Hybrid-DRG Plus2026-03-27T16:23:24+01:00
Hybrid-DRG Plus - Ein Service der KV Nordrhein

Hybrid-DRG Plus – Ihr One-Click-Service für sichere Abrechnung

Abrechnen ohne Umwege: Mit Hybrid-DRG Plus übermitteln Sie Ihre Abrechnungsdaten direkt aus dem Praxisverwaltungssystem – ohne Schnittstellen, ohne Drittanbieter. Rechtssicher und datenschutzkonform.

MFA Ärztin vor PC (GoodLifeStudio / gettyimages)

Hybrid-DRG: Neues Verfahren, viele Fragen – wir machen es einfach.

Viele Operationen werden heute ambulant statt stationär durchgeführt. Seit 2024 können diese Eingriffe mit Hilfe hybrider Fallpauschalen abgerechnet werden (Hybrid-DRG). Ärztinnen und Ärzte erhalten damit eine einheitliche leistungsbezogene Vergütung – unabhängig vom Ort.

Damit Sie ambulante Eingriffe schnell und bequem mit den Kostenträgern abrechnen können, haben wir eine einfache und zuverlässige Lösung entwickelt: Hybrid-DRG Plus.

Hybrid-DRG Plus - KV Nordrhein

Wozu Hybrid-DRG?

Hybrid-DRGs (DRG = Diagnosis Related Groups) wurden im Januar 2024 eingeführt, um eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte, bisher vorwiegend stationär erbrachte Leistungen zu ermöglichen. Mit der Neuerung sollen Anreize für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geschaffen werden, mehr Leistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern und damit unnötige stationäre Aufenthalte zu reduzieren.

Neu: Monatliche Vergütung

Seit 2025 wurde das Abrechnungsverfahren technisch angepasst: Ärztinnen und Ärzte übermitteln die Abrechnungsdaten aus ihrem Praxisverwaltungs­system (PVS) an die KV Nordrhein. Die KV übernimmt anschließend den Datenaustausch mit den Krankenkassen und die weiteren Abrechnungsschritte. Zudem erfolgt die Abrechnung nun monatlich statt quartalsweise – die Vergütung gelangt damit schneller an die Praxen.

Ihr Plus: Alles aus einer Hand

Abrechnung, Mahnwesen, Support – mit Hybrid-DRG Plus bieten wir Ihnen eine einfache und zuverlässige Abrechnungslösung für hybride Fallpauschalen. Ohne Umwege, ohne Schnittstellen. Rechtssicher und datenschutzkonform.

  • One‑Click‑Abrechnung

    Die Abrechnungsdaten werden aus Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die KV Nordrhein übermittelt. Wir übernehmen die Abrechnung gegenüber den Kostenträgern (Krankenkassen), einschließlich Prüfung, Kommunikation und Auszahlung. So bleibt Ihre Praxis in der gewohnten Umgebung – Sie behalten die Kontrolle, wir übernehmen die Abrechnung.

  • Unsere Expertise, Ihr Vorteil

    Die neuen hybriden Fallpauschalen sorgen zum Teil noch für Unsicherheiten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie und stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

  • Beanstandungen? Klären wir für Sie.

    Ob Fehlermeldungen oder Beanstandungen: Wir übernehmen die Kommunikation mit den Krankenkassen für Sie. Während Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können.

  • Ihre Interessen sind auch unsere

    Die KVNO engagiert sich für Praxisthemen und bringt diese auch auf Bundesebene ein. So sorgen wir dafür, dass Abrechnungsregeln praxistauglich weiterentwickelt werden.

So starten Sie mit Hybrid-DRG Plus

In drei einfachen Schritten sind Sie startklar – ohne technische Hürden.

  • 1

    Stellen Sie einen Antrag für eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (AOP) nach § 115b Abs. 1 Satz 5 SGB V im KVNO-Portal (Hinweis)

  • 2

    Treten Sie der Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung direkt digital im KVNO-Portal bei und beauftragen uns als Dienstleisterin. Wir übernehmen den weiteren Prozess und kümmern uns um die Abrechnung für Ihre Praxis.

  • 3

    Der zertifizierte Grouper ist im KVNO-Portal verfügbar und ermöglicht die einfache Prüfung und Klassifizierung von Fällen.

Treue wird belohnt

Ab 2026 berechnen wir den Service-Beitrag für die Abrechnungsdurchführung von Hybrid-DRG+-Fällen nach einem umsatzbasierten Staffelmodell. Schon ab dem zweiten Jahr profitieren Sie dabei von vergünstigten Prozentsätzen.

Umsatz pro Jahr

  • < 10.000
  • 10.000€ bis 100.000€
  • 100.001€ bis 250.000€
  • > 250.000€

1. Jahr

  • 2 %
  • 1,8 %
  • 1,6 %
  • 1,3 %

2. Jahr

  • 1,9 %
  • 1,7 %
  • 1,5 %
  • 1,2 %

Für Praxen, die neu mit der Abrechnung beginnen und für die keine Umsatzwerte vorliegen, gilt bis zum Abschluss des Kalenderjahres der Servicebeitrag von 2 %. Nach Abschluss eines Kalenderjahres prüfen wir die Einstufung im Rahmen einer Spitzabrechnung. Ergibt sich eine andere Umsatzklasse, passen wir den Servicebeitrag entsprechend an und erstatten zu viel gezahlte Beträge. Zusätzlich kommt ab dem dreizehnten Abrechnungsmonat der Treuebonus dazu, so dass die Konditionen des zweiten Jahres greifen und der Servicebeitrag absinkt.

Praxisbeispiel: Bestandspraxis
Eine Praxis rechnet 2026 ab. Grundlage für die Einstufung sind die Umsätze aus 2025. Nach Jahresende 2026 erfolgt eine Spitzabrechnung. Weicht die tatsächliche Umsatzklasse ab, korrigieren wir den Beitrag rückwirkend.

Praxisbeispiel: Neueinstieg
Eine Praxis startet im April 2026. Die erste Einstufung liegt bei 2 % Servicebeitrag. Im Januar 2027 erfolgt eine Spitzabrechnung, die die Praxis anhand ihrer Umsätze in die korrekte Beitragsstaffel einordnet und möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Ab Mai 2027 greift dann zusätzlich der Treuebonus und die Beitragsstaffel des zweiten Jahres wird gültig.

Gemeinsam abrechnen,
individuell absichern

Mit der Hybrid-DRG sind sämtliche Leistungen abgegolten, die im Zusammenhang mit einer Operation stehen – von der Vorbereitung bis zur postoperativen Überwachung. Dabei wird die Fallpauschale immer nur einmal gezahlt, unabhängig davon wie viele Ärztinnen und Ärzte an dem Eingriff beteiligt sind.

Die Abrechnung übernimmt daher bei den hybriden Fallpauschalen immer eine Ärztin oder ein Arzt federführend für alle. Vor diesem Hintergrund raten wir dringend dazu, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Hybrid-DRG Plus

Wer kann Hybrid-DRG Plus nutzen?2026-02-23T13:04:07+01:00

Zur Erbringung und Abrechnung einer Hybrid-DRG-Leistung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Erfüllung der Qualitätsvoraussetzungen nach § 115b Abs. 1 SGB V (Genehmigung zum ambulanten Operieren)
    • bei der Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie muss zusätzlich eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie vorliegen
    • bei der Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie muss zusätzlich eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie vorliegen
  • Beauftragung der KV Nordrhein als Abrechnungsdienstleisterin über die digitale Beauftragung im KVNO-Portal
  • Verwendung einer zertifizierten Grouper-Software zur Verifizierung des Falls als Hybrid-DRG-Fall (eine entsprechende Grouper-Anwendung finden Sie im KVNO-Portal)
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?2026-02-23T13:06:09+01:00

Die Nutzung eines zertifizierten Groupers ist verpflichtend, bevor ein Fall zur Abrechnung gelangt. Den Grouper müssen Sie allerdings nicht selbst anschaffen. Wir stellen Ihnen im KVNO-Portal eine zertifizierte Grouper-Software kostenlos zur Nutzung bereit. Hier können Sie die abzurechnende Hybrid-DRG für Ihre Fallkonstellation bestimmen lassen.

Seit dem 13.01.2025 können Sie die über den Grouper klassifizierten Fälle auch direkt zur Abrechnung einreichen. Eine Anleitung dazu finden Sie auch im KVNO-Portal im Themenbereich Hybrid-DRG (nur mit Zugang zum KVNO-Portal).

Sofern Sie Ihre Fälle über die Hybrid-DRG-Abrechnungsdatei einreichen, werden Ihre Fälle durch einen Grouper automatisch validiert.

Weitere Infos haben wir Ihnen in einem Merkblatt zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Auszahlung?2025-11-14T07:53:16+01:00

Nach Einreichen der Abrechnung bei uns, versenden wir die Abrechnung monatlich zu einem festen Stichtag an die Krankenkassen. Diese haben dann eine Bearbeitungs- bzw. Zahlungsfrist. Die entsprechende Auszahlung erfolgt i. d. R. am 15. des Folgemonats, sofern die Fälle nicht durch die Krankenkasse beanstandet werden. In diesem Fall verlängert sich die Zahlungsfrist. Ein taggenauer Status der abgerechneten Hybrid-DRG-Fälle ist im KVNO-Portal unabhängig vom Abrechnungsweg einsehbar.

Wie läuft die Unterstützung bei Beanstandungen ab?2025-11-14T07:57:16+01:00

Wir nehmen Fehlermeldungen der Krankenkassen auf und gehen das Problem gemeinsam mit Ihnen an. Außerdem unterstützen wir Sie bei strittigen Fällen mit Beratung aus unseren Abrechnungsteam und unserer Rechtsabteilung.

Wie sicher sind meine Daten?2025-11-14T07:56:21+01:00

Datenschutz ist unsere höchste Priorität, daher erfolgt Ihre Abrechnung im sicheren Netz der KVen. Sie reichen Ihre Abrechnung per One-Click aus Ihrem PVS ein, oder Sie nutzen das KVNO-Portal.

Individuelle Beratung zur Hybrid-DRG – Ihre Online-Sprechstunde

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Unsere Expertinnen und Experten sind mittwochs nachmittags online für Sie da – unkompliziert, vertraulich und direkt auf Ihre Praxis zugeschnitten.

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Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Callcenter Mitarbeiter (Foto: iStock.com/cecilie arcurs)

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