{"id":343,"date":"2019-07-19T12:10:18","date_gmt":"2019-07-19T10:10:18","guid":{"rendered":"https:\/\/berlios.de\/?p=343"},"modified":"2020-05-07T12:11:07","modified_gmt":"2020-05-07T10:11:07","slug":"gebrauchte-software","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.berlios.de\/gebrauchte-software\/","title":{"rendered":"Gebrauchte Software Lizenzen &#038; Product Keys online kaufen und verkaufen &#8211; Seri\u00f6s &#038; legal in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Wer im Internet ein gebrauchtes Handy kaufen m\u00f6chte, darf das ohne Einschr\u00e4nkungen tun. Niemand k\u00e4me auf die Idee, ihm das zu untersagen. Mit <strong>gebrauchter Software<\/strong> sah dies lange anders aus &#8211; es herrschte Rechtsunsicherheit. Denn Software ist im Gegensatz zum Handy nicht materiell, unterliegt also keinem Verschlei\u00df.<\/p>\n<p>Was ein Vorteil zu sein scheint, erwies sich lange als Nachteil f\u00fcr die Kunden. Erst seit wenigen Jahren ist das anders: Seit der <strong>Europ\u00e4ische Gerichtshof im Jahr 2012 ein Grundsatzurteil f\u00e4llte<\/strong>, sind die Weichen gestellt f\u00fcr eine rasante Entwicklung. Sie sorgte endlich f\u00fcr <strong>Sicherheit bei H\u00e4ndlern von Gebrauchtsoftware<\/strong>. Mehr noch: Auch die Kunden konnten nun im gro\u00dfen Stil von den Vorteilen profitieren, die der Handel mit gebrauchter Software mit sich bringt.<\/p>\n<p><strong>Dennoch braucht es immer noch viel Fachwissen, um Gebrauchtsoftware zu vertreiben<\/strong>. Verk\u00e4ufer sind hier in der Pflicht: Sie m\u00fcssen die Software aus vertrauensw\u00fcrdiger Quelle beziehen, und eine Reihe von Dokumenten beilegen, welche den legalen Bezug der Ware nachweisen. Damit es f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht allzu schwer wird, sich im gro\u00dfen Angebot zurechtzufinden, haben wir an dieser Stelle die wichtigsten Punkte dazu aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n<h2>Das hei\u00dft Kauf gebrauchter Software<\/h2>\n<p>Man kauft eigentlich nicht die Software selbst, sondern das <strong>Recht auf Nutzung des Computerprogramms<\/strong>. Es handelt sich also um einen Rechtekauf. Das ist erlaubt, weil der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz auch hier greift: Jeder Hersteller hat nur einmal das Verbreitungsrecht an den von ihm produzierten Waren. Danach darf die Software vom Erwerber weiterverkauft werden. Lizenzvereinbarungen, die das verbieten, sind nichtig.<\/p>\n<h2>Was gibt es an gebrauchten Software Lizenzen?<\/h2>\n<p>Dabei umfasst gebrauche Software <strong>alles, was einmal k\u00e4uflich erworben wurde<\/strong> und sich noch irgendwie nutzen l\u00e4sst. Lernsoftware f\u00e4llt ebenso darunter wie Software zu Buchhaltung oder auch Spiele. Wer auf einem \u00e4lteren PC daheim Latein lernen m\u00f6chte, kann das ebenso mit gebrauchter Software tun wie ein Unternehmen, welches seine Arbeitspl\u00e4tze mit einer zwar \u00e4lteren, doch leistungsstarken Office-Software ausstatten m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Stets ist der Grund derselbe: Man m\u00f6chte sparen. Das Angebot ist mittlerweile so gro\u00df, dass sich f\u00fcr nahezu jeden Zweck das Passende finden l\u00e4sst.<\/p>\n<h2>Angebot gebrauchter Software (Auswahl)<\/h2>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> <strong>OEM-Lizenzen<\/strong><\/li>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> <strong>Server-Anwendungen<\/strong><\/li>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> <strong>Office-Lizenzen<\/strong><\/li>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> <strong>Adobe: On-premise-Software<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2>Voraussetzungen gelten f\u00fcr den Kauf von Second Hand Software<\/h2>\n<p>Doch nicht alles l\u00e4sst sich verkaufen. Vielmehr muss die Software <strong>gewisse Voraussetzungen erf\u00fcllen<\/strong>, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.<\/p>\n<p><strong>Auf einen Blick:<\/strong><\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-hand-o-right\" style=\"color:#333\"><\/i> die <strong>Zahl der Nutzungsrechte<\/strong> muss denen beim Vorbesitzer entsprechen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-hand-o-right\" style=\"color:#333\"><\/i> die Software muss beim Vorg\u00e4nger <strong>unbrauchbar gemacht werden (<\/strong>dieser Vorgang muss nachweislich erfolgen)<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-hand-o-right\" style=\"color:#333\"><\/i> es muss sich urspr\u00fcnglich um eine <strong>Kaufversion<\/strong> handeln<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-hand-o-right\" style=\"color:#333\"><\/i> ein <strong>Download<\/strong> wird stets gleich behandelt wie ein Datentr\u00e4ger<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-hand-o-right\" style=\"color:#333\"><\/i> die Lizenzen wurden vom Erstbesitzer <strong>innerhalb der EU<\/strong> erworben<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-hand-o-right\" style=\"color:#333\"><\/i> Lizenzen sind frei von Rechten Dritter &#8211; <strong>keine Mietsoftware<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2>Quellen f\u00fcr gebrauchte Software Product Keys &amp; Lizenzen<\/h2>\n<p>Dabei stammt die Software <strong>aus den unterschiedlichsten Quellen<\/strong>. Manche Unternehmen brauchen Software nicht mehr, wenn sie umstrukturieren. H\u00e4ufig geht es um Systemumstellungen, welche alte Software \u00fcberfl\u00fcssig macht. Aber auch aus Insolvenzmassen kann gebrauchte Software stammen.<\/p>\n<p>Immer bietet sich der Firma eine M\u00f6glichkeit, ihre Bilanzen ein wenig zu verbessern, indem man zu Geld macht, was sonst ungenutzt auf PC oder Server liegt. Seit auch das Splitten von Volumenlizenzen legal ist, gehen zudem immer mehr Unternehmen dazu \u00fcber, nicht genutzte Einzellizenzen aus Paketen mehrerer Lizenzen herauszul\u00f6sen und zu verkaufen.<\/p>\n<h2>Wie geht das rein praktisch?<\/h2>\n<p>Es gibt <strong>zahlreiche gro\u00dfe Zwischenh\u00e4ndler<\/strong>, die sich online etabliert haben. Sie sind st\u00e4ndig auf der Suche nach Gebrauchtsoftware, die sie \u00fcber ihren Shop anbieten. Viele von ihnen spezialisieren sich auf <strong>Gesch\u00e4ftskunden<\/strong>, es gibt aber auch solche, die <strong>Privatkunden<\/strong> bedienen. Der Unterschied besteht im Angebot an Software. W\u00e4hrend Privatkunden h\u00e4ufig alte Spiele suchen, die sie auf einem einzigen PC nutzen, wollen Unternehmen meist Lizenzen f\u00fcr viele Ger\u00e4te.<\/p>\n<p>Der Zwischenh\u00e4ndler kauft ausschlie\u00dflich aus vertrauensw\u00fcrdiger Quelle. Er pr\u00fcft, ob die Software ordnungsgem\u00e4\u00df registriert wurde und f\u00fchrt den Lizenztransfer durch. Er handelt stets in \u00dcbereinstimmung mit allen rechtlichen Bestimmungen. F\u00fcr den Kunden wird es danach einfach: Er sucht im Internet einen Zwischenh\u00e4ndler, der sich auf den Verkauf gebrauchter Software spezialisiert hat. Dann durchst\u00f6bert er das Angebot. Wird er f\u00fcndig, geht es so weiter:<\/p>\n<p>Der Kunde bestellt online \u00fcber ein normales Kaufformular, wie es aus Online-Shops bekannt ist. Dann wartete er die Auftragsbest\u00e4tigung ab. Er bekommt einen Lieferschein und eine Rechnung, welche den Kauf besiegeln. Die Software bekommt er zugeschickt, ebenso wie den Lizenzkey. Falls erforderlich, gibt es die Software auf DVD. So gew\u00e4hrleisten die Zwischenh\u00e4ndler einen korrekten Ablauf aller Modalit\u00e4ten und geben dem Kunden Rechtssicherheit.<\/p>\n<h2>F\u00fcr wen eignet sich der Kauf gebrauchter Software?<\/h2>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> Unternehmen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> Verb\u00e4nde<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> soziale Einrichtungen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> Beh\u00f6rden<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> Schulen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> Gesundheitseinrichtungen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-user\" style=\"color:#333\"><\/i> Privatanwender<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2>Das sind die Gr\u00fcnde, gebrauchte Software zu kaufen<\/h2>\n<p>Ein schmales Budget, ein \u00e4lteres Betriebssystem oder \u00e4ltere Hardware \u2013 immer geht es darum, die vorhandenen Mittel so effizient wie m\u00f6glich einzusetzen. So l\u00e4sst sich eine Menge sparen, vor allem dann, wenn man fl\u00e4chendeckend in gebrauchte Lizenzen investiert.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem unterst\u00fctzt der Kauf von Gebrauchtsoftware die Umwelt: \u00c4ltere Modelle laufen besser mit ad\u00e4quater Software. In Zeiten, in denen refurbished zum Trend wird, kommen immer mehr Unternehmen auch mit \u00e4lterer Software gut zurecht. Denn die eignet sich oft genauso gut f\u00fcr den angestrebten Zweck wie die topaktuelle Software \u2013 kostet aber nur einen Bruchteil davon.<\/p>\n<p><strong>Der Kauf gebrauchter Software:<\/strong><\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-thumbs-up\" style=\"color:#333\"><\/i> spart Geld \u2013 schont das Budget<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-thumbs-up\" style=\"color:#333\"><\/i> setzt Mittel frei f\u00fcr andere Zwecke<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-thumbs-up\" style=\"color:#333\"><\/i> erh\u00e4lt \u00e4ltere \/ refurbished Hardware gebrauchsf\u00e4hig<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-thumbs-up\" style=\"color:#333\"><\/i> schont die Umwelt<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-thumbs-up\" style=\"color:#333\"><\/i> vermeidet aufwendige Schulungen f\u00fcr neue Software<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2>Urteile: Ist das \u00fcberhaupt legal? Das ist die Rechtslage<\/h2>\n<p>Es gibt mehrere einschl\u00e4gige Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). \u00dcbereinstimmend sagen sie, dass die <strong>Verwendung gebrauchter Software grunds\u00e4tzlich rechtm\u00e4\u00dfig<\/strong> ist. Herstellern mag das nicht gefallen, doch tun k\u00f6nnen sie kaum etwas dagegen. Sie m\u00fcssen dem Verkauf nicht einmal zustimmen, weil sie sonst ein Verf\u00fcgungsrecht bes\u00e4\u00dfen, welches nicht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><strong>Bahnbrechend war ein Urteil von 2012<\/strong>: Damals entschied der EuGH, dass nicht nur DVDs und sonstige Datentr\u00e4ger weiter verkauft werden d\u00fcrfen. Auch der Handel mit gebrauchter Software, die lediglich heruntergeladen wurde, bekam damit endlich Rechtssicherheit. Es war also legal, etwas zu verkaufen, das man nie wirklich in der Hand gehalten hatte (Az C-128\/11). Dieses sogenannte UsedSoft-Urteil war zun\u00e4chst ein Schock f\u00fcr die Hersteller. Heute hat sich dennoch gegen alle Widerst\u00e4nde ein gut gehender Markt entwickelt, dessen Vorteile fast alle Beteiligten gern nutzen.<\/p>\n<p><strong>Im Jahr 2013 folgte der Bundesgerichtshof<\/strong>: Das oberste Gericht entschied, dieser Rechtsauffassung vollumf\u00e4nglich zuzustimmen. Ein weiteres wichtiges Urteil war das des OLG Frankfurt (Main), welches mit dem Ersch\u00f6pfungsgrundsatz argumentiert: Dieses gilt bei jedem Verkauf, also auch beim erstmaligen, auch bei Software. Zweiterwerber sollten demnach die Software sogar kostenfrei erneut herunterladen d\u00fcrfen, wenn sie eine Programmkopie in aktualisierter Fassung ben\u00f6tigten (Updates).<\/p>\n<h3>UsedSoft gegen Adobe<\/h3>\n<p>Besonders wichtig f\u00fcr die Branche war in diesem Zusammenhang die Entscheidung zugunsten des Anbieters usedSoft gegen Adobe. Das OLG Frankfurt nahm erstmals <strong>Volumenvertr\u00e4ge<\/strong> in die Rechtssprechung mit auf und gab damit Rechtssicherheit. Seitdem ist auch das Aufsplitten eines ganzen Pakets rechtm\u00e4\u00dfig, das als solches einst erworben wurde, um Einzellizenzen daraus weiterzuverkaufen. Eine Revision vor dem BGH scheiterte (Az. I ZR 8\/13), seitdem ist das Urteil rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p><strong>Diese Entwicklung bietet Kunden gro\u00dfe Rechtssicherheit<\/strong>. Weiter Urteile folgten, welche die Entwicklung best\u00e4tigten, etwa im Jahr 2016 eine weitere Entscheidung zugunsten desselben Anbieters von Gebrauchtsoftware. Adobe wurde hier zu 125.000 Euro Schadenersatz verurteilt (Az. 6U173\/15).<\/p>\n<h2>Fallbeispiel<\/h2>\n<p>Angenommen, Sie kaufen einen selbst gebrannten Datentr\u00e4ger, dem nur der Aktivierungskey beiliegt. Was auf den ersten Blick wie eine Raubkopie aussieht, stellt sich dann aber als notwendig heraus: Die Originalversion wurde besch\u00e4digt, es gibt nur noch diese legal angefertigte Kopie.<\/p>\n<p>Die Dokumentation beweist eindeutig, dass der Originaldatentr\u00e4ger defekt ist und nicht mehr genutzt werden kann. Ein offizieller Kaufvertrag rundet die Sache ab. Unter diesen Bedingungen w\u00e4re also auch das legal!<\/p>\n<h2>Darauf sollte man beim Kauf von gebrauchter Software achten<\/h2>\n<h3>1. Kostenloser Service<\/h3>\n<p>Ein Kauf ist nicht mit dem Bezahlen abgeschlossen. Klappt im Anschluss alles, ist es gut. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein, dann ist man \u00fcber erstklassiger Service froh. Das bezieht sich auch auf den Kauf gebrauchter Software.<\/p>\n<p>Die <strong>Qualit\u00e4t eines Anbieters zeigt sich vor allem dann, wenn Probleme auftauchen<\/strong>. Ob R\u00fcckgaberecht oder sonstige Unterst\u00fctzung: Achten Sie beim Kauf auf Widerrufsrecht, Garantie und gepr\u00fcfte Funktion der Software. Ein Testtelefonat mit dem Anbieter zeigt schnell, wie er seine Aufgabe wahrnimmt.<\/p>\n<h3>2. Best\u00e4tigung, dass Vorbesitzer Software f\u00fcr sich unbrauchbar gemacht hat<\/h3>\n<p>Software kann man kopieren, weshalb ein K\u00e4ufer nicht immer den urspr\u00fcnglichen Datentr\u00e4ger ben\u00f6tigt. Dadurch ergibt sich eine wichtige Frage: Wie l\u00e4sst sich sicherstellen, dass der Vorbesitzer die Software nicht einfach weiter benutzt? Dann k\u00f6nnte doch der gutgl\u00e4ubige K\u00e4ufer sp\u00e4ter mit dem Hersteller Probleme bekommen, weil dieser annimmt, der K\u00e4ufer nutze eine Raubkopie?<\/p>\n<p>Das ist recht einfach zu belegen: <strong>Alle Vorbesitzer m\u00fcssen s\u00e4mtliche Versionen der Software zerst\u00f6ren<\/strong>. Nachweisen kann der Zweik\u00e4ufer das sp\u00e4ter nur, wenn er sich die Best\u00e4tigung daf\u00fcr schriftlich geben l\u00e4sst. Auch wie die Software zerst\u00f6rt wurde, sollte da stehen.<\/p>\n<h3>3. Vorsicht, Betrug!<\/h3>\n<p>Es gibt auch <strong>Raubkopien<\/strong>, die <strong>gebrauchte Software ist dann illegal<\/strong>. Dabei handelt es sich in den letzten Jahren h\u00e4ufig um Aktivierungskeys (Product Keys), die online vertrieben wurden. Nat\u00fcrlich ist diese Praxis nicht von der Rechtssprechung zur Gebrauchtsoftware abgedeckt. Dabei handelt es sich von Kundenseite nur selten um Absicht, vielmehr wurde bei zwielichtiger Quelle gekauft &#8211; oft nur, um Geld zu sparen.<\/p>\n<p>Angebote wie das sogenannte <strong>\u201eDrei-Euro-Windows\u201c<\/strong>, welches ein ganzes Betriebssystem f\u00fcr wenig Geld beinhalten soll, k\u00f6nnen nie legal sein. Dann schicken die vermeintlichen H\u00e4ndler nur den Downloadlink und einen Aktivierungskey. Beim Kunden folgt die Ern\u00fcchterung, wenn man zum ersten Mal mit dem so ausgestatteten Computer online geht oder eine Software aktivieren m\u00f6chte. Inzwischen werden mit solchen Lockangeboten vorwiegend private Kunden gek\u00f6dert. Doch auch Unternehmen sollten Vorsicht walten lassen. Denn hier sind die betr\u00fcgerischen Angebote nicht verschwunden \u2013 sie wirken jetzt nur seri\u00f6ser, etwa, indem man einen realistischeren Preis verlangt.<\/p>\n<h4>Seri\u00f6se Anbieter f\u00fcr gebrauchte Software<\/h4>\n<p><strong>Absichern k\u00f6nnen sich K\u00e4ufer leider nie zu hundert Prozent<\/strong>. Doch sie k\u00f6nnen auf <strong>seri\u00f6se Anbieter<\/strong> vertrauen. Diese erkennt man durch sehr guten Service und die Meinungen anderer Kunden. Zudem sollte man misstrauisch werden, wenn die anderen Belege eines legalen Kaufs gebrauchter Software fehlen.<\/p>\n<p>Generell kann man nie vorsichtig genug sein: Gef\u00e4lschte Dokumente lassen sich oft von Laien nicht erkennen. Zudem k\u00f6nnen Endkunden nicht sicher sein, ob der Zwischenh\u00e4ndler tats\u00e4chlich nur so viele Lizenzen weiterverkauft hat wie behauptet &#8211; und nicht noch viel mehr. Grunds\u00e4tzlich kann eine schl\u00fcssige Dokumentation aber helfen, Missbrauch vorzubeugen. Dazu geh\u00f6rt unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Echtheitszertifikat<\/li>\n<li>Vernichtungsbest\u00e4tigung<\/li>\n<li>Dokumentation der bisherigen Rechteinhaber<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn diese Dokumente der gebrauchten Software beiliegen, ist die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Betrug auf ein Minimum reduziert.<\/p>\n<h3>4. Hier ist die Rechtslage noch nicht ganz gekl\u00e4rt:<\/h3>\n<p>Nicht f\u00fcr jede Art von Software ist die Rechtslage allerdings eindeutig. Das betrifft vor allem <strong>Education-Lizenzen<\/strong> oder auch <strong>Academic-Lizenzen<\/strong>. Hier steht eine endg\u00fcltige Kl\u00e4rung noch aus.<\/p>\n<p>Dabei geht es unter anderem um die <strong>vollst\u00e4ndige Offenlegung der Rechtekette<\/strong>, welche mal verlangt wird, mal nicht. Anbieter UsedSoft, einer der f\u00fchrenden H\u00e4ndler mit Gebrauchtlizenzen, sieht das so: Die Rechtekette muss nicht vollst\u00e4ndig offengelegt werden. Es muss also nicht angegeben werden, wer bisher die Lizenzen nutzte. Das h\u00e4tten EuGH wie auch BGH grunds\u00e4tzlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Doch Mitbewerber sehen das anders: Sie machen Kunden darauf aufmerksam, sich die Nutzungsrechte wie auch die Herkunftsnachweise aufzeigen zu lassen. UsedSoft h\u00e4lt dagegen, dass noch kein Kunde deswegen mit einem Hersteller Probleme bekommen habe. Eine Freistellungserkl\u00e4rung des H\u00e4ndlers reiche vollkommen aus, wie auch die Vergabekammer M\u00fcnster im Fr\u00fchjahr 2016 feststellte.<\/p>\n<p>Angesichts solcher juristischer Fallstricke und Unklarheiten kommt es immer noch zur Verunsicherung der Kunden. Doch das ist nicht n\u00f6tig \u2013 grunds\u00e4tzlich ist solch ein Kauf legal, wie wir oben bereits ausgef\u00fchrt haben.<\/p>\n<h2>Sparen, aber richtig: \u00c4ltere Software Version kaufen und aktualisieren<\/h2>\n<p>Der Kauf gebrauchter Software <strong>lohnt sich in einigen F\u00e4llen ganz besonders<\/strong>.<\/p>\n<p>N\u00e4mlich immer dann, <strong>wenn teure Originalsoftware eine billigere \u00e4ltere Version hat<\/strong>. Denn s\u00e4mtliche Leistungen, die ein Hersteller seinem Kunden beim Kauf gew\u00e4hrt, stehen auch Ihnen als Zweitk\u00e4ufer zu. Das bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich.<\/p>\n<h3>Billig kaufen und updaten<\/h3>\n<p><strong>Updates behalten immer ihre G\u00fcltigkeit!<\/strong> Wer \u00e4ltere Version kauft, kommt darum oft \u00fcberaus g\u00fcnstig weg: Versionen, zu denen regelm\u00e4\u00dfige Updates geh\u00f6ren, sind vom Verkauf nicht ausgenommen. F\u00fcr die Praxis hei\u00dft das: Man kann richtig sparen. Rechtlich ist das erlaubt, und die Gesamtkosten liegen deutlich unter denen beim Kauf der aktuellen Version. Man spart damit bis zu 50 Prozent im Vergleich zum Neukauf. Auch Wartung ist normalerweise mit inbegriffen!<\/p>\n<h3>Hier lohnt sich ein Kauf \u00e4lterer Software (Auswahl)<\/h3>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> MS Office<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> Adobe Creative Suite<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> MS Windows<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-database\" style=\"color:#333\"><\/i> MS SQL Server Standard<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>Die Mitarbeiter einer Firma kennen sich zudem meist schon damit aus, m\u00fcssen also nicht speziell geschult werden \u2013 ein entscheidender Vorteil, denn es geht rasch ins Geld, wenn Firmenschulungen anstehen.<\/p>\n<h3>\u00c4ltere Version nicht mehr beim Hersteller erh\u00e4ltlich<\/h3>\n<p>Oft kann man auch die alte Software nicht mehr direkt beim Hersteller kaufen, weil er sie gar nicht mehr anbietet. Wer zum Beispiel etwas f\u00fcr die Umwelt tun und <em>refurbished<\/em> nutzen m\u00f6chte, l\u00e4sst auch \u00e4ltere Programme auf den Computern laufen. Aktuelle Programme w\u00e4ren hier nicht nur teuer, sondern w\u00fcrden im Extremfall gar nicht laufen. Hier lohnt sich der Einsatz gebrauchter Software auf jeden Fall.<\/p>\n<h3>Alte stabile Version l\u00e4uft besser<\/h3>\n<p><strong>Neuversionen sind oft noch nicht ganz ausgereift<\/strong>. Darum nutzen Kunden gern das, was sich bew\u00e4hrt hat und stabil l\u00e4uft. Das sind nun einmal die \u00e4lteren Versionen: Die Endanwender dienten hier sozusagen als Testpersonen. Somit ergab sich die Chance, diese Software so gut wie m\u00f6glich zu entwickeln.<\/p>\n<p>Ein bekannter Fall war etwa Microsofts Betriebssystem Windows XP, auf das viele Nutzer nach Auslaufen der Unterst\u00fctzung nur ungern verzichteten. Der Grund: Es hatte sich bew\u00e4hrt und lief besser auf vielen Computern als seine Nachfolger. Zudem wurde es von vielen als intuitiver, also nutzerfreundlicher empfunden.<\/p>\n<p>Hier ergibt sich aber ein Problem: \u00c4ltere Software wird ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr vom Hersteller unterst\u00fctzt. Wenn das auch Virenschutz beinhaltet, wird es heikel. Sicher nutzen l\u00e4sst sich die Software dann nur noch offline. Wem das gen\u00fcgt, der hat Gl\u00fcck. Alle anderen m\u00fcssen zwangsl\u00e4ufig nachr\u00fcsten.<\/p>\n<h2>Gebrauchte Software Lizenzen legal online kaufen: Das geh\u00f6rt zum Umfang der Lieferung<\/h2>\n<p>Um den rechtm\u00e4\u00dfigen Erwerb nachweisen zu k\u00f6nnen, braucht es eine Rechnung und einen Lieferschein. Falls Lizenzkeys erforderlich sind, gibt es die auch dazu, h\u00e4ufig separat.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Manche H\u00e4ndler gew\u00e4hren Mengenrabatt bei Kauf von Volumenlizenzen!<\/p>\n<h2>Volumenvertr\u00e4ge<\/h2>\n<p>Dabei handelt es sich um <strong>Zusammenfassung von Einzellizenzen zum Paket<\/strong>. Einzelvertr\u00e4ge daraus k\u00f6nnen bei Nichtgebrauch als gebrauchte Software verkauft werden. Dies gilt allerdings nicht f\u00fcr Client-Server-Software.<\/p>\n<h2>Client Server Software<\/h2>\n<p>Sie basiert auf Client-Server-Zugriffslizenzen. Der Erstk\u00e4ufer erwirbt hier <strong>Nutzungsrechte f\u00fcr eine festgelegte Anzahl weiterer Anwender<\/strong>. Diese darf er aber nicht \u201esplitten\u201c. Also ist auch kein Teilpaketkauf m\u00f6glich. Darum sind Client-Server-Lizenzen vom Verkauf ausgenommen, es sei denn, sie werden insgesamt, also en bloc verkauft. Ist das der Fall, darf die Anzahl der Nutzer die urspr\u00fcngliche Anzahl nicht \u00fcberschreiten, auch nicht tempor\u00e4r.<\/p>\n<h2>Befristete Mietmodelle, zum Beispiel Cloud<\/h2>\n<p>Cloud Services (wie z.B. <a href=\"https:\/\/berlios.de\/software\/cloud-backup-vergleich\/\">Cloud Backup Services<\/a>) und \u00e4hnliche Modelle basieren auf befristeter Miete. <strong>Diese Modelle k\u00f6nnen nicht gebraucht gekauft werden<\/strong>. Dazu geh\u00f6ren auch Software-as-a-Service (SaaS) Lizenzen. Der Grund: Hier l\u00e4sst sich der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz nicht anwenden, denn es sind Dienstleistungen, und dort greift dieser Grundsatz nicht.<\/p>\n<p>Deshalb k\u00f6nnen Sie manche Software nur in sehr viel \u00e4lteren Versionen gebraucht kaufen. Alle neueren Versionen sind hingegen nicht gebraucht k\u00e4uflich, weil Cloud-basiert. Das kann, muss aber nicht zu Problemen f\u00fcr die Anbieter von gebrauchter Software f\u00fchren: Es gibt immer noch viele Kunden, welche Clouds aus bestimmten Gr\u00fcnden nicht nutzen m\u00f6chten und deshalb \u00e4ltere Versionen bevorzugen.<\/p>\n<h2>Welche Software f\u00fcr welche Plattformen?<\/h2>\n<p>Generell gilt: <strong>nur eine Lizenz pro Plattform<\/strong>! Gibt es also von der Software Versionen f\u00fcr verschiedene Plattformen, etwa Windows und Mac, dann muss man f\u00fcr jede davon eine eigene Lizenz kaufen. Die Nutzung auf mehreren Plattformen gleichzeitig ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>Was hei\u00dft Software-Audit?<\/h2>\n<p>Es handelt sich dabei um eine <strong>Anfrage eines Herstellers<\/strong>. Man spricht hier von Software- oder Lizenz-Audits: Der Hersteller fragt nach, wie man zu dem Produkt gekommen ist. Hintergrund ist die verst\u00e4ndliche Sorge, einer Raubkopie auf die Spur gekommen zu sein. Also m\u00f6chte der Hersteller wissen, ob man die passenden Lizenzen vorweisen kann. Das Audit ist also eine Art <strong>Inspektion<\/strong>, nur leider manchmal nicht als solche gekl\u00e4rt. Dann wird ein harmloses Kundengespr\u00e4ch unverhofft zum Audit, w\u00e4hrend dessen sich der Inspektor sozusagen outet.<\/p>\n<p><strong>Richtig teuer wird es<\/strong>, wenn sich dann herausstellt, dass jemand zu wenige Lizenzen f\u00fcr das besitzt, was er nutzt. Das kann bei gebrauchter Software eigentlich nicht vorkommen, wenn man von Anfang an auf alles achtet, was hier besprochen wurde. Besonders Firmen sollten dennoch darauf vorbereitet sein! Viele Anbieter von gebrauchter Software bieten dazu separate Angebote und Beratung. Gut zu wissen: Eine Pflicht zur Teilnahme an einem Audit besteht allerdings grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\n<h2>Wo darf der Verkauf \u00fcberhaupt stattfinden?<\/h2>\n<p><strong>Innerhalb der EU<\/strong> ist das erlaubt. Hinzu kommt die Schweiz als Nicht-EU-Land, welche ebenfalls den Verkauf gebrauchter Software erlaubt.<\/p>\n<h2>Muss man gebrauchte Software noch registrieren?<\/h2>\n<p>Manchmal steht so etwas im Lizenzvertrag, doch es ist unwirksam. Das hat einen guten Grund: So etwas w\u00fcrde sowohl dem Ersch\u00f6pfungsgrundsatz widersprechen als auch der Verf\u00fcgungsfreiheit, welche der Eigent\u00fcmer besitzt. Deshalb gibt es <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">keine<\/span> Registrierungspflicht f\u00fcr gebraucht gekaufte Software<\/strong>. Wichtig: Der Hersteller muss dem Verkauf auch nicht zustimmen &#8211; obwohl oft etwas anderes behauptet wird!<\/p>\n<h2>D\u00fcrfen Beh\u00f6rden gebrauchte Software f\u00fcr Ausschreibungen nutzen?<\/h2>\n<p><strong>Ja<\/strong>. Im Falle einer Ausschreibung darf inzwischen ebenfalls gebrauchte Software genutzt werden. Das best\u00e4tigte im Jahr 2016 die Vergabekammer der Bezirksregierung M\u00fcnster. Unter anderem stellte sie fest, dass ansonsten konkurrierende Gebrauchtsoftwareh\u00e4ndler benachteiligt w\u00fcrden (Az VK 1-2\/16). Voraussetzung ist die Einhaltung aller oben genannten Bedingungen f\u00fcr den Kauf gebrauchter Software.<\/p>\n<h2>Und wenn es doch Probleme gibt?<\/h2>\n<p>Das sollte nicht geschehen. Um sicher zu gehen, sollten Zweiterwerber grunds\u00e4tzlich einen <strong>g\u00fcltigen Kaufvertrag<\/strong> vorweisen k\u00f6nnen. Auch den Nachweis der Zerst\u00f6rung der Software beim Vorbesitzer sowie weitere Dokumentationen, sofern vorhanden. Lieferschein und Rechnung erg\u00e4nzen den Nachweis, dass alles mit rechten Dingen zuging. Verf\u00fcgen Sie \u00fcber all das, sollten sich beim Kauf gebrauchter Software keine Probleme ergeben!<\/p>\n<p><strong>Alternative: G\u00fcnstige <a href=\"https:\/\/berlios.de\/software\/lizenz-kaufen\/\">OEM Software Lizenzen online kaufen<\/a>.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer im Internet ein gebrauchtes Handy kaufen m\u00f6chte, darf das ohne Einschr\u00e4nkungen tun. Niemand k\u00e4me auf die Idee, ihm das zu untersagen. Mit gebrauchter Software sah dies lange anders aus &#8211; es herrschte Rechtsunsicherheit. Denn Software ist im Gegensatz zum Handy nicht materiell, unterliegt also keinem Verschlei\u00df. 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