle?

Natürlich nicht. Erstens werden ungesetzliche Entscheidungen weiterhin aufgehoben werden. Ebenso Entscheidungen, die aufgrund eines mangelhaften Verfahrens gefällt wurden (ohne die Beteiligten anzuhören, ohne Zeit für Verhandlungen zu lassen, usw.). Im Gegensatz dazu werden Entscheidungen, die nicht gegen das Gesetz verstoßen und die auf korrekte Verfahrensweise angenommen wurden, nicht aufgehoben.


Der Generalstaatsanwalt

1. Welche Veränderung schlägt die Reform vor?

Der israelische Generalstaatsanwalt stellt einen Einzelfall auf der ganzen Welt dar eines Beamten, der sowohl die Regierung berät - und dessen Empfehlung die Regierung verpflichtet - als auch als Anwalt der Regierung vor dem Gericht, wobei er verhindern kann, dass der Standpunkt der Regierung vertreten wird, und er ist auch der Chefankläger, der Anklage gegen Regierungsmitglieder erheben kann.
Die Änderungen betreffen nur die Themen der Beratung und der Vertretung und bestimmen, dass seine Ratschläge die Regierung nicht mehr verpflichten, sondern eben nur Ratschläge seien (wie die Untersuchungsausschüsse unter Leitung zweier Präsidenten des Obersten Gerichtes festlegten – der Agranat-Untersuchungsausschuss und der Schamgar-Untersuchungsausschuss). Ebenso wenn ein Streit zwischen dem Generalstaatsanwalt und der Regierung bezüglich der Vertretung vor dem Gericht ausbricht, dann kann sich die Regierung getrennt vom Generalstaatsanwalt rechtlich vertreten lassen.

2. Wenn der Minister einen ihm genehmen Generalstaatsanwalt einsetzt, wird jener fürchten, den Mund aufzumachen, und der Minister kann ungesetzliche Dinge tun.

Zuerst einmal gehört die Ernennung des Generalstaatsanwalts nicht zur Reform, sondern ist Thema eines separaten Gesetzesvorschlags. Zweitens besteht kein Grund, dass der Generalstaatsanwalt Angst habe, zu reden, wie jeder Anwalt auf dem freien Markt. Er bringt einfach seinen Standpunkt vor dem Minister zum Ausdruck (der ihm höchstwahrscheinlich auch zuhören wird, da er ihm vertraut), und wenn der Minister gegen das Gesetz verstößt, wird ihn das Gericht bestrafen (sowohl im Fall eines kriminellen Vergehens als auch durch Annullierung der Handlung oder des Vorgehens auf der Verwaltungs- oder zivilen Ebene). Es ist hierbei wichtig zu beachten, dass sich die Befugnisse des Gerichtes gegenüber den Ministern nicht ändern.


Allgemeines


1. Wie es scheint, wird dem Prinzip der Gewaltenteilung im Staat schwerer Schaden zugefügt werden.

Ein ganz klares Nein. Das Prinzip der Gewaltenteilung bestimmt, dass die Legislative Gesetze verabschiedet und die Judikative dem Gesetz entsprechend urteilt. Es lässt sich eher sagen, dass die Aufhebung von Gesetzen durch das Gericht dem Prinzip der Gewaltenteilung Schaden zufügt, die Reform jedoch der Knesset ermöglicht, die Aufhebung zu überwinden, wodurch die Befugnis der Gesetzgebung bei ihr verbleibt.

2. Was hindert die Knesset nach der Reform, radikale Gesetze zu verabschieden, wie die Aussetzung von Wahlen in den kommenden Jahren, eine Minderung der Rechte von Frauen und ähnliches?

Die Bürger. Erstens lässt sich eine Knesset mit einer Mehrheit, die solche Beeinträchtigungen ermöglicht, kaum vorstellen, doch auch, wenn es sie gäbe, würden sie die Bürger sofort abstrafen. Eine Knesset, die plötzlich das Ende der israelischen Demokratie verkündet (und die Abschaffung von Wahlen), wird sich auch vom Gericht nicht zurückhalten lassen, vielmehr wird die Öffentlichkeit sie einfach auflösen. Hier gilt es daran zu erinnern, dass ein Herrscher, der über das Vertrauen der Öffentlichkeit verfügt, sich über jedes Gericht hinwegsetzen kann, selbst ein mächtiges Verfassungsgericht (wie es in der Türkei geschah, die über ein starkes Verfassungsgericht verfügt).

3. Würde eine Schwächung des Gerichts in den Augen der internationalen Rechtsgemeinschaft nicht die Soldaten der israelischen Armee Anklagen wegen Kriegsverbrechen in der Welt aussetzen?

Nein. Das ist einfach ein grobes Ablenkungsmanöver. Der Schutz der israelischen Soldaten beruht auf dem Prinzip der Vervollständigung, das bestimmt, dass der Internationale Gerichtshof nur dann eingreifen wird, wenn der beteiligte Staat nicht fähig oder willens ist, ein inneres Verfahren angemessen zu führen. Das Prinzip der Vervollständigung hat nichts mit dem Aufbau der Institutionen oder deren Beziehungen untereinander zu tun, sondern mit dem Aufbau des Strafgesetzes und dessen Anwendung.

4. Netanjahu und Interessenkonflikte – Netanjahu treibt die Reform voran, um sauber dazustehen.

Die Reform wird seit über zehn Jahren vorangetrieben, lange vor den Anklagen oder sogar den Beschuldigungen gegen Netanjahu. Darüber hinaus geht es hier um ein absichtliches, auf die Öffentlichkeit zielendes Ablenkungsmanöver, da die Reform Netanjahu in keiner Weise hilft, da sein Verfahren bereits läuft, und die Richter, die über ihn urteilen, nicht direkt von der Reform betroffen sind. Der Gedanke, dass die Richter (die nach der vorigen Methode bestellt wurden) das Recht nur aus der Hoffnung beugen würden, dass ihnen das bei ihrer Karriere bis hin zu einem Platz im Obersten Gericht in ferner Zukunft nützlich sein könnte (und wer weiß, ob Netanjahu dann noch an der Macht ist? und besonders im Wahlgremium vertreten?), bedeutet eine schlimme Verleumdung der Richter und entbehrt jeder logischen Grundlage.

5. Auch wenn jeder der Paragrafen der Reform für sich richtig ist, sieht es doch so aus, als würde sie nun ins andere Extrem verfallen, da sie die Methoden zur Schwächung des Gerichtes aus aller Welt sammelt und sie alle nach Israel bringt, sodass dem Gericht keine Macht mehr verbleibt.

Die Reform bringt noch nicht einmal den Zustand zurück, der hier bis in die 90er Jahre herrschte, sondern belässt viel mehr Macht in den Händen des Gerichts. Wir haben in den vorigen Antworten die Bedeutung eines jeden Teils erklärt, und man muss wissen, dass auch alle Teile zusammen in der westlichen Welt absolut akzeptabel sind (siehe z.B. all die Staaten, in denen es überhaupt keine gerichtsmäßige Kontrolle gibt). Jeder Teil für sich allein hat seine Mängel und ermöglicht nicht die Wiederherstellung des Gleichgewichts der Gewalten.

6. Zustimmungen: Wie kann man so eine Reform ohne Führen eines Dialogs auf den Weg bringen?

Der Dialog findet normalerweise in der Knesset statt, wobei jede Seite eine eigene Version des Gesetzes vorlegt und darüber verhandelt. Ich sitze im Verfassungsausschuss seit Anbeginn der Reform, und habe keinen konkreten Vorschlag der Opposition gesehen. Auch die Rufe nach Verhandlungen beim Staatspräsidenten, die der Justizminister und der Vorsitzende des Verfassungsausschusses äußerten, blieben unbeantwortet. Dialog bedeutet nicht Verzicht auf den Willen der Öffentlichkeit und Kapitulation, sondern ein ehrliches Gespräch, das Lösungen finden will, doch wenn die andere Seite nicht daran interessiert ist, Lösungen zu finden, lässt sich schwerlich ein Dialog führen.

7. Warum hält man den Gesetzgebungsprozess nicht für zwei Monate an, um zu einem Dialog zu gelangen?

Ein zweimonatiges Anhalten des Gesetzgebungsprozesses führt praktisch zu einem Aufschub der Gesetzgebung von etwa einem Jahr (weil die Knesset in die Parlamentsferien geht). Ein solcher Aufschub wäre ungehörig gegenüber den Wählern der Rechten, besonders, da das Gericht während der ganzen Zeit Gesetze aufhebt (einschließlich Grundgesetze), weiterhin die Frage der Amtsunfähigkeit des Ministerpräsidenten verhandelt, während praktisch das gesamte Justizsystem eingespannt ist, der Koalition zu schaden in der Hoffnung, dass sie sich nicht so lange hält. Ein Dialog muss auf der Basis von Entwürfen von spezifischen Vorschlägen geführt werden, anderenfalls handelt es sich um bloße Hinhaltetaktik und nicht um wahren Dialog.

8. Wie lässt sich erklären, dass so viele Professionelle [Juristen], Akademiker, Mitglieder der Sicherheitsdienste und Nobelpreisträger gegen die Reform sind, während sich niemand dafür ausspricht?

Seit vielen Jahren schon besteht eine krasse Einseitigkeit bei den Medien, die viele Fachleute veranlasst, ihre Meinung für sich zu behalten. Dazu muss man bedenken, dass in vielen Institutionen (akademische, bei der Armee usw.) schon viele Jahre lang vor allem Leute mit einer linken Weltanschauung befördert wurden, und es liegt in der Natur der Dinge, dass sie sich einer Reform widersetzen, die ihre Herrschaft im Staat schmälert.
Trotz allem vorher Gesagten unterstützt eine Mehrheit des [juristischen] Berufes die Reform! So ergab sich aus einer Umfrage, die bei Mitgliedern der Anwaltskammer abgehalten wurde, wie auch bei einer Versammlung zur Unterstützung der Reform, an der mehr als elf Mitglieder des Rates der Anwaltskammer (das höchste Gremium der Kammer) teilnahmen. Unter den Befürwortern der Reform befinden sich Nobelpreisträger (wie z.B. Professor Robert Aumann), zahlreiche Professoren (unter ihnen Mitglieder des Kohelet Policy Forum, viele Mitglieder aus dem Kreis der Professoren für ein politisch robustes Israel, und andere), sehr viele Träger eines Doktorgrades und dergleichen mehr. Die Möglichkeit, von ihnen zu hören, liegt naturgemäß niedriger, da sie noch nicht einmal die mediale Beachtung finden wie die hundert Panzersoldaten, die eine Petition [gegen die Reform] unterschrieben hatten.

Zum Schluss eine Geschichte: David Hodak, führender Teilhaber der größten Anwaltsfirma im Lande, trat öffentlich mit scharfen und eindringlichen Worten gegen die Reform auf. Er dachte, genauso wie der Fragesteller dachte, dass die Mehrheit in seiner Firma gleicher Meinung war wie er. Zu seiner Überraschung distanzierte man sich intern von seinen Äußerungen so sehr, dass er aus der Firma ausscheiden musste. Eine ähnliche Opposition besteht in jeder der großen Anwaltsfirmen, in den Krankenhäusern, an den Fakultäten und allen anderen Orten. Es ist besonders wichtig, dass jene 'Zwangsbekehrten', die heute aus Angst schweigen, verstehen, dass sie in der Mehrheit und nicht in der Minderheit sind, und aufhören, sich zurückzuhalten.


 


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