Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Die Mitgliederversammlung 2025 des Bundesverbands Freier Radios in Deutschland e. V. (BFR) hat gemeinsam eine Definition für Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) bzw. -rundfunk verabschiedet. Die Diskussion dazu dauerte schon seit 2023 an. Die Mediengesetze der Länder fremdeln mit dem Begriff Freies Radio und subsumieren uns stattdessen in dem weitgehend unbestimmten Begriff NKL, der nur in einigen Ländern verankert ist und jeweils unterschiedlich beschrieben wird.
Die im BFR organisierten Radios definieren sich eigentlich über eine gemeinsame Charta. Warum braucht es da noch eine Definition für NKL?
Der Markt der privat-kommerziellen Sender ist unter Druck. Amerikanische und chinesische Plattformen schöpfen die Werbeeinnahmen ab. Selbst wenn man lokal ein Konzert organisiert wird das zur Verfügung stehende Werbebudget eher einer internationalen Plattform gegeben, anstatt eine Anzeige in der lokalen Zeitung oder einen Radiospot zu schalten.
Auf der Suche nach alternativen Geschäftsmodellen kommt es dann auch schon mal zur Kannibalisierung von zivilgesellschaftlichen Fördertöpfen. So geschehen bei Radio Weißwasser in Sachsen: Das defizitäres Privatradio wurde vom Besitzer als „nichtkommerziell” umgelabelt und konnte sich so erfolgreich aus einem für NKL vorgesehenen Topf fördern lassen. Dabei blieben die Besitzverhältnisse unverändert mit anderen Produkten unter der kommerziellen Dachmarke von Sachsen Fernsehen vereint und es gab keinerlei Nachweis für die nachhaltige Integration medienpädagogischer Arbeit, in dem Umfang wie sie bei NKL normalerweise zu erwarten sind.
Die federführende Sächsische Landesmedienanstalt verwies als Begründung ihrer ad-hock Entscheidung auf eine fehlende inhaltliche Definition für NKL. Lediglich die Rechtsform als gemeinnütziger Veranstalter ist in Sachsen vorgeschrieben.
In der Folge konnten sächsische NKL fehlende Fördergelder nicht mehr kompensieren. U. a. wurden ehrenamtliche Vorstände in die Haftung für fünfstellige Beträge getrieben.
Solche opportunistischen Manöver kommerzieller Rundfunkbetreiber konnte sicherlich niemand voraussehen, als Freie Radios und Bürgermedien in den Mediengesetzen der jeweiligen Länder verankert wurden. Als Versäumnis bleibt jedoch die fehlende gesetzgeberische Definition bis heute offen. Freie Radios und Bürgermedien lassen Menschen selbst zu Wort kommen und eröffnen Einblicke in die Funktion der Medien. Diesen partizipatorischen Anspruch hat der Europarat in seiner Beschreibung der Rolle von Community Medien als dritte Säule im im Mediensystem definiert. Sowohl der Europarat als auch die UNESCO haben bereits auf die Bedeutung klarer Definitionen zu Bürgermedien hingewiesen. Beide sahen bereits die Gefahr kommen, dass andere Akteure die Kernbedeutung des Konzepts missbrauchen um Zugang zu Förderungen oder reservierten Verbreitungs-Infrastrukturen zu erhalten. (nicht nur ökonomische sondern auch propagandistische Interessen).
Die Vertrauenskrise des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks bringt eine Entfremdung zwischen Hörenden und Sendenden mit sich. Diese Entfremdung wird nur zu überwinden sein, wenn Bürger und Bürgerinnen integriert werden. Genau hier setzt die Funktion der dritten Säule an. Freie Radios und Bürgermedien leisten einen wichtigen stabilisierend Beitrag – dies hat sogar die OSZE festgestellt. Im Gegensatz zum Individualfunk der Social Media Influencer organisieren sich in den sogenannten NKL Menschen ehrenamtlich in Redaktionen, stellen sich der Kritik, diskutieren, fällen Entscheidungen gemeinsam und lernen so die Rundfunkfreiheit und seinen Wert kennen. Die DNA der NKL beinhaltet seit mehr als 30 Jahren erfolgreich partizipative Medienproduktion. Das vorhandene Know-how in diesem Kontext ist einzigartig und darf nicht leichtfertig zum Spielball der Marktinteressen werden.
Wir fordern die Medienanstalten und Medienpolitiker der Länder daher ausdrücklich auf, sich die NKL-Definition zu eigen zu machen und eine landesrechtliche Ordnung zu schaffen. Wir schlagen die folgende Formulierung dafür vor:
NKLs bieten privat organisiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht Rundfunkprogramme an. NKLs sind dabei nach demokratischen Grundsätzen verfasst, d.h. organisatorische wie redaktionelle Entscheidungen werden demokratisch getroffen. NKLs zeichnen sich durch Zugangsoffenheit für Personen aus, die auch ohne professionelle Ausbildung Rundfunkprogramme erstellen wollen. Das Programm wird weitgehend von Sendungsmachenden im Ehrenamt gestaltet. NKLs vermitteln den Teilnehmenden Medien- und Demokratiekompetenzen, und leisten so einen Beitrag zu einer vielfältigen und zugangsoffenen Rundfunklandschaft. Dabei sind NKLs staatsfern.
NKLs zeichnen sich in ihrem Programm durch regionale Bezüge aus, sowie durch Vernetzung und Kooperation mit anderen NKLs. Die Sparten- und Themenvielfalt spiegelt die Vielfalt der im NKL aktiven Radiomachenden wider.
direkte url https://www.freie-radios.de/mitteilungen/14639-der-bundesverband-definiert-den-begriff-nkl-warum
Dieser Beitrag wurde ursprünglich am 15. Februar auf der Dieser Beitrag wurde ursprünglich am 19. Februar auf der Webseite des Radiocamps veröffentlicht.
Liebe Radiocampfans,
das diesjährige Radiocamp ist vom 13.05. bis zum 17.05., wie immer am wunderschönen Bodensee. Ab sofort könnt ihr euch hier dafür anmelden. Bis zum 21.04. gilt der „Early Bird“-Rabatt, danach kostet’s ein bisschen mehr. Deshalb: früh anmelden, das hilft uns auch besonders bei der Planung. Das diesjährige Programm findet ihr hier.
Es gibt wieder alles, was das Radioherz begehrt: Radiokunst, Journalismus, Moderation, Musik und Politik. Vor allem aber besondere Angebote, die wir in unserem Radioworkshop-Alltag sonst eher weniger finden. Außerdem dieses Jahr zur Feier von 30 Jahren Radiocamp mit dabei: Die Radio Olympiade!
Richtet die Antennen aus, schmeißt den Livestream an: Von 12 bis 22 Uhr mehrsprachiges feministisches Programm unter anderem auf UKW auf Radio Corax, Radio FREI, Radio Unerhört, Radio Lora, Freies Radio Kassel, Freies Radio für Stuttgart, Radio Flora, Radio Dreyeckland & im Livestream.
Schaltet ein - oder kommt ab 18 Uhr bei unserem mobilen Sendestudio im Pusch (Puschkinstr. 22, 06108 Halle) vorbei! Programm-Infos bald hier: @8M.Radio
Zum 7. Mal widmen wir am 8. März das Radio feministischen Kämpfen. Wir sprechen mit Kompliz*innen über feministische Kämpfe vor Ort & weltweit. Wir möchten uns verbünden, Pläne schmieden, streiken, lachen, abkotzen und analysieren. Vergangene 8M-Radiomomente sind hier im Beitragsarchiv zu finden.
Der Sendetag findet in Kooperation mit dem Kulturverein Puschkinstraße e.V. statt.
Der Bundesverband Freier Radios (BFR e. V.) tritt dem Forum Gemeinnütziger Journalismus bei. Gemeinwohlorientierter Journalismus ist ein wichtiger Teil einer emanzipatorischen Neuausrichtung des Mediensystems in der BRD.
Es ist höchste Zeit, dass Gesetzgeber und Finanzämter die Gemeinnützigkeit von Journalismus anerkennen, so Roman Kalex aus dem Vorstand des BFR: "Der Zugang zu Informationen ist ein Grundpfeiler für demokratischen Diskurs. Journalismus - egal ob hauptberuflich oder im Ehrenamt - liefert die notwendigen Informationen für gesellschaftliche Debatten. Dass diese Tätigkeit bisher nicht als gemeinnützig anerkannt ist, ergibt einfach keinen Sinn."
Dieser Beitrag wurde ursprünglich am 15. Februar auf der Webseite von Radio RFM veröffentlicht.
Medienanstalt will bei den Bürgerradios in Hessen nur noch auf DAB+ und Online setzen
Die Landesmedienanstalt Hessen, die auch im Falle von RFM für die Ausstrahlung des Programms über UKW und DAB+ zuständig ist, hat uns zum Jahresende überraschend mitgeteilt, dass sie die mit dem Sendernetzbetreiber abgeschlossenen Verträge über die UKW-Verbreitung der sieben nicht-kommerziellen Bürgerradios in Hessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum 30. Juni 2026, aus finanziellen Gründen kündigen wird.
Die sieben Bürgerradios in Hessen wurden vorab weder informiert, dazu gehört oder gar in diese weitreichenden Entscheidungen einbezogen.
„Wir wären in unserem eigenen Kerngebiet auf UKW nicht mehr empfangbar, dafür über DAB+ in Südhessen“, sagt Martin Müller, erst im November 2025 im Amt bestätigter Vorstand des Trägervereins ‚Rundfunk Meißner RFM e.V.‘
Dieser Beitrag wurde ursprünglich am 05. Februar auf der Webseite von Radio CORAX veröffentlicht.
Im kürzlich veröffentlichten Wahlprogramm-Entwurf der AfD Sachsen-Anhalt fordert der als gesichert rechtsextrem eingestufte Landesverband die Einstellung der finanziellen Förderung des Freien Radios CORAX aus Halle. Radio CORAX wird damit gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zum erklärten Ziel der Rechtsextremisten ein halbes Jahr vor der Landtagswahl: Der Programmentwurf fordert außerdem den Fördermittelentzug für die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt sowie für partei- und gewerkschaftsnahe Stiftungen.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich am 12.01.2026 von Radio Blau auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Radio Blau startet ins neue Jahr mit einem sorgenvollen Blick auf seine UKW-Frequenzen. Diese wurden bis zum Frühjahr 2025 von Radio Blau im Wechsel mit dem Sender Apollo Radio genutzt. Nachdem Apollo Radio seine UKW-Ausstrahlung eingestellt hat, würden wir gern die bisher geteilte Frequenz künftig rund um die Uhr nutzen. Eine erste Prüfung dieses Anliegens durch die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) wurde jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass nach § 5a des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) eine zeitliche Ausweitung der analogen UKW-Verbreitung auf 24 Stunden täglich rechtlich unzulässig sei. UKW-Kapazitäten dürften demnach nur im bisherigen Umfang bestehender Zulassungen und ausschließlich zur Schließung technischer Versorgungslücken zugewiesen werden.
Während der gemeinsamen Berichterstattung der freien Radios über die Proteste in Gießen am vergangenen Wochenende, insbesondere am 29.11.25, wurden fast alle Radioredakteur*innen in ihrer Pressearbeit behindert. Presseausweise oder Auftragsbestätigungen wurden durch Einsatzkräfte ignoriert, der Zugang zu wesentlichen Orten des Geschehens erschwert oder gar verhindert. Im Ergebnis war eine Berichterstattung von bestimmten polizeilichen Maßnahmen unmöglich.
"Das Journalist*innen durch die Polizei von der Berichterstattung über Räumungen von Sitzblockaden gehindert werden ist eine massive Verletzung der Freiheit der Berichterstattung" stellt Aljoscha Hartmann aus dem Vorstand des Bundesverbandes Freier Radios fest. In einem Fall ließ die Polizei einen Journalisten nach Vorzeigen der Auftragsbestätigung zur Berichterstattung von Radio Corax sowie des Aufnahmeequipments trotzdem nicht in die Nähe einer Räumung einer Sitzblockade, mit dem Vorwand, die Person hätte zu wenig Equipment dabei. "Es kann nicht sein, dass Presse nur ist, wer nach Meinung eines Polizisten genügend schwere und teure Technik dabei hat. Für Audio- und Textberichterstattung gibt es nur minimale technische Anforderungen."
Einige Radiomachende aus unseren Mitgliedsradios haben sich für eine Radioberichterstattung zusammengeschlossen und werden euch am Samstag, den 29. November von 7 bis 12 Uhr beim FSK in Hamburg auf der 93,0 Mhz und dem freien Radio Stuttgart auf der 99,2 Mhz und im Livestream auf fsk-hh.org auf dem Laufenden halten zu den Protesten in Gießen. Am 29. und 30. November will die AfD in Gießen eine neue Jugendorganisation gründen. Gegen diese Neuformierung protestiert das Bündnis Widersetzen. Im Radioprogramm dazu könnt ihr auf dem Laufenden bleiben zu allem, was passiert im Kontext des Protestgeschehens. Aktuelle Berichterstattung, vor Ort und von unten. Ein Newsticker der Berichterstattung findet ihr außerdem auf Mastodon unter https://freie-radios.org/@inforadio.
Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hausdurchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland im Januar 2023 war rechtswidrig. Die Maßnahmen, welche Staatsanwaltschaft und Polizei ergriffen haben, um wegen einer angeblichen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gegen den Redakteur zu ermitteln, sind damit allesamt als rechtswidrig erklärt worden. Zumindest im Nachgang ein juristischer Erfolg auf ganzer Linie für die Pressefreiheit.Seite 1 von 24