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Kommentar
Die Rückkehr der "Transvestiten-Karteien" muss verhindert werden
Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) plant ein Sonderregister für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben. Das ist nicht nur geschichtslos, sondern brandgefährlich.

Queerfeindlicher geht es kaum: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am 10. Juli 2025 im Deutschen Bundestag (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
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11. Juli 2025, 07:07h 4 Min.
Wenn es die Absicht des Bundesinnenministeriums (BMI) war, Panik in der queeren Community zu verbreiten, dann kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, Volltreffer! Und wenn das der neue Politikstil unter Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Sachen Queerpolitik sein soll, wie wir das gerade mit dem Referentenentwurf "Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen" erleben, dann ist das tatsächlich noch übler als wir es uns in schlimmen Träumen vorgestellt haben mochten. Denn queerfeindlicher geht es kaum noch.
Was ist geschehen? Das BMI hat die genannte Verordnung als Entwurf in die Verbändebeteiligung gegeben – der übliche Vorgang bei Gesetzgebungsverfahren. Wie der Titel schon sagt, geht es dabei um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und wie mit geänderten Daten (Vornamen und Geschlechtseintrag) nach SBGG im Meldewesen praktisch umzugehen sei.
Was aber hat es bitte zu bedeuten, dass ausgerechnet die Verbände, die jene Menschen politisch vertreten, nämlich im konkreten Fall trans, inter und nichtbinäre Menschen, um die es hier geht, dass ausgerechnet diese Verbände ausgeschlossen blieben? Als Versehen kann man das wohl kaum deuten, so etwas geschieht nur absichtlich. Hinzu kommt: Während Referentenentwürfe sonst über die Homepage des jeweiligen Ministeriums zugänglich sind, ist das hier nicht der Fall. Warum eigentlich? Arbeitet das BMI in Sachen Queerpolitik ab sofort konspirativ? Wir leisten auf jeden Fall gerne Amtshilfe und veröffentlichen den skandalösen Entwurf als PDF zum Download.
Die Ressentiments sind wieder zur Stelle
Kurzer Rückblick: Wir erinnern uns mit Schrecken an den Kabinettsentwurf des SBGG vom letzten Sommer. Ganz zum Schluss gab nämlich das BMI noch seinen Senf dazu und herauskam eine Datenübermittlungspflicht von Namens- und Personenstandsänderungen an sämtliche Sicherheitsbehörden. Wer immer auf diese Idee gekommen war, hat vor allem eines signalisiert: massive Vorbehalte gegen trans, inter und nichtbinäre Menschen, verbunden mit dem Generalverdacht einer missbräuchlichen Anwendung des SBGG.
Meine Prophezeiung war damals, nachdem die Datenübermittlungspflicht in der Beschlussfassung wieder gestrichen wurde: Das BMI wird nicht lockerlassen und seine Vorbehalte gegen uns auf eine andere Weise in Gesetzes- oder Verordnungsform bringen wollen. Und siehe da – mit der genannten Verordnung sind die Ressentiments gegen uns, in welchem Referat des Ministeriums sie auch immer gehegt und gepflegt werden, wieder zur Stelle. Vielleicht nicht mehr ganz so krass wie im Sommer 2024, aber noch schlimm genug.
"Geschlechtswechsler" sollen markiert werden
Worum geht es? Das BMI will, um es kurz zu fassen, all jene, die das SBGG in Anspruch nehmen, als Gruppe kenntlich machen. Wie geschieht das? Dadurch, dass in den "Datensatz für das Meldewesen […] drei neue Datenblätter zum früheren Geschlechtseintrag aufgenommen" werden, so heißt es im Entwurf. Man will dauerhaft und für alle Behörden jederzeit zugänglich, uns sozusagen als "Geschlechtswechsler" markieren. Mich erinnert das an die sogenannten Transvestiten-Karteien, die noch in den 1970er Jahren bei der Polizei geführt wurden. Eine Praxis aus der Weimarer Zeit, die dann die Verfolgung und Überwachung während der NS-Zeit erleichterte und überhaupt erst ermöglichte.
Passend dazu heißt es im Entwurf:
Der qualitative Nutzen der Änderung ist, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen geändert haben, in verschiedenen amtlichen Registern und amtlichen Informationssystemen weiterhin identifiziert werden können und ihre Identität nachvollziehbar ist.
Klingt das nicht ganz nach vergangenen braunen Zeiten? Gut, Geschichte wiederholt sich nicht, aber erschreckend, wie sie sich doch immer wieder reimt. Und dass es im BMI ein Referat zu geben scheint, dass zu einer solchen Denke fähig ist, bleibt beängstigend. Gleichermaßen beängstigend ist natürlich, dass dieses Referat offenbar nicht einmal Grundkenntnisse in Sachen Datenschutzverordnung besitzt und deshalb dringender Nachhilfe bedarf. Dass dies alles außerdem als Sicherung des Offenbarungsverbots verkauft wird, ist der Gipfel des Hohns.
Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit
Weil Ressentiment und Hohn wohl nicht reichen, wird der Entwurf noch als Musterbeispiel für Nachhaltigkeit verkauft. Der Entwurf stehe "im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung" in Sachen Nachhaltigkeitsstrategie. Und wie genau? Weil nämlich die Behörden-Kommunikation bei dieser Verordnung ganz auf Digitalisierung setzt, würde weniger Treibhausgas anfallen und die "Entwaldung" reduziert werden. Was man doch mit Queerfeindlichkeit alles erreichen kann.
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In der Stellungnahme des Bundesverbands Trans* (BVT*) heißt es:
Wir appellieren an das federführende Bundesinnenministerium, den Schutz sensibler Daten sicherzustellen und bei der Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahme, das erhöhte Diskriminierungsrisiko der betroffenen Personengruppen umfassend zu berücksichtigen.
Wir verlangen nichts, was nicht als Persönlichkeitsschutz seit 1949 in unserer Verfassung steht. Wir brauchen eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und nicht ihre Aushöhlung, indem der Gleichheitsgrundsatz für die Gruppe von trans, inter und nichtbinären Menschen eklatant ignoriert wird.
"Kein Sonderregister für trans* Personen – Nie wieder Listen gegen Minderheiten!", heißt es auch in einer von der queerfeministischen Aktivistin Penelope Alva Frank gestarteten Online-Petition.














