
Herzlich willkommen bei mib – Mittelstand in Bayern e.V.
Fabian Ewald
Präsident
In Deutschland genießen angestellte Schwangere umfassenden Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Selbstständige Frauen hingegen stehen während Schwangerschaft und Geburt weitgehend ohne gesetzlichen Schutz da. Studien zeigen, dass jährlich etwa 27.000 schwangere Selbstständige Einkommensausfällen ausgesetzt sind. Dies betrifft nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die unternehmerische Planung und Entwicklung des eigenen Unternehmens.
Damit wird deutlich: Eine Reform ist nicht nur eine Frage individueller Absicherung, sondern ein Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Mittelstands.
Strukturelle Problematik
Die derzeitige Gesetzeslage gilt ausschließlich für abhängig Beschäftigte. Fehlende Einkommensabsicherung, begrenzte Versicherungsoptionen und fehlende Vertretungsregelungen führen zu erheblichen Risiken. Viele Selbstständige arbeiten während der Schwangerschaft unter Bedingungen, die bei Angestellten ein Beschäftigungsverbot auslösen würden, und kehren bereits wenige Wochen nach der Geburt zurück.
Wirtschaftliche Relevanz
Mutterschutz betrifft alle selbstständigen Frauen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann dabei helfen:
- wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und strukturell zu reduzieren,
- Planungssicherheit während der Schwangerschaft und in der Elternzeit zu stärken,
- langfristige unternehmerische Potenziale und Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern.
Praxisnahe Lösungsansätze
- Information & Beratung: klare Orientierung zu Mutterschutz, Einkommensabsicherung und Versicherungsoptionen sowie transparente Darstellung bestehender Versorgungslücken.
- Branchenspezifische Lösungen: flexible Modelle für Soloselbstständige, Unternehmerinnen mit Angestellten oder hybride Erwerbsformen.
- Finanzielle Absicherung: solidarische Finanzierung, steuerliche Entlastungen und gezielte Förderprogramme zur Abmilderung von Einkommenseinbußen und zur Reduzierung individueller unternehmerischer Risiken in der Schwangerschaft und in der Zeit rund um die Geburt.
- Rechtliche Weiterentwicklung:Prüfung gesetzlicher Anpassungen zur Herstellung von Wettbewerbsneutralität zwischen selbstständiger und angestellter Erwerbstätigkeit.
- Vernetzung & Erfahrungsaustausch: Panels, Kurzveranstaltungen oder Austauschplattformen für Best Practices sowie Einbindung von Verbänden und politischen Akteuren in die Entwicklung tragfähiger Reformmodelle.
Fazit
Vorschlag Fazit: Mutterschutz für selbstständige Frauen ist ein strukturelles Thema mit hoher wirtschaftlicher Relevanz. Eine Weiterentwicklung der bestehenden Rahmenbedingungen stärkt nicht nur die Planungssicherheit einzelner Unternehmerinnen, sondern auch die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Mittelstands.
Der mib unterstützt die Aktion „Mutterschutz für selbstständige Frauen“!
«wenigerGPS-Tracker für Kinder – etwa in Form von Smartwatches oder Anhängern – werden immer beliebter. Laut einer Umfrage des Bitkom haben bereits 6 % der Deutschen ihre Kinder per GPS geortet, 24 % können es sich vorstellen.
Gerade für Betreuungseinrichtungen ist das Thema relevant – denn es betrifft Sicherheit, Datenschutz und Kinderrechte gleichermaßen.
Datenschutz: Besondere Sensibilität erforderlich
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klar: Kinder genießen einen besonderen Schutz bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Problematisch beim GPS-Tracking sind insbesondere:
- unklare Datenverarbeitung und Serverstandorte
- mögliche Sicherheitslücken bei Anbietern
- Datenübermittlung in Drittländer
- verbotene Abhörfunktionen (untersagt durch die Bundesnetzagentur)
Selbst bekannte Hersteller standen bereits wegen IT-Sicherheitsmängeln in der Kritik; auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde eingeschaltet.
Kindeswohl und Persönlichkeitsrechte
Neben der elterlichen Fürsorgepflicht stehen die Grundrechte des Kindes – insbesondere das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Auch die UN-Kinderrechtskonvention betont den Schutz der Privatsphäre von Kindern.
Eine dauerhafte Ortung kann:
- das Vertrauen beeinträchtigen
- die Selbstständigkeit hemmen
- eine trügerische Sicherheit vermitteln
Empfehlung für Einrichtungen
Für Betreuungseinrichtungen bedeutet das:
- Sensibler Umgang mit dem Thema im Elternaustausch
- Klare datenschutzrechtliche Haltung
- Keine aktive Einbindung privater Tracking-Systeme in die Organisationsabläufe
Sicherheit entsteht nicht allein durch Technik, sondern durch Aufklärung, Vertrauen und verantwortungsvolle Begleitung.
«wenigerEin aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. November 2025 macht es für Verbraucher einfacher, zu verstehen, wie ihr Bonitätsscore berechnet wird.
Worum geht es?
Eine Frau hatte 2018 einen Kredit beantragt, der abgelehnt wurde. Die Bank erhielt zuvor von der SCHUFA einen Score von 85,96 %, der als „deutlich erhöhtes bis hohes Risiko“ bewertet wurde. Die Frau wollte wissen, wie genau dieser Wert zustande kommt – die bisherigen Antworten der SCHUFA waren jedoch zu allgemein und unverständlich.
Das Gericht entscheidet
Das VG Wiesbaden stellte klar: Verbraucher haben ein Recht auf verständliche Informationen, wenn automatisierte Scores über sie erstellt werden. Die SCHUFA muss jetzt erklären:
- Welche persönlichen Daten in die Berechnung einfließen.
- Warum diese Daten wichtig sind.
- Welche Daten am meisten Einfluss auf das Ergebnis haben.
- Wie sich Veränderungen der Daten auf den Score auswirken würden.
- Warum ein bestimmter Score als „hohes Risiko“ bewertet wird.
Die SCHUFA muss nicht ihren Algorithmus offenlegen, aber die Erklärung muss für den Betroffenen nachvollziehbar sein.
Warum das für Sie wichtig ist
Das Urteil gibt Verbrauchern mehr Transparenz und Kontrolle über ihren Bonitätsscore. Wer von einer automatisierten Bewertung betroffen ist, kann nun besser nachvollziehen, wie Entscheidungen wie Kreditablehnungen entstehen, und sich dagegen zur Wehr setzen, falls nötig.
«wenigerAm 29. Januar haben wir in Berlin offiziell das „Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro“ eröffnet. Mit dem Start des Hauptstadtbüros bündeln Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro | Bund der Selbständigen Deutschland e.V., die angeschlossenen BDS-Landesverbände, German Mittelstand e.V. sowie mib – Mittelstand in Bayern e.V. ihre politische Arbeit in der Hauptstadt.
Unser Ziel ist klar:
Die Stimme des Mittelstands im politischen Raum sichtbarer, schlagkräftiger und kampagnenfähiger zu machen.
Das Hauptstadtbüro ist bewusst kein klassischer Wirtschaftsverband, sondern eine moderne politische Plattform. Ziel ist es, die Realität aus den Betrieben aufzunehmen, zu bündeln und in politische Prozesse zu übersetzen – praxisnah, lösungsorientiert und politisch anschlussfähig.
Konkret wird das Hauptstadtbüro:
- die Realität aus den Betrieben in Politik übersetzen,
- als Ansprechpartner für Politik, Medien und Verwaltung agieren,
- Kampagnen zu zentralen Mittelstandsthemen vorantreiben – darunter
Arbeitskosten, Bürokratie-Tempo, Fachkräftesicherung, Selbständigkeit und Unternehmensnachfolge.
Ein wichtiger Baustein sind die Zukunftsräte Mittelstand, in denen Unternehmer direkt an praxisnahen Reformvorschlägen mitarbeiten. Ergänzt wird dies durch die Kampagne „Meine 50 Cent – kleiner Beitrag, große Wirkung“, mit der ein unabhängiges und schlagkräftiges Budget für die politische Arbeit des Mittelstands aufgebaut werden soll.
Mit dem Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro entstehen Strukturen, mit denen der Mittelstand in Berlin künftig mehr Sichtbarkeit, mehr Durchsetzungskraft und deutlich mehr politischen Punch entfalten kann.
«wenigerDie Europäische Kommission wollte mit weniger Bürokratie die Wirtschaft entlasten. Nach aktuellen Zahlen des Wirtschaftsverbands Gesamtmetall ist jedoch das Gegenteil eingetreten: Im Jahr 2025 wurden so viele neue EU-Rechtsakte initiiert wie seit 15 Jahren nicht mehr.
Mehr Regulierung trotz gegenteiliger Ankündigungen
Nach Angaben von Gesamtmetall brachte die EU-Kommission im vergangenen Jahr 1.456 neue Rechtsakte auf den Weg. Damit erreicht die Regulierungstätigkeit ein historisch hohes Niveau. Die angekündigte Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen bleibt aus Sicht der Wirtschaft bislang ohne messbaren Effekt.
Unternehmen stoßen an Belastungsgrenzen
Die Vielzahl neuer Regelungen stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe kämpfen damit, neue Vorgaben zeitnah umzusetzen. Der Verband kritisiert, dass die hohe Frequenz neuer Vorschriften den administrativen Aufwand weiter erhöht und betriebliche Ressourcen bindet, die für Innovation und Wachstum benötigt würden.
Umfang der neuen Rechtsakte
Die von der EU-Kommission angestoßenen Regelungen setzen sich aus unterschiedlichen Instrumenten zusammen:
- 21 Richtlinien
- 102 Verordnungen
- 137 delegierte Rechtsakte
- 1.196 Durchführungsrechtsakte
Gerade delegierte und Durchführungsrechtsakte führen häufig zu zusätzlichem Anpassungsbedarf, da sie bestehende Regelwerke detaillieren und kurzfristig wirksam werden.
Forderung nach mehr Praxisnähe
Aus Sicht von mib – Mittelstand in Bayern zeigt diese Entwicklung erneut die wachsende Kluft zwischen politischen Ankündigungen und der Realität in den Unternehmen. Bürokratieabbau darf kein Schlagwort bleiben, sondern muss sich an der tatsächlichen Belastbarkeit der Betriebe orientieren.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen verlässliche, verständliche und umsetzbare Rahmenbedingungen. Nur so können sie ihre Rolle als Rückgrat der Wirtschaft erfüllen, investieren, innovieren und Arbeitsplätze sichern. mib spricht sich daher für eine klare Priorisierung, mehr Praxisnähe und einen messbaren Abbau unnötiger Regulierung aus.
«wenigerAm 03.02.2026 war ich als Präsident des Mittelstand im Bayern und Vorstandsmitglied des OWWF zu Besuch bei Professor Dr. Giorgi Khubua, dem Generalkonsul Georgiens. Zusammen mit seinem Stab diskutierten wir wirtschaftliche und auch politische Belange. Professor Khubua und ich begrüßen beide die von Digitalminister Dr. Fabian Mehring ins Leben gerufene Allianz gegen Desinformation. Dieser erklärte auf einer Veranstaltung der VBW, dass sowohl In- und ausländische Feinde unserer Demokratie jede Möglichkeit nutzen, das Internet als Medium für Manipulationen zu missbrauchen. Wir entwickelten Strategien, um die demokratische Bewegung in Georgien stärker zu festigen. Seit dem Einmarsch des russischen Heeres in Georgien im Jahre 2008 versucht Georgien einen diplomatischen Weg zu gehen, um weitere Eskalationen zu verhindern. Es liegt nun an Europa sich nicht abzuwenden, sondern gemeinsam die Demokratie in Georgien zu stärken.
«wenigerViele Arbeitgeber sind unsicher, ob sie beim Umgang mit E-Mails und Internetzugängen ihrer Beschäftigten dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Aktuelle Hinweise der Aufsichtsbehörden sorgen inzwischen für mehr Klarheit.
Kein Telekommunikationsanbieter – kein Fernmeldegeheimnis
Nach aktueller Rechtsauffassung gelten Arbeitgeber in der Regel nicht als Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Sinne des § 3 TDDDG. Die Bereitstellung von E-Mail-Postfächern und Internetzugängen dient als Arbeitsmittel und stellt kein eigenständiges wirtschaftliches Geschäft dar. Das hat die Bundesnetzagentur im Juli 2025 bestätigt. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden teilen diese Einschätzung.
Damit ist das Fernmeldegeheimnis für Arbeitgeber grundsätzlich nicht anwendbar, selbst wenn die private Nutzung von E-Mail oder Internet erlaubt oder geduldet wird.
Maßgeblich ist die DSGVO
Statt Telekommunikationsrecht gilt beim Zugriff auf E-Mails und Nutzungsdaten ausschließlich die DSGVO. Zugriffe sind nur mit einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage zulässig. Anlasslose Kontrollen oder ungerechtfertigte Einsichtnahmen sind unzulässig – auch für IT-Beschäftigte.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Trotz der Klarstellung empfehlen die Aufsichtsbehörden klare interne Regelungen:
- Schriftliche Vorgaben zur privaten Nutzung von E-Mail und Internet
- Eindeutige Zugriffs- und Vertretungsregelungen
- Dokumentation von Zugriffen
- Regelmäßige Schulungen zu Datenschutz und internen Richtlinien
Viele Unternehmen schließen die private Nutzung betrieblicher E-Mail-Adressen bewusst aus, um den Zugriff bei Abwesenheiten rechtssicher zu ermöglichen.
Fazit
Das Fernmeldegeheimnis verliert für Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung. Entscheidend bleibt ein datenschutzkonformer Umgang nach DSGVO. Klare Regeln, Transparenz und Schulungen sorgen für Rechtssicherheit und minimieren Risiken im Unternehmensalltag.
«wenigerBis Ende 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgern eine EU Digital Identity Wallet zur Verfügung stellen. Grundlage dafür ist die eIDAS-Verordnung 2.0. Ziel ist es, digitale Identitätsnachweise EU-weit einheitlich, sicher und nutzerfreundlich zu machen.
Was ist die EU Digital Identity Wallet?
Die EU Digital Identity Wallet ist eine staatliche App, die als digitale Brieftasche funktioniert. Nutzer können darin wichtige Dokumente wie Personalausweis, Führerschein, Zeugnisse oder Qualifikationsnachweise speichern und bei Bedarf digital vorlegen.
Zusätzlich ermöglicht die Wallet rechtsgültige elektronische Signaturen.
Wofür kann die Wallet genutzt werden?
Geplante und bereits getestete Anwendungsfälle sind unter anderem:
- Bankkonto eröffnen
- SIM-Karte registrieren
- Verträge digital unterschreiben
- Online-Identifikation beim Einkaufen
- Nutzung digitaler Gesundheitsdienste
- Steuererklärung abgeben
- Einschreibung an Hochschulen
- Reisetickets verwalten oder ein Auto anmieten
Diese Anwendungsfälle werden in EU-Dokumenten und Pilotprojekten konkret vorbereitet.
Warum wird die Wallet verpflichtend?
Bisherige nationale eID-Lösungen funktionieren oft nicht grenzüberschreitend und werden nur begrenzt genutzt. Die EU Digital Identity Wallet soll:
- Behördengänge und Geschäftsprozesse vereinfachen
- Sicherheit und Datenschutz erhöhen
- den digitalen Binnenmarkt stärken
- Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben
Ab wann gilt was?
- Bis Ende 2026: Alle EU-Staaten müssen eine Wallet bereitstellen
- Ab 2027: Bestimmte Unternehmen, vor allem in regulierten Branchen (z. B. Banken) sowie große Unternehmen, müssen die Wallet als Identitätsnachweis akzeptieren
- Für kleinere Unternehmen besteht derzeit keine generelle Pflicht
Fazit
Die EU Digital Identity Wallet ist ein zentrales Digitalprojekt der EU. Ob sie sich im Alltag durchsetzt, hängt von Akzeptanz, Nutzerfreundlichkeit und Vertrauen ab. Klar ist jedoch: Unternehmen und Mitglieder sollten das Thema im Blick behalten, da die Wallet künftig eine wichtige Rolle in digitalen Geschäfts- und Verwaltungsprozessen spielen wird.
«wenigerChinas Außenhandel erreicht neue Rekordwerte – mit spürbaren Folgen für Deutschland. 2025 stieg der chinesische Handelsüberschuss auf rund 1,2 Billionen US-Dollar. Während die Exporte um 5,5 Prozent zulegten, stagnierten die Importe. Grund dafür ist eine schwache Binnennachfrage, die chinesische Unternehmen dazu zwingt, ihre Waren verstärkt auf den Weltmarkt zu bringen.
Besonders Europa und Deutschland bekommen diese Exportoffensive zu spüren. Die chinesischen Ausfuhren nach Deutschland stiegen um 10,5 Prozent, während die deutschen Exporte nach China um 2,1 Prozent zurückgingen. China ist damit erneut Deutschlands wichtigster Handelspartner – allerdings mit einer zunehmend unausgeglichenen Handelsbilanz.
Chinesische Unternehmen konkurrieren längst nicht mehr nur über niedrige Preise. Dank staatlicher Unterstützung haben sie technologisch stark aufgeholt und setzen deutschen Schlüsselindustrien zu. Nach der Autoindustrie geraten zunehmend Maschinenbau und Chemie unter Druck. Der Wettbewerb findet heute auf Augenhöhe statt – auch für den deutschen Mittelstand.
Der anhaltende Zollstreit mit den USA führte dazu, dass chinesische Warenströme in andere Regionen umgeleitet wurden. Exporte nach Europa, Südamerika und Afrika nahmen deutlich zu. Gleichzeitig zeigten Exportkontrollen auf Rohstoffe und Vorprodukte, wie abhängig europäische Lieferketten von China sind.
Zwar gibt es zuletzt leichte Entspannungssignale im Handel zwischen China und der EU, etwa bei E-Autos oder Solartechnik. Eine grundlegende Trendwende ist jedoch nicht in Sicht. Auch für 2026 bleibt das außenwirtschaftliche Umfeld angespannt.
Der wachsende Einfluss Chinas markiert einen strukturellen Wandel der Weltwirtschaft. Für Deutschland ist das ein Weckruf: Wettbewerbsfähigkeit, industrielle Resilienz und strategische Unabhängigkeit rücken stärker denn je in den Fokus.
«wenigerZu Beginn des Jahres 2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Bedeutung sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Neuerungen übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Mindestlohn
Zum 01. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Unser Rechentool Mindestlohn unterstützt Sie bei eventuellen Anpassungen.
Minijob-Grenze
Ab dem 01. Januar 2026 steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603,00 Euro brutto, entsprechend 7.236 Euro im Jahr. Grund dafür ist die Kopplung der Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn, sodass sie sich mit jeder Erhöhung des Mindeststundenlohns automatisch anpasst. Maßgeblich ist dabei, dass bei mehreren Minijobs die Einkünfte zusammengerechnet werden. Wird die Grenze überschritten, liegt kein Minijob mehr vor. Unverändert möglich bleibt jedoch ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sofern die Verdienstgrenze eingehalten wird. Zudem dürfen Minijobber die Grenze in bis zu zwei Monaten pro Jahr kurzfristig überschreiten, ohne ihren Status zu verlieren.
Grenzwerte in der Sozialversicherung ab 01. Januar 2026
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Jahr |
Monat |
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BBG Kranken- und Pflegeversicherung |
69.750,00 EUR |
5.812,50 EUR |
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BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich |
101.400,00 EUR |
8.450,00 EUR |
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Allgemeine Versicherungspflichtgrenze |
77.400 EUR |
6.450,00 EUR |
BBG = Beitragsbemessungsgrenze
Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 01. Januar 2026
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Rentenversicherung |
18,6 % |
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Arbeitslosenversicherung |
2,6 % |
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Pflegeversicherung |
3,6 % |
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Krankenversicherung |
allgemein 14,6 % |
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durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung |
2,9 % |
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Insolvenzgeldumlage |
0,15 % |
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Künstlersozialabgabe |
4,9 % |
Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Bei Erwerbsminderungsrentnern sind weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2026 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 01. Januar 2026 41.527,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt sie 20.763,75 EUR.
Ausgleichsabgabe: Neue Staffelbeträge fällig im März 2026
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht in Bezug auf schwerbehinderte Menschen nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe von bis zu 815,00 Euro zahlen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße und der genauen Beschäftigungsquote.
Neue Beträge ab 01. Januar 2025
- 3 bis unter 5 Prozent 155 Euro
- 2 bis unter 3 Prozent 275 Euro
- 0 bis unter 2 Prozent 405 Euro
- 0 Prozent 815 Euro
Quelle: Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe, der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung, der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten und der Finanzierung der beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen auf Bundesebene (02.12.2024)
Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 erneut per Verordnung die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf 24 Monate beschlossen (4. KugBeV). Die Verordnung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben durch diese Verlängerung die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen.
Betriebliche Altersversorgung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)
- Anhebung der Abfindungsgrenzen
- Betriebsvereinbarung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung
- Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten zu bestehenden Sozialpartnermodellen
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente bei Bezug von Teilrenten
- Auszahlmöglichkeit für Pensionskassen auch ohne Erwerbsfortfall
- Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen
- Zulassung von Kapitalleistung in Raten für Pensionsfonds
Hinweis: Zum 01. Juli 2026 tritt ein Fortsetzungsrecht für Direktversicherungen nach entgeltlosen Zeiten in Kraft. Zum 01. Januar 2027 werden die Fördergrenzen für den Betriebsrentenaufbau von Geringverdienern angehoben. Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel.
Stromsteuer: Entlastung nur für Teile der Wirtschaft
Ab 01. Januar 2026 gilt dauerhaft die abgesenkte Stromsteuer auf das europäische Minimum für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft (die anderenfalls zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre). Eine Entlastung der übrigen Wirtschaft bleibt weiterhin notwendig.
Gaspreis: Wegfall der Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage entfällt ab 2026, wodurch Gasverbraucher spürbar entlastet werden. Wichtig ist, dass diese Entlastung vollständig weitergegeben wird und die Finanzierung dauerhaft über den Bundeshaushalt erfolgt.
Geothermie: Schnellere Genehmigungen ab 2026
Ab 2026 gelten schnellere, vereinfachte und digitalisierte Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte. Ob die Beschleunigung in der Praxis ankommt, hängt maßgeblich von ausreichenden Behördenkapazitäten und einer funktionierenden digitalen Umsetzung ab.
Pflicht-Beteiligung der Kommunen an neuen Wind- und Solarparks in Bayern
Ab dem 01. Januar 2026 müssen Betreiber neuer Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern die anliegenden Gemeinden, Städte und Landkreise verbindlich mit 0,2 bis 0,3 Cent je eingespeister Kilowattstunde an der Wertschöpfung beteiligen; dies kann durch Direktzahlungen oder individuell vereinbarte Modelle erfolgen. Ausgenommen sind u. a. nicht-EEG-geförderte Anlagen, bestimmte Sonder-PV-Anlagen, Bürgerenergiegesellschaften sowie bereits genehmigte oder weit fortgeschrittene Projekte, für die Übergangsregelungen gelten.
Lohn- und Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
Der Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro) pro Jahr angehoben, für verheiratete Paare steigt er entsprechend auf jährlich 24.696 Euro (2025: 24.192 Euro).
Pendler können ab 2026 für jeden gefahrenem Kilometer 38 Cent als Werbungskosten geltend machen. Zuvor lag der Betrag für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent.
Zum 01. Januar 2026 werden die lohnsteuerlichen Freigrenzen zum Solidaritätszuschlag bei Einzelveranlagung von bisher 19.950 Euro auf 20.350 Euro und bei Zusammenveranlagung von bisher 39.900 Euro auf 40.700 Euro angehoben.
Steuerliche Forschungszulage
Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt für neue Projekte ab 01. Januar 2026 von zehn auf zwölf Millionen Euro. Zu den förderfähigen direkten Forschungs- und Entwicklungskosten wird ein pauschaler Gemeinkosten-Zuschlag von 20 Prozent eingeführt. Die maximale Förderhöhe steigt für große Unternehmen auf 3, für KMU auf 4,2 Millionen Euro je Unternehmen und Jahr. Die Förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen von Einzelunternehmern steigen von 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde.
Start der Regelphase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)
Um die importierten Emissionen mit einem CO2-Preis zu belegen, startet ab 01. Januar 2026 das CBAM-Regelsystem mit weiteren Pflichten für Importeure bestimmter Produkte.
Je nach Produktgruppe werden, analog zum ETS 1, verschiedene Treibhausgase durch den CBAM erfasst. Bei Zement, Strom, Ammoniak, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff unterliegen nur die CO2-Emissionen dem CBAM. Bei den Düngemitteln – mit Ausnahme von Ammoniak – wird neben dem Treibhausgas CO2 auch Distickstoffoxid (N2O) durch den CBAM erfasst. Bei Aluminium fallen neben den CO2-Emissionen die Emissionen perfluorierter Kohlenwasserstoffe (PFC) unter das Instrument.
Der eigentliche Zertifikatekauf startet dann im Februar 2027.
Leitfaden CO₂-Grenzausgleich (CBAM) – Folgen für Unternehmen
Position Green Deal und Clean Industrial Deal
Strengere Vorschriften im EU-Emissionshandel (EU-ETS II)
Ab 2026 sind jeweils bis zum 30. April jährliche Berichte über die Emissionen des Vorjahres durch Inverkehrbringer von Brennstoffen der Sektoren Verkehr, Gebäude einzureichen. Die ab 2026 berichteten Brennstoffemissionen sind nun erstmalig durch eine akkreditierte Stelle zu prüfen.
«wenigerDie Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will ab 2026 einen klaren Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Erholung Deutschlands legen. Gleichzeitig kündigt die Union tiefgreifende Reformen in der Sozial- und Rentenpolitik an, die für viele spürbare Veränderungen mit sich bringen dürften.
Unternehmenssteuer soll früher sinken
CSU-Chef und Ministerpräsident Dr. Markus Söder fordert, die geplante Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Statt ab 2028 soll sie bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifen. Die Kosten beziffert Markus Söder auf rund 4,6 Milliarden Euro. Ziel ist es, Investitionen anzuregen und ein positives Signal an Unternehmen zu senden. Unterstützung kommt auch von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
Länger arbeiten rückt in den Fokus
In der Rentenpolitik spricht Markus Söder offen von Reformen, die „weh tun“ werden. Angesichts des demografischen Wandels hält die Union es für notwendig, dass künftig länger gearbeitet wird – bezogen auf Lebens-, Jahres- und Wochenarbeitszeit. Auch Linnemann betont, dass es keine Denkverbote geben dürfe, Arbeit sich aber stärker lohnen müsse.
Reform der Alterssicherung geplant
Eine Reformkommission soll noch in diesem Jahr Vorschläge für ein neues Rentenpaket vorlegen. Diskutiert wird unter anderem, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Zudem bringt Söder einen schrittweisen Abbau der „Rente mit 63“ ins Gespräch.
Fazit
Die Union setzt auf wirtschaftliche Impulse und strukturelle Reformen im Rentensystem. Während Steuerentlastungen für Unternehmen zügig umgesetzt werden sollen, bleibt offen, wie tragfähig ein Konsens bei den sensiblen Sozialthemen innerhalb der Koalition sein wird.
«wenigerDer deutsche Mittelstand blickt mit wachsender Sorge auf das Jahr 2026. Trotz politischer Versprechen eines wirtschaftlichen Aufbruchs erwarten mehr als die Hälfte der mittelständischen Unternehmen einen weiteren Abschwung. Nur eine Minderheit rechnet mit einer spürbaren Erholung. Damit wird deutlich: Das Vertrauen in eine schnelle Trendwende ist gering.
Die Kritik an der Wirtschaftspolitik fällt entsprechend deutlich aus. Viele mittelständische Unternehmen sehen die Ursachen der anhaltenden Krise weniger in der globalen Konjunktur als in den heimischen Rahmenbedingungen. Zahlreiche politische Maßnahmen werden als wirkungslos oder zu kurz gedacht wahrgenommen, während zentrale strukturelle Probleme ungelöst bleiben.
Der Mittelstand fordert seit Jahren konkrete Reformen: einen spürbaren Abbau der Bürokratie, steuerliche Entlastungen, flexiblere Arbeitsmarktregelungen sowie dauerhaft bezahlbare und planbare Energiepreise. Solange diese Punkte nicht angegangen werden, fehlt es an Planungssicherheit. Die Folge ist Zurückhaltung bei Investitionen – viele Unternehmen wollen ihre Ausgaben 2026 weiter drosseln oder Projekte aufschieben. Damit verstärkt sich der wirtschaftliche Stillstand zusätzlich.
Zwischen den Branchen zeigen sich deutliche Unterschiede. Während Dienstleister sowie Teile der Bau- und Finanzwirtschaft vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken, dominiert in der Industrie Pessimismus. Besonders klassische Industriezweige rechnen mit schwierigen Jahren. Einzelne Lichtblicke gibt es im Luft- und Raumfahrzeugbau sowie in Teilen des Maschinen- und Schiffbaus, die von Sonderfaktoren profitieren.
Auch der Arbeitsmarkt bleibt angespannt. In vielen Branchen wird mit weiterem Stellenabbau gerechnet, während Neueinstellungen selten sind. Zwar prognostizieren Wirtschaftsforscher für 2026 ein leichtes Wachstum, dieses beruht jedoch vor allem auf staatlichen Investitionen und Sondereffekten – nicht auf einer nachhaltigen wirtschaftlichen Dynamik.
Das Fazit ist ernüchternd: Der Mittelstand sieht sich weiterhin mit unsicheren Rahmenbedingungen konfrontiert und verliert zunehmend die Geduld. Ohne spürbare Reformen droht Deutschland, im internationalen Wettbewerb weiter an Boden zu verlieren.
«wenigerDie angespannte wirtschaftliche Lage in Deutschland wirkt sich zunehmend auf die berufliche Ausbildung aus. Wie aktuelle Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen, haben Unternehmen im Jahr 2025 erneut weniger junge Menschen ausgebildet. Damit droht sich der Fachkräftemangel in vielen Branchen weiter zuzuspitzen.
Weniger neue Auszubildende und schrumpfendes Angebot
2025 wurden bundesweit 476.000 Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.300 weniger als im Vorjahr. Besonders betroffen sind Industrie und Handel mit einem Rückgang von etwa fünf Prozent, während freie Berufe und Handwerk leicht zulegen konnten.
Laut BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser ist der Rückgang eine Folge der wirtschaftlich schwierigen Lage. Viele Betriebe hätten ihre Angebote reduziert – mit direkten Folgen für Jugendliche. Gleichzeitig mahnt er: „Wer heute nicht ausbildet, dem fehlen morgen die Fachkräfte.“
Das Ausbildungsangebot ist erneut geschrumpft – rund fünf Prozent weniger betriebliche Lehrstellen verschärfen das Ungleichgewicht am Markt. Während Unternehmen weniger Plätze anbieten, bleibt die Nachfrage junger Menschen stabil.
Trotz zahlreicher unbesetzter Stellen fanden viele Jugendliche keinen Ausbildungsplatz. Das zeigt: Angebot und Nachfrage passen immer weniger zusammen.
Fachkräftemangel bleibt Herausforderung – besonders auf dem Land
Trotz wirtschaftlicher Zurückhaltung bleibt der Fachkräftemangel ein zentrales Problem. Immer mehr Unternehmen klagen über fehlende qualifizierte Arbeitskräfte, und der demografische Wandel verschärft die Situation weiter.
Besonders auf dem Land ist die Lage angespannt: Auf 100 Ausbildungsplätze kommen dort nur 73 Bewerber, während es in Städten deutlich mehr sind. Experten raten ländlichen Betrieben, gezielt junge Menschen aus Städten anzusprechen und Angebote wie Wohn- oder Mobilitätslösungen attraktiver zu gestalten.
Fazit
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die wirtschaftliche Lage das Ausbildungsengagement vieler Betriebe beeinflusst und die Fachkräfteprobleme in Deutschland langfristig verschärft. Unternehmen sind gefordert, weiterhin in die Ausbildung zu investieren – besonders in ländlichen Regionen, um junge Menschen vor Ort zu halten. Gleichzeitig ist die Politik gefragt, die Wirtschaft zu stabilisieren, Ausbildungschancen zu verbessern und Engpässe bei Fachkräften langfristig zu verhindern.
«wenigerDie geplante Aktivrente der Bundesregierung sieht einen Steuerbonus für weiterarbeitende Rentner vor – jedoch ausschließlich für Angestellte. Selbständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, sowie Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamten bleiben vollständig ausgeschlossen.
Mib Bayern kritisiert diese Regelung als klare Ungleichbehandlung, die sich vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz kaum rechtfertigen lässt.
Denn: Die Aktivrente ist kein Rentenprodukt, keine Sozialleistung, kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung – sie ist ein rein steuerliches Instrument. Und steuerliche Instrumente müssen für vergleichbare Sachverhalte gleich angewendet werden.
Persönliche Stellungnahme des mib-Präsidenten Fabian Ewald:
„Aus meiner Sicht ist diese Regelung nicht nachvollziehbar. Wenn der Staat einen Steuerfreibetrag für weiterarbeitende Rentner einführt, sollte er dabei alle Erwerbstätigen gleichermaßen berücksichtigen. Auch Selbständige leisten im Alter aktiv Arbeit, tragen Verantwortung und sichern damit Fachwissen und wirtschaftliche Stabilität. Eine steuerliche Bevorzugung ausschließlich von Angestellten halte ich daher für ungerecht und mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum vereinbar.“
Mib weist außerdem darauf hin, dass Selbständige besonders häufig über das Rentenalter hinaus aktiv bleiben und damit wertvolle Beiträge für die Wirtschaft leisten.
„Für mich ist entscheidend: Wer im Alter weiterarbeitet, soll nicht benachteiligt werden. Der Steuerbonus sollte daher alle Erwerbstätigen einbeziehen, denn nur so wird die Leistung im Alter fair gewürdigt.“
Mib unterstützt daher die Forderung des BDS Deutschland, den Aktivrentenbonus auf alle aktiven Erwerbseinkünfte auszuweiten – unabhängig davon, ob diese aus Angestelltenverhältnissen, freiberuflicher Tätigkeit oder unternehmerischer Arbeit stammen.
«wenigerDer Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schlägt Alarm: Der deutsche Wirtschaftsstandort stecke in einer tiefen, strukturellen Krise — nicht nur in einer vorübergehenden Schwächephase. BDI-Präsident Peter Leibinger beschreibt die Lage drastisch und fordert rasche, kraftvolle wirtschaftspolitische Maßnahmen, um weiteren Substanzverlust zu verhindern.
Produktion sinkt, Stagnation setzt sich fort
Der aktuelle BDI-Bericht prognostiziert für 2025 einen Rückgang der Industrieproduktion um 0,5 bis 2 %, das vierte Jahr in Folge mit Schrumpfung. Damit zeigt sich deutlich: Es handelt sich nicht um eine kurzfristige Schwäche, sondern um einen strukturellen Abstieg.
Besonders betroffen sind die Chemieindustrie mit rund 70 % Auslastung, Maschinenbau und Stahl unter hohem Wettbewerbs- und Kostendruck sowie die Automobilindustrie, wo die Produktion punktuell steigt, die Beschäftigung aber angespannt bleibt. Die Bauwirtschaft stabilisiert sich leicht, kann die Schwäche anderer Branchen jedoch nicht ausgleichen.
Mehrere Faktoren belasten die deutsche Industrie: schwache Binnennachfrage und zögerliche Investitionen, hohe Energie- und Produktionskosten, zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck sowie Bürokratie und fehlende Investitionsanreize.
Risiken und Lösungsansätze
Die deutsche Industrie steht vor greifbaren Risiken: sinkende Investitionen, Arbeitsplatzverluste in wichtigen Branchen und langfristiger Substanzverlust des Standorts. Gleichzeitig bestehen konkrete Handlungsmöglichkeiten:
- Kurzfristig: Gezielte Investitionsprogramme, steuerliche Anreize für Modernisierung und Energiesparmaßnahmen sowie Bürokratieabbau bei Genehmigungen.
- Mittelfristig: Stärkere Förderung von Forschung und Digitalisierung, stabile Energiepreise sowie gezielte Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte im Strukturwandel.
Fazit
Die BDI-Diagnose ist eindeutig: Die deutsche Industrie steht vor einer Phase struktureller Probleme, die über normale Konjunkturschwankungen hinausgeht. Besonders der Mittelstand, als Rückgrat der Wirtschaft, spürt den Druck durch steigende Kosten und internationalen Wettbewerb. Ob die Bundesregierung die geforderte Wende einleitet, entscheidet, ob Deutschland seine industrielle Substanz – einschließlich eines starken Mittelstands – bewahren oder weiter an Wettbewerbsfähigkeit verlieren wird.
«wenigerAm 18. November 2025 hatte ich als Präsident des mib Bayern die besondere Gelegenheit, an einer hochkarätigen Veranstaltung im Haus des Deutschen Ostens in München teilzunehmen. Unter dem Titel „Europa – Taiwan: Wirtschaft • Technik • Politik“ sprach S. E. Lutz Güllner, der EU-Repräsentant in Taiwan, über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Region.
Die sicherheitspolitische Lage in der Taiwanstraße hat sich in den vergangenen Jahren spürbar zugespitzt. In seinem Vortrag erläuterte Herr Güllner eindrucksvoll, wie die Regierung in Peking zunehmend versucht, den über Jahrzehnte bestehenden Status quo in Frage zu stellen, dabei sind auch Provokationen auf See gegenüber Japan und den Philippinen keine Seltenheit.
Gleichzeitig zeigte er auf, wie Taiwan mit dieser Situation umgeht und wie die rund 23 Millionen Einwohner entschlossen daran arbeiten, ihre erst 1996 etablierte Demokratie zu schützen. Besonders spannend fand ich den Blick auf die wirtschaftliche Stärke Taiwans: Als globaler Marktführer in der Halbleiterproduktion spielt das Land eine zentrale Rolle für viele Zukunftstechnologien. 90% aller Highend Chips für KI kommen aus Taiwan.
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends waren die Beziehungen zwischen Europa und Taiwan. Herr Güllner ging darauf ein, wie Europa die wachsenden Spannungen in der Region bewertet und welche politischen wie wirtschaftlichen Handlungsspielräume sich derzeit bieten. Hier wurde deutlich, wie wichtig strategische Partnerschaften und ein stabiler
Im Anschluss bot ein Get-together Gelegenheit für persönlichen Austausch und weiterführende Gespräche. Ich habe diesen Dialog als sehr bereichernd empfunden und nehme viele Gedanken und Impulse mit.
Ich möchte mich herzlich beim Haus des Deutschen Ostens und bei Hermann Pönisch für die Einladung und die hervorragende Organisation bedanken. Solche Veranstaltungen sind wichtig, um globale Entwicklungen besser einordnen zu können – und um Brücken zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.
«wenigerChina hat die USA wieder als wichtigsten Handelspartner Deutschlands überholt. Von Januar bis September stieg der Außenhandelsumsatz mit China um 0,6 Prozent auf 185,9 Milliarden Euro, während der Handel mit den USA um 3,9 Prozent auf 184,7 Milliarden Euro zurückging. China lag bereits von 2016 bis 2023 an der Spitze, wurde jedoch 2024 kurzzeitig von den USA verdrängt.
USA bleiben wichtigster Exportmarkt
Trotz der Gesamtverschiebung bleiben die USA wichtigstes Zielland deutscher Exporte. Deutschland lieferte Waren im Wert von 112,7 Milliarden Euro in die USA. Die Exporte nach China fielen um über 12 Prozent auf 61,4 Milliarden Euro. Besonders die Autoexporte gingen in beiden Märkten deutlich zurück. In der Export-Rangliste liegt China nur auf Platz 6.
Importe aus China steigen kräftig
Die Importe aus China wuchsen in den ersten neun Monaten 2025 um 8,5 Prozent auf 124,5 Milliarden Euro. Die Einfuhren aus den USA stiegen lediglich um 2,8 Prozent. Damit bleibt China das wichtigste Lieferland Deutschlands, gefolgt von den Niederlanden und den USA (fast 72 Milliarden Euro). Ökonomen führen die Entwicklung unter anderem auf den Zollstreit mit US-Präsident Donald Trump zurück. Besonders stark nachgefragt waren elektrische Ausrüstungen, Bekleidung und Maschinen.
Deutschland sucht Kooperation
Parallel dazu wirbt Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) auf einer China-Reise für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit und stabile Handelsbeziehungen.
Aus Sicht des mib ist es grundsätzlich wichtig, mit allen internationalen Partnern verlässliche und ausgewogene Handelsbeziehungen zu pflegen.
«wenigerBundeskanzler Friedrich Merz hat seine Unterstützung für das geplante Rentenpaket bekräftigt und zugleich die Kritik der Jungen Union (JU) zurückgewiesen. Im Bericht aus Berlin betonte Merz, dass er als Regierungschef Verantwortung für das gesamte Land trage – und nicht nur für einzelne Gruppen innerhalb der Union. Zugleich unterstrich er die Bedeutung einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der eigenen Nachwuchsorganisation.
Verantwortung für Regierung und Koalitionsvertrag
Merz hob hervor, dass die aktuell im Bundestag eingebrachte Reform exakt den Vereinbarungen des bestehenden Koalitionsvertrags entspreche. Als Kanzler sei es seine Aufgabe, die Stabilität der Regierungskoalition zu sichern und politische Absprachen umzusetzen.
„Ich vertrete nicht mehr die Opposition, sondern leite die Bundesregierung. Meine Verantwortung gilt dem gesamten Land und der gesamten Koalition“, erklärte Merz. Auch die Junge Union habe den Koalitionsvertrag im Vorfeld unterstützt.
Junge Union kritisiert hohe Belastungen
Die Junge Union äußert deutliche Bedenken gegenüber dem geplanten Rentenpaket. Besonders kritisiert sie die enormen Mehrkosten von über 200 Milliarden Euro bis 2040 und die geplante Festschreibung des Rentenniveaus über 2031 hinaus. Ihrer Meinung nach sollte die Höhe der Rente stärker von der tatsächlichen Zahl der Beitragszahler abhängen. Die JU fordert daher eine nachhaltige, generationengerechte Reform, die sowohl die Interessen junger Menschen als auch künftiger Generationen stärker berücksichtigt.
Beim „Deutschlandtag“ der JU stellte sich Merz der Kritik und sprach offen über die kontroversen Einschätzungen. Die Diskussion sei intensiv gewesen, aber notwendig – ein „hartes Ringen um die richtige Lösung“.
Reformbereitschaft nach 2031
Merz zeigte Verständnis für Teile der JU-Position und kündigte weitergehende Reformen nach 2031 an. Noch in diesem Jahr soll eine Rentenkommission eingesetzt werden, die bis Sommer 2026 Vorschläge für ein langfristig tragfähiges Versorgungssystem erarbeiten soll. Viele Anliegen der jungen Generation sollen zudem in einem begleitenden Entschließungsantrag zum aktuellen Gesetz berücksichtigt werden.
«wenigerUnser mib-Präsident Fabian Ewald nahm an der Sondersitzung der VBW – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München teil. Im Mittelpunkt stand das Thema Zukunft der Kommunalfinanzen, das aktuell viele Kommunen, Unternehmen und Entscheidungsträger gleichermaßen beschäftigt.
Als Redner war der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) eingeladen. Er sprach offen über die Herausforderungen und Prioritäten der kommenden Jahre und gab einen umfassenden Einblick in die finanzielle Lage des Freistaats. Die gelungene Verabschiedung des Doppelhaushalts mit einer schwarzen null war ein gewaltiger Kraftakt.
„Koalitionspartner SPD negiert die Wirtschaftsrealität. Ab 2020 erdrückt uns gewaltig die Soziallast, die ist nicht mehr zu finanzieren“, Betonte Herr Ewald.
Der mib unterstützt den Füracker in seinem Vorhaben, den Haushalt solide zu gestalten und die schwarze Null zu halten.
Investitionen, Stabilität und Unterstützung der Kommunen
Bayern konnte mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 erneut einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen.
Mit einer Investitionsquote von 17 Prozent und einer weiteren Milliarde Euro für die Hightech-Agenda Bayern setzt die Staatsregierung deutliche Schwerpunkte in Forschung und Zukunftstechnologien.
Gleichzeitig werden die Kommunen gezielt gestärkt:
Der kommunale Finanzausgleich steigt auf fast 13 Milliarden Euro, ergänzt durch 3,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Diese Mittel schaffen dringend benötigte Entlastung und sichern die Investitionsfähigkeit vor Ort.
Kommunen als Motor der Wirtschaft
In seiner Rede betonte Minister Füracker die enge Verbindung zwischen wirtschaftlicher Stärke und handlungsfähigen Kommunen.
Aufgaben wie Schulen, Kinderbetreuung, Infrastruktur und soziale Leistungen seien zentrale Faktoren für Lebensqualität und Standortattraktivität.
Ein besonderer Fokus lag auf der Bedeutung stabiler Kommunalfinanzen als Grundlage für Wachstum und Beschäftigung in Bayern.
Herausforderungen und Reformbedarf
Der Minister ging auch auf die strukturellen Belastungen ein, insbesondere im Sozialbereich.
Er warnte davor, finanzielle Engpässe dauerhaft mit neuen Schulden zu kompensieren, und hob die Notwendigkeit von Reformen, effizienteren Strukturen und langfristigem Denken hervor.
Ziel sei es, das bestehende System zu stabilisieren und gleichzeitig Investitionen in Zukunftsbereiche zu ermöglichen.
Fazit
Die Vorstandssitzung machte deutlich, dass Bayern trotz hoher Belastungen eine solide und vorausschauende Finanzpolitik verfolgt.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und Wirtschaft bleibt entscheidend, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Herr Ewald dankt der VBW und Minister Albert Füracker für den offenen und konstruktiven Austausch zu einem Thema, das für Bayerns Zukunft von zentraler Bedeutung ist.
«wenigerDie Europäische Union will ihre ehrgeizige Regulierung der Künstlichen Intelligenz deutlich entschärfen. Wie aus einem aktuellen Entwurf der EU-Kommission hervorgeht, sollen zentrale Vorgaben des sogenannten AI Acts vereinfacht und die Einführung des Gesetzes verschoben werden. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.
Der AI Act ist das erste umfassende Gesetz weltweit, das regelt, wie Künstliche Intelligenz in Europa entwickelt und eingesetzt wird. Er teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein: Je größer das Risiko für Mensch und Gesellschaft, desto strenger die Regeln. Anbieter von Hochrisiko-Anwendungen – etwa im Gesundheitswesen oder bei Kreditentscheidungen – müssen besonders strenge Anforderungen erfüllen.
Die EU-Kommission räumt nun „Herausforderungen bei der Umsetzung“ ein. Lange Fristen und aufwendige Vorgaben verzögern die Einführung, erhöhen Kosten und bremsen Innovationen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hätten sich über den bürokratischen Aufwand beklagt.
Deshalb plant die EU nun Vereinfachungen: KMUs sollen längere Fristen, weniger Bürokratie und erleichterte Verfahren erhalten, um KI-Produkte schneller entwickeln zu können. Deutschland hatte sich für solche Entlastungen starkgemacht. Kritiker sehen die Anpassung als Reaktion auf die rasante Entwicklung neuer KI-Systeme wie GPT-4, die den ursprünglichen Gesetzestext überholt haben.
Die offizielle Vorstellung der überarbeiteten Version des AI Acts ist für Mitte November geplant. Sie könnte einen Wendepunkt in der europäischen KI-Politik markieren – zwischen verantwortungsvoller Regulierung und der Förderung von Innovation.
«wenigerDie Bundesregierung hat die deutlichste Erhöhung des Mindestlohns seit seiner Einführung beschlossen. In zwei Stufen steigt die Lohnuntergrenze von 12,82 Euro auf 14,60 Euro: ab Januar 2025 zunächst auf 13,90 Euro, Anfang 2027 auf 14,60 Euro. Grundlage ist der Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind.
Wer profitiert besonders?
Von der Mindestlohnerhöhung profitieren vor allem Frauen sowie Beschäftigte in Bereichen wie Gastronomie, Land- und Forstwirtschaft, Kunst und Unterhaltung. Auch in Ostdeutschland ist der Anteil der Betroffenen deutlich höher als in Westdeutschland. Insgesamt könnten laut Statistischem Bundesamt bis zu 6,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr verdienen. Wer heute in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, erhält ab Januar rund 190 Euro brutto mehr im Monat.
Folgen für Selbständige, kleine Betriebe und den Mittelstand
Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiges Signal für mehr soziale Gerechtigkeit – dennoch bringt sie für Selbständige sowie kleine und mittelständische Betriebe spürbare wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Auch wenn Selbständige selbst nicht unter das Mindestlohngesetz fallen, sind die Auswirkungen für kleine und mittelständische Betriebe erheblich. Viele müssen künftig mit steigenden Personalkosten rechnen. Gerade in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Einzelhandel, die ohnehin schon unter engen Gewinnmargen leiden, bringt dies zusätzlichen Druck. Für viele Mittelständler bedeutet dies, dass Preise angehoben werden müssen – eine Herausforderung, denn steigende Preise könnten bald zu Kundenrückgängen führen.
Auch Solo-Selbständige sind indirekt betroffen und müssen ihre Preise jedoch oft an das veränderte Marktumfeld anpassen – eine Herausforderung, die ebenfalls politische Aufmerksamkeit verdient.
Zahlreiche Selbständige kämpfen schon heute ums wirtschaftliche Überleben. Für sie bedeutet die Mindestlohnerhöhung zwar einen wichtigen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Beschäftigte, zugleich aber auch höheren finanziellen Druck. Preissteigerungen und Anpassungen in der Kalkulation werden vielerorts unvermeidlich sein.
Der mib betont daher, dass der Mindestlohn zwar ein wichtiges Instrument zur sozialen Absicherung ist, jedoch von gezielten Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Betriebe begleitet werden sollte, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung langfristig zu sichern.
«wenigerBeim neu gestarteten Mittelstandsdialog in Berlin am 20. Oktober 2025 wurde eines deutlich: Die Stimmung in Deutschlands kleinen und mittleren Unternehmen ist auf dem Tiefpunkt. Statt spürbarer Entlastung wächst der Frust über Bürokratie, hohe Energiekosten und fehlende politische Unterstützung bzw. Reformen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) räumte ein, dass allein seit 2022 rund 325.000 neue Stellen für Verwaltungsaufgaben entstanden sind – Personal, das nicht für Innovation oder Wachstum, sondern für das Abarbeiten von Vorschriften eingesetzt wird. „Wir werden nicht mit Verwalten wachsen“, so Reiche.
Kommentar des mib Präsidenten Fabian Ewald:
„Angela Merkel hat bereits 2007 versprochen, die Bürokratie deutlich zu reduzieren.
Doch spürbare Veränderungen sind ausgeblieben – im Gegenteil: Mit neuen Regelungen wie dem Tariftreuegesetz entstehen weitere bürokratische Hürden.
Wann kommen endlich die dringend benötigten Reformen, die den Mittelstand wirklich entlasten?“
Laut dem aktuellen Mittelstandsmonitor bewerten die Verbände die Lage mit –2 auf einer Skala von –3 bis +3. Besonders kritisch sind die Energiepreise, der Fachkräftemangel und das regulatorische Umfeld.
Ob der neue Dialog tatsächlich Veränderungen bringt, bleibt offen. Zwar soll er künftig regelmäßig stattfinden und den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik stärken – doch die Betriebe erwarten Taten statt Worte.
Der Mittelstand gilt als Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Wenn er den Glauben an politische Verlässlichkeit verliert, steht weit mehr auf dem Spiel als nur Wettbewerbsfähigkeit – es geht um Zukunft und Vertrauen in den Standort Deutschland.
«wenigerDie Bundesregierung plant die Einführung einer neuen Rechtsform, die vor allem mittelständischen Unternehmen neue Perspektiven eröffnen könnte: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Ziel ist es, Betriebe langfristig zu sichern – unabhängig von kurzfristigen Gewinninteressen oder Spekulationsrisiken.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte damit eine Option schaffen, die es Unternehmen ermöglicht, Gewinne dauerhaft im Betrieb zu halten und sich klar zu nachhaltigem Wirtschaften zu bekennen. Besonders Familienbetriebe ohne Nachfolge sollen profitieren. „Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie ihr Lebenswerk weitergeben können, ohne es verkaufen oder zerschlagen zu müssen“, erklärte Hubig.
Das Konzept des sogenannten Verantwortungseigentums ist nicht neu. Große Firmen wie Bosch, Zeiss oder Alnatura arbeiten bereits mit vergleichbaren Strukturen, die ihr Vermögen fest an den Unternehmenszweck binden. Der Unterschied: Diese Modelle sind bislang nur über aufwendige Stiftungen möglich – ein Weg, der für kleine und mittlere Unternehmen meist zu komplex und teuer ist.
Die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll das ändern. Eigentümer könnten künftig ihre Stimmrechte behalten, ohne uneingeschränkten Zugriff auf das Betriebsvermögen zu haben. So bleibt das Unternehmen stabil, und erwirtschaftete Gewinne dienen ausschließlich Investitionen, Innovationen und Beschäftigung.
Auch aus der Opposition kommt Zustimmung. CDU-Politiker Günter Krings bezeichnet das Vorhaben als „überzeugende Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts“. Es schaffe keine steuerlichen Sonderrechte, biete aber dem Mittelstand eine neue, faire Option für die Nachfolge.
Ein konkreter Gesetzentwurf wird derzeit vorbereitet. Unterstützt wird das Vorhaben von der Stiftung Verantwortungseigentum, die bereits vor Jahren eine breite Unternehmerinitiative für dieses Modell angestoßen hatte. Rund 1.000 Unternehmen haben sich inzwischen für eine solche Rechtsform vorgemerkt – ein deutliches Signal, dass der Mittelstand auf eine Lösung wartet.
«wenigerDie Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss auf mehrere wichtige Reformen verständigt. Bundeskanzler Friedrich Merz erläuterte die Ergebnisse bei einer Pressekonferenz. Im Fokus stehen die Bereiche Grundsicherung, Aktivrente sowie Verkehrsinfrastruktur.
Neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld
Das bisherige Bürgergeld soll durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden. Empfänger müssen künftig strengere Mitwirkungspflichten erfüllen. Wer Termine im Jobcenter versäumt, muss mit gestaffelten Leistungskürzungen rechnen:
- Bei Nicht-Erscheinen zum ersten Termin folgt eine zweite Einladung.
- Wird auch dieser Termin versäumt, reduziert sich die monatliche Zahlung um 30 Prozent.
- Ein dritter versäumter Termin führt zur vollständigen Einstellung der Leistungen.
Auch das Vermögen der Betroffenen soll künftig stärker berücksichtigt werden, Karenzzeiten entfallen und das Schonvermögen wird an die Lebensleistung gekoppelt. Härtefälle bleiben ausgenommen.
Aktivrente ab 2026 geplant
Für ältere Arbeitnehmer soll die Aktivrente Anreize bieten, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Dafür ist ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat vorgesehen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2026 gelten und nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nutzbar sein.
Infrastruktur: Mehr Geld für Straßenbau
Im Bereich Verkehrsinfrastruktur stellt die Koalition zusätzlich drei Milliarden Euro für den Neubau von Straßen bereit. Damit sollen alle aktuell baureifen Projekte gestartet werden können. Nach zwei Jahren wird überprüft, ob die Mittel ausreichen. Bereits zuvor waren bis 2029 rund 166 Milliarden Euro für Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen vorgesehen.
Neue Anreize für E-Autos und Diskussion über Verbrenner-Aus
Eine Einigung beim Aus für Verbrennerfahrzeuge ab 2035 wurde noch nicht erzielt. Zunächst sollen Gespräche mit der Autoindustrie und die Entscheidungen der EU-Kommission abgewartet werden. CSU-Chef Markus Söder bezeichnete das strikte Verbot als problematisch, SPD-Chef Lars Klingbeil betonte die Notwendigkeit von Flexibilität und Technologieoptionen.
Parallel plant die Koalition neue Kaufanreize für Elektroautos, vor allem für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen. Dafür sollen bis 2029 Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Ziel ist, den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu fördern und spürbare Vorteile für Verbraucher zu schaffen.
«wenigerAm 25. September 2025 traf sich der Vorstand der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zu seiner turnusmäßigen Sitzung im Europa-Saal des Hauses der Bayerischen Wirtschaft in der Max-Joseph-Str. 5. Von insgesamt 54 Vorständen waren 40 sowohl physisch als auch online anwesend. vbw-Präsident Wolfram Hatz eröffnete die Sitzung mit einer Rede zur aktuellen Lage in Bayern und stellte danach die neuen Vorstände vor – darunter auch unser mib-Präsident Fabian Ewald.
Im Anschluss ging Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt detailliert auf die wirtschaftliche Situation in Bayern und Deutschland ein. Die konjunkturelle Lage zeigt sich aktuell verhalten positiv: Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland blieb stabil, jedoch führen fehlende Reformen zu einem Rückgang der Investitionen. Eine wirtschaftliche Erholung wird voraussichtlich erst ab 2026 erwartet.
Bayern behauptet sich international bei der Standortqualität auf Platz 9, während Deutschland in puncto Innovationen mittlerweile hinter der Türkei liegt. Besonders das produzierende Gewerbe ist von den schwierigen Rahmenbedingungen betroffen. Der permanente Verlust an Wertschöpfung spiegelt sich auch in der steigenden Arbeitslosenquote wider, die im August 2025 in Bayern 9,1 % erreichte.
Für 2025/2026 plant die Bundesregierung Reformen am Arbeitszeitgesetz, während die Europäische Union Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung bis 2030 einführt. Dabei steht die Gleichstellung von Männern und Frauen bei den Gehältern im Vordergrund. Die Kommunalwahlen 2026 gelten als politisches Barometer für die Bundestagswahl 2029.
Kommentar von mib Präsident Fabian Ewald:
Ich bin sehr froh als Mitglied des Vorstandes der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft an oberster Spitze mitreden zu können. Meiner Meinung nach hat Friedrich Merz zu wenig Unterstützung in der eigenen Partei, von ihrem Koalitionspartner der SPD ganz zu schweigen. Der Reformwill ist zwar da, nur an der Umsetzung hapert es gewaltig. Mit den neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen, die wir im Vorstand diskutiert haben, ergibt sich leider wieder ein bürokratisches Monster und genau das können wir In einem Innovationsschub nicht brauchen. Seit 2007 Angela Merkel verkündet hat, dass die Bürokratie abgebaut wird, warten wir alle auf die Umsetzung. So schaffen wir nicht den Weg in die internationale Wettbewerbsfähigkeit!
Ich werde penetrant weiter für die bayerische Wirtschaft und den Mittelstand kämpfen, dass wir bessere Rahmenbedingungen bekommen!
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