Hillesheim – Am vergangenen Samstag wurde die neue Beratungsstelle des Steuerring e. V. (Lohnsteuerhilfeverein) in der Innenstadt (Burgstraße 1) von Hillesheim offiziell eröffnet. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, die neuen Räumlichkeiten kennenzulernen und sich über das Beratungsangebot vor Ort zu informieren.
Mit der neuen Anlaufstelle steht den Bürgerinnen und Bürgern nun eine kompetente und wohnortnahe Beratung rund um die Einkommensteuererklärungen zur Verfügung. Der neue Standort leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur weiteren Belebung der Hillesheimer Innenstadt.
Zur Eröffnung begrüßte der Beratungsstellenleiter Marcel Erdorf Gäste aus Stadt und Wirtschaft. Unter den Besuchern befanden sich Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun sowie Wirtschaftsförderer Stefan Mertes, die die Bedeutung der Neuansiedlung für die Stadtentwicklung hervorhoben.
„Jede neue Nutzung in der Innenstadt ist ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Zentrums“, betonte die Stadtbürgermeisterin im Rahmen der Eröffnung. Auch Wirtschaftsförderer Stefan Mertes unterstrich die positive Wirkung für die lokale Infrastruktur und die Attraktivität des Standorts.
Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz
Die Ansiedlung wurde im Rahmen des Förderprogramms „Innenstadt-Impulse“ des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz unterstützt. Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit diesem Programm gezielt Maßnahmen zur Stärkung und Belebung von Innenstädten. Ziel ist es, Leerstände zu reduzieren, neue Angebote zu schaffen und die Zentren als lebendige Orte des Handels, der Dienstleistungen und der Begegnung weiterzuentwickeln.
Die Neueröffnung der Steuerring-Beratungsstelle von Marcel Erdorf ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie durch die Zusammenarbeit von lokalen Akteuren und Landesförderung nachhaltige Impulse für die Innenstadt gesetzt werden können.
Mit dem neuen Standort in Hillesheim setzt der Steuerring ein klares Zeichen für Kundennähe und regionale Präsenz – und trägt gleichzeitig zur positiven Entwicklung des Stadtzentrums bei.
Kontakt
Steuerring e. V. (Lohnsteuerhilfeverein)
Beratungsstellenleiter Marcel Erdorf
Burgstraße 1
54576 Hillesheim
Tel.: 06593-2104276
Mobil: 0170-4990642
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.steuerring.de/erdorf
An die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie an die Mieterinnen und Mieter im Untersuchungsgebiet zur Stadtsanierung Hillesheim
Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB
Fragebogenaktion im Rahmen der Bürgerbeteiligung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Stadt Hillesheim verfolgt das Ziel, unsere Stadt nachhaltig zu erhalten, behutsam weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu stärken. Dabei liegt uns besonders am Herzen, ein attraktives und lebenswertes Umfeld für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat beschlossen, im Rahmen sogenannter vorbereitender Untersuchungen prüfen zu lassen, ob in unserem erweiterten Stadtgebiet die Voraussetzungen für die Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes vorliegen. Ziel dieser Untersuchungen ist es unter anderem, den Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden in einem möglichen Sanierungsgebiet verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen in ihre Immobilien zu eröffnen.
Ein möglicher Vorteil einer Stadtsanierung besteht insbesondere in der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel sowie in erweiterten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Über diese Thematik wurde bereits in mehreren Presseartikeln sowie im Rahmen von Bürgerversammlungen informiert.
Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die Beteiligung der Betroffenen. Aus diesem Grund haben wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie alle Mieterinnen und Mieter im Untersuchungsgebiet angeschrieben. Wir bitten Sie daher, den Ihnen zugesandten Fragebogen auszufüllen und bis spätestens 31. Januar 2026 im Hillesheimer Rathaus abzugeben.
Bitte beachten Sie:
Da sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Nutzerinnen und Nutzer der Immobilien angeschrieben wurden, kann es in einzelnen Fällen vorkommen, dass Sie den Fragebogen mehrfach erhalten haben, insbesondere wenn Sie zugleich Eigentümer und Nutzer Ihrer Immobilie sind. In diesem Fall genügt selbstverständlich das einmalige Ausfüllen und Zurücksenden des Fragebogens.
Die Fragebogenaktion dient der Erhebung wichtiger Strukturdaten innerhalb des Untersuchungsgebietes und stellt eine wesentliche Grundlage für die Bewertung dar, ob die Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes erforderlich ist. Alle erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für Zwecke der Vorbereitung der Stadtsanierung verwendet.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitwirkung und Unterstützung.
Für Rückfragen steht Ihnen im Rathaus Herr Stefan Mertes, (Tel . 06591-131078 , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gabriele Braun
Stadtbürgermeisterin
Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates Hillesheim über den Beginn „vorbereitender Untersuchungen“ nach § 141 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Stadtkern Hillesheim“
Der Rat der Stadt Hillesheim hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen eingeleitet werden, da nach den ersten Erkundungen in dem abgegrenzten Untersuchungsgebiet offensichtliche städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vorliegen. Diese Missstände sollen mit den vorbereitenden Untersuchungen festgestellt und mit dem Rechtsmittel des besonderen Städtebaurechts beseitigt werden. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden die städtebauliche Entwicklung des Stadtkerns, die Behebung struktureller und funktionaler Mängel und die Unterstützung von privaten Investitionen bestimmt.
Das Untersuchungsgebiet wurde gem. dem nachstehenden Lageplan umgrenzt und ist Bestandteil des Beschlusses für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte wie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verpflichtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden.
Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1-3 der Zivilprozessordung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz der Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Stadt erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden. Die Gemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne der § 157 BauGB sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen nicht gleichbedeutend ist mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass mit dieser Bekanntmachung § 15 BauGB auf die Durchführung eins Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden ist. Danach hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzten, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der durch das Vorhaben unmöglich oder wesentlich erschwert werden würde. Wird keine Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Gemeinde anstelle der Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgeletzten Frist ausgesprochen. Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung gleich.
Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen hat die Stadt Hillesheim das Planungsbüro 3B Plan, Burgstraße 4, 67229 Laumersheim, Tel.-Nr.: 06238/9999 030 beauftragt.
Gabriele Braun
Stadtbürgermeisterin
Hier können Sie sich die aktuellen Satzungen der Stadt Hillesheim aus verschiedenen Bereichen als PDF herunterladen:
Friedhofssatzung
Marktsatzung
Rund 80 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung der Stadt Hillesheim zur Auftaktveranstaltung der Städtebaulichen Erneuerung gefolgt. In der Markthalle wurde am Mittwochabend gemeinsam der Startschuss für die Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzepts gegeben – ein Prozess, der Hillesheim in den kommenden Jahren zukunftsfähig aufstellen soll.
Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun erinnerte in ihrer Begrüßung an die erfolgreiche Sanierung der 1960er bis 1980er Jahre, die Hillesheim nachhaltig geprägt und 1981 sogar zur Auszeichnung als Beispielstadt der Europäischen Kampagne zur Stadterneuerung geführt hatte. „Mit der heutigen Neuauflage – unserer Städtebauförderung 2.0 – wollen wir an diese Tradition anknüpfen und Hillesheim fit für die Zukunft machen, gemeinsam mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger“, so Gabriele Braun.
Im weiteren Verlauf des Abends stellten die Planungsbüros 3B Plan (Laumersheim) und BBP (Kaiserslautern) die Ziele und Chancen der Städtebaulichen Erneuerung vor. Moderiert von Herrn Timo Stutzenberger und Frau Julia Biwer entwickelte sich ein lebendiger Austausch mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern. Dabei wurden zahlreiche Ideen, Anregungen und Hinweise eingebracht – von der Gestaltung öffentlicher Räume über die Nutzung von Gebäuden bis hin zu touristischen Impulsen und Fragen des demografischen Wandels.
Die Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts wird durch das Land Rheinland-Pfalz aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ unterstützt.
Die Stadt Hillesheim dankt allen Teilnehmenden für ihr Engagement und ihre konstruktiven Beiträge. „Ihre Ideen sind der Schlüssel, um Hillesheim gemeinsam weiterzuentwickeln und als lebens- und liebenswertes Zentrum zu stärken“, betonte Stadtbürgermeisterin Braun.
Eine Präsentation der Auftaktveranstaltung sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Interessierte auf der Website der Stadt Hillesheim unter www.hillesheim.de. Über den Fortgang des Prozesses – der in der Folge auch noch eine Onlinebefragung der Bevölkerung beinhaltet – wird regelmäßig auf der Website der Stadt, im Mitteilungsblatt sowie über die städtischen Social-Media-Kanäle berichtet.
Hier können Sie sich die Präsentation der Auftaktveranstaltung als PDF herunterladen:
Präsentation Auftaktveranstaltung
Ansprechpartnerinnen im Rathaus zu diesem Projekt:
Alexandra Bessinger
Tel. 06591-131146
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Isabell Ilchuk
Tel. 06591-131129
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Ansprechpartnerin der Stadt Hillesheim
Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun
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Tel. 06591-131167