Zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Von Bernd Kasparek und Marc Speer

Mit der im Jahr 2024 erzielten Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) versuchten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, die langanhaltende Krise der europäischen Migrationspolitik, die 2015 ihren Höhepunkt erreicht hatte, auf Kosten der Rechte von Asylsuchenden zu stabilisieren. Zwar hält die Reform im Kern am individuellen Grundrecht auf Asyl fest und ist weiterhin dem Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Doch die konkrete rechtliche, verfahrenstechnische und infrastrukturelle Ausgestaltung der Reform stellt einen erheblichen Rückschritt für die Flüchtlingsrechte dar. Zudem ist klar erkennbar, dass nach der Asylreform nun eine Verschärfung der europäischen Abschiebepolitik angestrebt wird.

Marc Speer hat die Geschichte, Reform und Auswirkungen des GEAS in einer fünfteiligen Serie beschrieben und analysiert. Sie ist auf unserer Webseite verfügbar und ist eine wichtige Ressource für alle, die die Reform des GEAS besser verstehen wollen.

Im Kern wird das nun entstehende Asylsystem durch die folgenden fünf Charakteristika gekennzeichnet sein: 

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GEAS-Watch #5: Konturen des reformierten GEAS

von Marc Speer

Im ersten Teil dieser Artikelserie wurde die erste und zweite Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) näher beleuchtet.1 Der zweite Teil setzte sich mit dem Beginn der dritten Phase nach dem Sommer der Migration (2015) bis zum vorläufigen Scheitern der Verhandlungen im Jahr 2018 auseinander.2 Der dritte Teil beschrieb und analysierte die Vorschläge, welche die Kommission am 23. September 2020 im Rahmen ihres neuen Migrations- und Asylpakets vorlegte.3 Der vierte Teil setzte sich mit den daran anschließenden Entwicklungen bis zur Verabschiedung der Rechtsakte der dritten Phase des GEAS auseinander.4 Gegenstand des folgenden fünften Teils sind die Konturen der jüngsten GEAS-Reform, die ab dem 12. Juni 2026 anwendbar ist.

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GEAS-Watch #4: Zähe Verhandlungen und finale Verabschiedung

von Marc Speer

Im ersten Teil dieser Artikelserie wurde die erste und zweite Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) näher beleuchtet.1 Der zweite Teil setzte sich mit dem Beginn der dritten Phase nach dem Sommer der Migration (2015) bis zum vorläufigen Scheitern der Verhandlungen im Jahr 2018 auseinander.2 Der dritte Teil beschrieb und analysierte die neuen Vorschläge, welche die Kommission am 23. September 2020 im Rahmen ihres neuen Migrations- und Asylpakets vorlegte.3 Der folgende vierte Teil setzt sich mit den daran anschließenden Entwicklungen bis zur Verabschiedung der Rechtsakte der dritten Phase des GEAS auseinander.

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Die Krise vor dem Sommer

Wie es zum Sommer der Migration kam, und was danach folgte

Von Bernd Kasparek und Marc Speer
zuerst erschienen in Hinterland Magazin Nr. 59

„Wir stehen vor dem Scherbenhaufen einer seit zehn Jahren fehlgeleiteten Asyl- und Einwanderungspolitik“, ließ der damalige Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, nach dem Messerangriff in Aschaffenburg Ende Januar 2025 verlauten. Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident, lobte die migrationspolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags: „Das ist tatsächlich die Migrationswende. Es ist das Zurück vor 2015, was Recht und Ordnung betrifft, ganz eindeutig“, erklärte er Anfang April 2025 in der ARD.

Doch war die Welt vor 2015 tatsächlich noch in Ordnung? Als wir den Begriff des „langen Sommers der Migration” im September 2015 anlässlich des March of Hope von Budapest nach Österreich prägten, wollten wir das Epochale markieren: Im Sommer 2015 hatten schon eine Vielzahl von Schutzsuchenden, vor allem aus Syrien, Zugang zu Europa gefunden. Wir begriffen den „Sommer der Migration” als möglichen Schlusspunkt einer schon lange währenden Krise des Schengener Systems, das untrennbar mit einer gemeinsamen europäischen Migrations- und Grenzpolitik verknüpft ist – und die sich schon seit dem Jahr 2009 zu entfalten begann. Die Krise resultierte aus dem Zusammenspiel verschiedener Entwicklungen, die zur fortschreitenden Dysfunktionalität des europäischen Grenz- und Migrationsregimes beitrugen.

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GEAS-Watch #3: New Pact on Migration and Asylum (2020)

von Marc Speer

Im ersten Teil dieser Artikelserie zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) wurde die erste und die zweite Phase des GEAS näher beleuchtet.1 Der zweite Teil setzte sich mit dem Beginn der dritten Phase nach dem Sommer der Migration (2015) bis zum vorläufigen Scheitern der Verhandlungen im Jahr 2018 auseinander.2 Der folgende dritte Teil beschreibt und analysiert die neuen Vorschläge, welche die Kommission im Jahr 2020 im Rahmen ihres neuen Migrations- und Asylpakets vorlegte.

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GEAS-Watch #2: Der Sommer der Migration und die Vorschläge der Kommission

von Marc Speer

Nachdem im ersten Teil der Artikelserie zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die erste und die zweite Phase des GEAS näher beleuchtet wurden, beschäftigt sich der zweite Teil mit dem Beginn der dritten Phase nach dem Sommer der Migration (2015) bis zum vorläufigen Scheitern der Verhandlungen im Jahr 2018.

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GEAS-Watch #1: Ursprünge des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

von Marc Speer

Der erste Teil der Artikelserie zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) beleuchtet die Geschichte des GEAS, konkret die erste Phase ab 1999 und die zweite Phase ab 2008. Hinzu kommt ein Überblick über die im Zuge dessen verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen, die gegenwärtig noch zur Anwendung kommen.

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Neuer Bericht zur Situation ukrainischer Kriegsflüchtlinge

Am 4. März 2022, nur wenige Tage nach dem groß angelegten Angriff Russlands auf die Ukraine, aktivierte die Europäische Union erstmals die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz. Ende 2024 hielten sich mehr als vier Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in der EU auf, die einen Aufenthaltstitel nach der Richtlinie erhalten haben. Etwa 40 Prozent von ihnen haben in Osteuropa Zuflucht gefunden.

Der neue Bericht von bordermonitoring.eu befasst sich mit der Lebenssituation ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien und dem Nicht-EU-Land Moldau. Darüber hinaus gibt er einen detaillierten Einblick in die Geschichte der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, den Prozess ihrer erstmaligen Aktivierung im März 2022 und die darauf folgende innereuropäische Zusammenarbeit.

Der Bericht zeigt, dass ein solidarisches und aufnahmebereites Europa, das sein Handeln an den Interessen der Menschen auf der Flucht ausrichtet, durchaus im Bereich des Möglichen liegt.

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Einführung von Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen

Wie am 9. September 2024 bekannt wurde, plant die Bundesregierung die Einführung von Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen und die Ausweitung der Zurückweisungen zum 16. September 2024. Die weiteren Entwicklungen werden an dieser Stelle fortlaufend dokumentiert.

UPDATE (11. September 2024): Wir beenden den Newsticker. Wir werden hier aber weiterhin Presseartikel archivieren, die uns lesenswert erscheinen. Sobald weitere belastbare Informationen zur konkreten Umsetzung der neu eingeführten Grenzverfahren vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle ebenfalls veröffentlichen.

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