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	Kommentare für AdA2go.de	</title>
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	<description>Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Oct 2025 11:01:39 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Kommentar zu Neuer Rahmenplan der AEVO 2024 von Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/neuer-rahmenplan-der-aevo-2024/#comment-1814</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Oct 2025 11:01:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/neuer-rahmenplan-der-aevo-2024/#comment-1792&quot;&gt;Retter Schlüsseldienst&lt;/a&gt;.

Ich verstehe, was du meinst – auf den ersten Blick wirkt es so, als ob man jetzt „alles auf einmal“ oben drauf packt: Nachhaltigkeit, Digitalisierung, interkulturelle Kompetenz …

&lt;strong&gt;Aber: &lt;/strong&gt;Das sind genau die Themen, die wir im Ausbildungsalltag ohnehin ständig haben. Papier vs. digital, Umgang mit KI, kulturell gemischte Teams – da kommen  Ausbilder heute nicht mehr dran vorbei.

Der Kern bleibt trotzdem derselbe: Wir müssen unsere Azubis ordentlich begleiten und bewerten können. Die neuen Punkte sind eher Ergänzungen, die das Ganze in die Realität von 2025+ holen. Wie schwer oder bürokratisch das am Ende wird, hängt stark davon ab, wie die Kammern und die Dozenten es umsetzen.

Ich persönlich sehe es als Schritt nach vorn – aber klar, die Praxis muss zeigen, ob es wirklich handhabbar bleibt oder nur zusätzliche Theorie wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/neuer-rahmenplan-der-aevo-2024/#comment-1792">Retter Schlüsseldienst</a>.</p>
<p>Ich verstehe, was du meinst – auf den ersten Blick wirkt es so, als ob man jetzt „alles auf einmal“ oben drauf packt: Nachhaltigkeit, Digitalisierung, interkulturelle Kompetenz …</p>
<p><strong>Aber: </strong>Das sind genau die Themen, die wir im Ausbildungsalltag ohnehin ständig haben. Papier vs. digital, Umgang mit KI, kulturell gemischte Teams – da kommen  Ausbilder heute nicht mehr dran vorbei.</p>
<p>Der Kern bleibt trotzdem derselbe: Wir müssen unsere Azubis ordentlich begleiten und bewerten können. Die neuen Punkte sind eher Ergänzungen, die das Ganze in die Realität von 2025+ holen. Wie schwer oder bürokratisch das am Ende wird, hängt stark davon ab, wie die Kammern und die Dozenten es umsetzen.</p>
<p>Ich persönlich sehe es als Schritt nach vorn – aber klar, die Praxis muss zeigen, ob es wirklich handhabbar bleibt oder nur zusätzliche Theorie wird.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Neuer Rahmenplan der AEVO 2024 von Retter Schlüsseldienst		</title>
		<link>https://ada2go.de/neuer-rahmenplan-der-aevo-2024/#comment-1792</link>

		<dc:creator><![CDATA[Retter Schlüsseldienst]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 16:18:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich habe den neuen Rahmenplan der AEVO 2024 gelesen und frage mich: Werden die Ausbilder wirklich besser vorbereitet, wenn sie sich mit Nachhaltigkeit, Digitalisierung und interkultureller Kompetenz auseinandersetzen? Natürlich sind das wichtige Themen, aber ist das nicht alles ein bisschen viel auf einmal? 🤔

Die Änderungen mögen gut gemeint sein, aber ob sie in der Praxis wirklich umsetzbar sind, bleibt abzuwarten. Vielleicht sollte man sich lieber auf das Wesentliche konzentrieren, anstatt alles auf einmal zu wollen. 🧐

Was denkt ihr darüber? Ist der neue Rahmenplan wirklich ein Fortschritt oder nur ein weiteres bürokratisches Hindernis? 💬]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe den neuen Rahmenplan der AEVO 2024 gelesen und frage mich: Werden die Ausbilder wirklich besser vorbereitet, wenn sie sich mit Nachhaltigkeit, Digitalisierung und interkultureller Kompetenz auseinandersetzen? Natürlich sind das wichtige Themen, aber ist das nicht alles ein bisschen viel auf einmal? 🤔</p>
<p>Die Änderungen mögen gut gemeint sein, aber ob sie in der Praxis wirklich umsetzbar sind, bleibt abzuwarten. Vielleicht sollte man sich lieber auf das Wesentliche konzentrieren, anstatt alles auf einmal zu wollen. 🧐</p>
<p>Was denkt ihr darüber? Ist der neue Rahmenplan wirklich ein Fortschritt oder nur ein weiteres bürokratisches Hindernis? 💬</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Was ist, wenn ein Elternteil die Ausbildung nicht erlaubt? von Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1368</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Mar 2025 08:18:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=248741#comment-1368</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1367&quot;&gt;Ulrike Lautenschläger&lt;/a&gt;.

Hallo Ulrike,

wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, muss sie den Ausbildungsvertrag für das minderjährige Kind unterschreiben. Solange das Kind nicht volljährig ist, kann es den Vertrag nicht allein abschließen.

Falls die Mutter die Unterschrift ohne triftigen Grund verweigert, gibt es folgende Möglichkeiten:

&lt;ul&gt;
	&lt;li&gt;Gespräch suchen vielleicht gibt es Gründe für die Entscheidung. Ein offenes Gespräch könnte helfen.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Jugendamt einschalten – Das Jugendamt kann beraten und vermitteln, wenn das Kind durch die Entscheidung benachteiligt wird.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Familiengericht anrufen – Falls die Mutter die Ausbildung &lt;strong&gt;grundlos blockiert&lt;/strong&gt;, kann das Familiengericht entscheiden, ob die Zustimmung ersetzt wird.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Abwarten bis zur Volljährigkeit – Mit 18 kann das Kind den Vertrag selbst unterschreiben.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

Wenn die Mutter also &lt;strong&gt;ohne sachlichen Grund&lt;/strong&gt; die Unterschrift verweigert, gibt es durchaus rechtliche Wege, um doch zur Ausbildung zu kommen. Das Jugendamt oder das Familiengericht wären in solchen Fällen die richtigen Anlaufstellen. :-)

&lt;strong&gt;Und falls der Vertrag schon existiert: &lt;/strong&gt;Falls das Kind den Vertrag allein unterschreibt – etwa indem es die Unterschrift der Mutter fälscht –, ist der Vertrag rechtlich unwirksam. Da Minderjährige in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen dürfen (§ 107 BGB), kann der Vertrag jederzeit angefochten oder widerrufen werden.

Außerdem könnte es für den Arbeitgeber problematisch werden, wenn er das minderjährige Kind ohne die notwendige Zustimmung der Mutter beschäftigt. Falls der Arbeitgeber nicht geprüft hat, ob die Erziehungsberechtigte tatsächlich zugestimmt hat, könnte er sich unter Umständen haftbar machen. In einem solchen Fall wäre die Ausbildung sofort hinfällig, und es könnte rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen geben.

Falls es also bereits zu einer Unterschrift ohne Zustimmung kam, sollte das schnell geklärt werden

Grüße
Heiko

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und basiert auf meiner Einschätzung der rechtlichen Lage. Für eine verbindliche rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt oder die zuständige Kammer (z. B. IHK oder HWK) wenden. 🙂]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1367">Ulrike Lautenschläger</a>.</p>
<p>Hallo Ulrike,</p>
<p>wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, muss sie den Ausbildungsvertrag für das minderjährige Kind unterschreiben. Solange das Kind nicht volljährig ist, kann es den Vertrag nicht allein abschließen.</p>
<p>Falls die Mutter die Unterschrift ohne triftigen Grund verweigert, gibt es folgende Möglichkeiten:</p>
<ul>
<li>Gespräch suchen vielleicht gibt es Gründe für die Entscheidung. Ein offenes Gespräch könnte helfen.</li>
<li>Jugendamt einschalten – Das Jugendamt kann beraten und vermitteln, wenn das Kind durch die Entscheidung benachteiligt wird.</li>
<li>Familiengericht anrufen – Falls die Mutter die Ausbildung <strong>grundlos blockiert</strong>, kann das Familiengericht entscheiden, ob die Zustimmung ersetzt wird.</li>
<li>Abwarten bis zur Volljährigkeit – Mit 18 kann das Kind den Vertrag selbst unterschreiben.</li>
</ul>
<p>Wenn die Mutter also <strong>ohne sachlichen Grund</strong> die Unterschrift verweigert, gibt es durchaus rechtliche Wege, um doch zur Ausbildung zu kommen. Das Jugendamt oder das Familiengericht wären in solchen Fällen die richtigen Anlaufstellen. 🙂</p>
<p><strong>Und falls der Vertrag schon existiert: </strong>Falls das Kind den Vertrag allein unterschreibt – etwa indem es die Unterschrift der Mutter fälscht –, ist der Vertrag rechtlich unwirksam. Da Minderjährige in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen dürfen (§ 107 BGB), kann der Vertrag jederzeit angefochten oder widerrufen werden.</p>
<p>Außerdem könnte es für den Arbeitgeber problematisch werden, wenn er das minderjährige Kind ohne die notwendige Zustimmung der Mutter beschäftigt. Falls der Arbeitgeber nicht geprüft hat, ob die Erziehungsberechtigte tatsächlich zugestimmt hat, könnte er sich unter Umständen haftbar machen. In einem solchen Fall wäre die Ausbildung sofort hinfällig, und es könnte rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen geben.</p>
<p>Falls es also bereits zu einer Unterschrift ohne Zustimmung kam, sollte das schnell geklärt werden</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
<p>Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und basiert auf meiner Einschätzung der rechtlichen Lage. Für eine verbindliche rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt oder die zuständige Kammer (z. B. IHK oder HWK) wenden. 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Was ist, wenn ein Elternteil die Ausbildung nicht erlaubt? von Ulrike Lautenschläger		</title>
		<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1367</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulrike Lautenschläger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Mar 2025 06:50:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=248741#comment-1367</guid>

					<description><![CDATA[Hallo ,was ist wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt .Nur die Mutter das Sorgerecht hat und das Kind minderjährig ist.Aber eine Ausbildungsstelle hat.Die Mutter diesen Ausbildungs Vertrag nicht unterschreibt 
Was kann das Kind unternehmen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ,was ist wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt .Nur die Mutter das Sorgerecht hat und das Kind minderjährig ist.Aber eine Ausbildungsstelle hat.Die Mutter diesen Ausbildungs Vertrag nicht unterschreibt<br />
Was kann das Kind unternehmen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte FAQ – alle Infos auf einen Blick von Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildungsmassnahmen-ausserhalb-der-ausbildungsstatte-faq/#comment-1327</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 11:20:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=247976#comment-1327</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/ausbildungsmassnahmen-ausserhalb-der-ausbildungsstatte-faq/#comment-1324&quot;&gt;Mercy&lt;/a&gt;.

Hallöchen 😊

Danke für die Frage! Wenn die Maßnahme freiwillig angeboten wird, also die Azubis sie ablehnen können und keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, und wenn sie weder im Ausbildungsvertrag noch in einer Dienstanweisung festgelegt ist, dann zählt sie nicht als Arbeitszeit, sondern als Freizeit.

Das bedeutet, dass der Ausbildungsbetrieb nicht verpflichtet ist, die Zeit für die Teilnahme oder die Wegezeit anzurechnen. Allerdings kann der Arbeitgeber dies freiwillig tun, wenn es eine betriebliche Regelung oder eine entsprechende Praxis gibt.

Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/ausbildungsmassnahmen-ausserhalb-der-ausbildungsstatte-faq/#comment-1324">Mercy</a>.</p>
<p>Hallöchen 😊</p>
<p>Danke für die Frage! Wenn die Maßnahme freiwillig angeboten wird, also die Azubis sie ablehnen können und keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, und wenn sie weder im Ausbildungsvertrag noch in einer Dienstanweisung festgelegt ist, dann zählt sie nicht als Arbeitszeit, sondern als Freizeit.</p>
<p>Das bedeutet, dass der Ausbildungsbetrieb nicht verpflichtet ist, die Zeit für die Teilnahme oder die Wegezeit anzurechnen. Allerdings kann der Arbeitgeber dies freiwillig tun, wenn es eine betriebliche Regelung oder eine entsprechende Praxis gibt.</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Darf ich einfach den Urlaub meines Auszubildenden verplanen? von Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/#comment-1326</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 11:15:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=5626#comment-1326</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/#comment-1323&quot;&gt;Gina&lt;/a&gt;.

Hi Gina!

Die Bezeichnung „Ferien“ wäre nur dann zutreffend, wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung ohne Arbeitgeber handeln würde. Da die Ausbildung aber bezahlt ist und eine praktische Ausbildung in Betrieben einschließt, spricht vieles dafür, dass es sich bei den 30 Tagen um gesetzlichen Urlaub handelt. Falls es sich um „Ferien“ und nicht um „Urlaub“ handelt, müsste sich die Ausbildung an den üblichen Schulferienregelungen orientieren, was oft mehr als 30 freie Tage wären. In der Regel sind es 60 bis 80 Ferientage im Jahr. Es gibt kein „Mischmodell“, wo man einerseits 30 Tage Urlaub hat (wie normale Arbeitnehmer), aber gleichzeitig in den freien Tagen schulische Aufgaben erledigen muss.

Darf der Ausbildende also einfach alles ohne Rücksprache verplanen: Meiner Meinung nach nein, so eine Regelung ist nicht zulässig. Der Ausbildende hat zwar das Recht, den Urlaub in Abstimmung mit betrieblichen Belangen zu gewähren, aber Azubis müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zu äußern. § 7 Abs. 1 BUrlG: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.“. 

Wie im Artikel zu lesen, gibt es auch ein höchstrichterliches Urteil, das Arbeitnehmern und Azubis eine Mindestanzahl an Urlaubstagen zur freien Verfügung gewährleistet.

Die Azubis sollten mit dem Ausbildenden sprechen und auf ihr gesetzliches Urlaubsrecht hinweisen. Falls sich nichts ändert, könnte auch eine Klärung mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) helfen, die für Ausbildungsfragen zuständig sind. Hier einfach den &quot;Ausbildungsberater&quot; kontaktieren und die Situation schildern.

Die von dir beschriebene Praxis ist aus meiner Sicht so nicht zulässig. 

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und basiert auf meiner Einschätzung der rechtlichen Lage. Für eine verbindliche rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt oder die zuständige Kammer (z. B. IHK oder HWK) wenden. :-)

Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/#comment-1323">Gina</a>.</p>
<p>Hi Gina!</p>
<p>Die Bezeichnung „Ferien“ wäre nur dann zutreffend, wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung ohne Arbeitgeber handeln würde. Da die Ausbildung aber bezahlt ist und eine praktische Ausbildung in Betrieben einschließt, spricht vieles dafür, dass es sich bei den 30 Tagen um gesetzlichen Urlaub handelt. Falls es sich um „Ferien“ und nicht um „Urlaub“ handelt, müsste sich die Ausbildung an den üblichen Schulferienregelungen orientieren, was oft mehr als 30 freie Tage wären. In der Regel sind es 60 bis 80 Ferientage im Jahr. Es gibt kein „Mischmodell“, wo man einerseits 30 Tage Urlaub hat (wie normale Arbeitnehmer), aber gleichzeitig in den freien Tagen schulische Aufgaben erledigen muss.</p>
<p>Darf der Ausbildende also einfach alles ohne Rücksprache verplanen: Meiner Meinung nach nein, so eine Regelung ist nicht zulässig. Der Ausbildende hat zwar das Recht, den Urlaub in Abstimmung mit betrieblichen Belangen zu gewähren, aber Azubis müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zu äußern. § 7 Abs. 1 BUrlG: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.“. </p>
<p>Wie im Artikel zu lesen, gibt es auch ein höchstrichterliches Urteil, das Arbeitnehmern und Azubis eine Mindestanzahl an Urlaubstagen zur freien Verfügung gewährleistet.</p>
<p>Die Azubis sollten mit dem Ausbildenden sprechen und auf ihr gesetzliches Urlaubsrecht hinweisen. Falls sich nichts ändert, könnte auch eine Klärung mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) helfen, die für Ausbildungsfragen zuständig sind. Hier einfach den &#8222;Ausbildungsberater&#8220; kontaktieren und die Situation schildern.</p>
<p>Die von dir beschriebene Praxis ist aus meiner Sicht so nicht zulässig. </p>
<p>Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und basiert auf meiner Einschätzung der rechtlichen Lage. Für eine verbindliche rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt oder die zuständige Kammer (z. B. IHK oder HWK) wenden. 🙂</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte FAQ – alle Infos auf einen Blick von Mercy		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildungsmassnahmen-ausserhalb-der-ausbildungsstatte-faq/#comment-1324</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mercy]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 10:06:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=247976#comment-1324</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen, 
ist für eine freiwillige vom Arbeitgeber bezahlte Ausbildungsmaßnahme zur Prüfungsvorbereitung außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen bzw. die Zeit für die Teilnahme / Fahrtzeit als Ausgleichstag o.ä. anzurechnen ?

Viele Grüße 
Mercy]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ist für eine freiwillige vom Arbeitgeber bezahlte Ausbildungsmaßnahme zur Prüfungsvorbereitung außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen bzw. die Zeit für die Teilnahme / Fahrtzeit als Ausgleichstag o.ä. anzurechnen ?</p>
<p>Viele Grüße<br />
Mercy</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Darf ich einfach den Urlaub meines Auszubildenden verplanen? von Gina		</title>
		<link>https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/#comment-1323</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gina]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 08:14:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=5626#comment-1323</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/#comment-366&quot;&gt;Heiko Schönefeld&lt;/a&gt;.

Hallo 🙂

Folgende Situation: 
3-jährige Ausbildung, bezahlt, 5 Tage Woche, 39-40h pro Woche. 
Setzt sich zusammen aus schulischem Unterricht (Theorie und Praxis, in Blöcken, wöchentlich wechselnd) und &quot;Praktika&quot; (ebenfalls in Blöcken je 2-8 Wochen) in Betrieben, z.T. auch verschiedenen Betrieben je nach dem, ob ein Betrieb alle Teilbereiche abdeckt oder nicht. 
Die Azubis sind volljährig und haben 30 Tage &quot;Urlaub&quot; im Jahr. 

Diese freien Tage werden durchweg vom Ausbilder verplant. Einen eigenen Urlaubsantrag mit Verschieben oder Wünschen gibt es gar nicht bzw. ist nicht erwünscht, immer mit der Begründung, dass a) man sonst Inhalte in der Schule verpassen würde oder b) die Praktika nun mal so geplant sind damit alle auf ihre notwendigen Zeiten kommen. 
Eine komplette Schließung der Schule gibt es meines Wissens nur im Sommer und um Weihnachten rum, wobei im Sommer die Azubis/Schüler zumindest einen Teil dieser Zeit im Praktikum sind.

Die einzelnen Jahrgänge haben zu unterschiedlichen Terminen frei, zum Teil gibt es auch innerhalb eines Jahrgangs unterschiedliche Termine (z.B. Gruppe A hat frei, Gruppe B ist im Praktikum), ein Wechseln oder Tauschen zwischen den Gruppen oder Jahrgängen ist nicht vorgesehen.

Es wird auch gerne zwischen der Bezeichnung &quot;Urlaub&quot; und &quot;Ferien&quot; gewechselt, wenn es darum geht, ob Hausaufgaben oder zum Beispiel die Vorbereitung von Vorträgen in die freien Tage fallen dürfen.

Ist das so zulässig? 

Wenn das &quot;Urlaub&quot; ist, müssten in dieser Situation die volljährigen Azubis nicht zumindest Brückentage oder ähnliches selbst verplanen dürfen?

Falls es als &quot;Ferien&quot; und nicht als Urlaub gewertet wird, müssten es dann nicht mehr Tage pro Jahr sein (zu den üblichen Ferienzeiten)?

Grüße, Gina]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/#comment-366">Heiko Schönefeld</a>.</p>
<p>Hallo 🙂</p>
<p>Folgende Situation:<br />
3-jährige Ausbildung, bezahlt, 5 Tage Woche, 39-40h pro Woche.<br />
Setzt sich zusammen aus schulischem Unterricht (Theorie und Praxis, in Blöcken, wöchentlich wechselnd) und &#8222;Praktika&#8220; (ebenfalls in Blöcken je 2-8 Wochen) in Betrieben, z.T. auch verschiedenen Betrieben je nach dem, ob ein Betrieb alle Teilbereiche abdeckt oder nicht.<br />
Die Azubis sind volljährig und haben 30 Tage &#8222;Urlaub&#8220; im Jahr. </p>
<p>Diese freien Tage werden durchweg vom Ausbilder verplant. Einen eigenen Urlaubsantrag mit Verschieben oder Wünschen gibt es gar nicht bzw. ist nicht erwünscht, immer mit der Begründung, dass a) man sonst Inhalte in der Schule verpassen würde oder b) die Praktika nun mal so geplant sind damit alle auf ihre notwendigen Zeiten kommen.<br />
Eine komplette Schließung der Schule gibt es meines Wissens nur im Sommer und um Weihnachten rum, wobei im Sommer die Azubis/Schüler zumindest einen Teil dieser Zeit im Praktikum sind.</p>
<p>Die einzelnen Jahrgänge haben zu unterschiedlichen Terminen frei, zum Teil gibt es auch innerhalb eines Jahrgangs unterschiedliche Termine (z.B. Gruppe A hat frei, Gruppe B ist im Praktikum), ein Wechseln oder Tauschen zwischen den Gruppen oder Jahrgängen ist nicht vorgesehen.</p>
<p>Es wird auch gerne zwischen der Bezeichnung &#8222;Urlaub&#8220; und &#8222;Ferien&#8220; gewechselt, wenn es darum geht, ob Hausaufgaben oder zum Beispiel die Vorbereitung von Vorträgen in die freien Tage fallen dürfen.</p>
<p>Ist das so zulässig? </p>
<p>Wenn das &#8222;Urlaub&#8220; ist, müssten in dieser Situation die volljährigen Azubis nicht zumindest Brückentage oder ähnliches selbst verplanen dürfen?</p>
<p>Falls es als &#8222;Ferien&#8220; und nicht als Urlaub gewertet wird, müssten es dann nicht mehr Tage pro Jahr sein (zu den üblichen Ferienzeiten)?</p>
<p>Grüße, Gina</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ausbildereignungsprüfung IHK Hilfsmittel &#8211; Was ist erlaubt? Und was nicht? von Robert Abele		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildereignungspruefung-ihk-hilfsmittel/#comment-1043</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert Abele]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 09:36:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=2957#comment-1043</guid>

					<description><![CDATA[Vielen Dank für die Zusammenstellung der Informationen und Texte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die Zusammenstellung der Informationen und Texte.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Die Eltern deines Auszubildenden sind geschieden &#8211; das solltest du als Ausbilder beachten von Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-982</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jun 2024 00:55:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-982</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-981&quot;&gt;Melanie M.&lt;/a&gt;.

Hi Melanie,

wenn nur ein Elternteil einen Vertrag unterschreibt, der die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erfordert, ist der Vertrag &quot;schwebend unwirksam&quot;. Da dein Sohn in 3 Wochen volljährig wird, ist das allerdings ein Vorteil, denn ein schwebend unwirksamer Vertrag kann rückwirkend als wirksam erklärt werden. In eurem Fall könnte das durch den Vater geschehen, aber in 3 Wochen auch durch deinen Sohn selbst.

Meiner Einschätzung nach brauchst du dir keine großen Sorgen bezüglich des Theaters vom Kindsvater zu machen. Wenn du selbstständig Entscheidungen triffst, die im besten Interesse des Kindes sind, besonders wenn dein Sohn selbst mit diesen Entscheidungen einverstanden ist, gibt es kaum eine Handhabe für den Vater.

Selbstverständlich können wir hier keine Rechtsberatung ersetzen, es ist nur meine persönliche Meinung. :)

Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-981">Melanie M.</a>.</p>
<p>Hi Melanie,</p>
<p>wenn nur ein Elternteil einen Vertrag unterschreibt, der die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erfordert, ist der Vertrag &#8222;schwebend unwirksam&#8220;. Da dein Sohn in 3 Wochen volljährig wird, ist das allerdings ein Vorteil, denn ein schwebend unwirksamer Vertrag kann rückwirkend als wirksam erklärt werden. In eurem Fall könnte das durch den Vater geschehen, aber in 3 Wochen auch durch deinen Sohn selbst.</p>
<p>Meiner Einschätzung nach brauchst du dir keine großen Sorgen bezüglich des Theaters vom Kindsvater zu machen. Wenn du selbstständig Entscheidungen triffst, die im besten Interesse des Kindes sind, besonders wenn dein Sohn selbst mit diesen Entscheidungen einverstanden ist, gibt es kaum eine Handhabe für den Vater.</p>
<p>Selbstverständlich können wir hier keine Rechtsberatung ersetzen, es ist nur meine persönliche Meinung. 🙂</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
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