Solidarität und Eigenverantwortung sind keine Gegensätze

 

Die Freien Berufe regeln ihre Altersvorsorge eigenständig ohne staatliche Zuschüsse. Die berufsständischen Versorgungswerke entsprechen damit dem gesellschaftspolitischen Leitbild der Subsidiarität, das Selbstverantwortung vor staatliches Handeln stellt. Die überwiegend gutverdienenden Freiberufler beteiligen sich gemäß ihrer Leistungsfähigkeit über Steuern darüber hinaus an der gesamtgesellschaftlichen Umverteilung, ohne sich einen Teil über Rentenleistungen wieder zurückzuholen. Dabei ist allerdings eines auch klar: Die Fehlfinanzierung von Soziallasten durch „versicherungsfremde“ Leistungen ist ein eklatanter Verstoß gegen die gesellschaftliche Verteilungsgerechtigkeit!

 

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Die Altersvorsorge der Freien Berufe ist keine Privilegierung

 

Die Freien Berufe entziehen sich nicht dem System – wie oft fälschlicherweise behauptet. Stattdessen sind sie seit der Rentenreform 1957 vom Recht der Selbstversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen. Sie sollten ihre Alterssicherung in eigener Verantwortung regeln. Dies taten die Versorgungswerke und ihre Mitglieder mit großem Erfolg. Das damals neue System hat sich seitdem bewährt. Dass die Renten der Versorgungseinrichtungen heute höher und besser gegen Schwankungen in der Demografie oder auf dem Kapitalmarkt abgesichert sind, ist also kein Privileg. Es ist eine Frage des Systems. Soziale Verantwortung ohne Nutzen für ihre eigene Alterssicherung übernehmen die Freien Berufe außerdem. Sie beteiligen sich mit ihren Steuern an den staatlichen Zuschüssen, die ein Drittel der Rentenausgaben ausmachen!

 

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Das Äquivalenzprinzip als ordnungspolitischer Kern des Rentensystems

 

Das Äquivalenzprinzip ist das konstitutive Merkmal von gesetzlicher und berufsständischer Rentenversicherung. Beitragsäquivalente Renten sind anteilsgerecht. Es erhält nur der Leistungen, der Beiträge gezahlt hat. Auch der Zusammenhang zwischen Beitrags- und Rentenzahlungshöhe schafft ein gut nachvollziehbares Maß an Gerechtigkeit. Ein Aufweichen des Äquivalenzprinzips würde dies jedoch untergraben und Misstrauen gegen einen Staat schüren, der Umverteilungsregeln ändern kann. Hinzu kommt: Renten sind eben keine Sozialtransferleistung, sondern durch langjährige Beitragszahlungen erworbene Versicherungsleistungen. Über den Solidarausgleich hinausgehende Formen der sozialen Umverteilung in der Altersvorsorge müssen daher außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung stattfinden!

 

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Argumente gegen eine Erwerbstätigenversicherung

 

Die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung ist in aller Munde, doch würde sie die Probleme des demografischen Wandels nicht lösen. Langfristig würde der positive Effekt der Eintrittsgewinne verpuffen. Hinzu käme: Aufgrund ihrer Längerlebigkeit würden Freiberufler das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem enorm belasten. Dies hätte gravierende Folgen für den heute gesetzlich Rentenversicherten. Die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse stünden dann auch Freiberuflern zu, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass eine Erwerbstätigenversicherung eine organisatorisch langfristige, teure und verfassungsrechtlich umstrittene Reform ist. Zuletzt ist eines aber auch klar: Ein in seiner Binnenstruktur vorbildlich funktionierendes Altersvorsorgesystem – wie die berufsständische Versorgung – würde mutwillig kaputtgemacht!

 

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Versorgungswerke sind institutionelle Anleger

 

Seit über 100 Jahren haben Versorgungswerke ihre Verlässlichkeit bewiesen. Sie sind nicht nur verlässliche Anleger mit ausreichender Risiko-vorsorge, sondern auch langfristige Anleger. Sie tun Deutschland und der Europäischen Union gut. Denn berufsständische Versorgungseinrichtungen verbinden Umlage mit Kapitalanlage. Dadurch können sie losgelöster als die gesetzliche Rentenversicherung von der Zahl der Beitragszahler stabile Renten erwirtschaften. Selbst in der Zeit der Niedrigzinsphase konnten alle Renten und Anwartschaften erhalten werden – ein System, das seit über 100 Jahren eine Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat!

 

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Leistungsfähigkeit von Versorgungswerken

 

Versorgungswerke realisieren nicht nur eine umfassende Altersvorsorge, die über die drei Kernrisken des Lebens – Alter, Invalidität und Tod – hinausgeht. Sie bieten auch Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung: Von einer günstigen Warteizeitregelung, über einen voll greifenden Berufsunfähigkeitsschutz bis hin zu flexiblen Möglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Daneben sind berufsständische Versorgungseinrichtungen auch nicht unmittelbar abhängig von der deutschen Volkswirtschaft. Auch belasten die Angehörigen der Freien Berufe weder die gesetzliche Rentenversicherung und noch die Gesamtgesellschaft –der Beispielcharakter dieses Systems kommt also allen zugute!

 

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Versorgungswerke sind zukunftsfest und generationengerecht

 

Die berufsständische Versorgung ist ein System mit Beispielcharakter. Die Einrichtungen sind nicht nur zukunftsfest, sondern auch generationengerecht – bereits heute haben sie den demografischen Wandel ausfinanziert. Hinzukommt: Die bei Freiberuflern überdurchschnittlich steigende Lebenserwartung ist bei berufsständischen Versorgungswerken schon heute voll eingepreist. Die Beiträge der Versorgten werden auf dem Kapitalmarkt angelegt. Dadurch können Versorgungseinrichtungen nicht völlig unabhängig, aber losgelöster als die gesetzliche Rentenversicherung von der Zahl ihrer Beitragszahler Renten erwirtschaften – vor dem Hintergrund des unumkehrbaren demografischen Wandels ein klarer Vorteil!

 

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Versorgungswerke sind Orte gelebter Demokratie und Solidarität

 

In Zeiten, in denen der Gesellschaft ein vermeintlich schwindendes Demokratieverständnis unterstellt wird, belegen die berufsständischen Versorgungswerke das Gegenteil. Dort verwalten sich die Freiberufler nicht nur selbst, alle Gremien in Versorgungswerken sind demokratisch legitimiert. Dabei hat jedes Mitglied automatisch ein aktives und passives Wahlrecht. Grundsätzlich stellen Versorgungswerke Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Hier wird sowohl nach innen als auch nach außen Solidarität gelebt. Nicht zuletzt beteiligen sich die Freien Berufe an den Kosten der Gesamtgesellschaft – ohne selbst davon zu profitieren!

 

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