Von Bernd Kasparek und Marc Speer
Mit der im Jahr 2024 erzielten Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) versuchten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, die langanhaltende Krise der europäischen Migrationspolitik, die 2015 ihren Höhepunkt erreicht hatte, auf Kosten der Rechte von Asylsuchenden zu stabilisieren. Zwar hält die Reform im Kern am individuellen Grundrecht auf Asyl fest und ist weiterhin dem Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Doch die konkrete rechtliche, verfahrenstechnische und infrastrukturelle Ausgestaltung der Reform stellt einen erheblichen Rückschritt für die Flüchtlingsrechte dar. Zudem ist klar erkennbar, dass nach der Asylreform nun eine Verschärfung der europäischen Abschiebepolitik angestrebt wird.
Marc Speer hat die Geschichte, Reform und Auswirkungen des GEAS in einer fünfteiligen Serie beschrieben und analysiert. Sie ist auf unserer Webseite verfügbar und ist eine wichtige Ressource für alle, die die Reform des GEAS besser verstehen wollen.
Im Kern wird das nun entstehende Asylsystem durch die folgenden fünf Charakteristika gekennzeichnet sein:
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