Hybrid-DRG: Neues Verfahren, viele Fragen – wir machen es einfach.
Viele Operationen werden heute ambulant statt stationär durchgeführt. Seit 2024 können diese Eingriffe mit Hilfe hybrider Fallpauschalen abgerechnet werden (Hybrid-DRG). Ärztinnen und Ärzte erhalten damit eine einheitliche leistungsbezogene Vergütung – unabhängig vom Ort.
Damit Sie ambulante Eingriffe schnell und bequem mit den Kostenträgern abrechnen können, haben wir eine einfache und zuverlässige Lösung entwickelt: Hybrid-DRG Plus.
Wozu Hybrid-DRG?
Hybrid-DRGs (DRG = Diagnosis Related Groups) wurden im Januar 2024 eingeführt, um eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte, bisher vorwiegend stationär erbrachte Leistungen zu ermöglichen. Mit der Neuerung sollen Anreize für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geschaffen werden, mehr Leistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern und damit unnötige stationäre Aufenthalte zu reduzieren.
Neu: Monatliche Vergütung
Seit 2025 wurde das Abrechnungsverfahren technisch angepasst: Ärztinnen und Ärzte übermitteln die Abrechnungsdaten aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die KV Nordrhein. Die KV übernimmt anschließend den Datenaustausch mit den Krankenkassen und die weiteren Abrechnungsschritte. Zudem erfolgt die Abrechnung nun monatlich statt quartalsweise – die Vergütung gelangt damit schneller an die Praxen.
So starten Sie mit Hybrid-DRG Plus
In drei einfachen Schritten sind Sie startklar – ohne technische Hürden.
- 1
Stellen Sie einen Antrag für eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (AOP) nach § 115b Abs. 1 Satz 5 SGB V im KVNO-Portal (Hinweis)
- 2
Treten Sie der Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung direkt digital im KVNO-Portal bei und beauftragen uns als Dienstleisterin. Wir übernehmen den weiteren Prozess und kümmern uns um die Abrechnung für Ihre Praxis.
- 3
Der zertifizierte Grouper ist im KVNO-Portal verfügbar und ermöglicht die einfache Prüfung und Klassifizierung von Fällen.
Treue wird belohnt
Ab 2026 berechnen wir den Service-Beitrag für die Abrechnungsdurchführung von Hybrid-DRG+-Fällen nach einem umsatzbasierten Staffelmodell. Schon ab dem zweiten Jahr profitieren Sie dabei von vergünstigten Prozentsätzen.
Umsatz pro Jahr
- < 10.000
- 10.000€ bis 100.000€
- 100.001€ bis 250.000€
- > 250.000€
1. Jahr
- 2 %
- 1,8 %
- 1,6 %
- 1,3 %
2. Jahr
- 1,9 %
- 1,7 %
- 1,5 %
- 1,2 %
Für Praxen, die neu mit der Abrechnung beginnen und für die keine Umsatzwerte vorliegen, gilt bis zum Abschluss des Kalenderjahres der Servicebeitrag von 2 %. Nach Abschluss eines Kalenderjahres prüfen wir die Einstufung im Rahmen einer Spitzabrechnung. Ergibt sich eine andere Umsatzklasse, passen wir den Servicebeitrag entsprechend an und erstatten zu viel gezahlte Beträge. Zusätzlich kommt ab dem dreizehnten Abrechnungsmonat der Treuebonus dazu, so dass die Konditionen des zweiten Jahres greifen und der Servicebeitrag absinkt.
Praxisbeispiel: Bestandspraxis
Eine Praxis rechnet 2026 ab. Grundlage für die Einstufung sind die Umsätze aus 2025. Nach Jahresende 2026 erfolgt eine Spitzabrechnung. Weicht die tatsächliche Umsatzklasse ab, korrigieren wir den Beitrag rückwirkend.
Praxisbeispiel: Neueinstieg
Eine Praxis startet im April 2026. Die erste Einstufung liegt bei 2 % Servicebeitrag. Im Januar 2027 erfolgt eine Spitzabrechnung, die die Praxis anhand ihrer Umsätze in die korrekte Beitragsstaffel einordnet und möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Ab Mai 2027 greift dann zusätzlich der Treuebonus und die Beitragsstaffel des zweiten Jahres wird gültig.
Gemeinsam abrechnen,
individuell absichern
Mit der Hybrid-DRG sind sämtliche Leistungen abgegolten, die im Zusammenhang mit einer Operation stehen – von der Vorbereitung bis zur postoperativen Überwachung. Dabei wird die Fallpauschale immer nur einmal gezahlt, unabhängig davon wie viele Ärztinnen und Ärzte an dem Eingriff beteiligt sind.
Die Abrechnung übernimmt daher bei den hybriden Fallpauschalen immer eine Ärztin oder ein Arzt federführend für alle. Vor diesem Hintergrund raten wir dringend dazu, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Hybrid-DRG Plus
Zur Erbringung und Abrechnung einer Hybrid-DRG-Leistung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Erfüllung der Qualitätsvoraussetzungen nach § 115b Abs. 1 SGB V (Genehmigung zum ambulanten Operieren)
- bei der Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie muss zusätzlich eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie vorliegen
- bei der Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie muss zusätzlich eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie vorliegen
- Beauftragung der KV Nordrhein als Abrechnungsdienstleisterin über die digitale Beauftragung im KVNO-Portal
- Verwendung einer zertifizierten Grouper-Software zur Verifizierung des Falls als Hybrid-DRG-Fall (eine entsprechende Grouper-Anwendung finden Sie im KVNO-Portal)
Die Nutzung eines zertifizierten Groupers ist verpflichtend, bevor ein Fall zur Abrechnung gelangt. Den Grouper müssen Sie allerdings nicht selbst anschaffen. Wir stellen Ihnen im KVNO-Portal eine zertifizierte Grouper-Software kostenlos zur Nutzung bereit. Hier können Sie die abzurechnende Hybrid-DRG für Ihre Fallkonstellation bestimmen lassen.
Seit dem 13.01.2025 können Sie die über den Grouper klassifizierten Fälle auch direkt zur Abrechnung einreichen. Eine Anleitung dazu finden Sie auch im KVNO-Portal im Themenbereich Hybrid-DRG (nur mit Zugang zum KVNO-Portal).
Sofern Sie Ihre Fälle über die Hybrid-DRG-Abrechnungsdatei einreichen, werden Ihre Fälle durch einen Grouper automatisch validiert.
Weitere Infos haben wir Ihnen in einem Merkblatt zur Verfügung gestellt.
Nach Einreichen der Abrechnung bei uns, versenden wir die Abrechnung monatlich zu einem festen Stichtag an die Krankenkassen. Diese haben dann eine Bearbeitungs- bzw. Zahlungsfrist. Die entsprechende Auszahlung erfolgt i. d. R. am 15. des Folgemonats, sofern die Fälle nicht durch die Krankenkasse beanstandet werden. In diesem Fall verlängert sich die Zahlungsfrist. Ein taggenauer Status der abgerechneten Hybrid-DRG-Fälle ist im KVNO-Portal unabhängig vom Abrechnungsweg einsehbar.
Wir nehmen Fehlermeldungen der Krankenkassen auf und gehen das Problem gemeinsam mit Ihnen an. Außerdem unterstützen wir Sie bei strittigen Fällen mit Beratung aus unseren Abrechnungsteam und unserer Rechtsabteilung.
Datenschutz ist unsere höchste Priorität, daher erfolgt Ihre Abrechnung im sicheren Netz der KVen. Sie reichen Ihre Abrechnung per One-Click aus Ihrem PVS ein, oder Sie nutzen das KVNO-Portal.
Jetzt starten – wir beraten Sie persönlich.
Haben Sie Fragen zu Hybrid-DRG Plus?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

