Werbung für Abtreibungen :
Neuer Prozess gegen Gießener Ärztin Hänel

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Der umstrittene Abtreibungsparagraf 219a verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Die angeklagte Gießener Ärztin spricht von „Informationsfreiheit“. (Symbolbild)

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche stand die Gießener Ärztin Kristina Hänel bereits mehrfach vor Gericht. Im Dezember wird das Berufungsverfahren eingeleitet.

Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagte Gießener Ärztin Kristina Hänel steht bald wieder vor Gericht. Die erneute Berufungsverhandlung in dem Fall werde am 12. Dezember stattfinden, teilte das Landgericht Gießen am Dienstag mit. Der Prozess muss neu aufgerollt werden, weil das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt eine im Oktober 2018 ergangene Verurteilung der Medizinerin zwischenzeitlich aufgehoben hat. Hintergrund für die Entscheidung der OLG-Richter war eine im vergangenen März geänderte Rechtslage.

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