Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller sieht „deutliche Schwächen“ im neuen Infektionsschutzgesetz. Es sei denkbar, Corona-Maßnahmen ohne Nachfolgeregelung auslaufen zu lassen. Im Umgang der Gerichte mit der Pandemie stellt er ein grundsätzliches Problem fest.
WELT: